Rechtsprechung
BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der Fachrichtung aus wichtigem Grund - Begrenzung der Dauer der Ausbildungsförderung - Bestehen eines Anspruchs auf individuelle Förderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Förderung einer anderen Ausbildung - Wechsel der Fachrichtung - Wichtiger Grund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.03.1974 - X A 109.73
- OVG Berlin, 22.08.1974 - VI B 15.74
- BVerwG, 15.08.1975 - V C 86.74
- BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74
Papierfundstellen
- BVerwGE 50, 161
- FamRZ 1976, 555
- DÖV 1976, 704
- DÖV 1976, 714
Wird zitiert von ... (126)
- BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - …
Es ist danach zu fragen, ob unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 [164]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 53.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Kr. 16).Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG anzuerkennen ist, im Bereich der Interessen des Auszubildenden solche Umstände berücksichtigt werden können, die an seine Neigung, Eignung und Leistung anknüpfen (BVerwGE 50, 161 [164]).
In einem derartigen Neigungswandel kann ein wichtiger Grund gesehen werden, der es unzumutbar werden läßt, die bisherige Ausbildung fortzusetzen (BVerwGE 50, 161 [167]; 53, 270 [272 f.]).
In diesem Zusammenhang gewinnt der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Grundsatz Bedeutung, daß die Anforderungen, die an das Vorliegen eines wichtigen Grundes zu stellen sind, von der Dauer des Ausbildungsverhältnisses abhängen (BVerwGE 50, 161 [165]).
Im Hinblick auf seine Pflicht, den Gründen, die einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwGE 50, 161 [165, 166]; 58, 270 [273]), ist der Auszubildende ferner gehalten, nach der Ablehnung eines Zulassungsantrages sich weiterhin mit einem Antrag auf Zulassung zu seinem Wunschstudium am Auswahlverfahren zu beteiligen.
Daß bei der Interessenabwägung im vorliegenden Zusammenhang der dem Auszubildenden zustehende Anspruch auf Förderung einer neigungsgerechten Ausbildung ausschlaggebende Bedeutung hat, steht nicht in Widerspruch zu dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, der wichtige Grund für den Fachrichtungswechsel müsse an der bisherigen Ausbildung orientiert sein und dürfe nicht allein daran ausgerichtet sein, eine andere Ausbildung aufzunehmen (BVerwGE 50, 161 [166]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 53.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 16).
Dadurch wird jedoch nicht in Frage gestellt, daß sich der wichtige Grund gleichwohl aus dem bestehenden Ausbildungsverhältnis ergibt (vgl. BVerwGE 50, 161 [166/167]).
Auch mit Tz. 7.3.9 BAföGVwV 1976 (= Tz. 7.3.13 BAföGVwV 1982 läßt sich in Fällen vorliegender Art ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel generell nicht ablehnen. Nach dieser Bestimmung soll ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG nicht darin gesehen werden können, daß der Auszubildende zu einem früheren Zeitpunkt zu der Ausbildung nicht zugelassen worden ist, für die er nach Abbruch der zunächst begonnenen Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung gefördert werden will. Wie schon dargelegt, ist die Entscheidung, ob für einen Fachrichtungswechsel ein wichtiger Grund anzuerkennen ist, von einer Zumutbarkeitsprüfung abhängig, die auf einer Interessenabwägung beruht. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes kann dabei nicht einheitlich und für alle zur Prüfung stehenden Fälle nach den gleichen Voraussetzungen beurteilt werden (BVerwGE 50, 161 [165]).
- BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03
Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer …
In seiner Rechtsprechung zum Bestehen eines "wichtigen Grundes" (im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG F. 1971) hatte das Bundesverwaltungsgericht für die Förderung in Fällen eines erst nach der Förderungshöchstdauer vollzogenen Fachrichtungswechsels verlangt, dass "außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung der Ausbildung objektiv unmöglich machen oder jedenfalls einen Fachrichtungswechsel unabweisbar erscheinen lassen" (BVerwGE 50, 161 ).Die Klägerin kann auch aus der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nichts für sich herleiten, was Raum dafür gelassen hatte, das Nichtbestehen einer Zwischenprüfung in den ersten Semestern des Studiums dann nicht als generellen Hinderungsgrund für die Förderung eines anderen Studiums anzusehen, wenn in dem bisherigen Studium die Förderungshöchstdauer noch nicht erreicht war (vgl. BVerwGE 50, 161 ).
- BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …
Zutreffend ist das Berufungsgericht zunächst davon ausgegangen, daß für die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG vorliegt, danach zu fragen ist, ob unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 82, 156 [BVerwG 21.06.1989 - 6 C 55/87]).Zu den Gründen, die es für den Auszubildenden unzumutbar werden lassen, seine bisherige Ausbildung fortzusetzen, kann, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, auch ein ernstzunehmender Neigungswandel gehören (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]sowie Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 68.82 - ).
Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - .
- BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 12.78
Gewährung von Ausbildungsförderung - Wechsel eines Studienfachs
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein solcher Grund dann gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände und der beiderseitigen die Förderung berührenden Interessen nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwGE 50, 161 [164]).Nur wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen zu einem Strukturwandel für den in Betracht kommenden Berufszweig führen, der alsbald ein tatsächliches Austrocknen dieses Berufsfeldes bewirken würde, ist ausnahmsweise, ohne daß dies einer besonderen Feststellung bedürfte, von einer derartigen Verknüpfung auszugehen (BVerwGE 50, 161 [167, 168]).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß Gründe, die es für den Auszubildenden unzumutbar werden lassen, die bisherige Ausbildung fortzusetzen, auch dann vorliegen können, wenn sich eine mangelnde Eignung für die gewählte Fachrichtung herausstellt oder ein ernsthafter Neigungswandel eintritt (BVerwGE 50, 161 [167]).
Der erkennende Senat hat dabei jedoch einschränkend darauf hingewiesen, daß dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zuzumuten ist, den Gründen, die einer Fortsetzung der Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwGE 50, 161 [165, 166]).
Berücksichtigt man diese Umstände, so ist schließlich auch nicht zulässig, die vorgebrachten Einwände und Bedenken einem weltanschaulich oder konfessionell gebundenen Gesinnungswandel gleichzusetzen, bei dem ein wichtiger Grund für den Fachrichtungswechsel in Betracht kommen kann (BVerwGE 50, 161 [167]).
Dies wäre erst dann von Bedeutung, wenn ein wichtiger Grund für den Wechsel der Fachrichtung anzuerkennen wäre (BVerwGE 50, 161 [170]).
- BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach …
Dabei war als allgemeines Interesse zu berücksichtigen, dass öffentliche Mittel nur für eine sinnvoll geplante und zielstrebig durchgeführte Ausbildung eingesetzt werden sollen (vgl. BVerwGE 50, 161, [164]; Tz. 7.3. 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BAföG [BAföGVwV]). - BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88
Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel nur gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 ).In dieser Lage ist es dem Auszubildenden, sofern keine anderen Gründe zu seinen Gunsten sprechen, die mit den Zulassungsbeschränkungen nicht zusammenhängen, nicht mehr unzumutbar, die bisherige Ausbildung fortzusetzen und berufsqualifizierend abzuschließen (BVerwGE 67, 235 unter Hinweis auf BVerwGE 50, 161 ).
Der wichtige Grund für den Fachrichtungswechsel ist an der bisherigen Ausbildung zu orientieren (BVerwGE 50, 161 ; 67, 235 ).
- OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00
Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach der durch BVerwGE 50, 161 eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel dann gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände - insbesondere also sowohl der vom Amt für Ausbildungsförderung wahrzunehmenden, am Zweck und Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch des Interesses des Auszubildenden - nicht mehr zugemutet werden kann.Der Beschluß des Berufungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde bezeichneten, in BVerwGE 50, 161 und 58, 270 veröffentlichten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
Zwar wäre es mit BVerwGE 50, 161 [165 f.] unvereinbar, wenn das Verwaltungsgericht in seinem Urteil, auf dessen Gründe das Berufungsgericht verwiesen hat, nur solche Gründe als wichtig anerkannt hätte, die den Förderungsbewerber praktisch vor die Alternative Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel stellen.
Indessen hat das Verwaltungsgericht im Anschluß an diese Wendung in den Urteilsgründen gerade die in BVerwGE 50, 161 [164] angeführten Abwägungskriterien zitiert, dann in Übereinstimmung mit BVerwGE 50, 161 [165 f.] darauf hingewiesen, daß erst mit zunehmender Dauer der bisherigen Ausbildung sich die Anforderungen an die Anerkennung als wichtigen Gründen steigern und schließlich - wiederum in Anlehnung an BVerwGE 50, 161 [165] - ausgeführt: "So wird eine in den ersten beiden Semestern allmählich deutlich gewordene mindere Eignung für bzw. Abneigung gegen das unter falschen Vorstellungen gewählte Fach unter Umständen noch als wichtiger Grund angesehen werden können, während dies im fortgeschrittenen Studium nicht dieselbe Berücksichtigung erwarten darf".
- BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 4.81
Auslegung des Begriffes des "wichtigen Grundes" gemäß § 7 Absatz 3 des …
Ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel ist nach der durch das Urteil vom 12. Februar 1976 (BVerwGE 50, 161) eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 [164]; Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 53.78. - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 16).Im Bereich der Interessen des Auszubildenden können vor allem solche persönlichen Umstände Berücksichtigung finden, die an Neigung, Eignung und Leistung anknüpfen (BVerwGE 50, 161 [164]).
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel gegeben sein kann, wenn der Auszubildende nach Beginn der Ausbildung erkennt, daß seine Neigung nicht der zunächst unternommenen, sondern einer anderen Ausbildung gilt (BVerwGE 50, 161 [167]; 58, 270 [273]).
Entgegen der vom Berufungsgericht bestätigten Ansicht des Verwaltungsgerichts ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im vorliegenden Fall bei der Prüfung, ob dieser Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund erfolgte, der Grundsatz zu beachten, daß die Anforderungen, die an das Vorliegen des wichtigen Grundes zu stellen sind, von der Dauer des Ausbildungsverhältnisses abhängen (BVerwGE 50, 161 [165]).
- BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 53.78
Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung - Vorliegen eines …
Ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel ist nach der durch BVerwGE 50, 161 eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände - insbesondere also sowohl der vom Amt für Ausbildungsförderung wahrzunehmenden, am Zweck und Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch des Interesses des Auszubildenden - nicht mehr zugemutet werden kann.Außerhalb dieser konkreten Rechtsbeziehungen liegende Gründe, die nur von mittelbarem Einfluß sein könnten, müssen bei der Beurteilung der vorgebrachten Beweggründe für die Entscheidungsmotivation grundsätzlich außer Betracht bleiben (BVerwGE 50, 161 [166]).
Nur wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen zu einem Strukturwandel für den in Betracht kommenden Berufszweig führen, der ein tatsächliches Austrocknen dieses Berufsfeldes Bewirken würde, ist ausnahmsweise, ohne daß dies einer besonderen Feststellung bedürfte, von einer derartigen Verknüpfung auszugeben (BVerwGE 50, 161 [167 f.] undUrteil vom 6. September 1979 - BVerwG 5 C 12.78 - [FamRZ 1980, 292]).
