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   BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69   

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BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69 (https://dejure.org/1970,225)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1970 - I WB 136.69 (https://dejure.org/1970,225)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1970 - I WB 136.69 (https://dejure.org/1970,225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Form des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch ein Wehrdienstgericht - Möglichkeiten zur Wahrung der Schriftform hinsichtlich eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 113
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.01.1965 - 9 RV 938/62

    Klageschrift - Unterschrift des Klägers - Schriftlichkeitsgrundsatz -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69
    Mit Rücksicht auf diese besondere Bedeutsamkeit bestimmender Schriftsätze haben alle Obersten Bundesgerichte in Fällen, in denen andere Verfahrensordnungen für solche Prozeßhandlungen die Schriftform vorschreiben, dahingehend entschieden, daß die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist (BGH NJW 55, 546 und NJW 65, 1862; BAGE 3, 55; BSGE 6, 256 und BSG NJW 65, 1043; BVerwGE 13, 141).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69
    Mit Rücksicht auf diese besondere Bedeutsamkeit bestimmender Schriftsätze haben alle Obersten Bundesgerichte in Fällen, in denen andere Verfahrensordnungen für solche Prozeßhandlungen die Schriftform vorschreiben, dahingehend entschieden, daß die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist (BGH NJW 55, 546 und NJW 65, 1862; BAGE 3, 55; BSGE 6, 256 und BSG NJW 65, 1043; BVerwGE 13, 141).
  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
    Auszug aus BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69
    Mit Rücksicht auf diese besondere Bedeutsamkeit bestimmender Schriftsätze haben alle Obersten Bundesgerichte in Fällen, in denen andere Verfahrensordnungen für solche Prozeßhandlungen die Schriftform vorschreiben, dahingehend entschieden, daß die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist (BGH NJW 55, 546 und NJW 65, 1862; BAGE 3, 55; BSGE 6, 256 und BSG NJW 65, 1043; BVerwGE 13, 141).
  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 27/64

    Erforderlichkeit der handschriftlichern Unterzeichnung der Beschwerdeerklärung im

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69
    Mit Rücksicht auf diese besondere Bedeutsamkeit bestimmender Schriftsätze haben alle Obersten Bundesgerichte in Fällen, in denen andere Verfahrensordnungen für solche Prozeßhandlungen die Schriftform vorschreiben, dahingehend entschieden, daß die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist (BGH NJW 55, 546 und NJW 65, 1862; BAGE 3, 55; BSGE 6, 256 und BSG NJW 65, 1043; BVerwGE 13, 141).
  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZB 28/55
    Auszug aus BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69
    Mit Rücksicht auf diese besondere Bedeutsamkeit bestimmender Schriftsätze haben alle Obersten Bundesgerichte in Fällen, in denen andere Verfahrensordnungen für solche Prozeßhandlungen die Schriftform vorschreiben, dahingehend entschieden, daß die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist (BGH NJW 55, 546 und NJW 65, 1862; BAGE 3, 55; BSGE 6, 256 und BSG NJW 65, 1043; BVerwGE 13, 141).
  • BGH, 14.12.1954 - V ZB 31/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69
    Mit Rücksicht auf diese besondere Bedeutsamkeit bestimmender Schriftsätze haben alle Obersten Bundesgerichte in Fällen, in denen andere Verfahrensordnungen für solche Prozeßhandlungen die Schriftform vorschreiben, dahingehend entschieden, daß die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftsatzes durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist (BGH NJW 55, 546 und NJW 65, 1862; BAGE 3, 55; BSGE 6, 256 und BSG NJW 65, 1043; BVerwGE 13, 141).
  • BDH, 23.01.1958 - WB 7/57
    Auszug aus BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69
    In Fortentwicklung der im Beschluß des Wehrdienstsenats vom 23. Januar 1958 - WB 7/57 - (BDH 4, 172 = NZWehrr 1959, 100) angestellten Erwägungen hat der Senat ohne Hinzuziehung militärischer Beisitzer entschieden, da nur über eine Verfahrensfrage zu befinden war.
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer

    Während unter einer Unterschrift die eigenhändige Unterzeichnung mit dem eigenen Namen zu verstehen ist (BVerwGE 43, 113 [BVerwG 15.08.1970 - I WB 136/69] ), erfolgt die Namenswiedergabe in der Regel maschinenschriftlich (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 4. Aufl. 1993, § 37 Rn. 38), sie kann aber auch faksimiliert, mit einem Stempel mit dem Schriftzug oder in Druckschrift gestempelt oder auch gedruckt sein (vgl. Kopp, a.a.O., § 37 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 7.81

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Erfordernis der handschriftlichen

    Der in WBO § 17 Abs. 4 S. 1 für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorgeschriebene Schriftform ist grundsätzlich nur bei handschriftlicher Unterzeichnung durch den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten genügt (Bestätigung BVerwG, 25.08.1970, I WB 136.69, BVerwGE 43, 113).

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 25. August 1970 - 1 WB 136/69 - (BVerwGE 43, 113) unter Hinweis auf die grundlegende Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß der in § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorgeschriebenen Schriftform grundsätzlich nur bei handschriftlicher Unterzeichnung durch den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten genügt ist.

    Dem ist jedoch im Gesetz schon dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß er den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stets auch bei seinem unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten erklären kann (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 VBO; vgl. BVerwGE 43, 113).

  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 58.86

    Beschwerde wegen Nichteinhaltung einer Beschwerdefrist - Unzulässige

    Hieran ist festzuhalten (vgl. BVerwGE 43, 113; 76, 11 [BVerwG 15.07.1982 - 2 WD 63/81]; BVerwG Beschlüsse vom 19. Mai 1981 - 1 WB 7/81 - und vom 13. Januar 1983 - 1 WB 121/82).

    Dem ist jedoch im Gesetz schon dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß er den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stets auch bei seinem unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten erklären kann (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 WBO; vgl. BVerwGE 43, 113; BVerwG Beschluß vom 13. Januar 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.01.1983 - 1 WB 121.82

    Voraussetzungen der Zulassung eines Soldaten als Anwärter für die Laufbahn der

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 25. August 1970 - 1 WB 136/69 - (BVerwGE 43, 113) unter Hinweis auf die grundlegende Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß der in § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorgeschriebenen Schriftform grundsätzlich nur bei handschriftlicher Unterzeichnung durch den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten genügt ist.

    Dem ist jedoch im Gesetz schon dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß er den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stets auch bei seinem unmittelbaren Disziplinarvorgesetzten erklären kann (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 WBO; vgl. BVerwGE 43, 113).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 3 N 137.16

    Bereitschaft eines Verfahrensbevollmächtigten zur Entgegennahme eines Urteils;

    Der innerhalb dieser Frist mit Schriftsatz vom 13. September 2016 übersandte Berufungszulassungsantrag ist nach Mitteilung des Verfahrensbevollmächtigten des Klägers zwar von ihm als Entwurf gefertigt worden, die Wahrung der Schriftform nach § 125 Abs. 1 in Verbindung mit § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO - § 125 Abs. 1 VwGO ist auch im Berufungszulassungsverfahren anzuwenden (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Dezember 2005 - OVG 3 N 92.04 - juris Rn. 2) - erfordert, wenn wie hier eine der Ausnahmen, die für bestimmte moderne technische Kommunikationsformen anerkannt werden, nicht gegeben ist, grundsätzlich aber auch die eigenhändige Unterschriftsleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1961 - VI B 2 u. 7.61 - BVerwGE 13, 141 [142 f.] sowie Beschlüsse vom 25. August 1970 - I WB 136.69 - BVerwGE 43, 113 [114] und vom 27. Januar 2003 - 1 B 92/02, 1 PKH 12/02 - juris Rn. 4) durch einen nach § 67 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 VwGO zur Prozessvertretung Berechtigten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. März 2001 - 12 ZC 01.513 - juris Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2012 - L 18 KN 89/10

