Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1975 - III C 11.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,939
BVerwG, 11.02.1975 - III C 11.74 (https://dejure.org/1975,939)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1975 - III C 11.74 (https://dejure.org/1975,939)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1975 - III C 11.74 (https://dejure.org/1975,939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Währungsumstellung in der SBZ - Wegnahme eines Wirtschaftsgutes - Vermögensverlust - Kommunalschuldverschreibungen - Feststellungsfähiger Wegnahmeschaden - Währungsreform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 35
  • MDR 1975, 781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • VG Meiningen, 29.10.2002 - 1 K 1044/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Maßnahmen im Zusammenhang mit der

    Als währungsrechliche Maßnahmen sind sie gesellschaftspolitisch neutral und deshalb keine rechtsstaatswidrige Enteignung (vgl. BVerwGE 48, 35 ff.).

    Soweit durch eine aus diesem Grunde erfolgte "Nichtumwertung" in vermögenswerte Rechte eingegriffen wurde, war dieser Eingriff als währungsrechtliche Maßnahme gesellschaftspolitisch neutral und deshalb keine rechtsstaatswidrige Enteignung (vgl. BVerwG U. v. 11.02.1975 - Az.: C 11.74 - BVerwGE 48, 35 ff. [38 f.]).

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98

    Besatzungszone, sowjetische; Uraltguthaben; Reichsmarkforderung; Währungsreform;

    Soweit durch eine aus diesem Grunde erfolgte Nichtumwertung in vermögenswerte Rechte eingegriffen wurde, war dieser Eingriff als währungsrechtliche Maßnahme gesellschaftspolitisch neutral und deshalb keine rechtsstaatswidrige Enteignung (vgl. Urteil vom 11. Februar 1975 - BVerwG 3 C 11.74 - BVerwGE 48, 35 ).
  • BVerwG, 17.04.1975 - III C 4.72

    Zonenschaden - Beschränkt verfügbare Konten - Devisenausländerkonto B -

    Sie bezwecken oder bewirken auch nicht die Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse (§ 3 Abs. 3 Satz 2 BFG), sondern sind in dieser Beziehung gesellschaftspolitisch neutral (vgl. hierzu Urteil vom 11. Februar 1975 - BVerwG III C 11.74 -).
  • BVerwG, 29.09.1981 - 3 B 49.81

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Umgestaltung der gesellschaftlichen

    Schließlich weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts auch nicht von dem vom Kläger bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. Februar 1975 - BVerwG 3 C 11.74 - (Mtbl. BAA 1975, 173) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 19.07.1979 - 3 B 66.78

    Zugriff auf Wirtschaftsgüter des landwirtschaftlichen Vermögens als Wegnahme -

    Dar Senat hat einerseits dahin erkannt, daß bereits die ersten Zugriffe der sowjetischen Besatzungsmacht alle Schadenstatbestände im Sinne des § 3 Abs. 1 BFG - also auch die der Wegnahme im Sinne der Nr. 1 - erfüllen können (Beschluß vom 8. November 1976 - BVerwG 3 B 113.75 - [Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 5]); andererseits hat er aber entschieden, daß nicht jede gegen deutsches Vermögen gerichtete Zwangsmaßnahme der sowjetischen Besatzungsmacht als solche bereits den Tatbestand der Wegnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG erfüllt (Urteil vom 11. Februar 1975 - BVerwG 3 C 11.74 - [Buchholz 427.6 § 3 BFG Nr. 1]).
  • BVerwG, 07.09.1978 - 3 B 87.77

    Rückerstattung von Grundvermögen - Österreichisches Rückstellungsrechts -

    Die von der Beschwerde angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1975 - BVerwG 3 C 11.74 -, vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 4.72 - und vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - (BVerwGE 48, 35 und 139 sowie BVerwGE 50, 326) sind in diesem Zusammenhang nicht einschlägig.
  • BVerwG, 17.04.1975 - III C 77.73

    Wegnahme eines Sperrkontos in der DDR - Wegnahme eines Devisenausländerkontos in

    Sie bezwecken oder bewirken auch nicht die Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse (§ 3 Abs. 3 Satz 2 BFG), sondern sind in dieser Beziehung gesellschaftspolitisch neutral (vgl. hierzu Urteil vom 11. Februar 1975 - BVerwG III C 11.74 -).
  • BVerwG, 17.04.1975 - III C 92.74

    Wegnahme eines Sperrkontos in der DDR - Wegnahme eines Devisenausländerkontos in

    Sie bezwecken oder bewirken auch nicht die Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse (§ 3 Abs. 3 Satz 2 BFG), sondern sind in dieser Beziehung gesellschaftspolitisch neutral (vgl. hierzu Urteil vom 11. Februar 1975 - BVerwG III C 11.74 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht