Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73   

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BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73 (https://dejure.org/1975,30)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1975 - I C 25.73 (https://dejure.org/1975,30)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 (https://dejure.org/1975,30)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - Selbstverteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 1
  • NJW 1976, 638
  • MDR 1975, 1044
  • DÖV 1975, 709
 
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Wird zitiert von ... (136)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    Dieses habe in seinem Urteil vom 24.06.1975 (- I C 25.73 -) als Vergleichsgruppe für die Feststellung eines erhöhten Schutzbedürfnisses auf "die Allgemeinheit" abgestellt, das Verwaltungsgericht habe aber stattdessen auf seine (des Klägers) Berufsgruppe bzw. auf die Berufsgruppe der "Juweliere" als Vergleichsgruppe verwiesen.

    a) Begründet ein Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, dass er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (grdl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25.73 - BVerwGE 49, 1 zu § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 1972; zu Letzterem auch dass., Beschl. v. 11.11.2015 - 6 C 67.14 - NJW 2016, 888 und v. 26.03.2008 - 6 B 11.08 u.a. - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 jeweils m.w.N.).

    Ergibt die Wertung der verschiedenen Belange ein überwiegendes Interesse des Antragstellers, so hat er ein Bedürfnis im Sinne des § 19 WaffG nachgewiesen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O., zu § 30 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 1972; Senat, Urt. v. 15.05.1995 - 1 S 3087/94 - n.v., und v. 28.02.1992 - 1 S 1095/91 - NJW 1992, 2308; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1991 - 10 S 2786/89 - n.v.).

    Bei der Prüfung des Bedürfnisses für das Führen einer Schusswaffe ist allerdings stets ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; Senat, Urt. v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - VBlBW 2010, 201, v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 - BWVpr 1996, 209, v. 13.11.1995 - 1 S 3089/14 - n.v. und v. 15.05.1995, a.a.O.; Urt. v. 28.02.1992, a.a.O.; Beschl. v. 26.11.1996 - 1 S 1205/96 - n.v.; v. 12.09.1996 - 1 S 1423/96 - n.v.).

    Denn es ist einer der Hauptzwecke des Waffengesetzes, dass nur in Ausnahmefällen Schusswaffen in der Öffentlichkeit geführt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O., unter Hinweis unter anderem auf BT-Drucks. VI/2678: "Sie [die Bedürfnisprüfung] dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken"; ebenso Senat, Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O., und Beschl. v. 18.08.1995 - 1 S 19/95 - n.v.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1991, a.a.O.; Urt. v. 11.04.1989 - 10 S 902/88 - NVwZ-RR 1990, 73).

    Außerdem ist innerhalb der genannten Räume die Verteidigungsmöglichkeit durch Schusswaffengebrauch günstiger als außerhalb, wo der Besitz einer Schusswaffe insbesondere gegenüber Überraschungsangriffen vielfach nichts nützt, dem Überfallenen sogar eher schaden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.).

    Bezugspunkt dieser Prüfung ist das Verhältnis der individuellen Gefährdung zur Gefährdung der Allgemeinheit (und nicht lediglich andere Personen in vergleichbarer Lage wie etwa eine bestimmte Berufsgruppe, vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; ferner dass., Beschl. v. 22.09.1993 - 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67; Senat, Urt. v. 28.02.1992, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1991, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.08.1978 - 2 A 85/77 - GewArch 1978, 398).

    Maßgebend für die Beurteilung der Gefährdung und das Vorliegen eines Bedürfnisses ist nicht die persönliche Anschauung des Antragstellers (vgl. Senat, Senat, Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O., und v. 15.05.1995, a.a.O.), daher auch insbesondere nicht die Einschätzung der Lage durch einen besonders ängstlichen, übertrieben vorsichtigen oder phantasiereichen Menschen (BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.).

    Erforderlich ist, dass der Antragsteller auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; ferner BVerwG, Urt. v. 18.12.1979 - I C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23), das heißt, dass ein Gefährdungsgrad vorliegen muss, der sich - gemessen an dem genannten sehr strengen Maßstab - deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, a.a.O., und v. 22.09.1993, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O., und v. 15.05.1995, a.a.O.; Beschl. v. 07.02.2001, a.a.O., v. 26.11.1996, a.a.O., und v. 12.09.1996, a.a.O.).

    Wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des einzelnen Falles ist jedoch mit der Zugehörigkeit des Antragstellers zu einer solchen Personengruppe allein das erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O., dort abl.

    Mit dem Verweis auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein ist, wie gezeigt, wegen der Einzelfallbezogenheit der waffenrechtlichen Bedürfnisprüfung keine Glaubhaftmachung möglich (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O., Beschl. v. 18.12.1997, a.a.O.; Senat, Urt. v. 15.05.1995, a.a.O.; Beschl. v. 10.05.2001, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.1989, a.a.O.).

    Es wäre an dem Kläger, dahingehende Tatsachen glaubhaft zu machen, die als Anknüpfung für eine Gefährdungsprognose in Bezug auf seine Berufsgruppe oder den Kreis der reisenden Schmuckhändler dienen könnten (vgl. zum Bezugspunkt der Glaubhaftmachung erneut BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18

    Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen

    Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 [ECLI:DE:BVerfG:2003:rk20030401.1bvr053903] - NVwZ 2003, 855; BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 ; vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 65; Beschluss vom 26. März 2008 - 6 B 11.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 Rn. 12; stRspr).

    Hinzukommen muss, dass der Besitz einer Waffe erforderlich ist, weil der Gefahr nicht auf andere Weise wirkungsvoll begegnet werden kann (BVerwG, Urteile vom 9. November 1959 - 1 C 107.57 - Buchholz 402.5 Waffenrecht Nr. 1 S. 2 f.; vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 , - 1 C 2.74 -, - 1 C 48.74 - und - 1 C 6.75 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 8a, 8b und 8c; stRspr).

  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 521/10

    Gerichtsvollzieher; waffenrechtliche Erlaubnis zum dienstlichen Gebrauch einer

    Für die Beurteilung des Bedrohungs- bzw. Gefährdungspotentials kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des jeweiligen Antragstellers an, vielmehr sind allein objektive Maßstäbe anzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25/73 -, NJW 1976, 638; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 -, NVwZ-RR 2010, 352).

    Die Frage der Mehrgefährdung muss dabei stets unter besonderer Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls beantwortet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25/73 - NJW 1976, 638).

    57 Eine Erforderlichkeit in diesem Sinne ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn sich die Gefährdung auf andere zumutbare Weise verhindern oder wenigstens ebenso mindern lässt wie durch den Besitz bzw. das Führen einer Schusswaffe (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25/73 -, NJW 1976, 638); insbesondere ist sie zu verneinen, wenn Änderungen im Verhalten des Betroffenen oder andere Schutzvorkehrungen zumutbar und geboten sind (vgl. m. w. N. OVG Koblenz, Urt. v. 25.03.2004 - 12 A 11775/03.OVG, NVwZ-RR 2005, 326 ff.).

    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit muss dabei berücksichtigt werden, ob der Antragsteller bei einem zumutbaren Verhalten oder nach Durchführung zumutbarer Sicherheitsvorkehrungen nicht (mehr) überdurchschnittlich gefährdet wäre, denn in diesem Fall darf dem in Wirklichkeit nicht schutzbedürftigen Einzelinteresse kein Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse eingeräumt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975 - I C 25/73 -, NJW 1976, 638).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 20 A 838/16

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins im Hinblick auf eine

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1, zur entsprechenden Regelung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a. F.; OVG NRW, Urteile vom 2. Dezember 2015 - 20 A 1428/13 -, n. v., vom 5. März 2015 - 20 A 1399/13 -, n. v., vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, juris, und vom 22. November 2007 - 20 A 2880/06 u. a. -, n. v.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, a. a. O., und Beschluss vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67, jeweils zur entsprechenden Regelung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a. F.; BT-Drucks. 14/7758, S. 65 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, a. a. O., zur entsprechenden Regelung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a. F.; OVG NRW, Urteile vom 2. Dezember 2015 - 20 A 1428/13 -, n. v., vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, a. a. O., und vom 22. November 2007 - 20 A 2880/06 u. a. -, n. v.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 25.73 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 23. April 2008 - 20 A 321/07 -, a. a. O.; VG München, Urteil vom 30. Oktober 1996 - M 7 K 96.900 -, juris; VG Minden, Urteil vom 6. November 2008 - 8 K 2762/08 -, juris; Gade in Gade, WaffG, 2. Aufl., § 19 Rn. 6, m. w. N.; Bushart in Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2, 3. Aufl., § 19 WaffG Rn. 11; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Aufl., Rn. 1867; Meyer, GewArch 1998, 89; a. A.: N. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl., § 19 WaffG Rn. 13, 15.

