Rechtsprechung
BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klage gegen den Musterungsbescheid - Anfechtung eines Einberufungsbescheids - Kostenpflichtigkeit von Kreiswehrersatzamt und Wehrbereichsverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 03.11.1971 - 2 K 1366/70
- BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Papierfundstellen
- BVerwGE 40, 313
- NJW 1973, 261
- MDR 1973, 249
- ZMR 1973, 332
- DVBl 1973, 366
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 01.08.1969 - VI C 58.66
Entsprechende Anwendbarkeit der §§ 154 ff. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Dazu kommt es erst im Prozeß (vgl. dazu BVerwGE 32, 346 [350]).Da bereits aus Gründen, auf denen die in den §§ 154 ff. VwGO getroffene Regelung beruht, die entsprechende Anwendung dieser Vorschriften entfällt, kommt es nicht mehr darauf an, ob ihr auch entgegensteht, daß eine Behörde vom Bürger Kosten nur auf Grund und nach näherer Maßgabe eines Gesetzes erheben kann, in dem ein Minimum an materiellrechtlicher Regelung enthalten ist (BVerfGE 20, 257 [269] BVerwGE 32, 346 [350]).
In den Entscheidungen des II. Senats und des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 32, 346 und 35, 12) ist die hier zu entscheidende Frage offengelassen worden.
- BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68
Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Es besteht auch kein auf Rechtswidrigkeit des im Widerspruchsverfahren aufgehobenen Verwaltungsaktes beruhender, im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgender Anspruch auf Erstattung der Verfahrenskosten (im Anschluß an BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]).Diese Erwägungen stehen auch einer nur einseitigen, auf die Kosten des Widerspruchsführers beschränkten entsprechenden Anwendung der §§ 154 ff. VwGO entgegen, die auch daran scheitern muß, daß sie die Gleichbehandlung der Beteiligten in Frage stellt, von der diese Vorschriften ausgehen (vgl. dazu BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]).
Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.
- BVerwG, 01.11.1965 - Gr. Sen. 2.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Auch im Falle der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden können die §§ 72, 73 VwGO, soweit sie eine Kostenentscheidung vorsehen, inhaltlich nicht durch entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO ausgefüllt werden (im Anschluß an BVerwGE 22, 281).Vom erkennenden Senat seinerzeit angerufen, hat der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß BVerwGE 22, 281 für den Fall, daß es sich nicht um die Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden handelt, ausgesprochen.
Sie bestimmen lediglich, daß eine Kostenentscheidung zu treffen ist (BVerwGE 22, 281 [284];… Urteil vom 24. März 1966 - BVerwG VIII C 29.64 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 20.12.1967 - VII B 113.67
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Zu der auf dem Beschluß des Großen Senats beruhenden Entscheidung vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -, daß in dem vor Landesbehörden durchgeführten Widerspruchsverfahren der Widerspruchsführer im Falle seines Erfolgs keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten habe, hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]), diese Auslegung verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der allein verletzt sein könne; da die Verwaltungsgerichtsordnung keinerlei materielle Kostenregelung für das isolierte Vorverfahren enthalte, würden Bürger und Behörde insoweit gleichbehandelt.Er hat diese nicht nach Bundesvollzug und Landesvollzug unterscheidende Auffassung ebenso undifferenziert aufgegeben, nachdem der Beschluß des Großen Senats ergangen war (Beschluß vom 20. Dezember 1967 - BVerwG VII B 113.67 -).
- BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Das hat der früher in Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits ausgesprochen (vgl. das Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 14.63 - [Buchholz 310, § 73 VwGO Nr. 2; insoweit in BVerwGE 17, 245 nicht abgedruckt]).Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte zwar vor dem Beschluß des Großen Senats gegenteilig entschieden (BVerwGE 17, 245, 246) [BVerwG 06.12.1963 - VII C 14/63].
