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   BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74   

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https://dejure.org/1975,241
BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74 (https://dejure.org/1975,241)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1975 - I C 27.74 (https://dejure.org/1975,241)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1975 - I C 27.74 (https://dejure.org/1975,241)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GastG § 4 Abs. 1 Nrn. 1, 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 154
  • BVerwGE 49, 155
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Dabei kann u.A. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG zu prüfen sein (vgl. Urteile vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - Buchholz 451.41 § 4 GastG 1970 Nr. 4 = GewArch 1974, 201 und vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 7 = GewArch 1975, 388; vgl. auch Beschluss vom 19. Februar 1996 - BVerwG 1 B 24.96 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 21 = GewArch 1996, 251).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Der Senat hat daher bei Gaststätten, die in enger räumlicher Verbindung mit einem Dirnenwohnheim betrieben werden sollten, den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG als erfüllt angesehen (Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - GewArch 1974, 201 ; Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = GewArch 1975, 388 ).

    Der Grund dafür, warum eine besondere Vorschrift dieses Inhalts in der Tat überflüssig erscheint, liegt nicht in § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, sondern darin, daß bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG ohnehin etwaige Umstände zu berücksichtigen sind, die im Einzelfall die ordnungsgemäße Führung des beabsichtigten Betriebes erschweren können und daher zu höheren Anforderungen an die persönlichen Eigenschaften des betreffenden Gewerbetreibenden fuhren müssen (BVerwGE 49, 154 ).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Es genügt vielmehr allgemein, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der gewerblichen Tätigkeit besteht (vgl. BVerwGE 49, 154 ;Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Dok.Ber. A 1994, 346).

    Es hat sich nämlich, wenn auch mit mißverständlichen Formulierungen, unter Bezugnahme auf BVerwGE 49, 154 (156) die - nach dem oben Ausgeführten zutreffende - Auffassung zu eigen gemacht, nach der die Annahme der Unzuverlässigkeit voraussetzt, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeit besteht, für die die Erlaubnis begehrt wird (BU S. 19).

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