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   BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73   

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BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73 (https://dejure.org/1974,267)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1974 - VI C 34.73 (https://dejure.org/1974,267)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1974 - VI C 34.73 (https://dejure.org/1974,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Teilnahme von nicht verfahrensbeteiligten Bediensteten der Bundeswehrverwaltung an einer Sitzung des Prüfungsausschusses - Heilung fehlerhaft unterbliebener Anhörung des Antragstellers im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 351
  • DÖV 1975, 65
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73
    Die fehlerhaft unterbliebene Anhörung des Antragstellers vor der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer kann im nachfolgenden Verwaltungsrechtsstreit mit heilender Wirkung nachgeholt werden (Fortführung von BVerwGE 44, 17).

    Da das Kernstück des Verfahrens vor der Prüfungskammer die Anhörung des Wehrpflichtigen ist und diese, ist sie rechtsfehlerhaft unterblieben, grundsätzlich durch Anhörung im nachfolgenden Verwaltungsrechtsstreit nachgeholt werden kann (vgl. BVerwGE 44, 17), eine Anhörung des Klägers vor der Prüfungskammer, die gegen ihn verwertet werden könnte, nicht stattgefunden hat, die Prüfungskammer auch keine Ermessensfreiheit und keinen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung hat, ob der Antragsteller als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist (vgl. auch dazu BVerwGE 44, 17 [22]), war es geboten, die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung in der Sache selbst an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. zu einer ähnlichen Verfahrenslage BVerwGE 13, 34 [BVerwG 30.08.1961 - VI C 50/59] [36]).

  • BVerwG, 24.02.1966 - II C 45.64
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73
    Das Verwaltungsgericht ist auf Grund tatsächlicher Feststellungen, die mit der Revision nicht angegriffen und auch vom Revisionsgericht sonst nicht zu beanstanden sind (vgl. Urteile vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 - [Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1] und vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54 = RiA 1970, 76]), zu dem Schluß gelangt, daß der Widerspruch rechtzeitig erhoben war und somit zu Unrecht von der Prüfungskammer als unzulässig verworfen worden ist.
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73
    Das Verwaltungsgericht ist auf Grund tatsächlicher Feststellungen, die mit der Revision nicht angegriffen und auch vom Revisionsgericht sonst nicht zu beanstanden sind (vgl. Urteile vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 - [Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1] und vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54 = RiA 1970, 76]), zu dem Schluß gelangt, daß der Widerspruch rechtzeitig erhoben war und somit zu Unrecht von der Prüfungskammer als unzulässig verworfen worden ist.
  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73
    Es liegt daher nahe, die einschlägigen Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und die allgemein anerkannte Auslegung hierzu heranzuziehen, öffentlich ist danach eine Verhandlung, zu der beliebige Zuhörer, wenn auch nur in begrenzter Zahl, Zutritt haben (BGH in NJW 1954, 281).
  • BVerwG, 15.10.1965 - VII C 39.65
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73
    - Das Urteil vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 39.65 - (BVerwGE 22, 235 = NJW 1966, 71) steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73
    Es entspricht der vom Gesetz sowohl im öffentlichen Interesse als auch in dem des Wehrpflichtigen gewollten Beschleunigung des Kriegsdientsverweigerungsverfahrens (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 -), daß in solchen Fällen das Verfahren nicht durch Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde "zurückverwiesen" wird.
  • BVerwG, 30.08.1961 - VI C 50.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73
    Da das Kernstück des Verfahrens vor der Prüfungskammer die Anhörung des Wehrpflichtigen ist und diese, ist sie rechtsfehlerhaft unterblieben, grundsätzlich durch Anhörung im nachfolgenden Verwaltungsrechtsstreit nachgeholt werden kann (vgl. BVerwGE 44, 17), eine Anhörung des Klägers vor der Prüfungskammer, die gegen ihn verwertet werden könnte, nicht stattgefunden hat, die Prüfungskammer auch keine Ermessensfreiheit und keinen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung hat, ob der Antragsteller als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist (vgl. auch dazu BVerwGE 44, 17 [22]), war es geboten, die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung in der Sache selbst an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. zu einer ähnlichen Verfahrenslage BVerwGE 13, 34 [BVerwG 30.08.1961 - VI C 50/59] [36]).
  • BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11

    Keine Anwesenheit Dritter bei Prüfungsberatung

    Ferner trägt das Staatsministerium unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Münster vom 30. August 2001  7 K 2090/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1622) die Ansicht vor, aus den §§ 193 und 175 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ergebe sich ein allgemeiner Rechtsgrundsatz (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 17. Juli 1974 VI C 34.73, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1975, 65).

    Nichts anderes ergibt sich in dieser Hinsicht aus dem Urteil des BVerwG in DÖV 1975, 65, das übrigens nicht die Teilnahme Dritter an der Entscheidungsberatung, sondern an dem Prüfungsgespräch (mit einem Wehrpflichtigen) betrifft.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des

    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Teilnahme einzelner am Verfahren nicht beteiligter Bediensteter der Bundeswehrverwaltung an der Sitzung des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer jedenfalls dann nicht zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung führt, wenn der Antragsteller dies nicht beanstandet hat (Urteil vom 17.07.1974 - VI C 34.73 -, BVerwGE 45, 351, 356).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers

    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht in der Regel kein Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung des Widerspruchsbescheids wegen eines Verfahrensfehlers (Ergänzung zu BVerwGE 44, 17 [22 f.] und 45, 351 [357]).

