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   BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3; BBauG § 129 Abs. 1 S. 1; BBauG § 131 Abs. 1
    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Ansbach, 18.04.1972 - AN 2656-II/71
  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 48, 205
  • ZMR 1976, 118
  • BauR 1975, 338



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86  

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Vor diesem Hintergrund hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei selbständigen Grünanlagen (§ 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG) im Hinblick auf deren Funktion als "Gartenersatz" für die Beantwortung der Frage, welche Grundstücke durch eine solche Anlage erschlossen werden, maßgebend auf die räumliche Entfernung der Grundstücke von der Erschließungsanlage abgehoben (vgl. u.a. Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - BVerwGE 36, 155 [158] und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 [208 f.]).

    Ausgehend von der Überlegung, daß es die Rechtsordnung jedem Eigentümer freistellt, auf seinem Grundstück eine hinreichende Möglichkeit zur psychischen und physischen Erholung im Freien zu schaffen, sind Grünanlagen vom Grundsatz her dazu bestimmt, für die Bewohner von Grundstücken, die eine solche Erholungsmöglichkeit nicht bieten, vornehmlich für Kinder und ältere Menschen, an die Stelle eines privaten Gartens zu treten (vgl. Urteil vom 25. April 1975, a.a.O. S. 208).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87  

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des

    Zutreffend ist ferner, daß es an der Notwendigkeit im Sinne dieser Vorschrift vor allem bei besonders großen Anlagen fehlen kann (vgl. etwa Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 [207 f.]).

    Handelt es sich dagegen um eine Grünanlage, die in ihrer durch den Flächenumfang gekennzeichneten Bedeutung zwar nicht mit einer Anlage der vorbezeichneten Art vergleichbar ist, gleichwohl aber als für die ordnungsgemäße Erschließung der Grundstücke ihres Abrechnungsgebiets reichlich groß bemessen zu sein scheint, kann sich allenfalls die Frage stellen, ob die Anlage in vollem Umfang erforderlich im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG ist (vgl. im einzelnen Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - a.a.O. S. 210).

    Bereits im Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - (a.a.O. S. 210 f.) hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt,es gebe Grünanlagen, die aus besonderen Gründen eindeutig vorwiegend von Personen besucht würden, die nicht auf den Grundstücken wohnen, die zum Kreis der durch diese Anlagen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke gehören.

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93  

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

    Überdies ist ihre Anlegung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren (vgl. dazu Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 [207 f.]).

    Selbständige Grünanlagen sind dazu bestimmt, der physischen und psychischen Erholung von Menschen zu dienen; ihnen kommt die Funktion eines "Gartenersatzes" zu (vgl. u.a. Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - aaO., S. 208).

mehr
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03  

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Vielmehr würde sich der Kreis der durch die Grünanlagen erschlossenen und deshalb auch vom dortigen Gehweg profitierenden Grundstücke keineswegs mit dem Kreis jener Grundstücke decken, die durch die Stendaler Straße erschlossen sind, sondern weit darüber hinausgehen (vgl. BVerwGE 36, 155 ; 48, 205 ; 97, 195 ff.; Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 17. - 20.84 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 46 S. 34).
  • VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161  

    Erschließungsbeitragsrecht: Ausreichende Größe von selbständigen Grünanlagen //

    Vor dem Hintergrund, dass Grünanlagen neben der optischen Auflockerung der Baugebiete insbesondere die Aufgabe haben, die physische und psychische Erholung der Menschen durch Luftverbesserung und Aufenthalt im Freien zu fördern (vgl. BVerwG vom 25.4.1975 BVerwGE 48, 205/207 = KStZ 1975, 231/232: "Gartenersatz"), scheiden kleine Anlagen aus, die für eine Erholung ungeeignet sind; die Funktion bedingt vielmehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit eines Naturgenusses, die mit einer gewissen Weiträumigkeit verbunden ist (BVerwG vom 13.8.1993 KStZ 94, 139/140).

    Unfähig, eine Beitragspflicht auszulösen, sind solche Anlagen ferner, wenn bereits genügend andere Grünflächen in erreichbarer Nähe bestehen oder wenn sich in dem von ihnen erschlossenen Gebiet nur eine Bebauung geringerer Dichte mit Hausgärten befindet, die eine (weitere) öffentliche Erholungseinrichtung entbehrlich machen (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O. S. 208; vom 13.8.1993 a.a.O. S. 139).

