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   BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73   

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BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73 (https://dejure.org/1974,149)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1974 - VIII C 102.73 (https://dejure.org/1974,149)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1974 - VIII C 102.73 (https://dejure.org/1974,149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer Diensteintrittsanordnung durch Zeitablauf - Entlassung aus dem Wehrdienstverhältnis - Anforderungen an die "besondere Härte" im Sinne von § 29 Abs. 4 Nr. 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 169
  • NJW 1975, 661
  • MDR 1975, 606
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    Die Diensteintrittsanordnung ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwGE 32, 243 [246]).

    Das hat der Senat in bezug auf den im Einberufungsbescheid enthaltenen Gestellungsbefehl ausgesprochen (BVerwGE 31, 324 [327]; 32, 243 [246];Urteil vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -).

    Denn für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Diensteintrittsanordnung in sachlicher Hinsicht sind, die gleichen Grundsätze maßgebend wie beim Einberufungsbescheid (BVerwGE 32, 243 [248]).

    Das ist gegenüber BVerwGE 32, 243 klarzustellen.

    Lagen die Rechtsvoraussetzungen dieser Vorschrift am 2. April 1973 vor, so hätte das Kreiswehrersatzamt Ermessenserwägungen in der Richtung anstellen müssen, ob es den Kläger entlasse oder ob es ihn zum Diensteintritt auffordere (BVerwGE 32, 243 [248 f.]).

  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 38.73

    Eintritt der Entlassungswirkung aus dem Wehrdienst bei schuldhaftem Fernhalten

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    Das hat der Senat in bezug auf den im Einberufungsbescheid enthaltenen Gestellungsbefehl ausgesprochen (BVerwGE 31, 324 [327]; 32, 243 [246];Urteil vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -).

    Der Kläger hat daher zutreffend anstelle des unzulässig gewordenen Aufhebungsantrags(Urteil vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -) nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die Feststellung begehrt, daß der angefochtene Bescheid rechtswidrig gewesen ist.

    Er scheitert weder am Klageänderungsverbot des § 142 VwGO (Urteil vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -) noch an der Rolle des Klägers als Revisionsbeklagter.

  • BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 144.69

    Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst - Härtegründe für die Entlassung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    In BVerwGE 39, 60 (61) [BVerwG 11.11.1971 - VIII C 144/69] hat der Senat unter Anführung der Rechtsprechung entschieden, daß der Begriff der besonderen Härte wegen persönlicher Gründe in entsprechender Anwendung der Regelung in § 12 Abs. 4 WPflG zu beurteilen ist.

    Denn durch die Vorschrift in § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG soll ein am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter Ausgleich zwischen dem gegenwärtig geleisteten Wehrdienst und den während der Wehrdienstleistung hervorgetretenen persönlichen Belangen des Dienstleistenden herbeigeführt werden (BVerwGE 39, 60).

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    Daraus folgt nicht nur, daß im Falle der Zurückstellung nur Härtegründe erheblich sind, die bis zum Beginn des Wehrdienstverhältnisses eingetreten sind, im Falle der Entlassung nur solche, die danach entstanden sind (BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68]).
  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 105.73

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids - Voraussetzungen der Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    Die Vorschrift verlangt ebenso wie die in § 12 Abs. 4 WPflG eine einheitliche und ganzheitliche Bewertung des Sachverhalts danach, ob das Verbleiben des Wehrpflichtigen im Wehrdienst für ihn eine besondere Härte bedeutet(Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 98.73 - undvom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 105.73 -).
  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 98.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    Die Vorschrift verlangt ebenso wie die in § 12 Abs. 4 WPflG eine einheitliche und ganzheitliche Bewertung des Sachverhalts danach, ob das Verbleiben des Wehrpflichtigen im Wehrdienst für ihn eine besondere Härte bedeutet(Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 98.73 - undvom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 105.73 -).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    Das hat der Senat in bezug auf den im Einberufungsbescheid enthaltenen Gestellungsbefehl ausgesprochen (BVerwGE 31, 324 [327]; 32, 243 [246];Urteil vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -).
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids wegen Stellung des Antrags auf Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    Das Bundesverwaltungsgericht wies die gegen den Einberufungsbescheid erhobene Klagemit Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - ab.
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 66.71
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
    Sachlich zuständig war das Kreiswehrersatzamt(Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 66.71 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 12 = BWV 1973, 188]).
  • BVerwG, 20.10.1976 - 8 C 7.75
    Diese Dienstantrittsanordnung vom 23. Januar 1974, die ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt war, hatte sich mit Ablauf des vorgesehenen neuen Dienstantrittstermins vom 1. April 1974, also nach Klageerhebung, aber vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts, im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt und äußerte seither keine den Kläger belastenden Rechtswirkungen mehr, weil der Befehl zur Gestellung nach Ablauf des Gestellungstermins nicht mehr erfüllt werden kann (BVerwGE 47, 169).

