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   BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56   

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BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56 (https://dejure.org/1957,27)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1957 - I C 168.56 (https://dejure.org/1957,27)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1957 - I C 168.56 (https://dejure.org/1957,27)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit i.R. einer bauaufsichtlichen Verfügung betreffend der Beseitigung bereits errichteter Bauteile und Einstellung der Bauarbeiten an einem Behelfsheim - Rechtmäßigkeit der Beseitigung illegaler Bauten i.R.d. Bauklassenfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRVO 165
    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 351
  • NJW 1958, 804
  • MDR 1958, 118
  • DVBl 1958, 294
  • DVBl 1958, 548
  • DÖV 1958, 79
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56
    Der Senat hat zwar in seinem Beschluß vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53 - (BVerwGE 1, 35) ausgesprochen, daß im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes grundsätzlich nach den rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 17.04.1956 - I B 41.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß aus dem Gleichheitsgrundsatz keine Verpflichtung der Behörde folgt, gegen bauliche Mißstände in allen Fällen gleichmäßig und schlagartig vorzugehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen und vom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 -).
  • BVerwG, 27.06.1956 - I B 28.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56
    Gegen dieses Urteil ist durch Beschluß des erkennenden Senats vom 27. Juni 1956 - BVerwG I B 28.56 - die Revision zugelassen worden.
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56
    Zur Beseitigung der sogenannten illegalen Bauten hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - (BVerwGE 3, 351) ausgeführt, aus der verfassungsmäßigen Eigentumsgarantie und dem formellen Charakter der baupolizeilichen Genehmigung folge, daß bei der Prüfung der Frage, ob ein Bau materiell illegal sei, die Rechtslage im Zeitpunkt der Errichtung des Baues nicht außer Betrachtbleiben könne.
  • BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57

    Anspruch auf bauordnungsrechtliches Eiunschreiten gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß aus dem Gleichheitsgrundsatz keine Verpflichtung der Behörde folgt, gegen bauliche Mißstände in allen Fällen gleichmäßig und schlagartig vorzugehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen und vom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 5 S 114/14

    Abbruchverfügung für Wintergarten; Abstandfläche; Brandschutz; Baugrenze;

    Anderes gilt ausnahmsweise, wenn die betroffene bauliche Anlage in der Zeit danach rechtmäßig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.12.1985 - 4 C 23.83 und 4 C 24.83 -,BauR 1986, 195; Urteil vom 14.11.1957 - 1 C 168.56 -, BVerwGE 5, 351; offengelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2003 - 3 S 2436/02 -, VBlBW 2004, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15

    Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes

    Anderes gilt ausnahmsweise, wenn die betroffene bauliche Anlage in der Zeit danach rechtmäßig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.12.1985 - 4 C 23.83 und 4 C 24.83 - BauR 1986, 195, vom 14.11.1957 - 1 C 168.56 - BVerwGE 5, 351; Senatsurteil vom 15.9.2016 - 5 S 114/14 - juris).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Dem steht die Rechtsprechung des Senats, daß ein Vorhaben, welches zu einem nennenswerten Zeitraum formell oder materiell legal war, bestandsgeschützt ist (so bereits BVerwGE 3, 351 und 5, 351) nicht entgegen; denn diese Rechtsprechung, die übrigens letztlich auch dem Vertrauensschutz Rechnung trägt - sie schützt das Vertrauen des Bürgers in eine frühere formelle oder materielle Legalität der baulichen Anlage -, hat sich bisher mit Fragen der rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplans und der Auswirkung auf Verwaltungsakte, die auf der Grundlage des bisher nur vermeintlich gültigen Bebauungsplans erlassen worden sind, nicht befaßt.
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