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   BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70   

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BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70 (https://dejure.org/1973,107)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1973 - VI C 26.70 (https://dejure.org/1973,107)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1973 - VI C 26.70 (https://dejure.org/1973,107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstunfall bei Teilnahme an einem Faustballspiel - Einladung zu einem Spiel als dienstliche Aufforderung - Sinn und Zweck der gesetzlichen Unfallfürsorgeregelung - Kriterium der materiellen Dienstbezogenheit - Formeller Bezug zur dienstlichen Sphäre - Relevanz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 36
  • DVBl 1974, 162
  • DÖV 1974, 23
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 96.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sportunfall eines Beamten als Unfall bei einer "dienstlichen Veranstaltung" im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 3 BBG gelten kann (im Anschluß an das Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [ZBR 1968, 84]).

    Diese Frage sei zu verneinen, weil es an den dafür nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [DVBl. 1968, 78]) geforderten Voraussetzungen fehle.

    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß die Teilnahme des Klägers an dem Faustballspiel nicht zu den ihm von seinem Dienstherrn im Rahmen seines Amtes übertragenen Aufgaben, zu seinen eigentlichen Dienstaufgaben, gehörte und daher der bei diesem Spiel erlittene Unfall nicht unmittelbar ohne Rückgriff auf die klarstellende Vorschrift (vgl. Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [DVBl. 1968, 78 = ZBR 1968, 84]) des § 135 Abs. 2 Nr. 3 BBG aus § 135 Abs. 1 BBG als Dienstunfall qualifiziert werden kann.

  • BVerwG, 30.04.1970 - VI C 45.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70
    Es besteht keine allgemeine, auf die Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) gegründete Pflicht des Dienstherrn zur Belehrung seiner Beamten über alle sich aus deren Dienstverhältnis ergebende Rechtsfragen (vgl. dazu u.a. auch Urteil vom 30. April 1970 - BVerwG VI C 45.66 - [RiA 1970, 194] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70
    Der Unfall des Klägers kann auch nicht in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 17, 59; 20, 347) unter dem Gesichtspunkt eines natürlichen Zusammenhangs mit den eigentlichen Dienstaufgaben oder sonstigen dienstlich notwendigen Verrichtungen oder mit dem dienstlichen Über- und Unterordnungsverhältnis als "in Ausübung oder infolge des Dienstes" im Sinne des § 135 Abs. 1 BBG erlitten angesehen werden.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70
    Aber auch insoweit muß die Aufklärungsrüge schon daran scheitern, daß sie den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. dazu im einzelnen BVerwGE 31, 212 [217 f.]) nicht genügt.
  • BVerwG, 17.03.1965 - VI C 82.62

    Begriff "in Ausübung militärischen Dienstes" im Kriegsunfallrecht - Zuordnung der

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70
    Der Unfall des Klägers kann auch nicht in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 17, 59; 20, 347) unter dem Gesichtspunkt eines natürlichen Zusammenhangs mit den eigentlichen Dienstaufgaben oder sonstigen dienstlich notwendigen Verrichtungen oder mit dem dienstlichen Über- und Unterordnungsverhältnis als "in Ausübung oder infolge des Dienstes" im Sinne des § 135 Abs. 1 BBG erlitten angesehen werden.
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 36.66

    Erhöhung von Versorgungsbezügen - Dienstausübung außerhalb einer Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70
    Diesem Gesichtspunkt der materiellen Dienstbezogenheit kommt ganz allgemein für die Beurteilung besonderes Gewicht in den Fällen zu, in denen die regelmäßigen - allerdings ebenfalls an die eigentlichen Dienstaufgaben anknüpfenden - Abgrenzungskriterien des Dienstortes und der Dienstzeit versagen (vgl. dazu BVerwGE 37, 203).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17

    Sportunfall beim "Lehrersport"

    Bei Unfällen im eher privaten Lebensbereich müssen für ein Verhalten des Beamten, soll es der unfallgeschützten Sphäre zuzurechnen sein, die Anforderungen des Dienstes jedenfalls ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2004, a.a.O.; Urteil vom 31.01.1974 - II C 7.73 -, ZBR 1974, 236; Urteil vom 13.08.1973 - VI C 26.70 -, BVerwGE 44, 36; Urteil vom 19.04.1967 - VI C 96.63 -, VerwRspr 1968, 300, 301 ff.).

    Anderes gilt für Ämter, in denen die eigentlichen Dienstaufgaben eine besondere körperliche Leistungsfähigkeit zwingend voraussetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973 - VI C 26.70 -, BVerwGE 44, 36, 39).

