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   BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73   

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BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73 (https://dejure.org/1973,237)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1973 - V C 15.73 (https://dejure.org/1973,237)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1973 - V C 15.73 (https://dejure.org/1973,237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer auswärtigen Schule für Blinde und Sehbehinderte entstehenden Mehraufwand und dessen Ausbildungsbedarf - Zurechnung der Ausbildungsförderung zu den Sachgebieten der allgemeinen öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 110
  • DÖV 1974, 284
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73
    Er erfaßt alle zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehörenden Sachgebiete, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (Urteil des Senats vom 15. April 1964 [BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - BVerwG V C 45.63] [220]]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1972 - VIII B 467/72
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73
    Infolgedessen kommt es - entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluß vom 14. September 1972 [DÖV 1973, 97 [OVG Nordrhein-Westfalen 14.09.1972 - VIII B 467/72]]) - nicht darauf an, daß für den Erlaß des Ausbildungsförderungsgesetzes Art. 74 Nr. 7 GG nicht als ausreichende Ermächtigungsgrundlage angesehen worden ist.
  • Drs-Bund, 18.06.1969 - BT-Drs V/4377
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73
    Diese wurde in dem Sinne gefunden, daß die zur Verfügung stehenden Mittel vorrangig für die Ausbildungsbereiche verwendet wurden, die bis dahin durch Zersplitterung der Rechtsgrundlagen und durch erhebliche Lücken in der individuellen Ausbildungsförderung gekennzeichnet waren (vgl. BT-Drucks. V/4377, Schriftlicher Bericht I 2).
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73
    Obwohl das Bundesausbildungsförderungsgesetz auch strukturelle Verbesserungen gebracht hat, ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, daß die Ausbildung Behinderter ausdrücklich (noch) nicht in das Gesetz einbezogen worden ist (BT-Drucks. VI/1975 und 2352, Schriftlicher Bericht I 1).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Zu § 12 Abs. 5 BAföG hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Oktober 1973 - BVerwG 5 C 15.73 - BVerwGE 44, 110) allerdings - in Auswertung der Entstehungsgeschichte - entschieden, dass dessen Anwendungsbereich begrenzt ist.
  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207

    Ausbildungsförderungsrecht/ProzessrechtZum Unterschied zwischen

    Eine zur Ausbildungsförderung hinzutretende Eingliederungshilfe ist allein dort erforderlich, wo die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auch unter Beachtung der HärteV den behinderungsbedingten Bedarf nicht abdecken können (siehe dazu auch BVerwG vom 9.10.1973 BVerwGE 44, 110 = FEVS 22, 1; Meusinger in Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 54 RdNr. 66; zum "ausbildungsgeprägten Bedarf" siehe im Übrigen Linhart/Adolph, a.a.O., § 22 SGB XII RdNr. 31).

    Zur Frage des unmittelbaren Zusammenhangs der Internatsunterbringung mit der Ausbildung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vor Erlass der Härteverordnung zu § 10 Abs. 5 AföG vom 19. September 1969 (BGBl I S. 1719) ergangenem Urteil vom 9. Oktober 1973 (BVerwGE 44, 110) entschieden, dass die Ausbildungsförderung nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nicht die Betreuung von behinderten Auszubildenden erfasst, soweit es um Hilfen geht, mit denen die besonderen, behinderungsbedingten Aufwendungen aufgefangen werden sollen.

  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11

    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung,

    Der Kündigungsschutz gemäß § 9 MuSchG ist in § 188 VwGO weder ausdrücklich erwähnt noch wird er bedarfsorientiert und einkommensabhängig gewährt, so dass er unter dem für die Gerichtskostenfreiheit maßgebenden Gesichtspunkt der Fürsorge nicht zum Sachgebiet der Sozialhilfe im weiten Sinne des § 188 VwGO gehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. Dezember 2004 - 5 B 57.04 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 9. Oktober 1973 - V C 15.73 -, juris Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 188 Rn. 2 und 7).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 31.08

    Anspruch eines Auszubildenden auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Zu § 12 Abs. 5 BAföG hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Oktober 1973 - BVerwG 5 C 15.73 - BVerwGE 44, 110) allerdings - in Auswertung der Entstehungsgeschichte - entschieden, dass dessen Anwendungsbereich begrenzt ist.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 21.08

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Zu § 12 Abs. 5 BAföG hatte das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Oktober 1973 - BVerwG 5 C 15.73 - BVerwGE 44, 110) allerdings - in Auswertung der Entstehungsgeschichte - entschieden, dass dessen Anwendungsbereich begrenzt ist.
  • VG Arnsberg, 29.10.2008 - 10 K 2863/07

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Hierzu verweist er auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1973 - V C 15.73 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 44, 110, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 10. November 1982 - 16 A 582/81 -, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 1984, 1160, und des BayVGH vom 10. Januar 2007 - 12 B 06.1996 -, aaO, die ähnliche Fälle beträfen.