- BVerwG, 24.03.1966 - VIII C 29.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Der erkennende Senat hat daraufhin in seinem Urteil vom 24. März 1966 - BVerwG VIII C 29.64 - (Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 2 = ZMR 1966, 353) ausgeführt: Die §§ 72, 73 und 77 VwGO enthalten keine Bestimmung über den Inhalt der Kostenentscheidung.Sie bestimmen lediglich, daß eine Kostenentscheidung zu treffen ist (BVerwGE 22, 281 [284]; Urteil vom 24. März 1966 - BVerwG VIII C 29.64 - [a.a.O.]).
- BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64
Bundesrecht in Berlin
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Auf Grund der Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) können Behörden dem Bürger Kosten nur dann auferlegen, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht (BVerfGE 20, 257 [269]).Da bereits aus Gründen, auf denen die in den §§ 154 ff. VwGO getroffene Regelung beruht, die entsprechende Anwendung dieser Vorschriften entfällt, kommt es nicht mehr darauf an, ob ihr auch entgegensteht, daß eine Behörde vom Bürger Kosten nur auf Grund und nach näherer Maßgabe eines Gesetzes erheben kann, in dem ein Minimum an materiellrechtlicher Regelung enthalten ist (BVerfGE 20, 257 [269] BVerwGE 32, 346 [350]).
- BVerwG, 15.01.1970 - II C 39.66
Die Grundsätze der Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren - Tragung der …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
In den Entscheidungen des II. Senats und des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 32, 346 und 35, 12) ist die hier zu entscheidende Frage offengelassen worden. - BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69
Straßenrecht, Folgenbeseitigung
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Gegenstand des Folgenbeseitigungsanspruchs kann nur sein die Ausräumung der realen Folgen eines aufgehobenen oder für rechtswidrig erklärten Verwaltungsaktes oder eines rechtswidrigen sonstigen Verwaltungshandelns (vgl. BVerwGE 35, 268 [272]; 38, 336 [346]; Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 23.69 - [MDR 1972, 76 = NJW 1972, 269 = DÖV 1971, 857 = DVBl. 1971, 858]); er umfaßt aber nicht generell den Ausgleich von Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln entstanden sind. - BGH, 27.05.1971 - III ZR 154/70
Kostenerstattung im Enteignungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72
Dieser bereits in dem angeführten Beschluß des Großen Senats ausgesprochenen Erkenntnis hat sich ausdrücklich der Bundesgerichtshof angeschlossen (Urteil vom 27. Mai 1971 - III ZR 154/70 - [NJW 1971, 1752]). - BVerwG, 12.06.1970 - VII C 70.68
Erstattung für den auf Grund des Exports von Mehl eingetretenen Verlust durch die …
- BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67
Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in § …
- BGH, 14.05.1962 - III ZR 39/61
- BGH, 06.11.1958 - III ZR 147/57
Auswahl und Gutachten des Sachverständigen
- BSG, 21.01.1966 - 6 RKa 13/65
Honorarkürzung eines Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) wegen …
- BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80
Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer …
Zu den "notwendigen Auslagen" im Sinne dieser Regelung gehören die Kosten für die Beiziehung eines Rechtsanwalts nicht (vgl. BVerwGE 40, 313 [316]; Hahnenfeld, WPflG § 19 RdNr. 45 und 47).Daran anknüpfend hatte der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, auch im Falle der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden sei die in den §§ 72 und 73 VwGO vorgeschriebene Kostenentscheidung materiell nicht durch eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO auszufüllen(Urteil vom 30. August 1972 - BVerwG 8 C 2.72 - [BVerwGE 40, 313]).
Insgesamt ist aus den Unterschieden zwischen dem Verwaltungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren in Übereinstimmung mit dem bereits erwähnten Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313, insbesondere 317-319) zu entnehmen, daß die den §§ 154 ff. VwGO zugrundeliegende Interessenlage einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften auf die nach den §§ 72 Halbs. 2 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO zu treffende Kostenentscheidung entgegensteht.
- SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18 In seinem Urteil vom 30. August 1972 NJW 1973 S. 261 hat das Bundesverwaltungsgericht im An-schluß an BVerwGE 22, 281 ausgesprochen, daß auch im Falle der Ausführung von Bun-desgesetzen durch Bundesbehörden die in § 72 Halbsatz 2 und § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Kostenentscheidung inhaltlich nicht durch entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO zu treffen ist.
Die Unterschiede zwischen gerichtlichem Klageverfahren und behördlichen Widerspruchsverfahren sollen insofern zu einer Ungleichbehandlung von Klägern und Widerspruchsführern in der Frage ihrer Kostenerstattung führen (so auch: BVerwG, Urt. v. 11.05.1981 - 6 C 121/80, juris, Rn. 15 - "Die Erledigung im gerichtlichen Verfahren und im verwaltungsbehördlichen Verfahren unterscheidet sich auch dadurch, daß im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich für beide Parteien Gerichtskosten und außergerichtliche Aufwendungen entstehen können, während im Widerspruchsverfahren die Behörde ihre Kosten nur dann geltend machen kann, wenn ein Gesetz dies zuläßt. Insgesamt ist aus den Unterschieden zwischen dem Verwaltungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren in Übereinstimmung mit dem bereits erwähnten Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313, insbesondere 317 - 319) zu entnehmen, daß die den §§ 154 ff. VwGO zugrundelie-gende Interessenlage einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften auf die nach den §§ 72 Halbs. 2 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO zu treffende Kostenentscheidung entgegensteht.
- BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07
Rheinhessische Energie
Der Folgenbeseitigungsanspruch ist lediglich auf Wiederherstellung des früheren Zustandes gerichtet und hat keinen finanziellen Schadensausgleich zum Inhalt (vgl. BVerwGE 40, 313, 322; 85, 24, 28).
- BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83
Umfang der Rechte des Drittbeteiligten in einem isolierten Widerspruchsverfahren …
Wie der erkennende Senat in seinem schon genannten Urteil vom 11. Mai 1981 (BVerwGE 62, 201 [204 ff.]) im Anschluß an das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313) und den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1965 (BVerwGE 22, 281) entschieden hat, ist die in den §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Kostenentscheidung auch im Fall der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden materiell nicht durch eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO auszufüllen.Dies gilt nicht nur für den dort entschiedenen Fall, daß sich das Widerspruchsverfahren vor einer Entscheidung über den Widerspruch erledigt hat, sondern auch für einen Sachverhalt der vorliegenden Art. Auch hier schließen der andersartige Zweck der auf das gerichtliche Verfahren zugeschnittenen Regelung der §§ 154 ff. VwGO und die ihr zugrundeliegende Interessenlage eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im Widerspruchsverfahren als einem Teil des Verwaltungsverfahrens aus (vgl. BVerwGE 40, 313 [317 ff.]; 62, 201 [205 f.]).
Das alles ändert indessen nichts daran, daß auch bei einem solchen Sachverhalt die Erstattung der geltend gemachten Aufwendungen des Drittbeteiligten im Widerspruchsverfahren an der von den §§ 154 ff. VwGO vorausgesetzten, das gerichtliche Verfahren kennzeichnenden Gleichbehandlung der Beteiligten scheitern muß (vgl. dazu BVerwGE 40, 313 [320] unter Hinweis auf BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]; BVerwGE 62, 201 [206]).
Da es auf der Ebene des Bundes kein allgemeines Verwaltungskostengesetz gibt, das kostenpflichtige Tatbestände regelt, und nur ein Teil der Sachgesetze des Bundes eine Kostenpflicht für Amtshandlungen vorsieht, während andere Gesetze die Vornahme von Amtshandlungen kostenfrei lassen, würden die differenzierten Wertungen, die diesen unterschiedlichen Regelungen zugrunde liegen, bei einer entsprechenden Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im isolierten Vorverfahren aus dem Gleichgewicht geraten (vgl. BVerwGE 40, 313 [320]).
