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   BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73   

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BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73 (https://dejure.org/1975,119)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1975 - VII P 11.73 (https://dejure.org/1975,119)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1975 - VII P 11.73 (https://dejure.org/1975,119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung des nach Ablauf der Amtszeit des Personalrates gegenstandslos gewordenen Auflösungsverfahrens mit einem Feststellungsantrag - Gegenstandslosigkeit des Antrags auf Auflösung des Personalrates durch den Ablauf der Amtszeit - Gegenstandslosigkeit des Antrags auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit - Feststellungsantrag - Rechtsschutzbedürfnis - Personalversammlung - Stufenvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 259
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65

    Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung als Personalratsmitglied - Wahrung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
    Wird der Antrag auf Auflösung des Personalrates oder auf Ausschluß eines Mitgliedes durch den Ablauf der Amtszeit gegenstandslos, so kann das Verfahren mit einem Feststellungsantrag fortgesetzt werden (Fortführung der Rechtsprechung vgl. BVerwGE 22, 96); darin liegt keine Änderung des Antrags und des Beschwerdeantrags.

    Der Senat hat jedoch bereits im Beschluß vom 1. Oktober 1965 - BVerwG VII P 1.65 - (BVerwGE 22, 96 [97] = Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 6) ausgeführt, daß ein Ausschlußverfahren nach § 26 PersVG auch von einer antragsberechtigten Gewerkschaft mit einem Feststellungsantrag fortgeführt werden kann, wenn die Amtszeit des Personalrats nach Abschluß des ersten Rechtszuges ihr Ende gefunden hat und aus diesem Grunde eine gestaltende Entscheidung nicht mehr in Betracht kommt.

    Ein Rechtsschutzbedürfnis an einer weitergehenden Feststellung besteht nicht; insoweit hält der Senat seine Auffassung im Beschluß vom 1. Oktober 1965 (a.a.O. S. 97) nicht aufrecht.

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
    Eine Auflösung kann auch dann nicht gegenüber dem neuen Personalrat ausgesprochen werden, wenn dieser mit dem alten Personalrat personengleich sein sollte (vgl. Beschluß vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG).

    Das Bundesarbeitsgericht hat seine früher vertretene gegenteilige Auffassung inzwischen aufgegeben (vgl. Beschluß v. 29. April 1969 a.a.O.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Beschluß vom 29. April 1969 (a.a.O.) die Frage nicht entschieden, ob ein Ausschlußverfahren gegen ein Betriebsratsmitglied nach Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats mit einem Feststellungsantrag fortgesetzt werden kann, sondern ausdrücklich betont, daß ein für den Fall des Amtsendes denkbarer Antrag auf Feststellung in der von ihm entschiedenen Sache nicht gestellt worden sei.

  • BVerwG, 25.05.1962 - VII P 11.60
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
    Demgemäß ist, wie der Senat bereits im Beschluß vom 25. Mai 1962 - BVerwG VII P 11.60 - (BVerwGE 14, 206 [207] = PersV 1962, 234 = ZBR 1962, 285) ausgesprochen hat, die Teilnahme von Mitgliedern der Stufenvertretungen an der Personalversammlung nicht zulässig, es sei denn, daß die Voraussetzungen der neuen Regelung des § 52 Abs. 1 Satz 3 BPersVG vorliegen.

    Darin lag lediglich eine formale Umgehung, die an der Tatsache nichts änderte, daß Mitglieder des Bezirkspersonalrats sich vor der Personalversammlung, nämlich den zu diesem Zweck zusammengekommenen Beschäftigten, zu Fragen äußerten, bei denen es jedenfalls bei der damaligen Rechtslage zweifelhaft war, ob sie überhaupt zum Gegenstand einer Personalversammlung gemacht werden konnten (vgl. hierzu den Beschluß vom 25. Mai 1962 - a.a.O. S. 208 f. -).

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
    Der Senat kann es jedoch auch im vorliegenden Fall ebenso wie im Beschluß vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII P 4.73 - (Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 6) dahingestellt sein lassen, ob der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, nach Ablauf der sich mit der Beschwerdebegründungsfrist deckenden Beschwerdefrist sei eine Änderung des Beschwerdeantrags nicht mehr zulässig (Beschluß vom 28. April 1964 - 1 ABR 2/64 - BAGE 16, 8 [13] = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG), zuzustimmen ist.
  • BVerwG, 15.01.1960 - VII P 2.59

