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   BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70   

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https://dejure.org/1972,344
BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70 (https://dejure.org/1972,344)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1972 - VI C 6.70 (https://dejure.org/1972,344)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1972 - VI C 6.70 (https://dejure.org/1972,344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Auszahlung eines Unterhaltsbetrages ohne Steuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 207
  • FamRZ 1973, 194
  • FamRZ 1973, 197
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 16.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert.

    Das kann auch nicht aus den mit anderen Fallgestaltungen zusammenhängenden Formulierungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 13, 71 [74]) geschlossen werden, wonach die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten durch die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 125 Abs. 2 BBG "nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen" soll, "als sie stehen würde, wenn der geschiedene Ehemann nicht gestorben wäre".

  • BVerwG, 15.03.1973 - II C 17.72

    Änderung des Einberufungsbescheides und Anfechtungsgegenstand

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
    Wie dabei zu verfahren wäre, und die sich damit vor allem aus dem Steuerrecht ergebenden Zweifelsfragen, die das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem die im vorliegenden Verfahren von der Revision vertretene Auffassung billigenden Urteil vom 8. Dezember 1971 - OVG 2 A 49/71 - (das Gegenstand des beim II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen BVerwG II C 17.72 anhängigen Revisionsverfahrens ist) teilweise aufgezeigt, aber nicht gelöst hat, bedürfen hier keiner Erörterung.
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 148.69

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert.
  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Anspruch der geschiedenen Witwe eines Beamten auf Unterhaltshilfe - Auslegung des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
    Daran ändert nichts, daß die Lohn- und Kirchensteuer im Wege des Abzugsverfahrens erhoben, d.h. von der Beklagten als "Arbeitgeberin" im Sinne des Steuerrechts vom Unterhaltsbeitrag abgezogen und für Rechnung des "Arbeitnehmers" und Steuerschuldners an das Finanzamt abgeführt, damit also eine Schuld der Klägerin beglichen wird (vgl. dazu auch BVerwGE 28, 68 [70]).
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 137.58

    Antrag auf Gewährung einer Altsparerentschädigung - Sicherung der Sparanlage

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert.
  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 58.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert.
  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1972 - BVerwG 6 C 6.70 - (BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]) sind das auf dem Alimentationsprinzip beruhende Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten einerseits und das Einkommen- und Lohnsteuerrecht andererseits selbständige Normenkomplexe, die in ihrem Regelungsgehalt und ihrer Ausgestaltung voneinander unabhängig sind und sich weder gegenseitig ergänzen noch sonst besondere wechselseitige Beziehungen aufweisen.

    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt (vgl. BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 41.98

    Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von

    Er dient dem Ausgleich von Härten, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz der nachgeheirateten Witwe eine volle Witwenversorgung versagt (vgl. BVerwGE 41, 207 ; 66, 360 ; 70, 211 ; Urteil vom 15. März 1988 ).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81

    Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer

    Die nachgeheiratete Witwe hat zwar gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBG keinen Rechtsanspruch auf Witwengeld, d.h. auf eine Alimentation im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwGE 10, 352 [354 f.] sowie Urteil vom 16. Juli 1964 - BVerwG 2 C 88.62 - [Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 3]; BVerwGE 41, 207 [214]).

    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt (BVerwGE 41, 207 [214]; Fürst, GKÖD I, Teil 3, 0 § 22 BeamtVG Rz 1; vgl. zu der insoweit ähnlichen Rechtslage bei dem wiederaufgelebten Witwengeld: BVerwGE 62, 289 [292] mit Nachweisen).

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83

    Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld -

    Zwischen beiden Bereichen bestehen - abgesehen von der Steuerpflichtigkeit der Versorgungsbezüge - keine wechselseitigen Beziehungen (vgl. hierzu näher BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]).
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08

    Begriff des Erwerbseinkommens im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn;

    (BVerwG, Urteile vom 29.11.1972 - VI C 6.70 -, BVerwGE 41, 207, 211 f., vom 24.10.1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 ff., und vom 11.6.1985 - 2 C 34/83 -, BVerwGE 71, 336, 339 f.;OVG Münster, Urteil vom 20.6.2007 - 21 A 2664/05 - IÖD 2007, 213 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.9.2009 - 1 A 435/08 -, amtl.
  • BVerwG, 15.03.1973 - II C 17.72

    Erhöhung eines Unterhaltsbetrages

    Dies beruht jedoch auf der steuerrechtlichen Lage, die schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Gründen seines in einen vergleichbaren Verwaltungsrechtsstreit ergangenen, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung dieses Gerichts bestimmten Urteils vom 29. November 1972 - BVerwG VI C 6.70 - zutreffend wie folgt dargestellt hat:.

