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   BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72   

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https://dejure.org/1972,628
BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72 (https://dejure.org/1972,628)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1972 - V C 3.72 (https://dejure.org/1972,628)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1972 - V C 3.72 (https://dejure.org/1972,628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Flurbereinigungsbehörde; Zuständigkeit

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  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 170
  • DVBl 1973, 454
  • DVBl 1973, 455
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.05.1960 - V C 218.58
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß für eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Gerichtszweigs dann kein Raum ist, wenn bei mehrfacher rechtlicher und tatsächlicher Begründung des einen Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht für einen der Klage gründe zulässig ist (Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 218.58 - [MDR 1960, 783]).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 1.72
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
    Sie sind vielmehr auf die Wahrnehmung der innen durch das Flurbereinigungsgesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben beschränkt (BVerwGE 15, 72; Urteil vom 14. Juni 1972 - BVerwG V C 1.72 -).
  • BVerwG, 08.12.1953 - I C 100.53

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei Streit über Grund eines Anspruchs

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
    Ob den Klägern aus dem Rechtsgrund der Enteignung gegen den beigeladenen Landschaftsverband oder gegen einen anderen Rechtsträger ein Entschädigungsanspruch wegen der behaupteten Nachteile zusteht, haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden, wobei es keinen Unterschied macht, ob allein wegen, der Höhe gestritten, oder ob eine Entschädigung überhaupt verweigert wird (BVerwGE 1, 42 [44]; Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG IV C 47.66 - [RdL 1970, 211]).
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
    Sie sind vielmehr auf die Wahrnehmung der innen durch das Flurbereinigungsgesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben beschränkt (BVerwGE 15, 72; Urteil vom 14. Juni 1972 - BVerwG V C 1.72 -).
  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 47.66

    Landverlust durch Bau eines Randkanals - Neuschaffung einer Gefahrenquelle -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
    Ob den Klägern aus dem Rechtsgrund der Enteignung gegen den beigeladenen Landschaftsverband oder gegen einen anderen Rechtsträger ein Entschädigungsanspruch wegen der behaupteten Nachteile zusteht, haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden, wobei es keinen Unterschied macht, ob allein wegen, der Höhe gestritten, oder ob eine Entschädigung überhaupt verweigert wird (BVerwGE 1, 42 [44]; Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG IV C 47.66 - [RdL 1970, 211]).
  • BVerwG, 12.05.1959 - I C 227.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
    Die Einleitung eines solchen Verfahrens setzte voraus, daß das für das Unternehmen benötigte Land von den übrigen Teilnehmern aufgebracht wurde (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1959 - BVerwG I C 227.56 -), was hier nicht der Fall war.
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

    Sie muss sich vielmehr jeweils auf eine konkrete Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes stützen können, die eine einzelne Maßnahme zulässt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - BVerwGE 15, 72 ; ferner BVerwGE 40, 143 ; 41, 170 ).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Anforderungen an die Berechtigung einer Flurneuordnungsbehörde, in einem en;

    Sie muss sich vielmehr jeweils auf eine konkrete Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes stützen können, die eine einzelne Maßnahme zulässt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1962 BVerwG 1 C 212.58 BVerwGE 15, 72 ; ferner BVerwGE 40, 143 ; 41, 170 ).
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84

    Flurbereinigung - Vorläufige Anordnung - Begründung einer Grunddienstbarkeit -

    Die Flurbereinigungsbehörden müssen deshalb auf die Wahrnehmung der ihnen durch das Flurbereinigungsgesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben beschränkt bleiben (vgl. BVerwGE 41, 170 [BVerwG 16.11.1967 - V C 3/72]).
  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung -

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob allein wegen der Höhe der Entschädigung gestritten oder ob überhaupt eine Entschädigung verweigert wird (Urteil vom 24.4.1970 - BVerwG IV C 47.66 - (RdL 1970, 211); BVerwGE 41, 170 (174)).
  • BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 49.82