    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 34.73 - (BVerwGE 45, 351 [357]) in einem Fall, in dem der Kläger mit der Rüge, die Prüfungsgremien hätten wesentliche Verfahrensregeln mißachtet, Aufhebung der Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer begehrt und lediglich hilfsweise beantragt hat, seine Berechtigung festzustellen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entschieden, es entspreche der gegebenen Verfahrenslage, über das Anerkennungsbegehren zu befinden.

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Sowohl das Vorverfahren wie das gerichtliche Verfahren sind von dem Grundsatz der Beschleunigung geprägt (Urteile vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - und vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 34.73 - [BVerwGE 45, 351, 357 [BVerwG 17.07.1974 - VI C 34/73]]).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Mängel des Prüfungsverfahrens durch das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren geheilt werden können (BVerwGE 44, 17 [20 ff.]; 45, 351 [356 f.]).

    Dies gilt um so mehr, als das Vorverfahren und das gerichtliche Verfahren nach dem Wehrpflichtgesetz durch den Grundsatz der Beschleunigung geprägt sind (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10] und BVerwGE 45, 351 [357]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Dies gebietet ohnehin auch das Prinzip der Beschleunigung, welches das Kriegsdienstverweigerungsverfahren prägt (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10] und BVerwGE 45, 351 [357]).
  • OVG Sachsen, 11.05.1994 - 2 S 37/94
    dient zum einen dem Schutz der persönlichen Sphäre der werber und zum andern der Wahrung der Unbefangenheit die Es der Beteiligten und der Objektivität der entscheidenden Amtsträger (vgl. dazu auch BVerwG, U. v. 17.07.1974, 6 C 34.73 - BVerwGE 45, 351, 353 ; Obermayer Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl. 1990, Rn. 5 zu § 68).

    Eine nichtöffentliche Beratung verliert ihre Eigenart nicht ohne weiteres und wird nicht dadurch ohne weiteres zu einer öffentlichen, wenn bestimmten einzelnen Personen, die nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt sind, die Anwesenheit kraft Gesetzes oder auf besonderen auch stillschweigenden Beschluß gestattet wird (BVerwGE 45, 351, 354).

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

    Denn die Beitragspflicht entsteht erst in dem Zeitpunkt, in dem alle gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Entstehung erfüllt sind; zu diesen Voraussetzungen gehört auch die Geltung einer Beitragssatzung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 14.03.1975 - VI C 34/73 -, NJW 1975, 1426 f.).
  • FG Sachsen, 31.05.2011 - 2 K 243/10

    Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung wegen Anwesenheit eines

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, dass aufgrund des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, der der Regelung in § 193 GVG entnommen werden kann, wonach an den Urteilsberatungen auch bestimmte zu Ausbildungszwecken dem Gericht zugewiesene Personen vom Vorsitzenden zugelassen werden können, dies für Zuhörer an Beratungen eines Prüfungsausschusses ebenso gelten müsse (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. August 2001 - 7 K 2090/01, EFG 2001, 1622 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - VI C 34.73, DÖV 1975, 65, das die Teilnahme an einer Sitzung des Prüfungsausschusses für Wehrdienstverweigerer betrifft).
  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

    Dies alles hat der Senat schon vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes in ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl. insbesondere das von der Revision angeführte Urteil vom 24. August 1981 ; ferner BVerwGE 44, 17 [BVerwG 25.07.1973 - VI C 42/73]; 45, 351 ; 49, 307 ; Urteil vom 18. Juli 1975 ) und an dieser Rechtsprechung auch nach Inkrafttreten des hier zeitlich noch nicht anwendbaren § 46 VwVfG am 1. Januar 1977, der nunmehr allgemein einen Anspruch auf Aufhebung eines rechtlich gebundenen Verwaltungsakts wegen einer nicht zur Nichtigkeit der Maßnahme führenden Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit versagt, festgehalten (vgl. BVerwGE 65, 287; 69, 90 ; Urteile vom 7. September 1982 - BVerwG 6 C 61.81 - und vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - ).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 27.73

    Bestandskraft von Ablehnungsbescheiden - Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 05.09.1975 - VI C 112.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der

  • BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten

  • BVerwG, 27.03.1997 - 1 B 247.96

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anordnung einer

  • BVerwG, 20.04.1976 - VI C 126.74

    Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der

  • BVerwG, 19.08.1975 - VI C 108.74

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen Denkgesetze durch Verfahrensrügen -

  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 B 115.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Ableistung des Grundwehrdienstes -

  • BVerwG, 22.04.1983 - 6 C 138.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.12.1980 - 6 B 13.80

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73

    Rechtsfolgen von verfahrensfehlerhaften Entscheidungen der Prüfungsgremien -

  • BVerwG, 24.10.1975 - 6 C 74.75

    Beeinträchtigung der Beurkundungsfunktion durch verspätete Absetzung der

  • FG Münster, 30.08.2001 - 7 K 2090/01

    Teilnahme einer zukünftigen Prüferin als Zuhörerin an einer Steuerberaterprüfung

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