    Möglichkeit des Ausschlusses eines Personalratsmitgliedes wegen einer in aktiver

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
    Ebensowenig kann das gegen ein Mitglied des Personalrats gerichtete Ausschlußverfahren mit gestaltender Wirkung fortgesetzt werden, wenn dieses Mitglied nach Beendigung der Amtszeit wieder in den Personalrat gewählt worden ist und die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung nicht fortgesetzt hat (vgl. für den Fall der Fortsetzung der Pflichtwidrigkeit Beschluß des Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII P 4.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
    Der Senat kann es jedoch auch im vorliegenden Fall ebenso wie im Beschluß vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII P 4.73 - (Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 6) dahingestellt sein lassen, ob der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, nach Ablauf der sich mit der Beschwerdebegründungsfrist deckenden Beschwerdefrist sei eine Änderung des Beschwerdeantrags nicht mehr zulässig (Beschluß vom 28. April 1964 - 1 ABR 2/64 - BAGE 16, 8 [13] = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG), zuzustimmen ist.
  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
    Da die Rechtsmittel der Beschwerde und Rechtsbeschwerde aufschiebende Wirkung haben (§ 87 Abs. 3, § 92 Abs. 3 ArbGG) und die Auflösung oder der Ausschluß erst von der Rechtskraft an und nicht rückwirkend erfolgt, gingen diese Entscheidungen ins Leere und wären deshalb wirkungslos (vgl. dazu BAG in BAGE 12, 107 [109] = AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und der laufbahnrechtlichen Einordnung wird abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung (die für die Wertigkeit des Amts maßgebenden Faktoren) und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 253 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; 270 [BVerwG 24.10.1975 - VII P 11/73]; 69, 24 [BVerwG 14.02.1984 - 1 C 81/78]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 6 P 17.82

    Personalvertretung - Personalversammlung - Hinzuziehung Sachkundiger Personen -

    Der Personalrat ist berechtigt, zu seiner Unterstützung bei der Unterrichtung der Beschäftigten über Themen, die gem. § 49 II, § 51 S. 2 Gegenstand der Beratung der Personalversammlung sind, für die Dauer der Erörterung des Themas eine dienststellenfremde Auskunftspersonen zur Personalversammlung hinzuzuziehen, die sich sachkundig zu dem Thema äußert und ergänzende Fragen beantworten (Modifikation von BVerwGE 49, 259).

    Denn die Streitfrage, ob die Hinzuziehung einer Auskunftsperson zu einer Personalversammlung mit den Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes unvereinbar ist, bedarf, wie die Vorinstanzen unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 11.73 - <BVerwGE 49, 259>) angenommen haben, nach wie vor der Behandlung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren, weil sie sich jederzeit wieder in einem konkreten Fall stellen kann.

    Hiervon ausgehend hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem bereits mehrfach erwähnten Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 11.73 - (a.a.O. S. 268 f.) geprüft, ob ein tatsächlicher Anlaß und eine rechtliche Grundlage dafür gegeben ist, daß Dienststellenfremde als Sachverständige oder Auskunftspersonen zeitweise in der Personalversammlung anwesend sind.

    Davon ist der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 11.73 - (a.a.O. 5.268 f.) - mit Ausnahme eines lediglich angedeuteten Vorbehalts, der die Hinzuziehung von Auskunftspersonen zur Unterstützung des Personalrats in der Personalversammlung betrifft - ausgegangen und hat deswegen nicht zwischen Sachverständigen und Auskunftspersonen unterschieden.

  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Von einer solchen allgemeinen Anerkennung ist das Bundesverwaltungsgericht noch 1975 ausgegangen (vgl. BVerwGE 49, 259, 269).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Das Beschlußverfahren ist ein objektives Verfahren, das - von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Kostenerstattung) - nicht der Verfolgung von Individualrechtsansprüchen dient, sondern die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen sowie gestaltende Entscheidungen bei Wahlanfechtung, Auflösung des Personalrats oder Ausschluß eines Mitgliedes zum Gegenstand hat (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 11.73 - [BVerwGE 49, 259, 265]).
  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

    Das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren ist ein objektives Verfahren, das - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht der Durchsetzung individueller Ansprüche dient, sondern die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlichen Befugnissen und Pflichten sowie bestimmte gestaltende Entscheidungen zum Gegenstand hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 49, 259 und Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - ZBR 1980, 59>).

    Bei dieser Zweckbestimmung des Verfahrens kann sich ein Feststellungsantrag auch auf die Voraussetzungen einer Vorschrift, auf ihre Auslegung und ihre Anwendung beziehen, ohne daß damit das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses im Streit ist (BVerwGE 49, 259, 265).

  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    In den Fällen des § 28 Abs. 1 LPVG kann nur die konkrete Handlung oder Unterlassung, die zu dem Auflösungsbegehren geführt hat, Gegenstand der vom Gericht zu treffenden Feststellung sein (vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 11.73 - <BVerwGE 49, 259>).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG VII P 11.73 - ausgesprochen hat, richten sich Form und Zulässigkeit eines Antrages nach dem besonderen Zweck des Beschlußverfahrens.
  • BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

    Zwar kann die begehrte Entscheidung wegen des Ablaufs seiner Amtszeit keine gestaltende Wirkung mehr entfalten, jedoch spricht hier eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß sich der tatsächliche Vorgang, der den Rechtsstreit ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn knüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. BVerwGE 80, 50 [BVerwG 12.08.1988 - 6 P 5.87] ; BVerwGE 49, 259 ).
  • BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87

    Personalrat - Antrag auf Ausschluss - Rechtsschutzbedürfnis

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes aus dem Personalrat ist nur gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung noch gestaltende Wirkung haben kann oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich die Rechtsfragen, die der Antrag aufwirft, unter denselben Verfahrensbeteiligten wiederum stellen werden (teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 7, 140; 22, 96; 49, 259).

