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   BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72   

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BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72 (https://dejure.org/1974,656)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1974 - VII C 95.72 (https://dejure.org/1974,656)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1974 - VII C 95.72 (https://dejure.org/1974,656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungshilfe für Filmtheater - Förderungsauschluss wegen verspäteter Umsatzmeldung durch den Filmtheaterbesitzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 8
  • JR 1974, 395
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72
    Deswegen ist es auch unbedenklich, daß die Ermächtigung nicht den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht (vgl. BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [325]; 19, 253 [266 f.]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72
    Deswegen ist es auch unbedenklich, daß die Ermächtigung nicht den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht (vgl. BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [325]; 19, 253 [266 f.]).
  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 117.63

    Gewährung zinsverbilligter Kredite - Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72
    Gegen eine Regelung, die über eine lediglich intern wirkende Verwaltungsvorschrift hinausgeht, bestehen hier schließlich auch deswegen keine Bedenken, weil die Gewährung der Förderungshilfe für Filmtheater eine der Subventionsgewährung vergleichbare Verteilung von Mitteln darstellt, die nicht unter allen Umständen einer gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerwGE 20, 101 [102] m.w.N.); sondern der Regelung sogar durch Verwaltungsvorschriften zugänglich sein kann.
  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72
    Allerdings muß sich eine solche Sonderverordnung im Rahmen des Gesetzes halten (vgl. BVerwGE 6, 247 [250] m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19

    Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz gleichheitswidrig

    Aufgrund ihrer Anstaltsgewalt ist sie auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage zur Ermöglichung und Verwirklichung der Anstaltszwecke der öffentlichen Einrichtung "Schwimmbad" berechtigt, einseitig hoheitlich abstrakte und generelle Bestimmungen zur Regelung dieses Sonderverhältnisses zu erlassen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1974 - VII C 95.72 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 2785/00 -, NVwZ-RR 2003, 142; Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 25 Rn. 55; Lange, Kommunalrecht, 2013, S. 801 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2002 - 15 B 1355/02

    Sanierungsverfügung für Abwasserleitung

    Zur Anstaltsgewalt vgl. BVerwG, Urteile vom 8.2.1974 - VII C 95.72 -, BVerwGE 45, 8 (10 f.), und vom 4.7.1969 - VII C 26.65 - BVerwGE 32, 299 (305); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 2785/00 -, GewArch 2002, 376 (377); OVG NRW, Urteile vom 28.11.1994 - 22 A 2678/93 -, NVwZ 1995, 814 = NWVBl. 1995, 313, und Urteil vom 24.2.1975 - II A 1021/73 -, OVGE 30, 259.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21

    Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich

    Sie hat sich als eigenständiges Institut - soweit ersichtlich - nicht durchgesetzt und ist vor dem Hintergrund der von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Regelungsformen für Rechtsakte der Exekutive (s.o.) auch nicht erforderlich (so auch Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 8 Rn. 33, § 24 Rn. 20; in BVerwG, Urteil vom 08.02.1974 - VII C 95.72 -, juris, ist von "Sonderverordnung" zwar die Rede, allerdings handelte es sich bei der erlassenden Filmförderungsanstalt um eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die Satzungen erlassen kann).
  • VGH Bayern, 22.12.2010 - 19 B 09.824

    Erforderlichkeit eines Verfolgungsschicksals i.R.d. Berufung eines jüdischen

    Soweit der 10. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dem mit Urteil vom 29. Juli 2009 - 10 B 08.2447 -, InfAuslR 2010, 26 unter Berufung auf das "Kodifikationsprinzip" entgegengetreten ist, vermag der Senat dem schon deshalb nicht zu folgen, weil es ein solches Prinzip im Bereich der (leistungs-) gewährenden Verwaltung, zu der auch die Einräumung der Rechtsstellung eines Kontingentflüchtlings entsprechend § 1 Abs. 1 HumHAG gehört, nicht gibt (vgl. BVerfGE 8, 155 [167 f.]; 68, 1 [109]; BVerwGE 45, 8 [11]; 58, 45 [48]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 1 KR 146/08

    Krankenversicherung - Gewährung eines Zuschusses nach § 39a Abs 2 SGB 5 -

    Es reicht (jedenfalls) aus, dass sie ihre Grundlage im Haushaltsgesetz finden (vgl. BVerwG BVerwGE 45, 8, 11; 58, 45, 48).
  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 A 210/11

    Aufenthaltsstatus jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Dies schon deshalb nicht, weil ein solches Prinzip im Bereich der (leistungs-) gewährenden Verwaltung, zu der auch die Einräumung der Rechtsstellung eines Kontingentflüchtlings entsprechend § 1 Abs. 1 Kontingentflüchtlingsgesetz gehört, nicht gibt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris unter Verweis auf BVerfGE 8, 155 ; 68, 1 ; BVerwGE 45, 8 ; 58, 45 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11817/04

    Androhung von Zwangsgeld durch die Grenzschutzbehörde gegen

    Handelt es sich um Verwaltungsvorschriften, die zugleich die Rechtsbeziehungen zwischen den Behörden und den von ihrem Verwaltungshandeln betroffenen Bürgern regeln, so wird darüber hinaus zu fordern sein, dass über ihren Inhalt neben den jeweiligen Behörden auch diese Betroffenen von deren Inhalt in Kenntnis gesetzt werden, wobei - sofern es sich insoweit lediglich um einen begrenzten Adressatenkreis handelt - gegebenenfalls eine einfache Bekanntgabe unmittelbar diesem gegenüber ausreichen kann (vgl. dazu BVerwGE 45, S. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1979 - XVI A 2693/78
    Mag zwar auch nach gewandeltem Verständnis vom Wesen des allgemeinen rechtsstaatlichen Gesetzesvorbehalts und seiner Ausdehnung über den Bereich der Eingriffsverwaltung hinaus die Gewährung von staatlichen Leistungen nicht unter allen Umständen einer formellen Gesetzesgrundlage bedürfen (vgl. BVerwG, Urteile v. 8.2. 1974 - VIII C 95.72 -, BVerwGE 45, 8/11, und v. 17.3. 1977 - VII C 59.75 -, GewArch 1977, 262; ferner Schenke, Subventionen und Gesetzesvorbehalt, GewArch 1977, 313 m.w.N.), so ist aber hiervon die Frage zu trennen, ob die Übertragung staatlicher Aufgaben auf ein privates Rechtssubjekt dem institutionellen Gesetzesvorbehalt unterliegt.
  • VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21

    Filmförderung: Befreiung eines Filmproduktionsunternehmens von der Pflicht zur

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht Richtlinien, die durch den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz FFG erlassen worden waren, im Hinblick auf diese (im Grunde nicht erforderliche) Rechtsgrundlage, die Besetzung des Verwaltungsrates - mit fünf Mitgliedern des Bundestags, drei Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden, und je drei Mitgliedern, die von der Bundesregierung, vom Hauptverband deutscher Filmtheater und vom Verband deutscher Spielfilmproduzenten benannt werden - und die für eine Beschlussfassung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln als Sonderverordnung und damit als eine hinreichende gesetzliche Grundlage angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1974 - VII C 95.72 - juris).
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