  • BVerwG, 16.06.1989 - 1 B 9.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Die Rüge der Abweichung (S. 7 ff. der Beschwerdeschrift) von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]) und vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 1 C 38.77 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23 = DVBl. 1980, 1044) greift nicht durch.

    Das Berufungsurteil hat den in den genannten Entscheidungen entwickelten Rechtssatz, wonach die Eignung einer Waffe zur Schadensverhütung voraussetzt, daß in einer für den Antragsteller typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten ist, und diese Voraussetzung bereits dann entfällt, wenn der Betroffene in aller Regel durch Angriffe überrascht werden würde (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]), nicht verkannt, beruht vielmehr auf ihm (UA S. 23).

    Der Entscheidung des Senats in BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] lassen sich abstrakte Rechtssätze zur Ermittlung der typischen Verteidigungssituation oder zu deren Gleichsetzung mit einer besonderen Gefährdung des Opfers nicht entnehmen.

    Angesichts des Beweisergebnisses zur typischen Verteidigungssituation und zur Eignungsfrage, zu dem das Berufungsgericht gelangt ist, kommt es auf die in der Beschwerde weiterhin aufgeworfenen Fragen zur materiellen Beweislast, die nach der Rechtsprechung des Senats dem Antragsteller obliegt (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]), und zum Anscheinsbeweis nicht mehr an.

    Auch brauchten sich statistische Erhebungen, die das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] nur als denkbares, nicht als zwingendes Beweismittel im Zusammenhang mit der Gefährdung des Opfers, um die es hier nicht geht, bezeichnet hat, für den hier gesondert gelagerten Fall von Mordanschlägen auf libysche Systemgegner dem Berufungsgericht schon angesichts des Bildes, das ihm die Vergleichsfälle vermittelt haben, nicht aufzudrängen.

    Daß nach den Erfahrungen der die Eignung des Waffenbesitzes zu Gefahrenminderung ausschließende Überraschungseffekt auch vorliegen kann, wenn der Angreifer eine Schußwaffe beim Opfer vermutet und dementsprechend seine Tat vorbereitet, hat auch der Senat gebilligt (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    Sie betrifft ihrem Inhalt nach in Wahrheit die Interessenabwägung, die das waffenrechtliche Bedürfnis nach BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] voraussetzt.

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92

    Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung

    Durch die Rechtsprechung, des beschließenden Senats ist geklärt, daß der Antragsteller nicht das Bedürfnis, namentlich nicht die besondere Gefährdung glaubhaft zu machen hat, sondern Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, er sei besonders gefährdet (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    Für eine besondere Gefährdung genügt es, daß der Antragsteller aufgrund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muß; der Gefährdungsgrad muß sich deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheiden (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    Das Oberverwaltungsgericht ist von ihnen ausgegangen und hat darüber hinaus geprüft, ob sich eine etwa anzunehmende besondere Gefährdung auf zumutbare andere Weise verhindern oder mindern läßt (vgl. dazu BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß nicht nur Gefahren für Leib und Leben, sondern auch für andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz ein waffenrechtliches Bedürfnis begründen können (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 S. 58).

    Der Kläger weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, daß zwar bei der Prüfung des Bedürfnisses für das - den Besitz eines Waffenscheins erfordernde - Führen einer Schußwaffe (§ 35 Abs. 1 WaffG) ein strenger Maßstab anzulegen ist, diese Prüfung aber bei der Erteilung einer - nicht das Führen von Schußwaffen in der Öffentlichkeit erlaubenden - Waffenbesitzkarte nicht gleich streng sein muß (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Urteil vom 8. Dezember 1992, a.a.O. S. 59).

    Dieser Unterschied wirkt sich aus bei der dem Merkmal des Bedürfnisses immanenten Abwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an dem Waffenbesitz und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenig Waffen "ins Volk" kommen, wie der beschließende Senat bereits klargestellt hat (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 333/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis; besondere Gefährdung

    Nach der Konzeption des Gesetzes darf demnach die Erteilung der Erlaubnis nicht die Regel sein; sie setzt vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls voraus (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, BVerwGE 49, 1, 9 f.).

    Bei der Beurteilung der Gefährdung durch Angriffe auf Leib und Leben ist dabei ein objektiver Maßstab zugrunde zu legen (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, BVerwGE 49, 1).

