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   BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74   

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BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74 (https://dejure.org/1975,232)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1975 - V C 38.74 (https://dejure.org/1975,232)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1975 - V C 38.74 (https://dejure.org/1975,232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsanspruch; Abfindungsanspruch auf besondere Vorteile; Beschleunigungsgrundsatz; Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht; Flurbereinigungsmaßnahmen; Werterhöhung; Werterhöhung, nachträgliche; Wertgleichheit; Widerspruch; Zeitpunkt der ...

  • Wolters Kluwer

    Abfindungszahlungen auf Grund von Flurbereinigungsmaßnahmen - Änderung einer Schätzwertfeststellung - Wertsteigerung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FlurbG § 27, § 44 Abs. 1, § 134 Abs. 2, § 144

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 160
  • MDR 1975, 960
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Die nachträgliche Zulassung von Beschwerden und Anträgen nach § 134 Abs. 2 FlurbG steht nämlich im Ermessen des Flurbereinigunsgerichts, das in gleicher Weise wie die Flurbereinigungsbehörde selbst, und zwar ohne daß es eines vorgängigen Beschwerdeverfahrens bedarf, hierüber entscheidet (BVerwGE 15, 271).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (vgl. u.a. BVerwGE 15, 271 [276, 277]; 21, 93), daß bei der hier vorzunehmenden Abwägung der Belange des Säumigen einerseits und der der übrigen Teilnehmer andererseits, in deren Abfindung bei Stattgabe der Einwendungen möglicherweise eingegriffen werden muß, auch der Zeitablauf zwischen Eintritt der Säumnis und Erhebung der verspäteten Beschwerde zu berücksichtigen ist.

    Eine Nachsichtgewährung bei verschuldeter Säumnis kommt nur in Betracht, wenn die für die Teilnehmer eintretende Härte ohne besondere Untersuchungen zutage tritt (BVerwGE 15, 271 [277]; Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 -).

  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung gegeben sein muß (vgl. u.a. BVerwGE 8, 343; Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]; Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20]).

    Sie beruhen auf der Erwägung, daß bis zum Eintritt des Rechtswechsels der Eigentümer über sein Altgrundstück frei verfügen kann, so daß ihm, soll die Flurbereinigung nicht zu Ergebnissen führen, die mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar wären, auch etwaige Wertsteigerungen bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs zugute kommen müssen (vgl. hierzu Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt entschieden, daß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Zeitpunkt des Eintritts der rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung gegeben sein muß (vgl. u.a. BVerwGE 8, 343; Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG IV C 7.66 - [RdL 1966, 268]; Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 Nr. 17 und § 134 Nr. 4 = RdL 1970, 20]).

    Schon in dem Urteil BVerwGE 8, 343 (344) [BVerwG 09.06.1959 - I CB 27/58] war aber zum Ausdruck gebracht worden, daß dieser Grundsatz Ausnahmen zuläßt; und in dem Beschluß vom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 - war als potentieller Ausnahmefall - wenn auch ohne Festlegung - bereits ausdrücklich das Entstehen von Baulandeigenschaft gerade durch Maßnahmen der Umlegung erwähnt worden.

  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Eine Nachsichtgewährung bei verschuldeter Säumnis kommt nur in Betracht, wenn die für die Teilnehmer eintretende Härte ohne besondere Untersuchungen zutage tritt (BVerwGE 15, 271 [277]; Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 -).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (vgl. u.a. BVerwGE 15, 271 [276, 277]; 21, 93), daß bei der hier vorzunehmenden Abwägung der Belange des Säumigen einerseits und der der übrigen Teilnehmer andererseits, in deren Abfindung bei Stattgabe der Einwendungen möglicherweise eingegriffen werden muß, auch der Zeitablauf zwischen Eintritt der Säumnis und Erhebung der verspäteten Beschwerde zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung stets abgelehnt, dem einzelnen Teilnehmer einen Anspruch auf einen besonderen Vorteil oder überhaupt auf einen Vorteil aus der Flurbereinigung zuzuerkennen (Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]; Beschluß vom 4. Dezember 1973 - BVerwG V B 27.72 -).
  • BVerwG, 04.12.1973 - V B 27.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf gutgeformte

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung stets abgelehnt, dem einzelnen Teilnehmer einen Anspruch auf einen besonderen Vorteil oder überhaupt auf einen Vorteil aus der Flurbereinigung zuzuerkennen (Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - [RdL 1971, 97]; Beschluß vom 4. Dezember 1973 - BVerwG V B 27.72 -).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 22.65