- BGH, 19.01.2006 - III ZR 82/05
Amtshaftung wegen des Erlasses von Gebührenbescheiden aufgrund einer unwirksamen …
a) In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Vorverfahrenskosten, insbesondere für die Zuziehung eines Rechtsanwalts, die nicht im erfolgreichen Vorverfahren erstattet werden, Gegenstand eines bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzanspruchs aus Amtspflichtverletzung sein können (Senatsurteil vom 14. Mai 1962 - III ZR 39/61 = MDR 1962, 641; BVerwGE 40, 313, 322; vgl. auch Hidien, NJW 1987, 2211 sowie BGHZ 111, 168, 170 f und Senatsurteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 9/03 = NJW 2003, 3693, 3697 f). - BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RVs 13/89
Erstattung der Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der …
Aus der Gesetzesentwicklung und aus der sie begleitenden, teilweise auch anregenden Rechtssprechung und Erörterung im Schrifttum ist gerade - im Gegenteil - zu schließen, daß es einen solchen Rechtsgrundsatz nicht gibt (BVerwGE 40, 313, 321; BVerfG - 2. Kammer des 1. Senats - vom 4. Mai 1990 - 1 BvR 370/88 -).in einem solchen, an das sich kein Prozeß anschloß, wurde herrschend abgelehnt (BSGE 24, 207; BVerwGE 22, 281 ; 40, 313; weitere Zitate im Urteil des Hessischen VGH , ESVGH 35, 5, 6).
- BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher …
Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff in die Rechte des Klägers veränderten Zustandes gerichtet (BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [165]; 38, 336 [346]; Urteile vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - NJW 1972, 269 [270]; vom 30. August 1972 - BVerwG 8 C 2.72 - NJW 1973, 261 [262]; vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBG Nr. 5…, vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - a.a.O.). - BVerwG, 14.08.1974 - VI C 91.73
Ersatz von Anwaltsgebühren im Wehrpflichtrecht
Das Wehrpflichtrecht sieht, wie bereits der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 14.63 - und der VIII. Senat in seiner Entscheidung vom 30. August 1972 - BVerwG VIII C 2.72 - (BVerwGE 40, 313 [315, 316]) dargelegt haben, keinen Ersatz von Anwaltsgebühren vor.Inzwischen hat sie der VIII. Senat in seinem Urteil vom 30. August 1972 - BVerwG VIII C 2.72 -, dem der IV. Senat gefolgt ist (Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 68.71 - [Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 8]), zutreffend verneint.
Auch die Entscheidung, Kosten würden nicht erhoben, ist eine Kostenentscheidung (BVerwGE 40, 313 [322]).
Befindet sie über Verwaltungskosten einerseits und Auslagenersatz andererseits, ist ihre Beziehung zu dem Widerspruchsführer materiellrechtlicher Art (BVerwGE 40, 313 [318]).
Gegenstand eines Folgenbeseitigungsanspruchs kann nur die Ausräumung der realen Folgen eines aufgehobenen bzw. für rechtswidrig erklärten Verwaltungsaktes oder eines rechtswidrigen sonstigen Verwaltungshandelns sein; er umfaßt aber nicht allgemein den Ausgleich von Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln entstanden sind (BVerwGE 40, 313 [321, 322]).
- BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97
Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags …
Dieses Gesetz setzt fachgesetzliche Gebührentatbestände voraus und kann diese weder ersetzen noch erweitern (Urteile vom 1. Dezember 1989 BVerwG 8 C 14.88 - BVerwGE 84, 178 = Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 31 S. 4 und vom 30. August 1972 - BVerwG VIII C 2.72 - BVerwGE 40, 313 = Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 5 S. 3 ); es ist in diesem Sinne subsidiär. - BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten …
Es besteht kein allgemeiner Rechtssatz, der dem in einem Verwaltungsvorverfahren obsiegenden Bürger einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten zubilligt (BVerwGE 22, 281; 40, 313 [BVerwG 24.08.1972 - V C 49/72][321];… BGH, NJW 1971, S. 1752). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 6 A 1944/16
Einschluss von außerhalb eines Prozesses entstandenen materiellrechtlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2008 - 2 S 1431/08
VwVfG BW gilt - auch - nicht für den Bereich des Gebühreneinzugs des Südwestfunks
- BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 72.79
Widerspruch - Erledigung - Aufhebung - Kostenerstattung
- BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88
Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung - …
- VG Regensburg, 13.03.2019 - RN 1 K 18.90
Rechtswidrigkeit einer qualifizierten Missbilligung wegen fehlender …
- LSG Sachsen, 29.11.2017 - L 7 AS 396/16
- BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 36.76
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - Mündliche Verhandlung - …
- VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979
Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz; …
- BSG, 12.12.1990 - 9a RVs 13/89
Regelung über die Kosten für einen im Verwaltungsverfahren tätig gewordenen …
- BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 35.76
Erforderlichkeit einer über die Zulassung als Rechtsanwalt hinausgehenden …
- BVerwG, 28.08.1974 - VI CB 192.73
Anforderungen an die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 11 KA 9/08
Vertragsarztangelegenheiten
- BVerwG, 29.08.1974 - VI CB 191.73
Anforderungen an die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
- VG Potsdam, 15.09.2017 - 9 K 3973/16
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - Verg 99/04
Vollstreckbarkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses
- BAG, 14.12.1988 - 7 AZR 773/87
Pflicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem Gymnasiallehrer aufgrund …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 57/12
Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig
- BVerwG, 18.08.2010 - 6 B 21.10
Musterungsverfahren; Kostenerstattung für ärztliches Privatgutachten
- LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - L 4 KA 20/03
Kostenerstattung bei Erledigung des Widerspruchverfahrens
- BVerwG, 07.02.1983 - 7 B 216.81
Anforderungen an die Erstattung von Kosten im Widerspruchverfahren - Anordnung …
- BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 70.78
Ausfuhrlizenz - Rückwirkende Verlängerung
- LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
Gebührenhöhe für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen; Kostendeckungsprinzip als …
- BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 32.72
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Kosten des isolierten …
- LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - L 4 KA 16/02
- BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 40.78
Anspruch eines Beamten auf Erstattung der Kosten für eine Übergangskarte von der …
- BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 34.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 25.82
Anspruch auf Erstattung der von im Verwaltungsverfahren entstandenen Aufwendungen …
- BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 192.71
Beauftragung eines Rechtsanwalts - Anfechtung einer Kostenentscheidung
- BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 52.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.03.1973 - IV C 68.71
Anspruch auf Ersatz der Auslagen im so genannten isolierten Widerspruchsverfahren
- BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 75.71
Rechtsmittel
- BFH, 06.06.1973 - II B 26/72
Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - Einspruchsverfahren - …
- VGH Bayern, 08.04.1994 - 22 B 93.933
Wirtschaftsrecht: Beendigung der Zonenrandförderung, Geltendmachung von …
- BVerwG, 18.01.1982 - 8 B 243.81
Anwendbarkeit der Normen über die Erstattung der Kosten eines isolierten …
- VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 678/16
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- VG Dessau, 09.12.2004 - 2 A 208/03
- OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90
Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid; …
- OVG Saarland, 14.10.1982 - 2 R 115/82
Erstattung der Anwaltskosten im Vorverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung …
- VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 679/16
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- VG Cottbus, 07.06.2019 - 6 K 1955/15
Wasseranschlussbeitrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1977 - IX G 61/75
- VG Berlin, 02.10.1974 - IV A 301.73
Erteilung von Genehmigungen für Motorsportveranstaltungen ohne gleichzeitige …