    Da der Kläger bisher keinen Wehrdienst leistete, sind die Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes über die Entlassung zwar nicht unmittelbar anzuwenden; sie gelten für den nicht dienstleistenden Wehrpflichtigen, der sich in einem Wehrdienstverhältnis befindet, aber entsprechend (BVerwGE 47, 169).

    Zur Prüfung, ob ein Entlassungsgrund gegeben ist, sind im Falle des bereits im Wehrdienstverhältnis stehenden, aber noch nicht dienstleistenden Wehrpflichtigen entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und des Klägers die Wehrersatzbehörden sachlich zuständig (BVerwGE 47, 169 [172]).

    Wie in BVerwGE 47, 169 [174 f.] näher dargelegt worden ist, läßt sich eine besondere Härte im Sinne des § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG regelmäßig nicht aus Tatsachen herleiten, die nur deshalb eintreten konnten, weil der Wehrpflichtige den von ihm verlangten Wehrdienst nicht angetreten hat.

    Der Begriff der besonderen Härte im Sinne dieser Vorschrift beurteilt sich nach den gleichen Gesichtspunkten wie zu § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG (Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 102.73 - in BVerwGE 46, 169 insoweit nicht abgedruckt).

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

    Erledigt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO hat sich ein Verwaltungsakt nur, wenn die mit der Anfechtungsklage bekämpfte beschwerende Regelung weggefallen ist (Urteil vom 24. Juni 1981 - BVerwG 8 CB 53.80 - Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 10 S. 3 [6]), der umstrittene Verwaltungsakt also keine den Betroffenen belastenden Wirkungen mehr äußert (Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 102.73 - BVerwGE 47, 169 [170]; vgl. auchUrteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 88.68 - BVerwGE 31, 324 [325]).
  • BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 13.77

    Aussetzung der Vollziehung einer Einberufungsanordnung - Erledigung einer

    Sie ist mit Ablauf des darin festgesetzten Dienstantrittszeitpunkts - 4. Oktober 1976 - gegenstandslos geworden (BVerwGE 47, 169).

    Eine Dienstantrittsanordnung, die ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt ist, rechtfertigt sich in inhaltlicher Hinsicht aus dem Einberufungsbescheid; sie ist grundsätzlich rechtmäßig, es sei denn, daß ihr zu dem neuen Dienstantrittstermin ein Entlassungsgrund nach den Entlassungsvorschriften des Wehrpflichtgesetzes, die hier allerdings nur entsprechend anzuwenden sind, entgegenstand (BVerwGE 47, 169 [171]).

    Die Aussetzung der Vollziehung, die vorliegend auf den Widerspruch des Klägers gegen den Einberufungsbescheid hin ergangen ist, schützt materielle Rechtspositionen nicht, die ein Beteiligter sich in ihrem Schutz geschaffen hat (vgl. BVerwGE 47, 169 [174, 175]).

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

    Dies gilt auch dann, wenn Wehrpflichtige entgegen ihrer Einberufung ihren Dienst bei der Truppe nicht angetreten haben (Urteile vom 30. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 31.74 - [Buchholz 448.0 § 14 WPflG Nr. 1] und vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 102.73 - [NJW 1975, 661]).
  • BVerwG, 27.07.2005 - 6 B 37.05
    Die Erledigung eines Verwaltungsakts kann durch Zeitablauf eintreten, wenn die Zeitbestimmung zum wesentlichen Inhalt des Verwaltungsakts gehört (vgl. z.B. Urteil vom 20. Januar 1989 BVerwG 8 C 30.87 BVerwGE 81, 226 ; Urteil vom 13. November 1974 BVerwG 8 C 102.73 BVerwGE 47, 169 ).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 16.76

    Zurückstellung vom Wehrdienst

    Denn solange der Kläger nicht in die Truppe eingegliedert worden ist, weil er den Wehrdienst nicht angetreten hat, fällt er noch unter die Heranziehung zum Wehrdienst und die Zuständigkeit der hierfür zuständigen Kreiswehrersatzämter (Urteil vom 13. November 1974 [BVerwGE 47, 169 = Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 15]).

    Die vom Kläger vorgetragenen Gründe, z.B. seine Anstellung am B. Theater, Einrichtung einer Wohnung in B. usw., sind als Entlassungsgründe unbeachtlich, weil sie entweder bereits vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses oder danach, jedenfalls aber immer dadurch entstanden sind, daß der Kläger den Wehrdienst nicht angetreten hat (BVerwGE 47, 169; Urteil vom 18. Februar 1976 - BVerwG VIII C 61.74 -).

  • VG Berlin, 12.03.2002 - 23 A 36.02

    Belehrung in einem Musterungsbescheid über die Pflichten, die in Zusammenhang mit

    Allerdings stellt eine Dienstantrittsordnung einen eigenständigen, anfechtbaren Verwaltungsakt dar (BVerwG, NJW 1975, 661).

    Es ist ferner nicht von der zuständigen Behörde, dem Kreiswehrersatzamt (BVerwG NJW 1975, 661), verfaßt, sondern ist augenscheinlich nur Ausdruck des Willens des Einberufungstruppenteils, den Antragsteller auf seine - sich allein aus dem Einberufungsbescheid ergebenden - soldatischen Pflichten hinzuweisen und ihn auf die Folgen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe aufmerksam zu machen.

  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 825/11

    Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Erhebung eines Zivilprozesses

    Erledigt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO hat sich ein Verwaltungsakt, wenn die mit der Anfechtungsklage bekämpfte beschwerende Regelung weggefallen ist, der umstrittene Verwaltungsakt also keine den Betroffenen belastenden Wirkungen mehr äußert (BVerwG, Urteil vom 13. November 1974 - VIII C 102.73 - BVerwGE 47, 169, 170).
  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 46.74

    Entlassung eines einberufenen Wehrpflichtigen bei Nichtantreten seinen Dienstes

    Das hat der Senat schon mehrfach im Hinblick auf § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG ausgesprochen (BVerwGE 32, 243 [248], Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 102.73 - [NJW 1975, 661]).

    Es ist auch unerheblich, ob über den Entlassungsantrag die Wehrersatzbehörden (vgl. Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 102.73 - [a.a.O.]) oder die Truppe zu entscheiden hatte.

  • BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst bei einer endgültig nicht bestandenen

    Sie hat sich durch Zeitablauf erledigt (BVerwGE 47, 169) Überdies können Zurückstellungsgründe, die noch gegen den Einberufungsbescheid geltend gemacht werden konnten, gegen sie nicht mehr erhoben werden.

    Das neu begonnene Studium des Klägers an der Fachhochschule in A., Abteilung J. auf das er sich auch gegenüber der Diensteintrittsaufforderung vom 17. Januar 1973 beruft, ergibt schon deshalb keinen Entlassungsgrund im Sinne des § 29 Abs. 4 Nr. 1 WPflG, weil es nur deshalb dazu kam, weil der Kläger der rechtmäßigen Einberufung zum 2. Januar 1973 nicht nachgekommen ist (BVerwGE 47, 169).

  • BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen

  • BVerwG, 27.09.1977 - 8 CB 13.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidungsmaßgeblicher

  • BVerwG, 20.09.1977 - 8 CB 49.77

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Aussetzung

  • OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22

    Zur Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen von Unterrichtsausfall

  • BVerwG, 25.07.2005 - 6 B 37.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungserfordernis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.1996 - 2 L 60/95

    Zwangsgeldbewehrtes Unterlassungsgebot; Zwangsgeldfestsetzung; Verstoß gegen das

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf

  • VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14

    Verlängerung eines Hauptbetriebsplans - Bindung an frühere Zulassungsentscheidung

  • VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04

    Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur

  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78

    Feststellungsklage - Wehrpflichtiger - Wehrdienst - Einberufungsbescheid -

  • OVG Hamburg, 27.08.2013 - 1 Bf 256/12

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Entlassung

  • BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 61.74

    Kreiswehrersatzamt - Örtliche Zuständigkeit - Vollziehung erlassener

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 65.79

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 34.79

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines

  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 11 ZB 11.2271

    Fahrtenbuchauflage; Ablauf aller dem Adressaten darin gesetzten Fristen

  • BVerwG, 23.04.1975 - VIII C 73.74

    Voraussetzungen der Entlassung aus dem Wehrdienst - Entstehung eines

  • BVerwG, 27.08.1982 - 8 B 208.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der besonderen Härte

  • BVerwG, 08.08.1975 - VIII CB 86.73

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen

  • VG Ansbach, 07.09.2009 - AN 15 E 09.01658

    Keine besondere Härte für eine Entlassung aus dem Zivildienst wegen Umstellung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 4 S 38.11

    Feuerwehrbeamter; Besoldung; Wechselschichtzulage; Einstellung der Zahlung;

  • VG München, 06.10.2010 - M 15 E 10.4799

    Antrag auf Entlassung aus dem Zivildienst; keine besondere Härte; selbst nach

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 79.74

    Nachdienen wegen disziplinaren Arrestes während der Wehrdienstzeit -

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