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   BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73   

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BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73 (https://dejure.org/1975,69)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1975 - VI C 163.73 (https://dejure.org/1975,69)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1975 - VI C 163.73 (https://dejure.org/1975,69)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines vermeintlich toten Beamten - Anforderungen an die rückwirkende Gewährung von Rentenansprüchen eines in betrügerischer Weise für tot Erklärten - Anforderungen an die Beendigung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBG § 78 Abs. 3; BBG § 87 Abs. 2; LBG NW § 84 Abs. 3; BGB § 195; BGB § 197; BGB § 208; BGB § 209; BGB § 218; BGB § 677 ff.; BGB § 780; BGB § 781; BGB § 812; BGB § 852 Abs. 1; BGB § 1613

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung von Hinterbliebenenbezügen - Unrechtmäßige Zahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 279
  • MDR 1975, 961
  • VersR 1976, 104
  • DVBl 1975, 898
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Ein öffentlich-rechtlicher Ersatz- oder Erstattungsanspruch gegenüber einem Bediensteten kann - auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses - entweder durch Leistungsbescheid oder im Klagewege geltend gemacht werden (vgl. BVerwGE 29, 310 [311 f.] mit Nachweisen).

    Mit Rücksicht auf diese Wahlmöglichkeit ist der Dienstherr verpflichtet, bei der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Bezüge dem Betroffenen gegenüber unmißverständlich klarzustellen, ob ein Regelungsbescheid (Leistungsbescheid) erlassen werden soll, der im Falle seiner Unanfechtbarkeit Bestandskraft erlangt, oder ob lediglich eine Zahlungsaufforderung ergehen soll, wie sie regelmäßig einer Zahlungsklage vorausgeht (vgl. BVerwGE 29, 310 [311 f.]; 41, 305 [306]).

  • BGH, 21.12.1966 - IV ZR 294/65

    Rückforderung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen über die bereicherungsrechtliche Abwicklung von solchen Verhältnissen ist Voraussetzung für das Entstehen eines Bereicherungsanspruchs, daß der Dritte mit dem Willen an einen Gläubiger leistet, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen (vgl. § 267 BGB; dazu BGHZ 43, 1 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63] [11]; 46, 319 [325]).

    Fehlt dagegen ein solcher Wille, leistet der Dritte also ohne Rücksicht auf den wahren Schuldner, insbesondere in der unzutreffenden Annahme, selbst dem Gläubiger verpflichtet zu sein - was im Zweifel bei der Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen anzunehmen ist (vgl. BGHZ 46, 319 [325]) -, so wird der Schuldner durch diese Zahlung von seiner Schuld nicht befreit.

  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Denn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise handele es sich bei der Erstattung dieser Bezüge um "Rückstände von Leistungen" der in § 197 BGB genannten Art (wird u.a. unter Hinweis auf BGHZ 31, 329 näher ausgeführt).

    Denn insoweit wären die vom Berufungsgericht in einem anderen (hier nicht zu prüfenden) rechtlichen Zusammenhang herangezogenen Grundsätze der Entscheidung BGHZ 31, 329 (= NJW 1960, 957) und des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 19. September 1963 - VII ZR 12/62 - (NJW 1963, 2315 [BGH 19.09.1963 - VII ZR 12/62]) über die Erstattung familienrechtlicher Unterhaltsleistungen und von zu Unrecht gewährten Rentenbezügen sinngemäß anwendbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1970 - III A 1417/68
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Bei diesem Rechtsinstitut handelt es sich um einen aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleiteten Anspruch, der gegeben ist, "wenn die Gerechtigkeit einen Ausgleich der mit der Rechtslage nicht mehr übereinstimmenden Vermögenslage erfordert" (vgl. BVerwGE 40, 147 [149] im Anschluß an BVerwGE 6, 323 [324]; vgl. auch BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [218]; 18, 308 [314]; 25, 72 [81]; Bay. VGH in BayVBl. 1971, 67; OVG Münster in RiA 1971, 156, in RiA 1974, 16 und in DÖV 1971, 350; Eckart Weber, Der Erstattungsanspruch, 1970, 29 ff.; Wallerath in DÖV 1972, 221 ff.).

    Es kann schon zweifelhaft sein, ob im vorliegenden Fall durch die Zahlung der Hinterbliebenenbezüge an die Angehörigen des Klägers eine durch Erstattung auszugleichende rechtsgrundlose unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits stattgefunden hat, wie dies in der Regel als Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch verlangt wird (vgl. u.a. BSG in NJW 1975, 359; OVG Münster in DÖV 1971, 350; Bay. VGH in BayVBl. 1971, 67).

