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   BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73   

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BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73 (https://dejure.org/1974,87)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1974 - IV C 9.73 (https://dejure.org/1974,87)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1974 - IV C 9.73 (https://dejure.org/1974,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Bebaubarkeit des Grundstücks als Voraussetzung der Beitragspflicht

  • rechtsportal.de

    BBBauG § 130 Abs. 2 S. 1; BauG § 133 Abs. 1 S. 2
    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans auf die Erschließungsbeitragspflicht; Grundsätze der Abschnittsbildung bei Kostenspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilanlage - Abschnitt - Teilstrecke - Beitragsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 130 Abs. 2 S. 1, 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 64
  • NJW 1975, 323
  • ZMR 1975, 149
  • DVBl 1975, 375
  • DÖV 1975, 105
  • BauR 1975, 124
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
    Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der in § 133 Abs. 2 BBauG bestimmte Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage bzw. der Teilmaßnahme, ausnahmsweise ein etwaiger späterer Zeitpunkt der Widmung der Anlage für den öffentlichen Gebrauch (vgl. Urteil vom 14. Juli 1968 - BVerwG IV C 65.66 - [Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3]), des nachträglichen Grunderwerbs, wenn die Satzung dies als Herstellungsmerkmal bezeichnet (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - [Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15]), des nachträglichen Inkrafttretens einer - nicht rückwirkenden - gültigen Beitragssatzung, des nachträglichen Eintritts der Bebaubarkeit des Grundstücks (vgl. Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - [BauR 1974, 54]) oder der nachträglichen Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG (vgl. Beschluß vom 20. August 1973 - BVerwG IV B 104.73 -).
  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
    Soweit die letztere sich auf eine nicht entscheidungstragende Schlußbemerkung im Urteil des Senats vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - (insoweit nicht veröffentlicht) stützen sollte, derzufolge nicht schon ein vorhandener Bebauungsplan, sondern erst die Durchführung von Bauarbeiten in absehbarer Zeit die Bebaubarkeit und damit die Beitragspflicht beseitigen würde, wird an der dort anklingenden Auffassung nicht festgehalten.
  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 11.70

    Beitragspflicht für bebaute und bebaubare Grundstücke - Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
    Im Urteil vom 12. November 1971 - BVerwG IV C 11.70 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 41) hat er den Schluß, daß ein wegen seiner geringen Größe nicht ohne weiteres bebaubares Grundstück im gegebenen Fall doch bebaubar sei, zwar aus der tatsächlichen Bebauung des Grundstücks mit einer Transformatorenstation hergeleitet, entscheidend aber nicht auf diese Bebauung, sondern auf die dadurch gekennzeichnete Bebaubarkeit abgestellt.
  • BVerwG, 20.08.1973 - IV B 104.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
    Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der in § 133 Abs. 2 BBauG bestimmte Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage bzw. der Teilmaßnahme, ausnahmsweise ein etwaiger späterer Zeitpunkt der Widmung der Anlage für den öffentlichen Gebrauch (vgl. Urteil vom 14. Juli 1968 - BVerwG IV C 65.66 - [Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3]), des nachträglichen Grunderwerbs, wenn die Satzung dies als Herstellungsmerkmal bezeichnet (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - [Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15]), des nachträglichen Inkrafttretens einer - nicht rückwirkenden - gültigen Beitragssatzung, des nachträglichen Eintritts der Bebaubarkeit des Grundstücks (vgl. Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - [BauR 1974, 54]) oder der nachträglichen Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG (vgl. Beschluß vom 20. August 1973 - BVerwG IV B 104.73 -).
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
    Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der in § 133 Abs. 2 BBauG bestimmte Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage bzw. der Teilmaßnahme, ausnahmsweise ein etwaiger späterer Zeitpunkt der Widmung der Anlage für den öffentlichen Gebrauch (vgl. Urteil vom 14. Juli 1968 - BVerwG IV C 65.66 - [Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3]), des nachträglichen Grunderwerbs, wenn die Satzung dies als Herstellungsmerkmal bezeichnet (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - [Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15]), des nachträglichen Inkrafttretens einer - nicht rückwirkenden - gültigen Beitragssatzung, des nachträglichen Eintritts der Bebaubarkeit des Grundstücks (vgl. Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - [BauR 1974, 54]) oder der nachträglichen Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG (vgl. Beschluß vom 20. August 1973 - BVerwG IV B 104.73 -).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
    Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der in § 133 Abs. 2 BBauG bestimmte Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage bzw. der Teilmaßnahme, ausnahmsweise ein etwaiger späterer Zeitpunkt der Widmung der Anlage für den öffentlichen Gebrauch (vgl. Urteil vom 14. Juli 1968 - BVerwG IV C 65.66 - [Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3]), des nachträglichen Grunderwerbs, wenn die Satzung dies als Herstellungsmerkmal bezeichnet (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - [Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15]), des nachträglichen Inkrafttretens einer - nicht rückwirkenden - gültigen Beitragssatzung, des nachträglichen Eintritts der Bebaubarkeit des Grundstücks (vgl. Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - [BauR 1974, 54]) oder der nachträglichen Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG (vgl. Beschluß vom 20. August 1973 - BVerwG IV B 104.73 -).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 70.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Bestandsschutz; Verlust der Bestimmung als