    Sie muss vielmehr ausschlaggebend einem solchen Zweck dienen und formell vom Dienstherrn dazu bestimmt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 40).

    Maßgeblich ist insoweit, wie sich die Veranstaltung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv darstellt; die bloße subjektive Auffassung und Vorstellung eines Beamten kann einer Veranstaltung demgegenüber rechtlich keinen dienstlichen Charakter verleihen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 44; Urteil vom 31.01.1974 - II C 7.73 -, ZBR 1974, 236 ).

    Für die Einordnung als dienstlich ist in formeller Hinsicht erforderlich, dass die Initiative für die Veranstaltung vom Dienstherrn ausgeht oder dieser sich eine bestehende Veranstaltung zu eigen macht und er sich die Organisation einschließlich der Bestimmung von Ort und Zeit sowie - zumindest in den Grundzügen - auch der Inhalte selbst vorbehält, was es freilich nicht ausschließt, dass der Dienstvorgesetzte hiermit einzelne Beamte beauftragt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 40 f.).

    Sie muss gerade deswegen - unmittelbar oder mittelbar - von der Autorität des Dienstherrn getragen und unter seinem Einfluss organisiert werden und hierdurch ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2004 - 2 C 66.03 -, NVwZ-RR 2005, 422, 423; Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 44; insoweit einen Dienstbezug bejahend OVG Rh-Pf, Urteil vom 03.02.2012 - 10 A 11071/11 -, NVwZ-RR 2012, 560 ; VG Ansbach, Urteil vom 07.03.2017 - AN 1 K 16.01750 - <"Sport- und Gesundheitstag" der bayer. Sozialgerichtsbarkeit; verneinend BayVGH, Beschluss vom 26.06.2012 - 3 B 11.892 -, Juris <"Oberfränkische Volleyballmeisterschaft der Realschullehrer">; VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2012 -RN 1 K 11.207 -, ZBR 2013, 104 ).

  • BVerwG, 29.08.2013 - 2 C 1.12

    Dienstunfall; Dienstzeit und Dienstort; Grippeschutzimpfung; dienstliche

    Um ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre zu erhalten, muss eine Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Dienst stehen, dienstlichen Interessen dienen und, sei es unmittelbar oder mittelbar, von der Autorität eines Dienstvorgesetzten getragen und damit in den weisungsgebundenen Dienstbereich einbezogen sein (Urteile vom 13. August 1973 - BVerwG 6 C 26.70 - BVerwGE 44, 36 = Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 51 S. 54 f. und vom 14. Dezember 2004 - BVerwG 2 C 66.03 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 6 S. 11).

    Maßgeblich ist, ob aus dem Verhalten des Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung aller sonstigen objektiven Umstände auf einen entsprechenden Willen geschlossen werden kann (Urteil vom 13. August 1973 a.a.O. S. 57).

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Zwar obliegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 79 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für die Beamten einschlägigen Vorschriften (BVerwGE 44, 36 [44]), vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann (BVerwGE 52, 71 [79]; 65, 197 [203]; Urteil vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 2 C 19.90 - [Buchholz 239.1 § 56 BeamtVG Nr. 5 = ZBR 1993, 182]).
  • BVerwG, 14.11.1984 - 2 B 121.83

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für den Erfolg

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Urteilen vom 13. August 1973 - BVerwG 6 C 26.70 - (BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70]) und vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 7.73 - (ZBR 1974, 236) in rechtsgrundsätzlicher Weise dargelegt, unter welchen Voraussetzungen der Sportunfall eines Beamten als Unfall bei einer dienstlichen Veranstaltung anerkannt werden kann.

    In BVerwGE 44, 36 (41) [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70] ist dazu ferner ausgeführt, daß diese Entscheidung keiner bestimmten Form bedürfe und sie auch nicht ausdrücklich ergehen müsse.

    Die auch hiergegen von der Beschwerde vorgetragenen Bedenken können die rechtsgrundsätzliche Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht begründen; denn ob eine solche formelle Einbeziehung in den dienstlichen Bereich vorliegt, ist jeweils nach den Umständen des konkreten Einzelfalls zu beurteilen (BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70] [41]) und damit einer rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich.

    Entscheidend ist nämlich allein, ob eine formelle Einbeziehung durch den Dienstherrn vorliegt; ohne rechtliche Bedeutung ist hingegen, ob der Kläger subjektiv die sportliche Betätigung als dienstliche Veranstaltung angesehen hat (vgl. BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70] [44]).

    Die Frage, ob für Polizeibeamte des SEK eine besondere Regelung hinsichtlich der formellen Dienstbezogenheit hätte getroffen werden müssen, ist nicht klärungsbedürftig; denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß Umfang und Grenzen der dienstlichen Veranstaltung nach Maßgabe des Kriteriums der materiellen Dienstbezogenheit dem Dienstherrn vor allem in Grenzbereichen eine verwaltungs- und personalpolitische Gestaltungsfreiheit geben (BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70], [39]), innerhalb derer er die Frage der formellen Dienstbezogenheit regeln kann.

    Der Umfang einer Belehrungspflicht ließe sich nur aus den besonderen Umständen des Einzelfalls beurteilen (BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70] [44]) und wäre somit einer rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 4266/05

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall bei Verletzung eines beamteten Lehrers

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 1998 - 6 A 6426/96 -, Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Entscheidungssammlung, ES/C II 3.1 Nr. 67; BVerwG, Urteile vom 13. August 1973 - 6 C 26.70 -, ZBR 1974, 23, vom 31. Januar 1974 - 2 C 7.73 -, ZBR 1974, 236, und vom 14. Dezember 2004 - 2 C 66.03 -, Schütz a.a.O. Nr. 83.

    - 6 C 26.70 -, a.a.O. S. 25.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 1973 - 6 C 26.70 -, a.a.O. S. 25.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 1973 - 6 C 26.70 -, a.a.O. S. 26, und vom 31. Januar 1974 - 2 C 7.73 -, a.a.O. S. 240.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. August 1973 - 6 C 26.70 -, a.a.O. S. 26.

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts obliegt dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Bediensteten über alle für sie einschlägigen Vorschriften; dies gilt vor allem dann nicht, wenn es sich - wie hier - um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei den Beamten vorausgesetzt werden können oder die sie sich unschwer verschaffen können (BVerwGE 44, 36 [44]; 52, 70 [79]; Urteile vom 9. März 1967 - BVerwG 2 C 4.67 - [Die Personalvertretung 1969, 61, 62] und vom 16. April 1970 - BVerwG 8 C 183.67 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 5]; vgl. auch Urteil vom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [Buchholz 232 § 181 b BBG Nr. 2]).
  • VG Regensburg, 21.03.2012 - RN 1 K 11.207

    Anerkennung eines Dienstunfalls; Behördenfußballturnier im Rahmen eines

    Ob eine solche Entscheidung vorliegt, ist demnach jeweils nach den Umständen des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 19.04.1967, Az. VI C 96.63, DVBl. 1968, 78 ff und vom 13.08.1973, Az. VI C 26.70, BVerwGE 44, 36 ff).

    Hier findet die behördliche Gestaltungsfreiheit ihre Grenzen (BVerwG vom 13.08.1973 a.a.O.).

    Vielmehr entscheidet sich umgekehrt die Frage, ob eine Dienstbefreiung vorlag, danach, ob die Veranstaltung eine dienstliche und damit Dienst war (BVerwG vom 19.04.1967 a.a.O. und vom 13.08.1973 a.a.O.; BayVGH vom 04.03.1980, Az. 217 XXIV 78, BayVBl. 1980, S. 500 f).

    Die bloße subjektive Auffassung und Vorstellung des Beamten vermag einer Veranstaltung nicht den Charakter einer "dienstlichen" zu verleihen (vgl. BVerwG vom 13.08.1973 a.a.O.; VG Ansbach vom 17.11.2009, Az. AN 1 K 09.01335 ).

    Dies reicht jedoch nicht für die Annahme aus, bei der Veranstaltung handele es sich um Dienstausübung im Sinne des Dienstunfallrechts (vgl. BVerwG vom 13.08.1973 a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 23.11.2016 - 7 K 5018/15

    Dienstunfall beim "Lehrersport"

    Um ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre zu erhalten, muss eine Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Dienst stehen, dienstlichen Interessen dienen und, sei es unmittelbar oder mittelbar, von der Autorität eines Dienstvorgesetzten getragen und damit in den weisungsgebundenen Dienstbereich einbezogen sein (BVerwG, Beschluss vom 25.07.2014, a.a.O., mit Verweis auf die Urteile vom 13.08.1973 - 6 C 26.70 -, juris, und vom 14.12.2004 - 2 C 66.03 -, juris).

    Kurz zusammengefasst, muss die Veranstaltung formell und materiell dienstbezogen sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.07.2014, a.a.O., mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 19.04.1967 - 6 C 96.63 -, Buchholz 232, § 135 BBG, Nr. 32, vom 13.08.1973 - 6 C 26.70 -, Buchholz 232, § 135 BBG, Nr. 51, und vom 31.01.1974 - 2 C 7.73 -, Buchholz 232, § 135 BBG, Nr. 52).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob dem objektiven Verhalten eines für den betroffenen Beamten zuständigen Dienstvorgesetzten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände des jeweiligen Einzelfalles eine solche Entscheidung zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a.a.O.).