    Die bislang vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Auffassung, daß das Rechtsschutzbedürfnis wegen der Eigenart des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens als eines "objektiven" Verfahrens auch unter dieser Voraussetzung als fortbestehend anzusehen ist (BVerwGE 7, 140; 22, 96 ; 49, 259 ), hält der Senat im Hinblick darauf nicht aufrecht, daß das im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren anzuwendende Arbeitsgerichtsgesetz eine der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechende Möglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens trotz Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nicht vorsieht.

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 60.10

    Soldatenbeteiligung; Personalrat; Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit;

    Das vertretungsrechtliche Beschwerdeverfahren nach § 16 SBG dient aber regelmäßig nicht der Durchsetzung individueller Ansprüche, sondern der Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten sowie von vertretungsrechtlichen Befugnissen und Pflichten (vgl. zum personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren die ständige Rechtsprechung, z. B. Beschlüsse vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 11.73 - BVerwGE 49, 259 und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - Buchholz 238.3A § 76 BPersVG Nr. 1 S. 8).

    Bei dieser Zweckbestimmung des Verfahrens kann sich ein Feststellungsantrag auf die Voraussetzungen einer Vorschrift, auf ihre Auslegung und ihre Anwendung beziehen (Beschlüsse vom 24. Oktober 1975 a.a.O. S. 265 und vom 28. Oktober 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.2005 - 6 P 7.05

    Einberufung einer Gruppenversammlung durch den Personalrat; Abstimmung mit dem

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 14.78

    Fortsetzung eines Ausschlussverfahrens bei Ablauf der Amtszeit des Personalrats -

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 11.09

    Soldatenbeteiligung; Personalrat, Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit;

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse -

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 8.15

    Abwägung; Antrag; Aufgabenwahrnehmung; Befähigung; Beginn; Begründung;

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn;

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2008 - 3 LB 59/01

    Anerkennung einer elektromagnetischen Hypersensibilität "durch ionisierende

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 1416/02

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes gemäß PersVG BW § 28 Abs 1 wegen häufigem

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 31/90

    Protokollierungspflicht für Personalversammlung; Recht zur Auflösung einer

  • BVerwG, 21.02.1979 - 6 P 50.78

    Verletzung der gewerkschaftlichen Neutralität - Wahrung der Vereinigungsfreiheit

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 19.2114

    Gewerkschaftlicher Antrag auf Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem

  • BVerwG, 23.05.1986 - 6 P 23.83
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2000 - 11 TaBV 73/00

    Betriebsvertretung: Mitwirkung am Beschlussverfahren - Arbeitnehmer bei den

  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 17 P 09.3079

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2497/01

    Unterlassung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme kein Verfahrensgegenstand

  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 1 A 4408/02

    Anfechtung der Wahl eines Personalrats; Gegenstandslosigkeit eines

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 25.79

    Rechtshängigkeit im Beschlussverfahren - Prozesshindernis der Rechtshängigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91

    Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 2.79

    Prozesshindernis der Rechtshängigkeit - Identität des Verfahrensgegenstandes im

  • BVerwG, 14.11.1977 - 7 P 18.77

    Wertberechnung in Verfahren vor Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach

  • BVerwG, 14.11.1977 - 7 P 19.77

    Möglichkeit einer Vervielfältigung des Regelgegenstandswertes mit der Zahl der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.09.1976 - P L 3/76

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Fachkammern für Personalvertretungssachen bei

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 10.2354

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht.

  • VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87

    Ausschluß aus dem Personalrat - kein Aussageverweigerungsrecht wegen

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 85.78

    Stufenvertretung - Hauptpersonalrat - Entsendung zu Personalversammlungen -

  • OVG Brandenburg, 05.11.1998 - 6 A 43/98

    Höhergruppierung einzelner Angestellter zum Gegenstand des Initiativrechts im

  • VGH Hessen, 29.04.1987 - BPV TK 1956/86

    Antrag auf Ausschluß eines Personalratsvorsitzenden

  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 P 35.78

    Bestimmung des Gegenstandswerts im personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 14.11.1977 - 7 P 19.75

    Festsetzung eines Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit - Feststellung

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - HPV TL 1696/86

    Kein Herausgabeanspruch des Personalrats einer nachgeordneten Behörde gegenüber

  • VGH Bayern, 31.07.1996 - 17 P 96.916

    Voraussetzungen für die Freistellung eines Personalratsmitglieds; Ordnungsgemäße

  • VGH Bayern, 01.04.1992 - 17 P 91.2137

    Mitbestimmung bei der Einführung eines Anwenderprogramms im Kfz-Zulassungswesen ;

  • VG Berlin, 11.01.2018 - 72 K 5.17

    Ausschluss aus Personalrat

  • BVerwG, 27.02.1978 - 6 ER 403.78

    Rechtsmittel

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