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   BVerwG, 07.11.1975 - VII P 8.74   

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BVerwG, 07.11.1975 - VII P 8.74 (https://dejure.org/1975,321)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1975 - VII P 8.74 (https://dejure.org/1975,321)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1975 - VII P 8.74 (https://dejure.org/1975,321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergleich zwischen Angestellten und Beamten - Mitwirkung des Personalrates bei einer Kündigung - Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge und Nebeneinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung eines Chefarztes - Mitbestimmung des Personalrats - Funktionsgleichwertigkeit - Krankenhausarzt - Eigenliquidation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 337
  • BVerwGE 49, 357
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.03.1970 - II C 50.65
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1975 - VII P 8.74
    Die Nebeneinkünfte des Beteiligten zu 2) waren in diesem Falle, wie sich auch aus dem Urteil des II. Senats vom 26. März 1970 - BVerwG II C 50.65 - (NJW 1970, S. 1248) ergibt, keine Amtszulage gewesen.
  • BVerwG, 12.01.2006 - 6 P 6.05

    Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten; leitender Angestellter

    Diesem Sinngehalt der Vorschrift kann nur durch einen Stellenvergleich Rechnung getragen werden, der Aufgaben und Funktionen der in Rede stehenden Angestelltenstelle in Beziehung zu Inhalt und Bedeutung des Amtes eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 setzt (vgl. Beschluss vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 8.74 - BVerwGE 49, 337, 339; Beschluss vom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - BVerwGE 56, 291, 294 ff.; BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP Nr. 1 zu § 68 LPVG Sachsen-Anhalt Bl. 1374 R, 1375; Urteil vom 7. Dezember 2000 - 2 AZR 532/99 - AP Nr. 9 zu § 77 BPersVG Bl. 969 R).

    b) Ist der gebotene Funktionsvergleich nicht unmittelbar normativ vorstrukturiert - sei es durch ein auf gesetzlicher Grundlage beruhendes Zuordnungssystem, sei es durch Eingruppierung des betreffenden Angestellten in das Vergütungssystem eines Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (vgl. dazu Beschluss vom 7. November 1975 a.a.O. S. 339; Beschluss vom 2. Oktober 1978 a.a.O. S. 297) -, so muss der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des betreffenden Angestellten unabhängig von derartigen Vorgaben festgestellt und zum Amtsinhalt eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 ins Verhältnis gesetzt werden.

  • BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78

    Angestellte - Beamtenstelle - Angestelltenstelle - Funktionsgleichwertigkeit -

    Maßgebend für die Frage, ob es sich um eine entsprechende Angestelltenstelle im Sinne des BPersVG § 77 Abs. 1 S. 2 handelt, kommt es auf die Funktionsgleichwertigkeit mit von der Mitbestimmung ausgenommenen Beamtenstellen an (BVerwGE 49, 337).

    Maßgebend kommt es, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zu dem insoweit inhaltlich übereinstimmenden § 79 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen (Nds.PersVG) in der Fassung vom 24. April 1972 (Nieders.GVBl. S. 232) im Beschluß vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 8.74 - (BVerwGE 49, 337 [339]) ausgeführt hat, auf die sich aus dem Amtsinhalt ergebenden Funktionen an; sie bilden die Grundlage des Vergleichs.

    Um die Wertigkeit dieser Ämter mit den Stellen, um die es im vorliegenden Fall geht, in Beziehung zu setzen, ist mit BVerwGE 49, 337 (340) die Frage zu stellen, in welcher Besoldungsgruppe sich die Abteilungsleiter der Lastenausgleichsbank befänden, wenn sie als Beamte eingestellt worden wären.