    Rentenversicherung

    Das Schriftformerfordernis ist danach in der Regel nicht eingehalten, wenn das (fristwahrende) Schreiben nicht unterschrieben ist und der Urheber auch sonst nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann (vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer. SGG. 10. Auflage 2012. § 151 Rdnr 3a; BSG SozR 1500 § 151 Nr. 3; BVerwGE 43, 113, 114; BFHE 115, 17; grds kritisch: Willms. NVwZ 87, 479; allgemein Kunz-Schmidt NJW 87, 1296).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Entsprechendes gilt für die in der Beschwerde genannten weiteren angeblichen Divergenzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich die Beschlüsse vom 30. Juli 1955 - BVerwG 1 B 25.54 - (BVerwGE 2, 190 [BVerwG 30.07.1955 - I B 25/54]), vom 27. Oktober 1963 - BVerwG 6 B 2. und 7.61 - (BVerwGE 13, 141) und vom 25. August 1970 - I WB 136.69 - (BVerwGE 43, 113).
  • BVerwG, 23.09.1980 - 9 B 1979.80

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur genügt, wenn der allein postulationsfähige Bevollmächtigte die Beschwerdeschrift handschriftlich unterzeichnet hat oder wenn sich aus beigefügten Abschriften oder Unterlagen mit hinreichender Gewähr entnehmen läßt, daß er die Verantwortung für sie übernommen und sie für den Verkehr bestimmt hat (BVerwGE 13, 141; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67][277]; 43, 113).
  • VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 154.19
    aa) Der Antrag ist von dem Behördenleiter des BfV, dem damaligen Präsidenten Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen, schriftlich gestellt worden, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 G 10. Unter Schriftform wird im Allgemeinen verstanden, dass das in Schriftform abzufassende Dokument eine eigenhändige Namensunterschrift tragen muss (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1970 - I WB 136.69 -, BeckRS 1970, 104488; vgl. auch § 126 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 45/06

    Zum Schriftformerfordernis einer Beschwerde gemäß § 6 WBO

    Dementsprechend kann ein nicht unterschriebenes Schriftstück im Rechtsverkehr grundsätzlich nur als Entwurf gewertet werden (siehe zu § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO: BVerwG, Beschluss vom 25. August 1970 - Az.: 1 WB 136.69 -, BVerwGE 43, 113; Beschluss vom 19. Mai 1981 - Az.: 1 WB 7.81 -, zitiert nach juris.web; Beschluss vom 21. Juli 1982 - Az.: 1 WB 128.81 -, BVerwGE 76, 11; auf die vorstehenden Entscheidungen ausdrücklich Bezug nehmend zu § 6 Abs. 2 WBO: BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1983 - Az.: 1 WB 27.81 -, NJW 1984, 444 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 31.85

    Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Festsetzung und Erhebung der

  • BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 30.85

    Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Festsetzung und Erhebung der

  • BVerwG, 15.02.1985 - 8 B 197.84

    Übertragung der Verwaltungskompetenz für die Festsetzung und Erhebung der

  • BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79

    Rechtsmittel

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.1995 - 4 L 176/94

    Form; Unterschrift

  • BVerwG, 10.08.1988 - 1 WB 129.88

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

  • BVerwG, 23.11.1983 - 1 WB 137.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 CB 13.82

    Undeutlichkeiten und Verstümmelungen einer Unterschrift - Erfordernis eines

  • VG Saarlouis, 12.08.2011 - 2 K 520/10

    Formelle Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsverfügung

  • BVerwG, 31.03.1976 - 1 WB 125.75

    Ausgestaltung der Beschwerdemöglichkeiten eines Soldaten gegen eine

  • BVerwG, 22.12.1970 - I WB 117.70

    Rechtsmittel

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