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   BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74   

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BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74 (https://dejure.org/1974,139)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1974 - V C 18.74 (https://dejure.org/1974,139)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1974 - V C 18.74 (https://dejure.org/1974,139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der Tuberkulosehilfe - Zuständigkeit des Trägers der Tuberkulosehilfe - Freistellung mittelloser Personen von der Kostentragung am gerichtlichen Verfahren auf dem Gebiet der öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 59; VwGO § 188 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 233
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.08.1970 - V C 30.70

    Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Erstattung von Aufwendungen der

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74
    Aus der ganz allgemeinen Fassung dieser Vorschrift ergibt sich, daß es nicht auf den Antrag einer Partei oder den Anspruch, auf den sie ihr Klagebegehren stützt, ankommt, sondern auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete (BVerwGE 18, 221 [226]; vgl. auch Urteil vom 26. August 1970 - BVerwG V C 30.70 -).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 50.63

    Anspruch auf Erstattung von Unterbringungskosten während des Vollzugs

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74
    Aus der ganz allgemeinen Fassung dieser Vorschrift ergibt sich, daß es nicht auf den Antrag einer Partei oder den Anspruch, auf den sie ihr Klagebegehren stützt, ankommt, sondern auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete (BVerwGE 18, 221 [226]; vgl. auch Urteil vom 26. August 1970 - BVerwG V C 30.70 -).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO, der auch für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt (BVerwGE 47, 233 ).
  • BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18

    Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes;

    Aus Gründen der Vereinfachung ist sie als umfassende Pauschalregelung getroffen worden, bezogen auf die Art der Streitigkeit, ohne Rücksicht auf die (finanziellen) Verhältnisse der in einem Einzelfall an einer Rechtsstreitigkeit Beteiligten (BVerwG, Urteil vom 28. November 1974 - 5 C 18.74 - BVerwGE 47, 233 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    Als solche Verfahren sind Erstattungsstreitigkeiten zwischen zwei Gebietskörperschaften anzusehen, für die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Fassungen des § 188 VwGO, bevor § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO durch Artikel 1 Nr. 26 des RmBereinVpG ab dem 01. Januar 2002 (vgl. Art. 7 Abs. 1 RmBereinVpG) an den bisherigen Satz 2 des § 188 VwGO angefügt worden war, keine Gerichtskosten zu erheben waren (vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 1998 - 5 C 2.98 - ZFSH/SGB 1999, 217, [219] und vom 28. November 1974 - 5 C 18.74 - BVerwGE 47, 233, [237 f.]).

    Aus der allgemeinen Fassung des § 188 Satz 1 VwGO ergibt sich daher, dass es nicht auf den Antrag einer Partei oder den Anspruch ankommt, auf den sie ihr Klagebegehren stützt, sondern auf die "objektive Zugehörigkeit" des Klagebegehrens zu einem der in Satz 1 des § 188 VwGO genannten Rechtsgebiete (vgl. BVerwGE 47, 233, [238] und Urteil vom 22. Oktober 1976 - 6 C 36.72 - BVerwGE 51, 211, [216] sowie ferner: Beschluss vom 20. April 2011 - 6 C 10.10 - Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 18).

    bb) Der entscheidende Grund für die in der Gerichtskostenregelung des § 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO enthaltenen Bezugnahme auf die Geschäftsverteilungsregelung im Satz 1 dieser Vorschrift und für die Verknüpfung der beiden an sich nicht zusammengehörenden Regelungsbereiche ist darin zu erblicken, dass mit § 188 VwGO - wie das Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben hat - "aus Gründen der Vereinfachung" eine "umfassende" Pauschalregelung getroffen wird, die sich "auf die Art der Streitigkeit" bezieht, und zwar "ohne Rücksicht auf die Verhältnisse der im Einzelfall an einer Rechtsstreitigkeit Beteiligten" (vgl. BVerwGE 47, 233, [238]).

    § 188 Satz 2 VwGO wäre überflüssig, wenn damit allein bezweckt würde, mittellose bzw. bedürftige Personen von der Kostenlast freizustellen, weil diesem Anliegen schon mit den Vorschriften über das Prozesskostenhilferecht genügt wird (vgl. BVerwGE 47, 233, [238]).

