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   BVerwG, 27.03.1974 - VII C 3.73   

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https://dejure.org/1974,1106
BVerwG, 27.03.1974 - VII C 3.73 (https://dejure.org/1974,1106)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1974 - VII C 3.73 (https://dejure.org/1974,1106)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1974 - VII C 3.73 (https://dejure.org/1974,1106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg gegen Maßnahmen einer nach bayerischem Recht staatlich nur genehmigten, nicht auch anerkannten Ersatzschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg - Abschlußprüfung an Ersatzschulen - ordentlicher Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 117
  • DÖV 1974, 496
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.12.1970 - VII C 30.70

    Antrag auf rückwirkende Graduierung zum Ingenieur - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1974 - VII C 3.73
    Der erkennende Senat hat in seinem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 18. Oktober 1963 - BVerwG VII C 45.62 - (BVerwGE 17, 41) im Falle einer nordrhein-westfälischen Privatschule, die nach der herkömmlichen Einteilung, die auch dem bayerischen Recht zugrunde liegt (vgl. dazu BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30.70] [362]), eine staatlich anerkannte Ersatzschule war, den Verwaltungsrechtsweg für gegeben angesehen, dabei aber ausdrücklich dahingestellt gelassen, wie die Rechtslage allgemein bei Privatschulen zu beurteilen sei.

    Ist danach in der Frage des Rechtswegs zwischen staatlich anerkannten und staatlich genehmigten Ersatzschulen zu unterscheiden, so setzt sich der Senat damit nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VII C 30.70 - (BVerwGE 36, 361).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1974 - VII C 3.73
    Die landesrechtliche Unterscheidung zwischen staatlich anerkannten und staatlich genehmigten Ersatzschulen hat das Bundesverfassungsgericht für zulässig angesehen und ausgeführt, daß das Grundgesetz die Heraushebung einer Gruppe der Ersatzschulen als anerkannte Privatschulen nicht verbiete (vgl. Beschluß vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - [BVerfGE 27, 195]).
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 45.62

    Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule - Entscheidungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1974 - VII C 3.73
    Der erkennende Senat hat in seinem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 18. Oktober 1963 - BVerwG VII C 45.62 - (BVerwGE 17, 41) im Falle einer nordrhein-westfälischen Privatschule, die nach der herkömmlichen Einteilung, die auch dem bayerischen Recht zugrunde liegt (vgl. dazu BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30.70] [362]), eine staatlich anerkannte Ersatzschule war, den Verwaltungsrechtsweg für gegeben angesehen, dabei aber ausdrücklich dahingestellt gelassen, wie die Rechtslage allgemein bei Privatschulen zu beurteilen sei.
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 79.79

    Nichtbestehen der Verwaltungsprüfung - Dienstordnunsangestellte - Krankenkassen -

    Der Rechtscharakter der Prüfung folgt nicht immer der ihres Trägers, wie etwa die Fälle der öffentlich-rechtlich ausgestalteten Prüfung von Schülern staatlich anerkannter Privatschulen (BVerwGE 17, 41 [42]; ferner BVerwGE 45, 117 [118 f.]), aber auch die Prüfungen der als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts organisierten Gemeinde- und Sparkassenverwaltungsschulen zeigen, denen bei Ausbildungslehrgängen für Beamtenanwärter und Angestellte, die in das Beamtenverhältnis übernommen werden sollen, öffentlich-rechtliche Prüfungsbefugnisse des Beamtenlaufbahnrechts übertragen sind, worin sie den mit öffentlicher Gewalt beliehenen Unternehmern ähneln (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1969 - BVerwG 6 C 77.65 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 38] und vom 28. September 1971 - BVerwG 6 C 41.68 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 47]).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 7.90

    Bergrecht: Rechtsweg bei Klage auf Ausstellung von Prüfbescheinigungen über den

    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemein anerkannt, daß sich der Staat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch privater Personen bedienen und ihnen dazu hoheitliche Befugnisse sowohl obrigkeitlicher wie auch schlicht hoheitlicher Art zur Wahrnehmung in eigenem Namen übertragen kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1963 - BVerwG 7 C 45.62 - BVerwGE 17, 41, anerkannte Privatschule; dazu auch Beschluß vom 27. März 1974 - BVerwG 7 C 3.73 - BVerwGE 45, 117 [BVerwG 27.03.1974 - VII C 3/73]; Urteil vom 25. November 1971 - BVerwG 1 C 7.70 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 40 = DÖV 1972, 500, amtlich anerkannter Prüfingenieur für Baustatik; dazu auch Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 15.75 - BVerwGE 57, 55; Ossenbühl, Die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben durch Private, VVDStRL 29, 137 ff. ; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht II, 5. Aufl. 1987, § 104).
  • OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98

    Dienstvertrag; Kontrolle von Prüfungsentscheidungen

    Da insoweit staatlich nicht anerkannte Ergänzungschulen - im Unterschied etwa zu staatlich anerkannten Ersatzschulen - keine öffentlichen Aufgaben wahrnehmen, erfolgt die Kontrolle ihrer Prüfungsentscheidungen durch die Zivilgerichte (BVerwGE 45, 117).
  • VGH Bayern, 28.01.1982 - 7 CE 81 A.2144
    Die Gruppe der genehmigten Ersatzschulen regelt diese Rechtsverhältnisse ausschließlich nach Zivilrecht (vgl. BVerwGE 45, 117; VGH n. F. 27, 32), während der Gruppe der staatlich anerkannten Ersatzschulen teilweise Hoheitsbefugnisse verliehen sind (VGH n. F. a.a.O.).
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