    Zuteilung einer Hopfenfläche - Anforderungen an die Zuteilung einer Hopfenanlage

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Nur dort, wo es ihm im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, selbst eine Planänderung vorzunehmen, ist eine Zurückverweisung der Sache an die Behörde gerechtfertigt (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 22.65 - [RdL 1966, 27]).
  • BVerwG, 12.07.1962 - I C 89.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Es wird dabei zu berücksichtigen haben, daß der Rechtsstreit, wenn eben möglich, zu einem sachlichen Abschluß gebracht werden muß (Urteil vom 12. Juli 1962 - BVerwG I C 89.61 - [RdL 1962, 328]).
  • BVerwG, 24.06.1959 - I B 23.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
    Schon in dem Urteil BVerwGE 8, 343 (344) [BVerwG 09.06.1959 - I CB 27/58] war aber zum Ausdruck gebracht worden, daß dieser Grundsatz Ausnahmen zuläßt; und in dem Beschluß vom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 - war als potentieller Ausnahmefall - wenn auch ohne Festlegung - bereits ausdrücklich das Entstehen von Baulandeigenschaft gerade durch Maßnahmen der Umlegung erwähnt worden.
  • BVerwG, 03.06.1966 - IV C 7.66
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92

    Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland

    Nur dort, wo es ihm im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, solche Änderungen im gerichtlichen Verfahren herbeizuführen, ist es deshalb gerechtfertigt, nach § 144 Satz 1 2. Alternative FlurbG die Sache unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde zurückzuverweisen (vgl. BVerwGE 48, 160 ; 80, 193 ; Beschluß vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 79.89 - ).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden-

    Nach § 144 FlurbG kann das Flurbereinigungsgericht aufgrund seiner sachkundigen Besetzung (§ 139 FlurbG) und der ihm eingeräumten besonderen Befugnisse (§ 146 FlurbG) die zur Herbeiführung einer wertgleichen Abfindung erforderlichen und zweckmäßigen Änderungen des Flurbereinigungsplanes selbst vornehmen (vgl. § 144 Satz 1 1. Alt. FlurbG) und damit den Streitpunkt abschließend regeln oder aber, wo ihm dies im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, die Sache nach Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde zurückverweisen (vgl. § 144 Satz 1 2. Alt. FlurbG; BVerwGE 8, 65 ; 48, 160 ; 80, 193 ; Urteil vom 16. Dezember 1992 BVerwG 11 C 3.92 Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72, S. 41).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85

    Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte

    Nur dort, wo es ihm im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, selbst eine Planänderung vorzunehmen, ist eine Zurückverweisung der Sache an die Behörde gerechtfertigt (BVerwGE 48, 160 [BVerwG 17.04.1975 - V C 38/74] mit weiteren Nachweisen).

    § 144 Satz 1 FlurbG gibt dazu in seiner zweiten Regelungsalternative keine Ermächtigung; vorgesehen ist dort nur die Aufhebung des Bescheids der Widerspruchsbehörde, der mit der Zurückverweisung die Möglichkeit gegeben werden soll, ihrerseits die für erforderlich gehaltene Änderung des Flurbereinigungsplans vorzunehmen (zu letzterem s. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1962 ; BVerwGE 48, 160 [BVerwG 17.04.1975 - V C 38/74]).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 7 S 2498/03

    Flurbereinigungsverfahren; Nachsichtgewährung bei um 8 Jahre verspäteten

    Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschluss vom 12.02.1963, BVerwGE 15, 271; BVerwG, Urteil vom 17.04.1975, BVerwGE 48, 160).

    Es muss von einem Teilnehmer erwartet werden, dass er Einwendungen gegen die mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Schlussakte eines abgeschlossenen Verfahrensabschnitts unverzüglich nach deren Bekanntwerden geltend macht (BVerwG, Urteil vom 17.04.1975, aaO).

  • BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 71.06

    Bodenneuordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragsbefugnis; Gebäudeeigentum;

    Nur dort, wo es ihm im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, selbst eine Planänderung vorzunehmen, ist eine Zurückverweisung gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 5 C 38.74 - BVerwGE 48, 160 ).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine Zulassung der Revision kann schließlich nicht darauf gestützt werden, daß das Urteil des Flurbereinigungsgerichts, wie die beteiligte Landesanwaltschaft meint, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1975 - BVerwG 5 C 38.74 - (BVerwGE 48, 160 = RzF 27, 31) abweiche.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in einem solchen Fall die Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwGE 48, 160 <166 [BVerwG 17.04.1975 - V C 38/74] letzter Satz>; 80, 193 ; Beschluß vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 79.89 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 7 S 1316/96

    Flurbereinigung: Bodenwert von Bauerwartungsland; Höhe der Widerspruchsgebühr

    Denn eine solche könnte nur in Betracht kommen, wenn Gründe vorgebracht würden, die die unanfechtbar gewordenen Schätzwertfeststellungen als unrichtig erscheinen lassen könnten (vgl. BVerwGE 48, 160, 162).

    Davon abgesehen, sind auch keine Gründe ersichtlich, die die Kläger etwa hätten abhalten können, die Unrichtigkeit des festgestellten Schätzwertes rechtzeitig in dem dafür vorgesehenen Verfahrensabschnitt geltend zu machen (vgl. BVerwGE 48, 160, 163).

  • BVerwG, 06.03.1985 - 5 B 19.84

    Widerspruch gegen die Grundstückszuteilung durch Teilnehmer an einem

    Wertänderungen, die nach diesem Zeitpunkt z.B. deshalb entstehen, weil ein als landwirtschaftlich genutzt bewertetes Grundstück Bau- oder auch nur Bauerwartungsland geworden ist, sind daher bei der Prüfung der Wertgleichheit der Abfindung zu berücksichtigen (BVerwGE 48, 160 [163]; vgl. auch Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG 4 C 236.65 - [Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 17] mit weiteren Nachweisen).

    Werterhöhungen, die durch Maßnahmen der Flurbereinigung selbst entstehen, sind deshalb außer Betracht zu lassen; sie lassen den Abfindungsanspruch und demnach auch die Ergebnisse der Wertermittlung unberührt (BVerwGE 48, 160 [163 f.]).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung;

    Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschl. v.18. Februar 2004 - 9 B 8/04 -, juris, u. Urt. v. 17.4.1975 - 5 C 38/74 -, BVerwGE 48, 160; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7.12.2010 - 8 K 10/09 -, AUR 2011, 211).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10979/04

    Flurbereinigung; wertgleiche Abfindung; Abwägungsgebot; gerichtliche Kontrolle

    Zwar steht die Möglichkeit der Zurückverweisung nicht gleichrangig neben der gerichtlichen Korrektur; vielmehr muss das Flurbereinigungsgericht das Verfahren - "wenn eben möglich" - zu einem sachlichen Abschluss bringen (s. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1962, RdL 1962, 328 und Urteil vom 17. April 1975, RdL 1975, 242).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91

    Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer

  • BVerwG, 13.03.2014 - 9 B 67.13

    Obliegenheiten im Flurbereinigungsverfahren

  • BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision durch das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2000 - 9a D 72/98

    Vornahme der Wertberechnung eines Flurstückes; Einzuhaltende Formalitäten bei

  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 23 F 2087/97

    Keine Überprüfung der Zweckmäßigkeit einer Abfindung durch

  • BVerwG, 22.11.1988 - 5 B 145.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.03.1978 - 5 C 57.76

    Vertrauen auf eine Auskunft - Unbebaubarkeit eines Grundstücks aus Rechtsgründen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09

    Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin;

  • BVerwG, 04.07.2001 - 9 B 42.01

    Anforderungen an einen Antrag wegen grundsätzlicher Klärungsbedürftigkeit eines

  • BVerwG, 11.06.2001 - 9 B 35.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Begründung

  • BVerwG, 26.02.1988 - 5 B 143.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtigkeit eines

  • VGH Bayern, 29.06.2023 - 13 A 20.1633

    Klage gegen Flurbereinigungsplan

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 8/11

    Zulassung eines Widerspruchs trotz schuldhafter Fristversäumnis unter dem

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 7 S 1450/95

    Flurbereinigung: keine Werterhöhung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks

  • BVerwG, 11.06.2001 - 9 B 36.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Begründung

  • BVerwG, 21.12.1979 - 5 B 58.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.07.1977 - V CB 82.74

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 07.12.1995 - 13 A 93.1505
  • VGH Bayern, 04.12.1975 - 92 XIII 73
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