    Denn entscheidend ist allein, dass seinem objektiven Verhalten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entnehmen ist, dass der "Lehrersport" formell in die dienstliche Sphäre einbezogen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 C 9.21

    Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten

    Eine Ausnahme gilt jedoch für den Fall eines vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtums des Beamten in einem bedeutsamen Punkt (BVerwG, Urteile vom 13. August 1973 - 6 C 26.70 - BVerwGE 44, 36 und vom 11. Februar 1977 - 6 C 105.74 - BVerwGE 52, 70 sowie Beschlüsse vom 6. März 2002 - 2 B 3.02 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 120 S. 5 und vom 27. Dezember 2016 - 2 B 3.16 - Rn. 10).
  • VG Gießen, 07.10.2010 - 5 K 225/10

    Anerkennung eines Unfalls anlässlich eines Kirmesumzuges als Dienstunfall

    Dies wiederum setzt voraus, dass die Tätigkeit im engen natürlichen Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben oder dienstlich notwendigen Verrichtungen oder dem Über-/Unterordnungsverhältnis steht, bei der der Beamte gewissermaßen, "im Banne" des Dienstes steht" (BVerwG, Urteil vom 13.08.1973 - 6 C 26.70 -, BVerwGE 44, 36).

    Für die formelle Dienstbezogenheit spricht, dass die Teilnahme an dem Kirmesumzug jedenfalls konkludent von der Autorität der Schulleiterin getragen war (vgl. BVerwG vom 13.08.1973, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 08.06.1988 - 10 E 46/83 -, HessVGRspr. 1990, 1).

    Abgestellt werden kann also auf den Grad bzw. die Intensität der Dienstbezogenheit (BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a. a. O.).

    Die subjektive Vorstellung der Beamtin vermag der Veranstaltung nicht den rechtlichen Charakter einer dienstlichen Veranstaltung zu verleihen (BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a. a. O.).

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

  • VG Bremen, 05.02.2024 - 7 K 1464/22

    COVID-19-Impfung als Dienstunfall; dienstliche Veranstaltung; Dienstunfall;

  • VG Hannover, 24.11.2022 - 2 A 460/22

    Dienstunfall; Impfschaden

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol -

  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • VGH Hessen, 21.07.1998 - 2 UE 4924/96

    Keine Anerkennung eines Kraftsporttrainings in einem Fitneß-Studio als

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2006 - 3 LA 86/05

    Dienstbezogenheit, Dienstunfall, Segeln, Sportunfall, außerdienstlicher Sport,

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16

    Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

  • VG Regensburg, 06.02.2013 - RO 1 K 12.1764

    Dienstunfall (vorgetragener Impfschaden nach FSME-Schutzimpfung)

  • VG Mainz, 12.05.2023 - 4 K 573/22

    Gesundheitsschaden nach Corona-Impfung kein Dienstunfall

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 3 B 11.892

    Dienstunfall; oberfränkische Volleyballmeisterschaften der Realschullehrer;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 1 A 1268/04

    Vorliegen einer dienstlichen Veranstaltung i.S.v. § 31 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • VG Kassel, 08.04.2020 - 1 K 1016/19

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch nach Versetzung in den Ruhestand

  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 7.73

    Körperverletzung als Dienstunfall

  • VG Bayreuth, 01.08.2008 - B 5 K 07.713

    Die sportliche Betätigung eines Beamten ist grundsätzlich dem privaten

  • BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97

    Beamtenrecht - Rückforderung vorläufig fortgezahlter Dienstbezüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 1920/06

    Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskuft bezüglich der

  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 16.01750

    "Sport- und Gesundheitstag" der Sozialgerichtsbarkeit in Bayern als dienstliche

  • OVG Bremen, 18.12.2002 - 2 A 260/99

    Gewährung einer beamtenrechtlichen Versorgung aufgrund einer vertraglich

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1986 - 4 S 1209/85

    Dienstunfall - Sportunfall eines Lehrers

  • VG Regensburg, 29.11.2022 - RN 12 K 20.3147

    Dienstunfall wegen Corona-Infektion

  • VG München, 22.09.2021 - M 21a K 19.5069

    Keine Anerkennung eines Schadenereignisses im Rahmen des außerdienstlichen Sports