    Es genügt aber nicht die bloß theoretische Möglichkeit einer Rechtsgüterverletzung (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, BVerwGE 49, 1).

    Dabei trägt der Antragsteller die materielle Beweislast (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, BVerwGE 49, 1; OVG Lüneburg, Urt. v. 23.2.2010, 11 LB 234/09, juris).

    Der Erwerb und Besitz von Munition für eine Schusswaffe ist dann nicht erforderlich, wenn sich die Gefährdung auf zumutbare andere Weise verhindern oder wenigstens ebenso mindern lässt, wie durch den Besitz von Schusswaffen inklusive Munition (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, BVerwGE 49, 1, 13).

    Als andere Maßnahmen zur Gefährdungsminderung, die den Erwerb und Besitz von Munition nicht erforderlich machen, kommen sowohl zumutbare Änderungen im Verhalten des Betroffenen selbst als auch die Durchführung zumutbarer Sicherheitsvorkehrungen - gegebenenfalls auch durch Dritte - in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, BVerwGE 49, 1, 11; OVG Koblenz, Urt. v. 25.3.2004, NVwZ-RR 2005, 326, 327).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des

    Allein die subjektive Einschätzung des Auftragsgebers, der für einen besonderen Schutz Geld auszugeben bereit ist, reicht hierfür nicht aus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ; Rupprecht in: Stober/Olschok, Handbuch des Sicherheitsgewerberechts, 2004, F II Rn. 42).

    Nach der Konzeption des Gesetzes darf demnach die Erteilung der Erlaubnis nicht die Regel sein; sie setzt vielmehr besondere Umstände des Einzelfalls voraus (BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ).

    Schließlich hat der Kläger auch nicht dargetan, dass das Führen einer Waffe geeignet ist, eine jedenfalls unterstellte abstrakte Gefährdung bei einem realitätsgerechten Szenario eines Überraschungsüberfalls durch eine erfolgreiche Abwehr zu mindern (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 24.06.1975 - I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 - NVwZ-RR 1990, 72 ; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 321/07 -, juris Rz. 36 f.).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Ein Bedürfnis am Erwerb und Besitz von Waffen kann über die in § 32 Abs. 1 WaffG genannten Fälle hinaus beispielsweise in einem berücksichtigenswerten wirtschaftlichen Interesse begründet sein (Bestätigung von BVerwGE 49, 1).

    Die in § 32 Abs. 1 WaffG aufgeführten Fälle bestimmen den Begriff des Bedürfnisses i.S. des § 30 Abs. 1 Nr. 3 WaffG aber nicht abschließend, wie sich ohne weiteres aus der Formulierung "insbesondere" ergibt (BVerwGE 49, 1 ).

    Ein Bedürfnis ist über die in § 32 Abs. 1 WaffG ausdrücklich genannten Fälle hinaus dann anzuerkennen, "wenn bei dem Antragsteller besondere Umstände vorliegen, die ihn von der Allgemeinheit unterscheiden, und wenn dieselben berücksichtigungswert sind, also nicht auf einer Laune oder Liebhaberei, sondern einem wirtschaftlichen oder sonstwie begründeten Interesse beruhen"; dabei ist die Intention des Gesetzes zu beachten, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwGE 49, 1 ).

    Das Berufungsgericht läßt zudem insoweit unberücksichtigt, daß die Prüfung des Bedürfnisses weniger streng zu sein hat, wenn die Schußwaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, sondern nur in Geschäftsräumen bzw. auf der zur Ausbildung vorgesehenen Schießstätte bereitgestellt werden, selbst wenn sich dort andere Personen als Ausbilder und Ausbildungsteilnehmer aufhalten sollten (vgl. BVerwGE 49, 1 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1992 - 1 S 1095/91

    Waffenbesitzkarte für Rechtsanwalt - waffenrechtliches Bedürfnis

    Den Nachweis eines solchen Bedürfnisses hat der jeweilige Antragsteller zu führen, indem er Tatsachen glaubhaft macht, welche die Annahme rechtfertigen, daß er besonders gefährdet ist (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, Buchholz 402.5 Nr. 8 S. 8 = BVerwGE 49, 1).

