Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,184
BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72 (https://dejure.org/1974,184)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1974 - II C 33.72 (https://dejure.org/1974,184)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1974 - II C 33.72 (https://dejure.org/1974,184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines Wehrpflichtigen zum Oberleutnant der Reserve und Hauptmann der Reserve - Voraussetzungen für die Schließung einer Gesetzeslücke durch den Richter - Verlust des Dienstgrades eines Soldaten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72
    Eine echte Gesetzeslücke liege aber nur vor, wenn der Schluß gerechtfertigt sei, der Gesetzgeber würde den ungeregelt gebliebenen Sachverhalt, wenn er daran gedacht hätte, in einem bestimmten Sinn, etwa durch Einbeziehung in eine bereits vorhandene einschlägige Vorschrift oder entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles geregelt haben (zu vgl. BVerwGE 11, 263 [264]).

    Die Ausfüllung einer "echten" Gesetzeslücke ist nämlich auch davon abhängig, daß auf Grund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, wie der Gesetzgeber die umstrittene Rechtsfrage mutmaßlich geregelt haben würde, wenn er an sie gedacht hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 11, 263 [264] und Urteil vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 77.67 -).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72
    Dies steht einer Lückenausfüllung durch Anwendung des von der Revision angeführten allgemeinen Rechtsgrundsatzes entgegen; denn gegen den erkennbaren oder doch mit guten Gründen zu vermutenden Willen des Gesetzgebers dürfen Gesetze grundsätzlich nicht ausgelegt werden, sogar dann nicht, wenn es um die verfassungskonforme Auslegung eines sonst verfassungswidrigen Gesetzes geht (BVerfGE 8, 28 [34]).
  • BVerwG, 30.10.1970 - VI C 77.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72
    Die Ausfüllung einer "echten" Gesetzeslücke ist nämlich auch davon abhängig, daß auf Grund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, wie der Gesetzgeber die umstrittene Rechtsfrage mutmaßlich geregelt haben würde, wenn er an sie gedacht hätte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 11, 263 [264] und Urteil vom 30. Oktober 1970 - BVerwG VI C 77.67 -).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72
    Würde dem aus dem Bürgerlichen Recht abgeleiteten (§§ 162, 242 BGB) und im wesentlichen in bezug auf Leistungsbescheide (zu vgl. BVerwGE 19, 284 [289]) entwickelten Grundsatz des allgemeinen Verwaltungsrechts über die Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte hier Gesetzesrang zuerkannt, würde das zur Folge haben, daß die bloße Rücknehmbarkeit einer Ernennung bereits unmittelbar ("kraft Gesetzes") einen Dienstgradverlust (nicht eine bloße Dienstgradherabsetzung) bewirken würde.
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Insoweit fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke, die der Gesetzgeber, wenn er daran gedacht hätte, entsprechend ausgefüllt hätte (vgl. Urteil vom 14. März 1974 BVerwG 2 C 33.72 BVerwGE 45, 85 ).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

    Hat der Gesetzgeber indes eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen (Urteile vom 14. März 1974 - BVerwG 2 C 33.72 - BVerwGE 45, 85 und vom 14. März 1997 - BVerwG 8 C 22.96 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 40 S. 5; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995 - 2 BvR 1437/93 u.a. - NStZ 1995, 399 ).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 A 9.17

    Analogie; Ausnahmen; Beamter; Berufliches Rehabilitierungsgesetz;

    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie nur geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 14. März 1974 - 2 C 33.72 - BVerwGE 45, 85 und vom 13. Dezember 1978 - 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183 ; Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - 6 P 15.91 - Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f. und vom 11. September 2008 - 2 B 43.08 - Buchholz 237.7 § 23 NWLBG Nr. 1 Rn. 7).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung

    Die Annahme einer solchen - notwendigerweise durch Auslegung zu ermittelnden - Ausnahme hätte jedoch zur Voraussetzung, daß das Schweigen des Asylverfahrensgesetzes zu den tatbestandlichen Merkmalen und den Rechtsfolgen einer "mißbräuchlichen" Asylantragstellung als "echte" und deshalb im Wege der richterlichen Auslegung zulässigerweise schließbare Gesetzeslücke angesehen werden könnte (vgl. dazu Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5 S. 8 unter Hinweis auf BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72] sowie BVerwGE 57, 183 [BVerwG 13.12.1978 - 6 C 46/78]).
  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen

    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (Urteile vom 14. März 1974 BVerwG 2 C 33.72 BVerwGE 45, 85 und vom 13. Dezember 1978 BVerwG 6 C 46.78 BVerwGE 57, 183 ; Beschluss vom 7. Juli 1993 BVerwG 6 P 15.91 Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f.).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93

    Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung

    Für eine nach Auffassung der Revision gebotene Lückenausfüllung im Wege der Analogie ist deshalb kein Raum (vgl. dazu BVerwGE 45, 85 [88 ff.]; 57, 183 [185 f.]; Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - [Buchholz 237.95 § 45 Nr. 1] und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - [Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4]).

    Denn dies setzte die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Gesetzgeber, hätte er den zu regelnden Sachverhalt bedacht, die Lücke gerade in dieser Weise ausgefüllt hätte (vgl. BVerwGE 45, 85 [90]; 57, 183 [185 f.]; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - [aaO.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Denn die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt die Feststellung voraus, dass die normative Regelung lückenhaft ist, dass der Gesetzgeber also in Wahrheit für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.7.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 -, BVerfGE 82, 286, 304; BVerwG, Urteil vom 14.3.1974 - II C 93.72 - BVerwGE 45, 85, 90; Urteil vom 13.12.1978 - 6 C 46.78 -, BVerwGE 57, 183, 186; Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 11.94 -, a.a.O.; Larenz, a.a.O., S. 370 ff.), weil er eine nach seiner Grundabsicht der Regelung bedürftige Frage übersehen oder irrtümlich für von ihm bereits geregelt gehalten hat.
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87

    Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit -

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die richterliche Lückenfüllung ferner die hinreichend verläßliche Feststellung voraussetzt, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer ganz bestimmten Weise ausgefüllt hätte (BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72]; 57, 183 sowie Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - ).

    Mit der Ausfüllung einer solchen Gesetzeslücke würde der Richter unter Mißachtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung unzulässigerweise in den Bereich der Gesetzgebung übergreifen (vgl. BVerwGE 45, 85 [BVerwG 14.03.1974 - II C 33/72]).

  • OVG Thüringen, 21.06.2004 - 4 KO 1093/03

    Abgabenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenordnung; Abwasser;

    Die Schließung echter Gesetzeslücken, d. h. Lücken, die der Gesetzgeber unbewusst nicht geregelt hat, im Wege einer Analogie ist unter der Voraussetzung zulässig, dass auf Grund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, wie der Gesetzgeber die umstrittene Rechtsfrage mutmaßlich geregelt haben würde, wenn er an sie gedacht hätte (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14.03.1974 - 2 C 33/72 -, BVerwGE 45, 85 [90] m. w. N.).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 26.93

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Geltendmachung von

    Für eine nach Auffassung der Revision gebotene Lückenausfüllung im Wege der Analogie ist deshalb kein Raum (vgl. dazu BVerwGE 45, 85 ; 57, 183 ; Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - ).

    Denn dies setzte die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Gesetzgeber, hätte er den zu regelnden Sachverhalt bedacht, die Lücke gerade in dieser Weise ausgefüllt hätte (vgl. BVerwGE 45, 85 ; 57, 183 ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02

    Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2003 - 13 S 2709/02

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - Unterbrechungen des rechtmäßigen

  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07

    Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei

  • BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 224/11

    Verrechnung von Abwasserabgaben mit Investitionsaufwendungen für Kläranlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1992 - 4 S 709/91

    Zivildienstleistender: Haftung gegenüber einer privatrechtlich organisierten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 295/09

    Anwendung von Gesellschaftsrecht bei der Auflösung und Abwicklung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2007 - 3 O 97/06

    Rundfunkgebührenbefreiung / Kosten des Vorverfahrens

  • BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 134.94

    Voraussetzung für die Annahme der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache -

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 60.85

    Beamtenrecht - Gemeindebeamter - Entlassung - Zuständigkeit

  • VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18
  • OVG Niedersachsen, 04.10.1994 - 3 M 5711/94

    Antrag; Anordnung der Aufschiebenden Wirkung; Wiederherstellung der

  • BVerwG, 16.09.1977 - 2 B 35.77

    Analoge Anwendung des § 198 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG) 1970 auf

  • BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 182.81

    Beendigung eines Vorbereitungsdienstes während der Mutterschutzfrist -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1980 - 6 A 827/78

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs ; Rückforderung

  • BVerwG, 25.07.1979 - 6 B 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ruhegehalt eines

  • VG Schleswig, 28.05.2021 - 1 A 305/17

    Untersagung des Inverkehrbringens homöopathischer Arzneimittel für Tiere wegen

  • BVerwG, 04.11.1976 - 2 B 15.76
  • BVerwG, 16.09.1977 - 2 B 26.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht