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   BVerwG, 07.10.1975 - I C 24.72   

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https://dejure.org/1975,658
BVerwG, 07.10.1975 - I C 24.72 (https://dejure.org/1975,658)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1975 - I C 24.72 (https://dejure.org/1975,658)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1975 - I C 24.72 (https://dejure.org/1975,658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennungsverfahren Abschiebungsvoraussetzungen - Zuständigkeitsregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 211
  • NJW 1976, 2086
  • MDR 1976, 254
  • DÖV 1976, 94
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1975 - I C 24.72
    Für seine Gewinnung bedarf es keines Eingehens auf die - vom erkennenden Senat in der gleichzeitig entschiedenen Sache BVerwG I C 46.69 erörterte - Frage, ob das Grundrecht auf Asyl immanente Schranken aufweist oder überhaupt einer Begrenzung zugänglich ist.

    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG für die Abschiebung des Asylberechtigten in ein Verfolgungsland vor (vgl. dazu das oben schon erwähnte Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG I C 46.69 -), so steht es im Ermessen der genannten Behörden, ob sie von der gesetzlich eröffneten Abschiebungsbefugnis Gebrauch machen oder nicht.

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Die frühere Rechtsprechung, wonach der Ausschlußtatbestand des dem heutigen § 51 Abs. 3 AuslG im wesentlichen entsprechenden § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 bei der Statusentscheidung der Asylanerkennung nicht zu berücksichtigen war (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1975 BVerwG 1 C 24.72 BVerwGE 49, 211), ist überholt; sie beruhte allein auf der damaligen Zuständigkeitsaufteilung zwischen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der Ausländerbehörde.
  • OVG Niedersachsen, 31.08.1993 - 11 M 4032/93

    Asylbewerber; Straftat; Rechtskräftige Verurteilung; Verfolgerstaat; Abschiebung;

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerwG, Urt. v. 7.10.1975 - I C 24.72 -, BVerwGE 49, 202/209; a.A. aber die überwiegende Meinung im Schrifttum, vgl. Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl., § 51 AuslG RdNr. 20 f. m.w.N.).

    Sie sind stets nur zur Abwehr von Schäden gerechtfertigt, die für die Zukunft zu befürchten sind, nicht aber als Neben- oder Zusatzstrafe für vergangenes Fehlverhalten, mag dieses auch noch so schwerwiegend sein (BVerwG, Urt. v. 7.10.1975, a.a.O.).

    Im Hinblick auf die Bedeutung des Art. 16a Abs. 1 GG erfordert die Abschiebung eines Asylbewerbers, über dessen wirksamen Asylantrag vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge noch nicht entschieden ist, daß sie (lediglich) zur Wahrung gleichrangiger öffentlicher Belange zwingend geboten erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.10.1975, a.a.O.; Beschl. v. 22.1.1988 - 1 B 116.87 -, InfAuslR 1988, S. 98).

  • OLG Rostock, 04.02.1993 - II WsRH 19/92

    Fahnenflucht und Verletzung der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze;

    Anders als zum Beispiel der Tatbestand der Republikflucht (§ 213 StGB/DDR) gehörte § 254 StGB/DDR, der die Fahnenflucht unter Strafe stellte, damit grundsätzlich nicht zu den schlechthin rechtsstaatswidrigen Bestimmungen der DDR (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1976, 2086 [OLG Karlsruhe 23.08.1976 - 2 Ws 135/76] zu §§ 15, 2 RHG mit Hinweis auf Nüse in MDR 1953, 453, 455).
  • OVG Bremen, 11.11.1975 - II B 40/75

    Umfang einer einstweiligen Anordnung; Anspruch eines Bewerbers auf Hinzuziehung

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