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   BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71   

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https://dejure.org/1973,985
BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1973 - IV C 2.71 (https://dejure.org/1973,985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von Plakattafeln - Erhebung einer Untätigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 108
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71
    Von Bedeutung ist hier allein, daß - wie das Bundesverwaltungsgericht schon früher entschieden hat - die Einhaltung der Sperrfrist in jedem Falle eine der Untätigkeitsklage des § 75 VwGO eigentümliche Prozeßvoraussetzung im Sinne einer Sachurteilsvoraussetzung ist (vgl. Urteil vom 20. Januar 1966 - BVerwG I C 24.63 - in BVerwGE 23, 135 [137]).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Die Einhaltung der Frist des § 75 Satz 2 VwGO ist eine besondere Prozessvoraussetzung (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 ), nach deren Ablauf eine daraufhin erhobene Klage unabhängig davon zulässig ist, ob sich die Verzögerung der Verwaltungsentscheidung als unzureichend begründet erweist oder nicht (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - 4 C 2.71 - BVerwGE 42, 108 ).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Im Streitfall kann offenbleiben, ob der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, das Verfahren gegen den zwischenzeitlich erlassenen Verwaltungsakt fortzusetzen oder gegen den Verwaltungsakt Einspruch einzulegen und das Klageverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären (z.B. Steinhauff in HHSp, a.a.O., § 46 FGO Rz 349; von Beckerath in Beermann/Gosch, FGO, § 46 Rz 188), oder ob das FG das Verfahren zur Herbeiführung einer Rechtsbehelfsentscheidung aussetzen muss (vgl. dazu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. März 1973 IV C 2.71, BVerwGE 42, 108; vom 13. Januar 1983 5 C 114.81, BVerwGE 66, 342).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Dementsprechend sieht § 75 Satz 2 VwGO eine Sperrfrist vor, die einer verfrühten und deshalb unter Rechtsschutzgesichtspunkten (noch) nicht gerechtfertigten Klageerhebung entgegenwirken, der Behörde dadurch angemessene Zeit zu einer ausreichenden Sachprüfung gewährleisten und auf diese Weise zugleich die Gerichte entlasten soll (BVerwGE 42, 108 (110) [BVerwG 23.03.1973 - IV C 2/72]).
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