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 532/99

    Ordentliche Kündigung; Personalratsbeteiligung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9. November 1962 - VII P 13.61 - BVerwGE 15, 146; 7. November 1975 - VII P 8.74 - BVerwGE 49, 337; 2. Oktober 1978 - 6 P 11/78 - BVerwGE 56, 291; zustimmend Fischer/Goeres Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder Stand September 2000 § 77 BPersVG Rn. 13 ff.; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmeier BPersVG 8. Aufl. § 77 Rn. 13; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatzmann/Rehak BPersVG § 77 Rn. 28; Dietz/Richardi BPersVG 2. Aufl. § 77 Rn. 31; Altvater/Bacher/Hörter/Peiseler/Sabottig/Schneider/Vohs BPersVG 4. Aufl. § 77 Rn. 10), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 68 Nr. 1 = EzA BPersVG § 108 Nr. 1), kommt es danach für die Frage, ob es sich um eine entsprechende Angestelltenstelle iSd. § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG handelt, auf die Funktionsgleichwertigkeit mit von der Mitbestimmung ausgenommenen Beamtenstellen an.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99

    Probezeitkündigung - Personalratsbeteiligung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9. November 1962 - VII P 13.61 - BVerwGE 15, 146, 147; 7. November 1975 -VII P 8.74 - BVerwGE 49, 337), der sich der Senat anschließt, finden derartige Ausnahmeregelungen auf Angestelle Anwendung, die zwar keine Beamtenstelle ab A 16 innehaben, dagegen eine Stellung bekleiden, die unter Berücksichtigung der Bedeutung dieser Vorschrift einer Beamtenstelle ab A 16 entspricht; ob die Ausnahmeregelung eingreift, hängt bei Angestellten in erster Linie davon ab, in welcher Besoldungsgruppe sie sich befänden, wenn sie als Beamte eingestellt worden wären; gibt es keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit, so kann in der Regel die Vergütung als Anhalt für die Funktionsgleichwertigkeit mit entsprechend besoldeten Beamtenstellen dienen; bei einem leitenden Krankenhausarzt sind dabei regelmäßig der Vergütung die aus Eigenliquidation und garantiertem Mindesteinkommen entstehenden Einkünfte nicht hinzuzurechnen.
  • BVerwG, 28.07.1978 - 6 P 69.78

    Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde - Verletzung von

    In der Rechtsbeschwerdebegründung wird geltend gemacht, der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 8.74 - (BVerwGE 49, 357 [BVerwG 13.11.1975 - II C 16/72]) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Es hat aber dann weiterhin unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1975 (BVerwGE 49, 337) ausgeführt, daß bei einem Vergleich in erster Linie darauf abzustellen sei, in welcher Besoldungsgruppe sich der Angestellte befände, wenn er als Beamter eingestellt worden wäre.

  • BVerwG, 16.05.2006 - 6 P 8.05

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Besetzung der vom Universitätsklinikum

    Gibt es wie hier keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit, so ist in der Regel die Vergütung maßgeblich, falls ihr eine am öffentlichen Dienst und seinen Funktionen und ihrer Wertigkeit orientierte Vergütungsordnung zugrunde liegt (Beschlüsse vom 7. November 1975 BVerwG 7 P 8.74 BVerwGE 49, 337 = Buchholz 238.36 § 79 NdsPersVG Nr. 1, vom 2. Oktober 1978 BVerwG 6 P 11.78 BVerwGE 56, 291 und vom 12. Januar 2006 BVerwG 6 P 6.05 PersR 2006, S. 164 ff.; juris ; BAG, Urteile vom 16. März 2000 2 AZR 138/99 AP Nr. 1 zu § 68 LPVG Sachsen-Anhalt und vom 7. Dezember 2000 2 AZR 532/99 AP Nr. 9 zu § 77 BPersVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03

    Keine Ausnahme vom Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der Bereichsleiterstelle

    Danach kommt es als Grundlage des Vergleichs, ob es sich um eine entsprechende Angestelltenstelle in diesem Sinne handelt, auf die sich aus dem Amtsinhalt ergebenden Funktionen, ihrer Wertigkeit und auf die mit den Dienstaufgaben verbundene Verantwortung an, also letztlich auf die Bewertung des jeweiligen Dienstpostens (so BVerwG, Beschluss vom 07.11.1975, BVerwGE 49, 337, 341).
  • LAG Sachsen, 19.08.1999 - 9 Sa 585/97

    Ausschluss der Mitwirkung des Personalrates bei ordentlichen Kündigungen

    Der Ausschluss der Mitwirkung des Personalrats in § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG erfasst dabei auch Angestellte, die sich in entsprechenden Stellen befinden (BVerwG, Beschluss vom 02.10.1979 - 6 P 11.78 -, BVerwGE 56, 291 sowie bereits BVerwG, Beschluss vom 09.11.1962 - VII P 13.61 -, BVerwGE 15, 146 ; ebenso zu dem gleich lautenden § 79 Niedersächs. PersVG , BVerwG, Beschluss vom 07.11.1975 - VII P 8.74 -, BVerwGE 49, 337 ; zustimmend Fischer/Goeres, BPersVG , § 77 Rdn. 14; Grabendorff/Windscheid, BPersVG , 8. Aufl., § 77 Rdn. 13; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold, BPersVG , § 77 Rdn. 28; Dietz/Richardi, BPersVG , BPersVG , 2. Aufl., § 77 Rdn. 31; Altvater u.a., BPersVG , § 77 Rdn. 10).
  • BVerwG, 19.08.1977 - 7 P 18.77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Der Senat hat jedoch den Begriff der "entsprechenden oder vergleichbaren Angestelltenstelle" in seinem Beschluß vom 7. November 1975 - BVerwG VII P 8.74 - (BVerwGE 49, 337 [339] = Buchholz 238.36 § 79 Nds.PersVG Nr. 1) dahin präzisiert, der Wegfall oder die Einschränkung der Beteiligung des Personalrats hänge bei Angestellten in erster Linie davon ab, in welcher Besoldungsgruppe sie sich befänden, wenn sie als Beamte eingestellt worden wären; im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung hat er ausgeführt, daß, wenn es keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit gebe, in der Regel die Vergütung als Anhalt für die Funktionsgleichwertigkeit mit entsprechend besoldeten Beamtenstellen dienen könne.
  • BVerwG, 19.08.1977 - 7 P 19.77

    Einschränkung der Mitbestimmung bei Beamtenstellen bestimmter Besoldungsgruppen

    Der Senat hat jedoch den Begriff der "entsprechenden oder vergleichbaren Angestelltenstelle" in seinem Beschluß vom 7. November 1975 - BVerwG VII P 8.74 - (BVerwGE 49, 337 [339] = Buchholz 238.36 § 79 Nds.PersVG Nr. 1) dahin präzisiert, der Wegfall oder die Einschränkung der Beteiligung des Personalrats hänge bei Angestellten in erster Linie davon ab, in welcher Besoldungsgruppe sie sich befänden, wenn sie als Beamte eingestellt worden wären; im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung hat er ausgeführt, daß, wenn es keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit gebe, in der Regel die Vergütung als Anhalt für die Funktionsgleichwertigkeit mit entsprechend besoldeten Beamtenstellen dienen könne.
  • BVerwG, 19.08.1977 - 7 P 42.77

    Höchste Vergütungsgruppe - BAT - Vergütung - Ausschluß der Mitbestimmung

  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 34.77

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei einer Einstellung - Grundsätzliche

  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 33.77

    Vergleich der mit den Stellen verbundenen Funktionen als entscheidendes Kriterium

  • BVerwG, 09.05.1996 - 6 PB 9.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.05.1996 - 6 PB 10.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.08.1977 - 7 P 41.77

    Angestellter - Höchste Vergütungsgruppe - Ausschluß der Mitbestimmung

  • OVG Berlin, 30.11.1989 - PV Bln 20.87

    Rechte des Personalrats bei der Einstellung von Angestellen; Mitbestimmungsrecht

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