    Was die Fläche bestehender Grünanlagen anbelangt, galt vor der Neuregelung, dass die Notwendigkeit einer weiteren Anlage entfällt, wenn "bereits genügend andere Grünanlagen in erreichbarer Nähe" angelegt sind (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84  

    Beitragsfähigkeit einer Grünanlage

    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - BVerwGE 36, 155 [157] und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 [208]); dazu sind weitere Ausführungen nicht veranlaßt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erschließt eine Grünanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 3 2. Alternative BBauG räumlich solche Grundstücke, die von ihr nicht weiter als 200 m entfernt sind (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - a.a.O. und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88  

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

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  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 6 B 06.1138  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Vor dem Hintergrund, dass Grünanlagen neben der optischen Auflockerung der Baugebiete insbesondere die Aufgabe haben, die physische und psychische Erholung der Menschen durch Luftverbesserung und Aufenthalt im Freien zu fördern (vgl. BVerwG vom 25.4.1975 BVerwGE 48, 205/207 = KStZ 1975, 231/232: "Gartenersatz"), scheiden kleine Anlagen aus, die für eine Erholung ungeeignet sind; die Funktion bedingt vielmehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit eines Naturgenusses, die mit einer gewissen Weiträumigkeit verbunden ist (BVerwG vom 13.8.1993 KStZ 94, 139/140).

    Unfähig, eine Beitragspflicht auszulösen, sind solche Anlagen ferner, wenn bereits genügend andere Grünflächen in erreichbarer Nähe bestehen oder wenn sich in dem von ihnen erschlossenen Gebiet nur eine Bebauung geringerer Dichte mit Hausgärten befindet, die eine (weitere) öffentliche Erholungseinrichtung entbehrlich machen (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O. S. 208; vom 13.8.1993 a.a.O. S. 139).

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91  

    BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3

    Zuzustimmen ist ihm auch in der Annahme, daß es an dieser Notwendigkeit unter anderem fehlt, wenn bereits genügend andere Grünanlagen in erreichbarer Nähe vorhanden sind (vgl. Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 [208]).

    Das schließt freilich - das ist eine nicht mehr § 127 Abs. 2 BauGB , sondern § 129 Abs. 1 BauGB betreffende Frage - nicht aus, daß die Grünanlage Wahnfriedallee mit Rücksicht namentlich auf die Grünfläche Schlößlgarten für die ordnungsgemäße Erschließung der Grundstücke ihres Abrechnungsgebiets reichlich groß bemessen sein und sich deshalb die Frage stellen kann, ob sie in vollem Umfang erforderlich ist (vgl. dazu Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - a.a.O., S. 210).

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1147  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Vor dem Hintergrund, dass Grünanlagen neben der optischen Auflockerung der Baugebiete insbesondere die Aufgabe haben, die physische und psychische Erholung der Menschen durch Luftverbesserung und Aufenthalt im Freien zu fördern (vgl. BVerwG vom 25.4.1975 BVerwGE 48, 205/207 = KStZ 1975, 231/232: "Gartenersatz"), scheiden kleine Anlagen aus, die für eine Erholung ungeeignet sind; die Funktion bedingt vielmehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit eines Naturgenusses, die mit einer gewissen Weiträumigkeit verbunden ist (BVerwG vom 13.8.1993 KStZ 94, 139/140).

    Unfähig, eine Beitragspflicht auszulösen, sind solche Anlagen ferner, wenn bereits genügend andere Grünflächen in erreichbarer Nähe bestehen oder wenn sich in dem von ihnen erschlossenen Gebiet nur eine Bebauung geringerer Dichte mit Hausgärten befindet, die eine (weitere) öffentliche Erholungseinrichtung entbehrlich machen (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O. S. 208; vom 13.8.1993 a.a.O. S. 139).

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1143  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1141  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1153  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92  

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1146  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1139  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1140  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1144  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbstständige Grünanlage; Aufenthalts-

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1145  

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09  

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

  • VGH Bayern, 04.04.1977 - 183 VI 73  

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit von Grünanlagen, Grenzziehung des

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09  

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 16.81  

    Bindung an die Zulassung der Revision; Voraussetzungen für eine Sammelstraße als

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 7.88  
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1994 - 2 S 2142/93  

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine selbständige öffentliche Grünanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88  

    Zur Erschließungsbeitragspflicht bei begrünten Kinderspielplätzen

  • VG Münster, 09.02.2007 - 3 L 922/06  
  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 B 214.76  
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1982 - 2 S 384/81  

    Erschließungsbeitrag; Erschließung durch eine Grünanlage

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