    Dabei ist das Interesse, das der Kläger daran hat, seine persönlichen Sicherheitsbelange optimal zu wahren, mit dem Interesse abzuwägen, das die Allgemeinheit daran hat, daß möglichst wenig Waffen "ins Volk kommen" (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, aaO, S. 8; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.4.1989 - 10 S 902/88 -).

    Ein waffenrechtliches Bedürfnis aus Gründen der Gefahr für Leib und Leben (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG) liegt vor, wenn der Gefährdungsgrad des Antragstellers deutlich über dem der Allgemeinheit liegt (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, aaO; Urt. v. 18.12.1979, Buchholz 402.5 Nr. 23).

    Wäre die Gruppe der Rechtsanwälte objektiv deutlich über dem Durchschnitt der Allgemeinheit Gefahren für Leib und Leben (§ 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG) ausgesetzt, mit der Folge einer auch individuellen besonderen Gefährdung des jeweils einzelnen Antragstellers, könnte ihre große Zahl allein nicht zur Versagung des waffenrechtlichen Bedürfnisses führen (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, aaO, S. 10; im Ergebnis wohl ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.4.1989, aaO).

    Ein solches Bedürfnis ist unter anderem nur dann gegeben, wenn die begehrte Waffe erforderlich ist, wenn eine objektive Gefährdung sich also nicht auf andere, zumutbare Weise verhindern läßt (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, aaO, S. 11 f.; Urt. v. 27.10.1987, Buchholz 402.5 Nr. 49, Potrykus/Steindorf, Waffenrecht, 5. Aufl. 1982, § 32 WaffG, Anm. 6).

    Denn die Erlaubnis, eine Schußwaffe zu führen, ist an strengere Voraussetzungen geknüpft als die an den Erwerb und Besitz von Schußwaffen (BVerwG, Urt. v. 24.6.1975, aaO, S. 5).

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 165/00

    Waffenrechtliches Bedürfnis eines Privatdetektivs zum Führen eines Revolvers;

  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.

  • VG Hamburg, 01.11.2013 - 4 K 2486/12

    Eintragung einer weiteren Waffe in die Gelbe Waffenbesitzkarte

  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 4 K 2382/10

    Waffenrechtliches Bedürfnis besonders gefährdeter Personen

  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LB 334/04

    Auslegung und Definition des Begriffs des Jägers im Sinne des Waffengesetzes

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

  • BVerwG, 17.02.1981 - 1 B 829.80

    Gefährdung durch Geheimhaltung der für Produktionen der Bundeswehr entwickelten

  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 11 B 26.08

    Waffenbesitzkarte; Munitionserwerbsberechtigung; waffenrechtliches Bedürfnis;

  • VG Minden, 03.08.2020 - 8 K 2132/19
  • VG Ansbach, 17.07.2020 - AN 16 K 19.01463

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 2097/08

    Erteilung eines Waffenscheins zum Führen einer Pistole der Firma Glock; Nachweis

  • VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641

    Klage eines Sprengmeisters auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 10 S 902/88

    Bedürfnisprüfung für eine Schußwaffe

  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 B 188.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • VG Düsseldorf, 12.04.2016 - 22 K 2053/14

    Waffenschein; Erteilung; Bordell; Bedürfnis; Geldtransporte; Gefährdung;

  • BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94

    Anforderungen an die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für ein

  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 8186/15

    Waffenschein; Verlängerung ; Bedürfnis; Gefährdung; Erforderlichkeit; Islamisten;

  • BVerwG, 06.03.1996 - 1 B 39.96

    Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Bestehen eines

  • BVerwG, 29.02.1996 - 1 B 148.95

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 10.06.1996 - 1 PKH 10.96

    Ablehnung der Erlaubnis zur Führung von Waffen - Fehlende Zuverlässigkeit bei dem

  • BVerwG, 23.10.1992 - 1 B 94.92

    Anforderungen an den Nachweis der überdurchschnittlichen Gefährdung i.S.d. § 32

  • BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96

    Abwehr von Überfällen bei Waffentransporten - Voraussetzungen des

  • BVerwG, 10.06.1996 - 1 B 94.96

    Ablehnung der Erlaubnis zur Führung von Waffen - Fehlende Zuverlässigkeit bei dem

  • VG Saarlouis, 03.06.2019 - 1 K 2465/17

    Bedürfnis für den Erwerb und Besitz einer dritten Kurzwaffe zu Jagdzwecken

  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines an einen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06