    Jedoch war der Begriff der "allgemeinen öffentlichen Fürsorge" nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weit auszulegen und in der Weise umfassend zu verstehen, dass alle zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehörenden Sachgebiete erfasst waren, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben, und dass es nicht auf den Antrag einer Partei oder den Anspruch ankam, auf den sie ihr Klagebegehren stützt, sondern auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der in Satz 1 des § 188 VwGO genannten Rechtsgebiete (vgl. BVerwGE 18, 213, [219 f.]; 41, 110, [113]; 47, 233, [238] und Urteil vom 17. Januar 1980 - 5 C 62.78 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 38, S. 14).

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Dieser Regelungszusammenhang wie der auch für Anspruchsberechtigte nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zutreffende Gesichtspunkt, Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO im Hinblick darauf zu gewähren, daß mittellose oder minderbemittelte Kläger in den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO häufiger vorkommen (vgl. BVerwGE 47, 233 [238]), rechtfertigen es, die Kindern nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zustehenden Leistungen wie die jetzt im Achten Buch Sozialgesetzbuch geregelte Kinder- und Jugendhilfe zum Sachgebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 188 Satz 1 VwGO zu rechnen und Verfahren, die solche Leistungen zum Gegenstand haben, nach § 188 Satz 2 VwGO von Gerichtskosten freizustellen.
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01

    Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; -

    Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO, der auch für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt (BVerwGE 47, 233 ).
  • VG München, 21.10.2019 - M 31 K 19.898

    Festsetzung und teilweise Rückforderung von Fördermitteln für den Betrieb einer

    Wesentliches Indiz ist dabei die Zugehörigkeit der maßgeblichen Anspruchsnorm zum Sachgebiet einschließlich des zugrunde liegenden Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.1974 - V C 18.74 - juris Rn. 17; Hoppe in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 188 Rn. 3).

    Das Ziel der kostenrechtlichen Vereinfachung in Gestalt einer gesetzlichen Pauschalregelung der Gerichtskosten(-freiheit) bezogen auf den sozialverwaltungsrechtliche Charakter einer Streitigkeit, das mit § 188 Satz 2 Hs. 1 i.V.m. Satz 1 VwGO verfolgt wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.1974, aaO), erfordert zwar gerade keine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsschutzsuchenden im Einzelfall, gebietet aber ebenfalls nicht die (mittelbare) Zuordnung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten über freiwillige (kommunale) Fördermaßnahme für Kindertageseinrichtungen, die zu und neben die gesetzlichen Ansprüche nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz treten, zu diesem Kostenprivileg.

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 12.92

    Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten (auf BAföG bezogen)

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO, die Gerichtskostenfreiheit aus § 188 Satz 2 VwGO (dazu vgl. BVerwGE 47, 233 ).
  • VG Düsseldorf, 03.07.2002 - 20 K 5416/99

    Ausgestaltung der Verpflichtung eines Sozialleistungsträgers zur Erstattung der

    Hingegen ist diese Vorschrift nicht für die Austragung von Meinungsverschiedenheiten gedacht, die zwischen den Sozialleistungsträgern über die richtige Anwendung des materiellen Rechts bestehen, vgl. Schellhorn, a.a.O. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28. November 1974 - V C 18.74 - BVerwGE 47, 233 zu der gleichartigen Vorschrift des § 59 BSHG, ersatzlos weggefallen durch das 2. Rechtsbereinigungsgesetz vom 16.12.1986 mit Wirkung zum 1.1.1987.

    Insbesondere muss sich der zuständige Leistungsträger nicht die Rechtsauffassung des vorläufig leistenden Leistungsträgers zur Anwendung der für ihn maßgeblichen Rechtsvorschriften aufzwingen lassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1974 a.a.O. zu § 59 BSHG a.F.

    Ebenso wenig bietet die Vorschrift eine Handhabe dafür, dass sich ein wohlmeinender Träger der Sozialhilfe in ein Anspruchsverhältnis, das zwischen dem Hilfe Suchenden und dem sachlich zuständigen Leistungsträger besteht, einschalten und dem Hilfe Suchenden großzügig zu Lasten des zuständigen Trägers das leisten kann, was letzterer aus materiellen Gründen gerade verweigern zu müssen meint, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1974 a.a.O. zu § 59 BSHG a.F.

  • VG Meiningen, 12.03.2020 - 2 S 27/20

    Erhebung der Aktenversendungspauschale im asylrechtlichen Verfahren beim

    Auch im Rahmen dieser weitgehend wortgleichen Regelung profitieren (lediglich) alle Verfahrensbeteiligten von der sachliche Gerichtskostenfreiheit hinsichtlich der Gebühren und Auslagen für das gerichtliche Verfahren (vgl. Hoppe in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 188, Rn. 11; Just in: Fehling/Kastner/Strömer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 188 VwGO, Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28.11.1974, Az.: V C 18.74 - BVerwGE 47, 233 (238); Clausing/Kimmel in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL, Stand: 09/2018, § 188, Rn. 16; Goos in: Gärditz, VwGO, 1. Auflage 2013, § 188 Rn. 12).

    Daraus ist etwa im Falle des § 188 Satz 2 VwGO zu folgern, dass die Gerichtskostenfreiheit auch dann gilt, wenn die Beteiligten sämtlich öffentlich-rechtliche Körperschaften sind (BVerwG, U. v. 28.11.1974 - V C 18.74 -, juris).

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 33.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO, der auch für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt (BVerwGE 47, 233 ).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 5519/98

    Nachzahlung von Mietnebenkosten an einen Vermieter von Wohnungen an

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20

    Befreiung; Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Gewissensfreiheit;

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 12 C 07.3250

    Ausbildungsförderungsrecht; Begabtenförderung; Erinnerung gegen den Ansatz der

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 24.89

    Tatbestandswirkung ablehnender Sozialverwaltungsakte - Ermessen des

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in

  • BVerwG, 18.12.1975 - V C 79.74

    Klage des Vermieters gegen den Träger der Sozialleistung auf Feststellung der

  • VGH Bayern, 03.09.2008 - 12 C 08.28

    AusbildungsförderungsrechtErinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 7 S 2426/05

    Gerichtskostenfreiheit bei Betreiben der Feststellung einer Sozialleistung durch

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 11.92

    Förderung der Ausbildung zum Klassenlehrer an Waldorfschulen - Anforderungen an

  • BVerwG, 18.10.1976 - VI C 4.71

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Beihilfeberechtigte

  • BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 127.83

    Freiwillige Erziehungshilfe - Öffentliche Jugendhilfe - Abgrenzung

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 4.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • VG Münster, 08.08.2006 - 5 K 476/04

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Pflegewohngeld für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97

    Voraussetzungen des Anspruchs einer Sozialhilfeträgerin auf Erstattung von

  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 31.90

    Sozialhilferecht - Erwerbstätigkeit - Zuständigkeitskoflikte zwischen

  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 32.90

    Kostenerstattungsanspruch des Jugendamtes gegen den überörtlichen Träger der

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89

    Gleichwertigkeitsanerkennung des Studiengangs: "Oberstufenlehrer an

  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72

    Sozialhilfeträger - Abtretung eines Beihilfeanspruchs - Ausschluß der Überleitung

  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 23.73

    Unterbringung eines hörgeschädigten Kindes in einem privaten Heim -

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 8.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • VG Frankfurt/Oder, 19.08.2013 - 6 K 627/13

    Kindergartenrecht, Heimrecht

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • VG München, 11.03.2019 - M 31 K 19.898

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzung

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 7.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 9.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • VG Leipzig, 26.11.2015 - 5 K 1017/13
  • VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 137/04

    Anspruch auf Gewährung von Pflegewohngeld ; Rechtmäßigkeit eines

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99

    Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe; Erlaubniserteilung

  • BVerwG, 18.10.1976 - VI C 7.71

    Beihilfe zu den Kosten der Unterbringung der früheren Ehefrau in eine Heil- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2007 - 16 A 3801/02
  • VG München, 16.10.2019 - M 31 K 17.2355

    Förderung nach dem EKI-Förderprogramm

  • VGH Bayern, 04.07.2023 - 6 C 23.680

    Konkurrentenklage, Gerichtskostenfreiheit

  • BVerwG, 31.08.1977 - 5 B 52.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Herabsetzung von

  • BVerwG, 27.06.2001 - 5 C 24.01

    Rücknahme einer Revision

  • VG Weimar, 14.05.2019 - 4 S 341/19

    Anwaltliche Akteneinsicht; Gerichtskostenfreiheit nach dem Asylgesetz

  • VG Weimar, 14.05.2019 - 7 S 320/19

    Asylverfahrensrechtliche Gerichtskostenfreiheit; Zahlung einer gerichtlichen

  • VG Münster, 12.03.2003 - 5 K 1292/99

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Pflegeheimbetreibers gegenüber

  • VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 872/04
  • VG Düsseldorf, 31.08.2004 - 22 K 1997/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Trägers der Sozialhilfe auf Erstattung von

  • VG Weimar, 14.05.2019 - 7 S 320/17

    Keine Gerichtskostenfreiheit nach § 83b AsylG hinsichtlich der Zahlung einer

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