- VG Gelsenkirchen, 24.08.2021 - 15 K 3355/20
BAföG-Bewilligung, Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund eheliches …
- BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 51.76
Anspruch auf Ausbildungsförderung - Gründe für einen Fachrichtungswechsel
- BVerwG, 10.11.1986 - 5 B 166.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 119.83
Beanspruchung von Ausbildungsförderung für ein Studium nach dem Abbruch eines …
- BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 23.86
- BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82
Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund
- VG Gelsenkirchen, 02.03.2020 - 15 K 2516/19
Ausbildungsförderung kein Fachrichtungswechsel keine Unterbrechung Abbruch …
- BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 113.81
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 14.06.1983 - 5 B 99.82
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung …
- BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95
Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz …
- VG München, 09.12.2022 - M 15 K 21.3980
Aufstiegsfortbildungsförderung, Anderes Fortbildungsziel, Wichtiger Grund …
- VG Berlin, 17.07.1979 - 8 A 669.77
Anspruch im Rahmen des Studiums auf Zuschuss und Grunddarlehen; Förderung für …
- BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 94.80
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Fehlende Eignung …
- BVerwG, 16.05.1990 - 5 C 9.87
Begriff des wichtigen Grundes in § 7 Abs. 3 BAföG - Parkstudium
- BVerwG, 08.03.1990 - 5 C 30.87
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Parkstudium
- VGH Bayern, 13.03.2012 - 12 CE 11.2829
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81
Abbruch einer allgemeinbildenden Ausbildung - Anerkennung eines wichtigen Grundes …
- BVerwG, 07.12.1989 - 5 C 32.84
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Neigungswandel nach Erreichen …
- BVerwG, 10.11.1980 - 5 B 12.80
Abgrenzung zwischen einer Verlagerung des Studienschwerpunkts und eines …
- VGH Hessen, 26.11.2002 - 5 TG 2303/02
BAföG - Fachrichtungswechsel nach dem 4 Fachsemester zu spät
- BVerwG, 08.02.1989 - 5 B 150.88
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 119.81
Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Neigungsmangel - Neigungswandel - …
- BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 22.87
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - 12 E 300/18
Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel im Rahmen der …
- OVG Saarland, 29.12.2010 - 3 D 110/10
Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel oder Abbruch des …
- BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 67.86
Ausbildungsförderung: Förderungsrechtliche Rechtfertigung eines Wechsels vom …
- BVerwG, 12.07.1983 - 5 B 8.83
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 03.06.1983 - 5 CB 58.82
Voraussetzungen für die Bejahung eines wichtigen Grundes für einen …
- BVerwG, 15.10.1979 - 5 B 20.79
Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund für den Wechsel …
- BVerwG, 26.06.1986 - 5 B 6.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zumutbarkeit der Fortsetzung …
- BVerwG, 28.07.1982 - 5 CB 134.81
An das Vorliegen eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel zu …
- BVerwG, 26.10.1981 - 5 B 155.80
Fehlende Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen …
- BVerwG, 24.09.1980 - 5 B 33.80
Bewilligung von Ausbildungsförderung nach einem Fachwechsel - Information über …
- BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 91/88
Belehrungs- und Beratungspflicht bei der Rückzahlung von Umschulungskosten
- BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger …
- BVerwG, 05.10.1978 - 5 B 53.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ablehnung von …
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 3 K 08.1143
Aufstiegsfortbildungsförderung; Aufgabe eines früheren Fortbildungsziels; …
- BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 64.82
Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Fachrichtungswechsels aus einem …
- BVerwG, 07.06.1979 - 5 B 8.79
Vorliegen eines Strukturwandels für das Lehramt an Grundschulen und Hauptschulen
- KreisG Leipzig-Stadt, 25.06.1992 - I K 4/92
- BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 58.88
Ausbildungsförderung - Förderung einer weiteren Ausbildung - Fachrichtungswechsel …
- BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 70.82
Anspruch auf Weiterzahlung der Ausbildungsförderung nach Abbruch einer …
- BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93
Anforderungen an einen Fachrichtungswechsel - Rechtmäßigkeit des Wechsels vom …
- BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79
Fachrichtungswechsel - Ausbildungsabschnitt - Auszubildende
- VG Darmstadt, 12.04.2005 - 8 E 2884/04
BAFÖG; FACHRICHTUNGSWECHSEL; PARKSTUDIUM; WICHTIGER GRUND; ÜBERBRÜCKUNGSSTUDIUM
- OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Rückstufung, Zurückstufung, wichtiger …
- BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 29.92
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Wechsel des Studiengangs - …
- BVerwG, 25.10.1989 - 5 C 25.86
Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Studienveranstaltungen im …
- BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 27.79
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Förderung eines Studiums nach …
- BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 44.78
Vorabentscheidung über den wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel - …
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 68.82
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Studienwechsel - Vorliegen eines …
- BVerwG, 04.06.1987 - 5 B 134.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Stuttgart, 14.02.2008 - 11 K 347/07
Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe unter Einschluss eines erhöhten Bedarfs …
- BVerwG, 27.11.1987 - 5 B 131.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fachrichtungswechsel aus …
- BVerwG, 10.06.1986 - 5 B 155.84
Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung von Ausbildungsförderung bei einem …
- BSG, 25.01.1984 - 9a RV 18/83
Zur Frage, ob Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus wegen Verzögerung der …
- BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 7.83
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 4 MC 266/12
Glaubhafte Darlegung der Gründe für einen Fachrichtungswechsel als Voraussetzung …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1998 - 7 S 632/98
Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines …
- BVerwG, 02.03.1988 - 5 B 4.88
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.10.1987 - 5 B 141.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 117.79
Fachrichtungswechsel und Anerkennung der Förderungsfähigkeit eines …
- VG Ansbach, 12.04.2022 - AN 2 K 21.01436
Zugunstenverfahren, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze …
- VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 3 K 11.1865
Ausbildungsförderung; ausländische Ausbildung; ausländischer Ehegatte eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1999 - 16 A 3413/98
Anspruch auf Ausbildungsförderung für ein musikpädagogisches Studium i.R.e. …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1994 - 7 S 108/93
Kein berufsqualifizierender Ausbildungsabschluß bei unbeendeter Ausbildung im …
- BVerwG, 16.01.1985 - 5 B 16.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Geltendmachung eines …
- BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 55.81
Anspruch auf Förderung eines Berufsbildungsjahres bei Abbruch eines …
- BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 65.80
Anforderungen an die Rückzahlung erhaltener Ausbildungsförderung - Anspruch auf …
- BVerwG, 17.11.1980 - 5 B 45.80
Einordnung eines von Ausländern im Ausland durchgeführten Studiums unter das …
- VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
- BVerwG, 25.08.1993 - 11 B 38.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 30.06.1982 - 5 B 48.81
Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung - Darlegung eines wichtigen …
- BVerwG, 05.06.1979 - 5 B 81.78
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 31.10.1978 - 5 B 67.78
Fehlende Klärungsbedürftigkeit der Kriterien für die Beurteilung der …
- VG Augsburg, 02.06.2016 - Au 3 K 15.1668
Mehrfacher Fachrichtungswechsel iSd § 7 Abs. 3 S. 3 BAföG
- VG Bayreuth, 27.07.2015 - B 3 K 14.383
Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Obliegenheit zu unverzüglichem Handeln; …
- VG München, 26.02.2015 - M 15 K 14.3059
Ausbildungsförderung; Zweimaliger Fachrichtungswechsel; Wichtiger Grund; …
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1992 - 7 S 2523/91
"Wichtiger Grund" zum Fachrichtungswechsel iSd BAföG § 7 Abs 3, wenn während …
- VGH Hessen, 25.04.1989 - 9 UE 1138/85
Ausbildungsförderung - wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel
- BVerwG, 31.08.1984 - 5 B 164.83
Abhängigkeit der Anforderungen an den wichtigen Grund für einen …
- BVerwG, 16.03.1983 - 5 B 68.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 16.03.1983 - 5 B 5.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 20.09.1982 - 5 B 39.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 23.07.1982 - 5 B 98.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an das Vorliegen …
- BVerwG, 01.04.1981 - 5 B 30.81
Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht …
- BVerwG, 29.06.1978 - 5 B 48.78
Rechtsmittel
- VG München, 11.06.2015 - M 15 E 15.1817
Ausbildungsförderung; zweimaliger Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund …
- OVG Sachsen, 09.02.1993 - 2 S 580/92
Ausbildungsförderung; Mehrfachwechsel; Wichtiger Grund; Rückkehr zum …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.1993 - 2 S 580/92
- BVerwG, 05.05.1982 - 5 B 63.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wichtiger Grund für einen …
- BVerwG, 21.05.1981 - 5 B 120.80
Begriff der "Unterbrechung der Ausbildung" - Teilnahme an Lehrveranstaltungen der …
- BVerwG, 22.12.1977 - 5 B 69.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wichtiger Grund für einen …
- VG Ansbach, 17.09.2021 - AN 2 K 20.02358
Rückforderung von Aufstiegsfortbildungsförderung;, Frage des Abbruchs bei Wechsel …
- VG Frankfurt/Main, 26.05.2004 - 10 G 198/04
Ausbildungsförderung für die Vergangenheit; einstweilige Anordnung
- VG Frankfurt/Main, 16.10.2002 - 10 E 1716/01
Einschreibung Fachrichtungswechsel Studium Wehrdienst wichtiger Grund
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 150/92
Neigungswandel nach dem Grundstudium als wichtiger Grund im Sinne des BAföG § 7 …
- BVerwG, 18.05.1981 - 5 B 74.80
Anforderungen an die Förderungsfähigkeit einer Lehrerausbildung - Zweckbestimmung …
- VG Ansbach, 07.12.2022 - AN 2 K 22.00466
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach zweimaligem Fachrichtungswechsel …
- VG Ansbach, 31.05.2022 - AN 2 K 21.01839
Rückforderung von Aufstiegsfortbildungsförderung
- VG Ansbach, 15.06.2021 - AN 2 K 20.02279
Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel
- VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.4241
Ausbildungsförderung; andere Ausbildung nach Fachrichtungswechsel; …
- VG Bayreuth, 24.08.2009 - B 3 K 08.803
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1993 - 7 S 340/93
Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Neigungswandel - Abbruch eines …
- VG Ansbach, 29.08.2022 - AN 2 K 21.01602
Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (Neigungswandel), Ausbildungsförderung …
- VG Ansbach, 03.11.2020 - AN 2 K 20.00933
Keine Ausbildungsförderung für drittes Studium
- VG München, 16.02.2017 - M 15 K 16.3981
Kein Parkstudium bei fehlendem Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung
- VG München, 13.08.2013 - M 15 E 13.3132
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung; …
- VG Frankfurt/Main, 22.02.2005 - 10 E 2525/04
"Bescheidungsurteil"; Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; …
- VG Gießen, 09.01.1997 - 3 G 1783/96
FACHRICHTUNGSWECHSEL
- OVG Bremen, 03.04.1979 - II BA 77/78
Verlängerung der Höchstdauer einer Ausbildungsförderung wegen Fachwechsels oder …
- VG Frankfurt/Oder, 07.03.2012 - 6 K 1128/09
- VG München, 25.11.2010 - M 15 K 09.1911
Kein unverzüglicher Fachrichtungswechsel, wenn dieser an einer anderen Hochschule …
- VG Oldenburg, 03.12.2007 - 13 A 2358/06
Augenerkrankung; Augenkrankheit; Ausbildungsförderung; Beweislast; …
- VG Aachen, 12.10.2004 - 5 K 1462/03
Ausgestaltung der teilweisen Rücknahme einer Klage im verwaltungsgerichtlichen …
- VG Freiburg, 21.11.2003 - 7 K 1652/03
Begründeter Fachrichtungswechsel nach Neigungswandel, hier betroffen Soziologie, …