    Schmuckhändler bekommt keinen Waffenschein

  • VG Berlin, 26.01.1994 - 1 A 601.92

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung

  • VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15

    Erteilung eines Voreintrags für eine halbautomatische Pistole

  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 24 ZB 20.1820

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem waffenrechtlichen

  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen

  • VG Ansbach, 25.04.2019 - AN 16 K 17.01038

    Bundesleiter der Identitären Bewegung waffenrechtlich unzuverlässig

  • VG Arnsberg, 05.11.2007 - 14 K 50/06

    Allgemeinmediziner - Waffenschein wegen Patienten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03

    Kein Waffenschein für Bediensteten des Sozialamtes

  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

  • BVerwG, 06.07.2020 - 6 B 7.20

    Fehlendes Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe zu Verteidigungszwecken

  • VG Düsseldorf, 16.06.2015 - 22 K 2883/14

    Erwerb und Besitz einer Schusswaffe wegen besonderer Gefährdung der eigenen

  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

  • BVerwG, 17.02.1982 - 1 B 10.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des waffenrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3088/94

    Waffenrechtliches Bedürfnis zum Führen von Waffen

  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

  • VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708

    (Wieder-)Erteilung eines Waffenscheins, Strafrichter im Ruhestand, Kein

  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
  • VG Düsseldorf, 29.09.2004 - 18 K 7576/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schmuckgroßhändlers auf Erteilung einer

  • VG Düsseldorf, 10.03.2004 - 18 K 7675/02

    Waffenrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer begehrten

  • BVerwG, 06.12.1985 - 1 B 117.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erforderlichkeit

  • BVerwG, 15.11.1984 - 1 B 138.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • VG Freiburg, 01.07.2020 - 1 K 2730/19

    Anerkenntnisurteil im Anfechtungsprozess - Überprüfung der waffenrechtlichen

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98

    Anmeldepflicht; Bedürfnisprüfung; Erwerb von Todes wegen; illegaler Waffenbesitz;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1997 - 2 A 11604/96

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Signalpistole; Munitionserwerb; Bergsteigen;

  • BVerwG, 10.09.1987 - 1 B 98.87

    Recht des Taxifahrers auf Mitsichführen einer scharfen Schusswaffe als

  • VG Berlin, 15.05.2023 - 31 K 118.22
  • VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791

    Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für die Verlängerung bzw. Neuerteilung eines

  • VG München, 11.05.2020 - M 7 S 20.87

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der GfP

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 359.78

    Antrag auf Ausstellung eines Waffenscheins - Anforderungen an den Nachweis eines

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 395.78

    Ausstellung einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins - Anforderungen an

  • OVG Niedersachsen, 12.05.1999 - 11 L 724/98

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Bedürfnis; Interessenabwägung; Juwelier;

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07

    Anspruch eines Diamantenhändlers auf Erteilung eines Waffenscheins wegen dessen

  • VG Berlin, 30.03.1994 - 1 A 406.92

    Anforderungen an das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses ; Antrag auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 2 A 10816/01
  • BVerwG, 18.12.1997 - 1 B 195.97

    Waffenrecht - Darlegung des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch Zugehörigkeit zu

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86

    Waffengesetz - Munitionssammler - Munitionserwerbsschein - Bedürfnisnachweis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2008 - 7 A 10475/08

    Sportschütze erhält keinen Waffenschein zum Transport von Waffen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1988 - 10 S 2961/86

    Ausnahme vom tierärztlichen Betäubungsmonopol für den Einsatz eines

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 10.85

    Waffenrecht - Munitionserwerbsschein - Landwirt - Schutz des Hühnerbestands -

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 2.74

    Ausstellung eines Waffenerwerbscheins für eine Faustfeuerwaffe - Häufung

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

  • VG Darmstadt, 21.01.2011 - 5 K 321/10

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, weil formale Mitgliedschaft im Schützenverein

  • OLG Nürnberg, 05.07.1994 - 1 U 3245/93

    Teilnahme am allgemeinen Verkehr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 A 2880/06
  • BVerwG, 30.06.1997 - 1 B 249.96

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit des

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 48.74

    Versagung einer Waffenbesitzkarte - Anforderungen an die Bedürfnisprüfung für den

  • VG Arnsberg, 12.09.2011 - 14 K 2058/10

    Voraussetzungen für den Widerruf der Waffenbesitzkarte nach Maßgabe des § 45 Abs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2006 - 20 A 4784/04