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
    Im Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 70.72 - hat er die Beitragspflicht für ein bebautes Grundstück deshalb nicht anerkannt, weil dieses, ungeachtet des Bestandsschutz genießenden Gebäudes, wegen seiner Lage im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 und 3 BBauG) nicht (abstrakt) bebaubar war.
  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73
    So hat der Senat im Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8) die Beitragspflicht für ein Grundstück angenommen, weil es abstrakt bebaubar war, obwohl es bereits bebaut und konkret nicht weiter, nämlich nicht in weiterem Umfange, bebaubar war.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Daran fehlt es insbesondere, wenn die Beitragspflichten nach § 133 Abs. 2 BBauG bereits entstanden sind, es also erst dann zu einer Baubeschränkung kommt (s. dazu Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 [66 f.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 6 A 11345/13

    Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch

    Hieran fehlt es, wenn eine neue behördliche Ermessensentscheidung oder die Ausübung eines Gestaltungsspielraums erfolgen müsste (vgl. entsprechend zur fehlerhaften Abschnittsbildung im Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1974 - IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64, juris Rn. 17).

    Die Rechtsbeeinträchtigung der Klägerin liegt hier unter den gegebenen Umständen nämlich bereits darin, dass ein fehlerhafter Beitragsbescheid in ihre Rechtssphäre eingreift und von ihr eine Geldleistung fordert, die der Bescheid in rechtswidriger Weise bestimmt (vgl. entspr. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1974 - IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Diese Möglichkeit soll es "der Gemeinde erlauben, wenn sie nur einen Abschnitt einer Erschließungsanlage ausbaut, die Aufwendungen hierfür alsbald durch Beiträge zu decken und nicht die Herstellung der gesamten Anlage abwarten zu müssen" (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (72) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Ein solcher Fall, wie er dem Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 (BVerwGE 47, 64 [72, 73]) zugrunde lag, ist hier indessen nicht geben.
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Er hat deswegen z.B. die Zulässigkeit der Bildung unterschiedlich langer Abschnitte für abspaltbare Teilmaßnahmen verneint und dies gerade damit begründet, daß für die Bürger die Beitragsberechnung "erkennbar und durchsichtig" sein müsse; die gebotene Transparenz sei nicht gewahrt, wenn bei unterschiedlich langen - sich überschneidenden - Abschnitten auch der Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke unterschiedlich sei (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 [71]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Das Flurstück Nr. 537 wird weder im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB noch in dem des § 133 Abs. 1 BauGB von der Straße Zum Saibling erschlossen, weil es auf Grund der Festsetzungen des "Verbindlichen Bauleitplans Nußdorf-Nord" vom 19.6.1963 "keine Aussicht auf Bebaubarkeit" (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 4.10.1974 - 4 C 9.73 -, BVerwGE 47, 64) hat.
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 4 K 124.16

    Heranziehung eines Mitglieds zu Mitgliedsbeiträgen durch die IHK; Rechtmäßigkeit

    Die Rechtsbeeinträchtigung des Klägers besteht vorliegend nämlich bereits darin, dass ein fehlerhafter Beitragsbescheid in seine Rechtssphäre eingreift und von ihm eine Geldleistung fordert, die der Bescheid in rechtswidriger Weise bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 -, juris Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2014 - 6 A 11345/13 -, juris Rn. 35-37).

    Hieran fehlt es, wenn eine neue behördliche Ermessensentscheidung oder die Ausübung eines Gestaltungsspielraums erfolgen müsste (vgl. entsprechend zur fehlerhaften Abschnittsbildung im Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft -

    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren, daß maßgebend insoweit die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungs(teil-)beitragspflichten sind und daß deshalb eine spätere Änderung dieser Verhältnisse selbst dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids hat, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (66 f., 69) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]; vgl. ferner Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 S. 26 (27) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 (134, 136) [BVerwG 22.08.1975 - IV C 11/73]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 1464/91

    Aufhebung bzw Änderung eines bestandskräftigen Erschließungsbeitragsbescheides -

    Nach der Systematik des Erschließungsbeitragsrechts des Baugesetzbuchs muß der Erschließungsvorteil, der durch den Erschließungsbeitrag abgegolten wird, im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht (bzw. im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheids) gegeben sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.10.1974, DÖV 1975, 105).

    Das Abstellen auf diesen Zeitpunkt widerspricht selbst dann nicht dem jeder Beitragserhebung zugrundeliegenden Gedanken des Vorteilsausgleichs, wenn abzusehen ist, daß der Beitragspflichtige den Erschließungsvorteil für sein Grundstück nur verhältnismäßig kurze Zeit genießen wird und ihn auch vor der Entstehung der Beitragspflicht nur kurze Zeit oder gar nicht genossen hat (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 4.10.1974, aaO; BVerwG, Urteil vom 21.10.1988, Buchholz 406.11, § 128 BBauG Nr. 38).

  • BVerwG, 24.03.1982 - 8 B 94.81

    Erschließungsbeitragspflicht trotz Bebauungsverbot aufgrund beschränkter

    Für diesen "Bauland"-Begriff kommt es darauf an, daß das Grundstück in seinem gegenwärtigen Zustand tatsächlich und rechtlich, d.h. bebauungs- und bauordnungsrechtlich bebaut werden kann (vgl. u.a. Urteile vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 7.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 44 S. 30 [31] und vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 [65 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - 3 A 2169/03

    Abrechnung der weiteren Teileinrichtungen

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94

    Anforderungen an die Erhebung eines Erschließungsbeitragsbescheides -

  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 39.87

    Der satzungsrechtliche Baulandbegriff - Erhebung eines Kanalanschlussbeitrages -

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den

  • BVerwG, 18.08.1975 - 4 B 107.75

    Bezeichnung eines Abrechnungsabschnittes in einem Beitragsbescheid - Auslegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2023 - 15 A 1870/17

    Abrechnung einer Teileinrichtung einer Erschließungsanlage durch die Gemeinde

  • VG München, 08.04.2008 - M 2 K 06.409

    Erschließungsbeitrag; Begriff der Erschließungsanlage; Abschnittsbildung;

  • OVG Saarland, 13.06.1991 - 1 R 88/87

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Erschließungsbeitragsfreiheit für

  • VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90

    Zulassungsbedürftigkeit der Berufung: nachträgliche Minderung des

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 22.76

    Kostenspaltung für Teillänge

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76

    Kostenspaltung für Teillängen

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76

    Kostenspaltung für Teillänge - Querspaltung - Straße - Ausbau der Reststreck -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1991 - 6 A 12559/90
  • BVerwG, 27.11.1975 - III C 57.73

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen eines

  • BVerwG, 04.01.1984 - 8 B 14.83

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Dresden, 10.05.2006 - 4 K 3436/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 A 1944/99

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Nachträgliche Änderung der Verhältnisse

  • VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129

    Entstehung der Beitragspflicht nach dem KAG bei gemeindeeigenen Grundstücken

  • BVerwG, 06.05.1983 - 8 B 137.82

    Definition des Begriffs eines Grundstücks im Sinne des

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1980 - VI 459/79

    Kostenersatzansprüche des Sozialhilfeträgers bei freiwilliger Unterbringung in

  • VG Potsdam, 28.09.2017 - 1 K 3147/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 292/87

    Bildung und Abrechnung von Erschließungseinheiten

  • OVG Bremen, 09.01.1980 - I BA 45/78

    Erhebung von Kanalbaubeiträgen in der Stadtgemeinde Bremen; Voraussetzung für die

  • BVerwG, 28.04.1977 - 7 B 51.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG München, 21.04.2009 - M 2 K 07.4152

    Erschließungsbeitrag; Abschnittsbildung; Kostenspaltung; unzulässige Abrechnung

  • VG München, 21.04.2009 - M 2 K 07.4153

    Erschließungsbeitrag; Abschnittsbildung; Kostenspaltung; unzulässige Abrechnung

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