  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 B 14.1141

    Unfall bei Probefahrt mit historischen Fahrzeug als Dienstunfall

  • BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 64.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzurechenbarem Fristversäumnis durch

  • BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 62.13

    Zurücklegen des Wegs zu einem Integrationsfachdienst als Dienst eines Lehrers

  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 15/91

    Eignungsprüfung - Wehrdienstunfall - Berufsförderung - Wehrpflichtiger -

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83

    Fehlerhaftigkeit der Entlassung - Beamter auf Probe - Vorherige Unterrichtung -

  • VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1478/18
  • VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1792/18
  • VG Ansbach, 19.10.2010 - AN 1 K 10.01470

    Entlassung eines Beamten auf Probe

  • VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1335/18
  • BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 68.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Kassel, 21.12.2010 - 1 K 718/10

    Fristversäumnis bei Reisekostenerstattung

  • VG Saarlouis, 24.11.2009 - 3 K 648/09

    Zulässigkeit von Leistungsbeschränkungen im Beihilferecht (hier:

  • BVerwG, 26.01.1987 - 2 B 8.87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vom Dienstherrn genehmigte Kur als

  • VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 2351/18
  • VG Ansbach, 02.02.2010 - AN 1 K 09.01990

    Zwangspensionierung eines Verwaltungsamtsinspektors

  • BVerwG, 25.11.1981 - 2 B 59.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fürsorgepflicht des Dienstherrn zur

  • BVerwG, 27.08.1980 - 2 B 20.79

    Nichtbeförderung eines Beamten - Fehlende Stellenausschreibung - Anspruch auf

  • VG Bayreuth, 09.11.2021 - B 5 K 21.217

    Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen, Vertretenmüssen, Entreicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 919/03

    Bestehen und Reichweite einer Pflicht zur Belehrung über die Auswirkungen einer

  • OVG Niedersachsen, 22.11.1994 - 5 L 5418/93

    Dienstunfall; Dienstliche Veranstaltung; Polizeibeamter; Tennistraining; Tennis;

  • LSG Hessen, 30.08.1988 - L 4 Vs 1304/82

    Soldat ; Soldat auf Zeit; Marsch; Freizeit; Wehrdienstverrichtung; Versorgung;

  • BVerwG, 09.08.1988 - 2 B 108.88

    Der Begriff der dienstlichen Veranstaltung - Sportausübung eines Beamten als

  • VG Aachen, 28.08.2014 - 1 K 519/13

    Beamter; Bezirksregierung; Dienst; formell; Genehmigung; Lehrersport; Leiter;

  • VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 1 K 09.01335

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall

  • VG Saarlouis, 04.03.2008 - 3 K 348/07

    Begrenzung der beihilfefähigen Aufwendungen auf einen Festbetrag

  • VG Wiesbaden, 12.09.2007 - 8 E 90/06

    Zum Auskunftsanspruch gegenüber dem Dienstherren, ob eine bestimmte Tätigkeit als

  • BVerwG, 25.07.1985 - 2 B 62.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 5553/15

    Anspruch eines Beamten mit vier Kindern auf rückwirkende Erhöhung seines

  • VG München, 10.09.2015 - M 17 K 14.3313

    Erlöschen des Anspruchs auf Trennungsgeld

  • VG Saarlouis, 09.03.2010 - 3 K 14/10

    Beihilfe: Festbetragsregelung mit höherrangigem Recht vereinbar

  • VG Düsseldorf, 08.05.2003 - 23 K 3185/00

    Dienstunfall in Ausübung des Dienstes Dienstbezogenheit Heilverfahren

  • VG Köln, 02.05.2023 - 3 K 3244/22

    Corona-Impfschaden, keine Anerkennung als Dienstunfall

  • VG Düsseldorf, 13.01.2010 - 23 K 2664/99

    Dienstunfall in Ausübung des Dienstes Dienstausübung Arztbesuch Dienstbezogenheit

  • VG Hannover, 09.04.2015 - 13 A 11333/14

    Anerkennung; Dienstunfall; Polizeibeamter; Sport; außerdienstlicher Sport;

  • VGH Bayern, 25.05.2009 - 15 ZB 08.3127

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der

  • VG Saarlouis, 04.03.2008 - 3 K 1111/07

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit eines Arzneimittels auf einen Festbetrag

  • VG Augsburg, 10.12.2012 - Au 2 K 10.1139

    Beihilfe zu Aufwendungen von Ruhestandsbeamten des Bundes

  • VG Gera, 22.08.2001 - 1 K 1333/96

    Anerkennung einer zugezogenen Krankheit als Dienstunfall; Ursachenzusammenhang

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