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   BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73   

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BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73 (https://dejure.org/1974,49)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1974 - VI C 7.73 (https://dejure.org/1974,49)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1974 - VI C 7.73 (https://dejure.org/1974,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung gerichtlicher Sachaufklärungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 307
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    So hat zur Frage der situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung der erkennende Senat im Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 13.73 - und im Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 - ausgesprochen, daß zwar situationsbedingte Erwägungen die Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerers nicht ausschließen: Denn von dem Kriegsdienstverweigerer kann in verfassungskonformer Auslegung des § 25 WPflG nicht auch eine Gewissensentscheidung für Situationen verlangt werden, deren Eintreten ganz unwahrscheinlich, wenn nicht praktisch unmöglich ist (BVerfGE 12, 45 [60 f.]).

    Gleichfalls in diesem Sinn hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - einen Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45) verneint und dargelegt, daß die Situation, die dort als ganz unwahrscheinlich, wenn nicht praktisch unmöglich angesehen wird, nach dem Zusammenhang der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts anders ist als die hypothetische Annahme, eine kleine Gruppe von Menschen könne die Vernichtung Millionen anderer planen.

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Es erübrigt sich deshalb eine Prüfling, ob und in welcher Weise auf die Büge dieses Verfahrensmangels verzichtet werden kann (vgl. hierzu einerseits Beschluß vom 31. August 1961 - BVerwG VIII C 12.60 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 8], andererseits Urteile vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - [BVerwGE 19, 231] und vom 30. Juni 1965 - BVerwG V C 29.64 - [BVerwGE 21, 274]).
  • BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Im Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - ist der Eindruck, den sich das Gericht auf Grund der Vernehmung von der Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers bildet, als Kern der tatrichterlichen Beweiswürdigung in Kriegsdienstverweigerungssachen bezeichnet.
  • BVerwG, 19.09.1973 - VI C 123.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassungsfreie Verfahrensrevision im

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Auch der Beschluß vom 19. September 1973 - BVerwG VI C 123.73 - betont die Maßgeblichkeit des persönlichen Eindrucks, der vom Kläger gewonnen wird und der so geartet sein kann, daß sogar eine weitere Beweiserhebung sinnlos erscheint (vgl. u.a. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 -).
  • BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Es erübrigt sich deshalb eine Prüfling, ob und in welcher Weise auf die Büge dieses Verfahrensmangels verzichtet werden kann (vgl. hierzu einerseits Beschluß vom 31. August 1961 - BVerwG VIII C 12.60 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 8], andererseits Urteile vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - [BVerwGE 19, 231] und vom 30. Juni 1965 - BVerwG V C 29.64 - [BVerwGE 21, 274]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Auch der Beschluß vom 19. September 1973 - BVerwG VI C 123.73 - betont die Maßgeblichkeit des persönlichen Eindrucks, der vom Kläger gewonnen wird und der so geartet sein kann, daß sogar eine weitere Beweiserhebung sinnlos erscheint (vgl. u.a. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 -).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 108.67

    Gewährung einer Unfallrente für Bahnbeamte

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Im Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 108.67 - ist zwar aus tatsächlichen Gründen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs verneint worden, jedoch wird davon ausgegangen, daß eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegen kann, wenn der Kläger wegen hochgradiger Nervosität und Schwerhörigkeit seine Belange in der Verhandlung nicht angemessen wahrnehmen kann (zur Versagung des rechtlichen Gehörs bei Verhandlung mit Schwerhörigen vgl. auch Urteil vom 28. April 1960 - BVerwG III C 196.58 - [Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 99]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Im Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - ist sodann ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen hat, entscheidend auf seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt.
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 68.73

    Parteivernehmung als Beweismittel in Kriegsdienstverweigerungssachen -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Im Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - wird von der potentiellen Bedeutung einer eventuellen Indisposition des Klägers ausgegangen.
  • BVerwG, 28.04.1960 - III B 180.58

    Anspruch auf Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
    Im Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 108.67 - ist zwar aus tatsächlichen Gründen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs verneint worden, jedoch wird davon ausgegangen, daß eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegen kann, wenn der Kläger wegen hochgradiger Nervosität und Schwerhörigkeit seine Belange in der Verhandlung nicht angemessen wahrnehmen kann (zur Versagung des rechtlichen Gehörs bei Verhandlung mit Schwerhörigen vgl. auch Urteil vom 28. April 1960 - BVerwG III C 196.58 - [Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 99]).
  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 12.60
  • RG, 13.02.1913 - VI 351/12

    Ladefrist; Ablehnung von Vertagungsanträgen

  • BVerwG, 26.01.1961 - III B 289.59
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 103.63

    Beschränkung des rechtlichen Gehörs - Sachaufklärungspflicht bei

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 6.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73

    Feststellung einer Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Geeignetheit von

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73

    Aktenwidrigkeit eines Urteils - Verteidigungsbereitschaft eines

  • BVerwG, 17.09.1968 - II B 34.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73

    Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als

  • RG, 17.04.1939 - IV 210/38

    Kann die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, durch die einer Partei das

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Eine solche den gesamten Prozessstoff erfassende Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt auch dann vor, wenn dem Kläger die Teilnahme an der vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung versagt wird (Urteile vom 28. Oktober 1965 VIII C 1.65, BVerwGE 22, 271; vom 25. Januar 1974 VI C 7.73, BVerwGE 44, 307; Beschluss vom 17. Oktober 1997 4 B 161/97, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht --NVwZ-RR-- 1998, 525).

    (2) Wird dem Kläger die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verfahrensfehlerhaft versagt, so bildet dieser Gehörverstoß gemäß § 119 Nr. 3 FGO einen besonders schwerwiegenden Mangel, weil die mündliche Verhandlung --in der Finanzgerichtsbarkeit ebenso wie in den übrigen Gerichtsbarkeiten-- regelmäßig den Kern des gerichtlichen Verfahrens bildet, der das Gesamtergebnis des Verfahrens (§ 96 FGO) prägt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208; in BFH/NV 1990, 650; in BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425; BVerwG-Urteile in BVerwGE 22, 271; in BVerwGE 44, 307; Beschluss in NVwZ-RR 1998, 525).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Diesen Anforderungen genügt das Vorbringen der Revision zur Besetzungsrüge nicht, und zwar auch dann nicht, wenn man das Vorbringen zu den übrigen Verfahrensrügen hinzunimmt (vgl. insoweit BVerwGE 22, 271; 44, 307).
  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

    Wegen dieser engen Verknüpfung mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verdichtet sich die in das Ermessen des Gerichts gestellte Vertagung oder Gewährung einer Schriftsatzfrist zu einer entsprechenden Pflicht, wenn anderenfalls eine Gehörsverletzung unvermeidbar ist, weil einem Beteiligten die Möglichkeit zu einem erschöpfenden und sachgerechten Vortrag genommen wird (vgl. BVerwGE 44, 307 ; für den Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1992, S. 3185 ).
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