    Waffenbesitz als taugliches Mittel zur Abwehr eines Überfalls

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 84.77

    Erteilung eines Waffenscheines - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG Darmstadt, 19.10.2017 - 5 K 1987/15
  • BVerwG, 31.05.1995 - 1 B 3.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Grundes gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75

    Aktivität im Arbeitskreis demokratischer Soldaten - Planmäßige, auf

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2002 - 11 MB 102/02

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Bedürfnisnachweis; Bedürfnisprüfung;

  • BVerwG, 06.06.1995 - 1 B 75.95

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 07.09.1981 - 1 B 112.81

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Waffenrecht - Darlegung der

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76

    Erteilung eines Waffenscheines für eine scharfe Faustfeuerwaffe - Bedürfnis im

  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2003 - 17 K 2330/01

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb einer dritten Kurzwaffe

  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91

    Zum Prüfungsumfang bei der Verlängerung eines Waffenscheins; zur Gefährdung eines

  • BVerwG, 30.04.1984 - 1 B 25.84

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 10.07.1978 - 1 B 99.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • VG Augsburg, 01.10.2014 - Au 4 K 14.316

    Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt); Sprengmeister; keine

  • VG Stuttgart, 10.03.2009 - 5 K 2895/08

    Privatdetektiv hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines

  • BVerwG, 11.06.1987 - 1 B 38.87

    Beschluss der Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung - Erteilung einer

  • BVerwG, 12.12.1986 - 1 B 207.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beurteilung einer

  • BVerwG, 04.12.1984 - 1 B 51.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.10.1981 - 1 B 56.80

    Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Bezeichnung eines

  • BVerwG, 24.10.1980 - 1 B 826.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 14.12.1979 - 1 CB 74.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 509.78

    Formelle Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag eines Arztes

  • BVerwG, 04.07.1975 - 1 B 17.75
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 64/05

    Prozeßkostenhilfe; Verweisung; Rechtswegerschöpfung

  • VG Neustadt, 02.09.2003 - 5 K 566/03
  • VG Darmstadt, 12.03.2003 - 5 E 1420/00

    Erteilung eines Waffenscheins

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
  • BVerwG, 01.10.1981 - 1 B 685.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 26.04.1976 - 1 B 58.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.04.1976 - 1 B 51.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 A 208/07
  • BVerwG, 13.01.1986 - 1 B 139.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.12.1985 - 1 B 101.85

    Versagung von Waffenbesitzkarte und Waffenschein wegen nicht nachgewiesenen

  • BVerwG, 08.08.1983 - 1 B 10.83

    Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Bedürfnisprüfung - Minderung einer

  • OVG Bremen, 20.05.1980 - 1 BA 27/79

    Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins, einer Waffenbesitzkarte und eines

  • BVerwG, 25.05.1979 - 1 B 256.78

    Nachweis über ein Bedürfnis zum Führen von Schusswaffen - Behauptung des Anstiegs

  • VG Gelsenkirchen, 17.08.2017 - 17 K 783/15

    Waffenschein; waffenrechtliches Bedürfnis; gefährdete Person; Juwelier;

  • VG Minden, 06.11.2008 - 8 K 2762/08

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte mit Erlaubnis zum Munitionserwerb

  • VG Düsseldorf, 28.09.2000 - 18 K 6086/99

    Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
  • VGH Bayern, 02.11.1988 - 21 B 88.505

    Voraussetzungen für die Beantragung eines Waffenscheins als Detektiv;

  • VG Ansbach, 28.06.2021 - AN 16 E 21.00537

    Vorläufige Verlängerung des sprengstoffrechtlichen Befähigungsscheines und

  • VG Ansbach, 28.06.2021 - AN 16 S 21.00538

    Widerruf der Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz

  • VG Ansbach, 24.08.2011 - AN 15 K 11.00493

    Rechtskraft der Abweisung einer Verpflichtungsklage auf Erteilung eines

  • VG Berlin, 26.01.1994 - 1 A 400.91

    Versagung einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins; Führen einer

  • VG Ansbach, 10.02.2022 - AN 16 K 21.00500

    Klage auf Erteilung von Befähigungsschein und Unbedenklichkeitsbescheinigung,

  • VG Ansbach, 21.02.2023 - AN 16 K 21.02042

    Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Anforderung von

  • VG München, 04.03.2010 - M 7 E 10.152
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