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   BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,239
BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73 (https://dejure.org/1975,239)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1975 - V C 61.73 (https://dejure.org/1975,239)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1975 - V C 61.73 (https://dejure.org/1975,239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Entrichtung einer Leibrente als Gegenleistung für den Erwerb eines Hausgrundstücks - Leibrenten als laufende Kosten für die in einem Hause genommene Unterkunft - Erwerb eines Hauses gegen Zahlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung von Tilgungsleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leibrenten - Erwerb eines Hausgrundstücks - Unterkunft - Laufende Kosten - Schonvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 182
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71

    Übernahme der Tilgungslasten für ein Eigenheim im Wege der Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73
    In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 22) entschieden.

    Den widerstreitenden Interessen der Allgemeinheit und der Hilfesuchenden wird - und das sollte bereits in BVerwGE 41, 22 zum Ausdruck gebracht werden - in der Mehrzahl der in Rede stehenden Fälle mit der sozialhilfemäßigen Abdeckung von Tilgungsleistungen in Form eines Darlehns Rechnung getragen werden können, das einerseits den Hilfesuchenden in die Lage versetzt, zur Erhaltung seiner Unterkunft seine Tilgungsverpflichtungen zu erfüllen, und andererseits verhindert, daß die Hilfe eine nicht gerechtfertigte Vermögensbildung herbeiführt.

  • BVerwG, 09.12.1970 - V C 73.70

    Möglichkeit einer Berücksichtigung von Tilgungsbeiträgen für ein Haus als Kosten

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73
    An dieser Rechtsprechung - die ebenso im Zusammenhang mit der Bestimmung der Einkommensgrenze Geltung hat (vgl. BVerwGE 37, 13) - wird festgehalten.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass die Leistungen des SGB II nicht der Vermögensbildung dienen (vgl: BVerwGE 48, 182, 185; Rothkegel in Gagel, SGB III mit SGB II, § 22 SGB II RdNr 17, Stand Dezember 2005; vgl auch Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, II.8 RdNr 47 ff, Stand August 2006; Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, K § 22 RdNr 14, Stand November 2004; Wieland in Estelmann, SGB II, § 22 Rz 42, Stand Oktober 2006; aA Berlit in LPK-SGB II, § 22 RdNr 21, ders, NDV 2006, 5, 19, und Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 RdNr 27 ff).
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Der grundsätzliche Ausschluss von Tilgungsleistungen wird durch das BSG allerdings weder mit einer Auslegung des Begriffs der Aufwendungen (so wohl noch BVerwG, Urteil vom 24.04.1973 - V C 61.73 - Rn. 15), noch mit der Auslegung des Begriffs der Angemessenheit (allenfalls angedeutet durch das BSG im Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - Rn. 24) begründet.
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Die Berücksichtigung der beim Kläger angefallenen Maklercourtage als "Verwertungskosten" würde sonst im Ergebnis einer dem Grundsatz des SGB II widersprechenden Vermögensbildung dienen (vgl schon zu § 88 BSHG: BVerwG, Urteil vom 24.4.1975 - V C 61.73 - BVerwGE 48, 182, 185; ferner BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSG, Urteil vom 18.6.2008 - B 14/11b AS 67/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 13).
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