    Dies folgt aus der Tatsache, daß die Klägerin zur Zeit des Todes ihres geschiedenen Ehemannes auf Grund des mit ihm geschlossenen Unterhaltsvergleichs Anspruch auf Zahlung eines Unterhalts in Höhe von monatlich 500 DM hatte, sowie daraus, daß durch die Abführung der auf den Unterhaltsbeitrag von 500 DM entfallenden Lohn- und Kirchensteuern eine Steuerschuld der Klägerin erfüllt wird, also rechtlich der abgeführte Steuerbetrag Bestandteil des der Klägerin gewährten Unterhaltsbeitrages ist (ebenso schon das erwähnte Urteil BVerwG VI C 6.70).

  • BVerwG, 29.06.1983 - 2 B 62.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Die nachgeheiratete Witwe hat gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BeamtVG keinen Rechtsanspruch auf Witwengeld, d.h. auf eine Alimentation im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwGE 10, 352 [354 f.] sowie Urteil vom 16. Juli 1964 - BVerwG 2 C 88.62 - [Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 3]; BVerwGE 41, 207 [214]).

    Er wird durch die - über die allgemeinen Anrechnungsregelungen hinausgehende - Anrechnung der Einkünfte der nachgeheirateten Witwe zum Ausdruck gebracht (vgl. hierzu Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 27.81 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] unter Hinweis auf BVerwGE 41, 207 [214]; Fürst, GKÖD I, Teil III, 0 § 22 BeamtVG Rz 1; vgl. auch BVerwGE 62, 289 [292]).

  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Der Dienstherr darf seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages durch eine bestimmte anderweitige wirtschaftliche Sicherung der nachgeheirateten Witwe als erfüllt ansehen (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 41, 207 ; 66, 360 ; 70, 211 ; Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 2 C 16.87 - und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 8.87 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2015 - 4 S 2323/14

    Anrechnung der privaten Rentenversicherung auf Unterhaltsbeitrag nach § 22

    Wenn er in § 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG dennoch auf die Begriffsbestimmungen des § 18 a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB IV hätte abstellen wollen, wäre es geboten gewesen, auf dessen Definitionen Bezug zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, a.a.O.; Plog/Wiedow, a.a.O., § 53 RdNr. 175; s. ferner zur Unerheblichkeit auch der steuerrechtlichen Begriffsbestimmungen BVerwG, Urteile vom 24.10.1984, a.a.O., und vom 29.11.1972 - VI C 6.70 -, BVerwGE 41, 207).
  • BVerwG, 13.11.2013 - 2 B 10.13

    Unterhaltsbeitrag für Geschiedene; Beitragspflicht

    Der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG a.F. hat keinen Alimentationscharakter, sondern ist ein beamtenrechtlicher Versorgungsanspruch (Urteil vom 29. November 1972 - BVerwG 6 C 6.70 - BVerwGE 41, 207 ).
  • BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78

    Anrechnung der Hinterbliebenenrente der Bundesversicherungsanstalt für

  • VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1070/07

    Antrag auf Gewährung von Witwengeld im Falle einer Heirat nach Pensionierung

  • BVerwG, 15.03.1973 - II B 70.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Regensburg, 08.07.2015 - RN 1 K 14.895

    Anspruch auf Unterhaltsbeitrag anstatt auf Witwengeld

  • BVerwG, 13.05.1974 - VI C 10.71

    Nachzahlung von Dienstbezügen eines Beamten - Begriff des Arbeitseinkommens

  • VG Kassel, 20.05.2008 - 1 E 1159/07

    Beamtenversorgung; vertikaler Verlustausgleich; Anforderungen an eine

  • VG Stade, 05.09.2002 - 3 A 288/01

    Lebensversicherung; Unterhaltsbeitrag

  • VG Köln, 12.12.2018 - 23 K 5994/16
  • VG Freiburg, 22.11.2001 - 3 K 978/00
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