    Denn zur Frage des unmittelbaren Zusammenhanges mit der Ausbildung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vor Erlass der Härteverordnung zu § 10 Abs. 5 des Ausbildungsförderungsgesetzes (AföG) in der Fassung vom 19. September 1969, BGBl I S. 1719, ergangenen Urteil vom 09. Oktober 1973 vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Oktober 1973 - 5 C 15.73 -, a.a.O., entschieden, dass die Ausbildungsförderung nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nicht die Betreuung von behinderten Auszubildenden erfasst, soweit es um Hilfen geht, mit denen die besonderen, behinderungsbedingten Aufwendungen aufgefangen werden sollen.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2008 - L 7 SO 4639/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 929 ZPO - Sozialhilfe -

    Auch unter den Beteiligten besteht insoweit, wie der im Beschwerdeverfahren kontrovers geführte Schriftwechsel deutlich macht, keine Klarheit über die behinderungsbedingten Kosten, für welche die sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe allein verlangt werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 15; ferner BVerwGE 44, 110; Bayer. Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 12. November 2001 - 12 B 98.2866 - ).
  • VG Saarlouis, 18.11.2005 - 11 K 222/05

    Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung der Kosten einer

    dazu näher Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.11.2001 -12 B 98.2866-; vgl. insoweit auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.1982 -16 A 582/81-, FEVS 33, 256; zu § 10 Abs. 5 AföG a.F. vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09.10.1973 -V C 15.73-, BVerwGE 44, 110 [BVerwG 09.10.1973 - V C 15/73]; vgl. auch Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., § 14a Rdnr. 3.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.10.1973 -V C 15.73 - (a.a.O.), wonach die Ausbildungsförderung nicht die Betreuung von Behinderten erfassen soll, soweit es um Hilfen geht, mit denen die besonderen, behinderungsbedingten Aufwendungen aufgefangen werden sollen.

  • BVerwG, 30.10.1975 - V C 60.73

    Abhängigkeit des erhöhten Bedarfs für Schüler von Fachoberschulklassen von der

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Frage, ob für Verfahren der vorliegenden Art Gerichtskostenfreiheit besteht oder nicht, geben dem Senat keine Veranlassung, seine zuletzt im Urteil BVerwGE 44, 110 (113/114) vertretene Ansicht, daß die Ausbildungsförderung zu den Sachgebieten der allgemeinen öffentlichen Fürsorge gehört, zu ändern.
  • BVerwG, 30.10.1975 - V C 15.74

    Abendgymnasium - Ausbildungsförderung - Berufstätigkeit

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Frage, ob für Verfahren der vorliegenden Art Gerichtskostenfreiheit besteht oder nicht, geben dem Senat keine Veranlassung, seine zuletzt im Urteil BVerwGE 44, 110 [BVerwG 09.10.1973 - V C 15/73] [113/114] vertretene Ansicht, daß die Ausbildungsförderung zu den Sachgebieten der allgemeinen öffentlichen Fürsorge gehört, zu ändern.
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 4 OB 193/05

    Beschwerde gegen die Verweisung eines Rechtsstreits an die Sozialgerichtsbarkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12

    Keine Gerichtskostenfreiheit für Klage gegen polizeirechtliche Unterbringung

  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 12 B 06.1996

    Auswärtige Internatsunterbringung - Abgrenzung zwischen ausbildungs- und

  • VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05

    Allgemeine öffentliche Fürsorge; Anfechtung eines Kostenansatzes; Angelegenheiten

  • OVG Sachsen, 25.01.2005 - 4 B 580/04

    Grundsicherung, Einkommen, Sozialhilfe, Kindergeld, Unterhaltspflicht

  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 62.78

    Gerichtskostenfreiheit in Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) -

  • VG Saarlouis, 08.05.2008 - 11 K 40/08

    Ausbildungsförderung im Fall der Internatsunterbringung eines Hörgeschädigten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2003 - 12 B 10469/03

    Sozialhilfe, Grundsicherung, einstweilige Anordnung, unzumutbare Nachteile,

  • OVG Hamburg, 07.11.1996 - Bs IV 337/96

    Sozialhilferecht: Begriff des Härtefalls i.S. von § 26 Abs. 1 S. 2 BSHG ,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2007 - L 23 B 260/06

    Umfassende sachliche Zuständigkeit des Sozialgerichts in Angelegenheiten der

  • BVerwG, 16.12.1976 - V C 2.74

    Anerkennung von erhöhten Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als erstattungsfähig -

  • VG Düsseldorf, 22.10.2004 - 13 K 2456/04
  • BVerwG, 06.02.1974 - V C 22.73

    Voraussetzungen des Ausgleichs von Mehraufwendungen für eine Unterkunft außerhalb

  • VG Düsseldorf, 22.10.2004 - 13 K 8413/03

    Voraussetzungen des sozialrechtlichen Anspruchs auf Gewährung weiterer

  • BVerwG, 23.11.1973 - V B 77.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Düsseldorf, 22.10.2004 - 13 K 2054/04

    Ausgestaltung der Leistungsgewährung i.S.d. Gesetzes über eine bedarfsorientierte

  • VG Minden, 20.07.2004 - 6 K 7672/03

    Ausgestaltung der Differenzierung von Sozialhilfe und Grundsicherung;

  • OVG Saarland, 24.06.1974 - I W 72/73

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium; Gerichtskostenfreiheit

  • BVerwG, 19.11.1973 - V B 73.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Minden, 20.07.2004 - 6 K 7419/03

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen für einen Schwerbehinderten unter

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1999 - 12 L 3558/99

    Keine Nichtigkeit bei fehlender Unterschrift; Computergestüzte Textverarbeitung;

  • OVG Bremen, 02.07.1974 - I BA 3/74

    Förderung der Ausbildung an einer Fachhochschule nach Überschreitung der

  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2004 - 8 E 1640/04

    ANGEMESSENE UNTERKUNFT; ERGÄNZENDE SOZIALHILFE; GRUNDSICHERUNG

  • OVG Saarland, 11.06.1974 - I W 13/74

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Förderung eines

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