    Wegerecht auf Grund der Anordnungen eines Zusammenlegungsplans nach

    Sie muß sich vielmehr in jedem Fall auf eine konkrete Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes stützen können, die die einzelne Maßnahme zuläßt (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - [BVerwG 13.11.1958 - I C 132/57]; BVerwGE 15, 72 [BVerwG 25.10.1962 - I C 212/58]; 40, 143 [BVerwG 14.06.1972 - V C 75/71]; vgl. auch BVerwGE 41, 170 [BVerwG 16.11.1967 - V C 3/72]; 64, 232 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 56/80]).
  • BGH, 02.07.1992 - III ZR 180/90

    Entschädigungsansprüche bei Kiesabbau wegen Verlusten im Böschungsbereich einer

    Die beim Bundesverwaltungsgericht eingelegte Revision blieb erfolglos (Urteil vom 16. November 1972 - BVerwG V C 3.72).
  • BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73

    Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Flurbereinigungsbehörde aus Anlaß eines anhängigen Verfahrens nicht jedwede Maßnahme treffen kann, die sie im Rahmen ihres weit gespannten Tätigkeitsbereichs für notwendig und zweckvoll erachtet (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; Urteil vom 14. Juni 1972 [BVerwGE 40, 143 [BVerwG 14.06.1972 - BVerwG V C 1.72]]; Urteil vom 16. November 1972 [BVerwGE 41, 170]).
  • BVerwG, 13.07.1990 - 3 B 110.89

    Umfang und Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen für

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich wiederholt entschieden, daß für eine Verweisung kein Raum ist, wenn bei mehrfacher Begründung des Klageanspruchs in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht der Rechtsweg zum angerufenen Gericht auch nur für eine dieser Begründungen zulässig ist (vgl. etwa Urteil vom 16. November 1972 - BVerwG 5 C 3.72 - Buchholz 424.01 § 134 Nr. 6; Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 C 15.67 - Buchholz 451.55 Nr. 30).
  • BVerwG, 18.12.1985 - 5 B 12.85

    Revisionszulassung wegen einer Augenscheinseinnahme ohne Beweisanordnung -

    Mit den verfahrensrechtlichen Erfordernissen, die sich daraus ergeben, ist es nicht vereinbar, daß das Flurbereinigungsgericht die genannte - in der Niederschrift vom 28. August 1984 als Ortstermin bezeichnete - Augenscheinseinnahme nicht durch den vollbesetzten Senat und auch nicht allein durch den Berichterstatter, sondern durch diesen und einen weiteren (ehrenamtlichen) Richter vorgenommen hat (vgl. BVerwGE 25, 251 [BVerwG 04.11.1966 - IV C 65/65]; 41, 174 [BVerwG 16.11.1967 - V C 3/72]).
  • BVerwG, 28.08.1974 - VI CB 192.73

    Anforderungen an die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Ist dagegen bei mehrfacher - auch bei mehrfacher rechtlich und tatsächlich selbständiger - Begründung des einen Klageanspruchs der Rechtsweg zu dem zunächst angerufenen Gericht hinsichtlich eines der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich weiterer Klagegründe unzulässig, so ist eine Verweisung an das für die weiteren Klagegründe zuständige Gericht, und sei sie auch hilfsweise beantragt, nicht statthaft (Urteile vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 218.58 - [MDR 1960, 783]; vom 15. Juni 1960 - BVerwG VIII C 3.60 - [Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 2]; vom 28. November 1962 - BVerwG V C 119.62 - [NJW 1963, 729]; vom 9. April 1964 - BVerwG II C 47.63 - [BVerwGE 18, 181, 182/183]; vom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 - [BVerwGE 22, 45, 46/47] und vom 16. November 1972 - BVerwG V C 3.72 -[BVerwGE 41, 170, 174]; vgl. auch BGHZ 13, 145 [154]).
  • BVerwG, 29.08.1974 - VI CB 191.73

    Anforderungen an die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 05.12.1972 - V A 3.72

    Rechtsmittel

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