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts auch die Unterbrechungsregelung des § 209 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar; doch genügen danach nur eindeutige Maßnahmen durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner, zu denen behördeninterne Maßnahmen, die hier möglicherweise getroffen sein könnten, nicht gehören (vgl. BVerwGE 28, 336 [341/342]; 34, 97 [100]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BVerwG, 07.11.1974 - II C 55.72

    Abführen von Nutzungsentgeldern für die Direktoren der Universitätskliniken für

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts auch die Unterbrechungsregelung des § 209 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar; doch genügen danach nur eindeutige Maßnahmen durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner, zu denen behördeninterne Maßnahmen, die hier möglicherweise getroffen sein könnten, nicht gehören (vgl. BVerwGE 28, 336 [341/342]; 34, 97 [100]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 87/62
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Denn ein Dienstherr, der Hinterbliebenenbezüge an die versorgungsberechtigten Angehörigen eines vermeintlich toten oder totgeglaubten Beamten zahlt, erfüllt lediglich eine eigene Verpflichtung, er nimmt sich aber nicht der Unterhaltsverpflichtung des Beamten gegenüber seinen Angehörigen an (ebenso v. Caemmerer in NJW 1963, 1402 ff. [Anm. zum Urteil des BGH vom 8. Januar 1963 - VI ZR 57/62 -] für Rentenleistungen an Angehörige von in Wirklichkeit nicht verschollenen Kriegsteilnehmern).
  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts auch die Unterbrechungsregelung des § 209 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar; doch genügen danach nur eindeutige Maßnahmen durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner, zu denen behördeninterne Maßnahmen, die hier möglicherweise getroffen sein könnten, nicht gehören (vgl. BVerwGE 28, 336 [341/342]; 34, 97 [100]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG II C 55.72 -).
  • BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72

    Bereicherungsanspruch - Lohnüberzahlung - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Der vorliegende Rechtsstreit gibt nach alledem keinen Anlaß, auf die problematische Auffassung des Berufungsgerichts einzugehen, daß die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die kurze (vierjährige) Verjährungsfrist des § 197 BGB schlechthin auch für die Verjährung von beamtenrechtlichen Rückforderungsansprüchen wegen Überzahlungen einschlägig ist, daß also für diese Ansprüche nicht die regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist ( § 195 BGB) gilt (vgl. hierzu auch BAG in JZ 1973, 27, das - allerdings ohne nähere Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - für den Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers wegen versehentlicher Lohnüberzahlung die regelmäßige Verjährungsfrist zugrunde legt).
  • BGH, 26.02.1963 - VI ZR 57/62
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73
    Denn ein Dienstherr, der Hinterbliebenenbezüge an die versorgungsberechtigten Angehörigen eines vermeintlich toten oder totgeglaubten Beamten zahlt, erfüllt lediglich eine eigene Verpflichtung, er nimmt sich aber nicht der Unterhaltsverpflichtung des Beamten gegenüber seinen Angehörigen an (ebenso v. Caemmerer in NJW 1963, 1402 ff. [Anm. zum Urteil des BGH vom 8. Januar 1963 - VI ZR 57/62 -] für Rentenleistungen an Angehörige von in Wirklichkeit nicht verschollenen Kriegsteilnehmern).
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63

    öR Erstattungsanspruch

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

  • BVerwG, 16.08.1967 - VI C 76.64

    Bestellung eines Pflegers als gesetzlichen Vertreter in einem

  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
  • BVerwG, 15.06.1972 - III C 32.70

    Geltendmachung von Vertreibungsschäden - Anrechnung von Kriegsschadenrente -

  • BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68

    Hilfeleistung im Eilfall - Erstattungspflichten zwischen dem Träger der

  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 100.65

    Rückforderung zuviel gezahlten Ortszuschlags bei Beamten - Begriff der zuviel

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

  • BVerwG, 14.07.1971 - VI C 114.67

    Erhalt von Versorgungsbezügen für einen Beamten auf Lebenszeit im Ruhestand -

  • BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63

    Rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt

  • BVerwG, 09.05.1958 - III C 42.57

    Rückforderungsanspruch an zuviel gezahlter Kriegsschadenrente - Divergieren von

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • BGH, 19.09.1963 - VII ZR 12/62
  • BSG, 16.07.1974 - 1 RA 183/73

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Wertersatz - Rentenversicherung -

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Die Anerkennung der Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht geht weit zurück (vgl. Wollschläger, Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht und Erstattungsanspruch, 1977, S. 14 ff.; BVerfG, Beschluss vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 - BVerfGE 18, 429 ; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1975 - 6 C 163.73 - BVerwGE 48, 279 ), ist allerdings grundsätzlicher Kritik ausgesetzt (vgl. z.B. Schoch, Die Verwaltung 2005, 91 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Kann einem Verwaltungsakt durch Auslegung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1975 - 6 C 163.73 - BVerwGE 48, 279 ) kein eindeutiger Regelungsgehalt beigemessen werden, ist er nach § 37 Abs. 1 VwVfG rechtswidrig.
  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Kann einem Verwaltungsakt durch Auslegung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1975 - 6 C 163.73 - BVerwGE 48, 279 ) kein eindeutiger Regelungsgehalt beigemessen werden, ist er nach § 37 Abs. 1 VwVfG rechtswidrig.
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