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   BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75   

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BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75 (https://dejure.org/1975,171)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1975 - 5 C 44.75 (https://dejure.org/1975,171)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1975 - 5 C 44.75 (https://dejure.org/1975,171)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Planerfüllung; Schlussfeststellung

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  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Plankonforme Gestaltung - Plankongruente Ausführung - Plangerechte Erledigung - Flurbereinigungsplan - Plan-Erfüllung - Schlußfeststellung - Planänderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 176
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 13 A 08.1678

    Flurbereinigung; Änderung des Flurbereinigungsplans im neuen Rechtszustand;

    Dementsprechend wird allgemein davon ausgegangen, dass § 64 FlurbG eng auszulegen ist und nur die Plankorrekturen in Betracht kommen, die unumgänglich erscheinen (vgl. BVerwG vom 16.7.1975 BVerwGE 49, 176/181 ff.; vom 10.11.1993 RdL 1994, 35; BayVGH vom 28.11.1974 RzF 13 zu § 64 FlurbG; Schwantag, a.a.O., RdNr. 2 zu § 64).

    Aus der dritten Alternative der Tatbestandsvoraussetzungen des § 64 FlurbG, nämlich das Bekanntwerden einer rechtskräftigen, die Plangestaltung berührenden gerichtlichen Entscheidung, wird in Bezug auf das notwendige Gewicht des öffentlichen Interesses ersichtlich, "wie intensiv das Korrekturerfordernis sein muss, um einem gerichtlichen Verpflichtungsausspruch gleichgesetzt zu werden" (BVerwG vom 16.7.1975 a.a.O.).

    Hieraus folgt, dass bei den beiden erstgenannten Alternativen eine Änderung oder Ergänzung des Flurbereinigungsplans nur in Erwägung gezogen werden darf, wenn die in § 64 FlurbG angeführten, als besonders wichtig anzusehenden Interessen eine solche Plankorrektur erfordern, sie also unumgänglich notwendig erscheinen lassen, "um die Neugestaltung so zu bewirken, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert" (BVerwG vom 16.7.1975 a.a.O.; vom 29.4.1976 BVerwGE 49, 3 = RzF 11 zu § 60 Abs. 1; vom 26.3.1981 RdL 1981, 180; vom 24.5.1989 RdL 1989, 183; vom 10.11.1993 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 9 C 10875/04

    Flurbereinigungsrecht - Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung des

    Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts, durch die das (weitergehende) Abfindungsbegehren eines Teilnehmers abgewiesen wurde, muss sich die Flurbereinigungsbehörde einer Abänderung des Plans enthalten, soweit dadurch die rechtskräftig bestätigte Abfindung berührt würde (im Anschluss an BVerwGE 49, 176).

    Im vorliegenden Fall bewirkt nämlich die die Kläger betreffende rechtskräftige Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts, durch die ihr weitergehendes Abfindungsbegehren abgewiesen wurde, dass die Flurbereinigungsbehörde sich einer Abänderung des Plans enthalten muss, soweit dadurch die rechtskräftig bestätigte Abfindung der Kläger berührt würde (s. auch BVerwG, Urteil vom 16. September 1975, - VC 44.75 - BVerwGE 49, 176).

  • BVerwG, 12.06.2007 - 9 B 28.07

    Flurbereinigungsverfahren; Flurbereinigungsplan; Nachtrag; Ausgleich; Schaden;

    Diese Verfahrensstufung hat zur Folge, dass die in den einzelnen Verfahrensabschnitten ergangenen Regelungen einer selbständigen Anfechtbarkeit unterliegen und Einwendungen, die in einem früheren Verfahrensabschnitt gegen eine konkrete Regelung hätten vorgebracht werden müssen, in einem späteren Stadium regelmäßig unbeachtlich sind, sofern nicht eine Nachsichtgewährung nach § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG in Betracht kommt (vgl. Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 44.75 - BVerwGE 49, 176 ).

    Dass das Flurbereinigungsgericht daraufhin im hier angegriffenen Urteil einen Anspruch gemäß § 51 FlurbG verneint hat, weil der Kläger mit einem solchen Anspruch wegen der Unanfechtbarkeit der ergangenen Schlussfeststellungen ausgeschlossen sei, entspricht der dargestellten Rechtslage (vgl. Urteil vom 16. September 1975 a.a.O. S. 184).

  • BVerwG, 03.06.1987 - 5 B 74.86

    Kein Anspruch der Gemeinde auf Zuweisung bestimmter Grundstücksflächen für

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zu diesen Vorschriften, ihrer Reichweite und dem Verhältnis, in dem sie zueinander stehen, schon mehrfach geäußert (vgl. vor allem Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG 5 C 17.72 - ; BVerwGE 49, 176 [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]; Beschluß vom 31. Januar 1979 - BVerwG 5 B 72/76.77 - ; Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 46.79 - ).

    Darüber hinaus ist der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch zu entnehmen, daß sich auf § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG, der die Flurbereinigungsbehörde ermächtigt, in der Zeitspanne zwischen Planoffenlegung und Ausführungsanordnung (§§ 61, 63 FlurbG) von ihr für erforderlich gehaltene Änderungen des Flurbereinigungsplanes auch dann vorzunehmen, wenn sie nicht gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 FlurbG der Abhilfe begründeter Widersprüche dienen, Ansprüche der Beteiligten auf eine bestimmte Plangestaltung nicht stützen lassen (vgl. BVerwGE 49, 176 [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]).

    Das gleiche ist für § 64 FlurbG anzunehmen, der die Befugnis der Flurbereinigungsbehörde regelt, den Flurbereinigungsplan auch nach der Ausführungsanordnung zu ändern oder zu ergänzen, Ansprüche der Beteiligten auf eine Planänderung jedoch allenfalls dann begründen könnte, wenn sich nachträglich nicht vorhersehbar gewesene öffentliche Interessen oder wichtige wirtschaftliche Bedürfnisse der Beteiligten ergeben, die eine Plankorrektur erfordern (vgl. BVerwGE 49, 176 [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]).

  • BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87

    Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde -

    Das Ermessen, von der insoweit eingeräumten Ermächtigung Gebrauch zu machen, also eine Änderung des Flurbereinigungsplanes vor Ergehen der Ausführungsanordnung vorzunehmen, ist der Flurbereinigungsbehörde in der Weise überantwortet, daß die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Plankorrektur an den verfahrensbestimmenden Planungszielen und Abfindungsgrundsätzen der §§ 1, 37, 44 ff. FlurbG auszurichten sind (vgl. BVerwGE 49, 176 ; Urteile vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 40.75 - und vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 46.79 - ; ferner Beschluß vom 3. Juni 1987 - BVerwG 5 B 74.86 - ).

    Die genannte Vorschrift prolongiert die planerischen Gestaltungsbefugnisse der Flurbereinigungsbehörde über die Planaufstellung hinaus bis zum Erlaß der Ausführungsanordnung nach den §§ 61, 63 FlurbG (vgl. BVerwGE 49, 176 ) und bindet die Planänderungsbefugnis nur an die schon erwähnte Voraussetzung, daß die Flurbereinigungsbehörde Änderungen des Flurbereinigungsplanes für erforderlich hält.

  • BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 20.12

    Zulässigkeit der Klage; Sachentscheidungsvoraussetzungen; gesetzliche Vertretung;

    So ist die Befugnis der Flurbereinigungsbehörde, nach § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG "andere" - d.h. nicht durch begründete Widersprüche veranlasste - Änderungen des Flurbereinigungsplans vorzunehmen, zeitlich beschränkt auf die Spanne des Verfahrensablaufs zwischen Planerstellung und Ausführungsanordnung; von da an gilt die strengere Regelung des § 64 FlurbG (Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 44.75 - BVerwGE 49, 176 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 16. September 1975 (a.a.O.) keineswegs "im Rahmen von § 64 FlurbG eine bloße Interessenabwägung" genügen lassen.

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

    Nach der Konzeption des Bundesvertriebenengesetz (BVFG) soll zum Zwecke der Ausstellung des Ausweises nur einmal und abschließend über die Vertriebeneneigenschaft entschieden werden (vgl Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 412.3 § 15 Nrn 9, 10; BVerwGE 49, 179f [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 412.3 § 16 Nr. 2).
  • BVerwG, 20.12.1983 - 5 B 86.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ergänzung eines

    Die in der Beschwerde aufgeworfenen, an die Rechtsnatur der Schlußfeststellung nach § 149 FlurbG anknüpfenden Fragen sind durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (BVerwGE 49, 176 [180, 181]; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos, vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1976 - 1 BvR 30/76).

    In dem Beschwerdevortrag hierzu wird übersehen, daß die Schlußfeststellung nach § 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG nicht bereits dann ergehen darf, wenn die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist, sondern zuvor noch ("und") festgestellt werden muß, "daß den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen." Daß Ansprüche, die der Schlußfeststellung entgegenstehen können, in aller Regel sich unmittelbar aus dem Plan entnehmen lassen müssen oder aufgrund der Planausführung sich mittelbar daraus ergeben, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwGE 49, 176 [180]); desgleichen daß darin solche ergänzenden Ansprüche eingeschlossen sind, die sich aus Plannachträgen, Planänderungen und Ergänzungen ergeben können und rückwirkend Planbestandteile werden sowie aus Beanstandungen hinsichtlich der Ausführungsart, der Qualität und der Funktionsfähigkeit der Maßnahmen.

    Da das Flurbereinigungsgericht im Rahmen der vorliegenden Anfechtungsklage gegen die Schlußfeststellung sich einer Überprüfung des gesamten Verfahrensablaufs enthalten hat, stellt sich auch, nicht die Frage, ob es befugt wäre, sämtliche Maßnahmen von der Einleitung des Verfahrens bis zur Planausführung (erneut) zu überprüfen, abgesehen davon, daß bereits entschieden ist, daß unanfechtbare behördliche Festsetzungen und Feststellungen in den vorausgegangenen Verfahrensabschnitten den darauf aufbauenden Entscheidungen in den nachfolgenden Stadien als rechtswirksam und verbindlich zugrunde zu legen sind und die Verbindlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung darüber nicht bis zur Schlußfeststellung in Frage gestellt werden kann (BVerwGE 49, 176 [178]).

  • BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92

    Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen und ausgeführten

    Die Vorschrift ermächtigt danach zu Eingriffen in die durch den ausgeführten Plan bereits neugestalteten Privatrechtsverhältnisse der Teilnehmer; doch ist diese Befugnis auf Fälle beschränkt, in denen eine Plankorrektur durch besonders gewichtige Interessen unumgänglich geworden ist (BVerwGE 49, 176 [BVerwG 16.09.1975 - V C 44/75]; BVerwG, Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 67.79 - undvom 25. April 1989 - BVerwG 5 C 41.84 - ).

    Mit der Schlußfeststellung endet schließlich auch die Änderungsbefugnis nach § 64 Satz 1 FlurbG (BVerwG, Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 5 C 44.75 - ; Kaiser, RdL 1972, 281/282).

  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 B 65.08

    Rechtliches Gehör bei Erhebung des Einwands der Vernässung eines

    Hierzu hätten sich die Kläger mit dem zitierten Urteil und der übrigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob mit einer Klage gegen die Schlussfeststellung die erneute Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abfindung verlangt werden kann (verneinend Urteil vom 16. September 1975 BVerwG 5 C 44.75 BVerwGE 49, 176 ), auseinandersetzen und darlegen müssen, weshalb noch weiterer Klärungsbedarf durch eine erneute höchstrichterliche Entscheidung besteht.

    Einwendungen gegen die Wertgleichheit der Abfindungsgrundstücke, wie sie hier von den Klägern vorgebracht werden, müssen daher im Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan selbst geltend gemacht werden (Urteil vom 16. September 1975 BVerwG 5 C 44.75 a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2008 - 9 K 23/04

    Befugnis der Flurneuordnungsbehörde

  • BVerwG, 12.06.2007 - 9 B 27.07

    Umfang der Ausschlusswirkung einer bestandskräftigen Schlussfeststellung nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 9a D 28/17

    Aufhebung des eingetragenen Wegerechts bei der Flurbereinigungsbehörde

  • BVerwG, 14.04.1983 - 5 C 60.80

    Flurbereinigungsbehörde - Abhilfebefugnis - Flurbereinigungsplan -

  • VGH Bayern, 08.11.2007 - 13 A 05.2906

    Flurbereinigung; Schlussfeststellung

  • BVerwG, 31.01.1979 - 5 B 72.77
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 9a D 29.14

    Wiederherstellung der Grenze zwischen dem Abfindungsflurstück und dem

  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 13 A 03.1863
  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 41.84

    Flurbereinigung - Plannachtrag - Privatrechtsverhältnis - Auslegungsfrage -

  • BVerwG, 30.12.2010 - 9 B 72.10

    Flurbereinigung; Anfechtung der Schlussfeststellung; Herstellung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2012 - 10 KS 1/11

    Berechnung der Mindestgröße von Jagdbezirken; Klagebefugnis von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2009 - 9 K 25/05

    Flurneuordnungsverfahren: Voraussetzung der Beurteilung einer ortsnahen

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 67.79

    Erlaß der Ausführungsanordnung - Änderung des Flurbereinigungsplans -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06

    Rechtzeitige Geltendmachung der Geschäftsunfähigkeit eines am

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18

    Flurbereinigung; verjährungsrechtliche Wirkung der anspruchsvernichtenden

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 CB 140.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bedeutung des Gebots der

  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 46.79

    Verböserung im Widerspruchsverfahren - Flurbereinigungsplan - Nachträgliche

  • BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03

    Anforderungen an den Inhalt der Beschwerde einer Divergenzrüge; Geltendmachen von

  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 13 A 15.501

    Vorsitzendenbescheid; Schlussfeststellung; Ausschlusswirkung

  • VGH Bayern, 16.07.2013 - 13 A 11.1856

    Wenn anstelle eines in einem früheren Flurbereinigungsverfahren gesetzten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10

    Beteiligung der WoEigG im Flurbereinigungsverfahren

  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 13 A 08.1057

    Flurbereinigungsplan; hofnahe Fläche; qualifizierter Planwunsch;

  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 13 A 98.2877
  • BVerwG, 04.02.1981 - 5 B 77.79

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 07.03.1995 - 11 PKH 33.94

    Auf gerichtlichen Verfahrensmängeln beruhendes Urteil - Pflichtwidrige

  • BVerwG, 07.03.1995 - 11 B 208.94

    Auf gerichtlichen Verfahrensmängeln beruhendes Urteil - Pflichtwidrige

  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 13 A 15.250

    Flurbereinigung; Einwendungen gegen Flurbereinigungsplan; Schlussfeststellung;

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 13 A 14.2467

    Vorsitzendenbescheid; Schlussfeststellung

  • VGH Bayern, 02.12.2010 - 13 A 09.3130

    Flurbereinigungsplan; Erfüllung einer Abhilfevereinbarung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 9S C 11349/09

    Erledigung eines Widerspruchs gegen einen Flurbereinigungsplan

  • BVerwG, 06.11.1987 - 5 CB 40.85

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung - Berücksichtigung der

  • BVerwG, 16.02.1987 - 5 B 106.85

    Zurückweisung der Nichtzulässigkeitsbeschwerde - Neuvermessung der Grenzen an

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 13 A 17.2473

    Einwendungen gegen den Flurbereinigungsplan

  • VGH Bayern, 12.02.2009 - 13 A 08.63

    Flurbereinigung; Wiederaufnahmeklage

  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 06.3402

    Zum Anspruch eines Rechtsnachfolgers auf Änderung eines - bestandskräftigen -

  • BVerwG, 24.04.1991 - 5 B 67.91

    Verstoß des Gerichts gegen seine Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts durch

  • BVerwG, 30.12.1987 - 5 B 124.86

    Voraussetzungen für die Änderung eines Flurbereinigungsplans nach der

  • BVerwG, 20.09.1983 - 5 CB 116.81

    Widerspruch gegen eine Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts -

  • BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 31.81

    Anordnung der Flurbereinigung Karmensölden - Erhebung eines Widerspruchs gegen

  • BVerwG, 01.06.1977 - 5 B 34.75

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 12.02.2009 - 13 A 08.66

    Flurbereinigung; Wiederaufnahmeklage

  • BVerwG, 07.05.1990 - 5 B 27.90

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Postulationsfähigkeit - Entschädigung

  • BVerwG, 10.05.1988 - 5 B 60.88

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Anfechtung der Schlussfeststellung im

  • BVerwG, 28.06.1978 - 5 B 106.76

    Geltendmachung einer Ungleichwertigkeit der Abfindung im

  • BVerwG, 16.09.1976 - 5 B 1.75

    Anwendbarkeit des § 134 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im beschleunigten

  • VGH Bayern, 31.01.2008 - 13 A 07.1217

    Flurbereinigung; Planänderung nach Ausführungsanordnung

  • VGH Bayern, 01.03.2001 - 13 A 00.3230
  • VGH Bayern, 11.03.1999 - 13 AS 98.3419
  • BVerwG, 20.12.1983 - 5 B 58.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 9a D 29/14
  • VGH Bayern, 28.01.1993 - 13 A 91.182
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