Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,58
BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73 (https://dejure.org/1976,58)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1976 - VI C 187.73 (https://dejure.org/1976,58)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - VI C 187.73 (https://dejure.org/1976,58)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,58) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter Ehegatte - Gewährung der Beihilfe - Unzumutbare Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 192
  • BVerwGE 51, 193
  • DVBl 1977, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2;

    Tatsächlich sei jedoch das grundlegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur "wirtschaftlichen Selbständigkeit" bereits am 20.10.1976 ergangen (- VI C 187.73 -, juris) und habe einen Sachverhalt aus dem Jahr 1970 betroffen; hinsichtlich des Grenzbetrages sei es um Beträge von 25.000,- DM bzw. 30.000,- DM gegangen.

    Unzulässig, weil mit der Angemessenheit nicht vereinbar, seien hinsichtlich der Beihilfe allerdings Ausschließungsregelungen, die in einer dem Charakter der Beihilfe nicht gerecht werdenden Weise Aufwendungen des nicht selbst Beihilfeberechtigten zu einer unter Fürsorgegesichtspunkten unzumutbaren Eigenbelastung des Beihilfeberechtigten werden ließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976 - VI C 187.73 -, BVerwGE 51, 193).

    Aus § 78 Abs. 2 Satz 4 LBG in der maßgeblichen Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14, wonach die zumutbare Eigenvorsorge bei "nach der Höhe ihrer Einkünfte wirtschaftlich nicht unabhängigen" Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der Regel 50 % der Aufwendungen (nach der bis zum 31.12.2012 gültigen Fassung des § 78 Abs. 2 Satz 4 LBG: 70 %) umfasst, ergibt sich, dass die Gewährung der Beihilfe nach § 78 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 LBG durch Rechtsverordnung (nur) für nach der Höhe ihrer Einkünfte wirtschaftlich unabhängige Ehegatten und Lebenspartner ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976 - VI C 187.73 -, BVerwGE 51, 193; Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.; Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, a.a.O., § 5 Abs. 4 Nr. 4 BVO, Rn. 44).

    In Anbetracht des lediglich ergänzenden Charakters der Beihilfe (s. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a.a.O.) ist darauf abzustellen, ob der Ehegatte bzw. Lebenspartner des Beihilfeberechtigten in zumutbarer Weise imstande ist, mit seinen eigenen Einkünften selbständig eine Vorsorge für den Krankheitsfall zu treffen, ohne dass diese also zu einer unter Fürsorgegesichtspunkten unzumutbaren Eigenbelastung des Beihilfeberechtigten wird (vgl. VG Saarland, Urteil vom 26.02.2014 - 6 K 597/13 -, juris unter Verweis auf Mildenberger, Kommentar zum Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, A III/§ 4, Anm. 7 Abs. 3 zu § 4 Abs. 1; BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a.a.O., juris Rn. 26).

    Wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe müssen auch Härten und Nachteile hingenommen werden, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und keine unzumutbare Belastung bedeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a.a.O., juris Rn. 23).

    Maßstab für die Zumutbarkeit ist dabei der vom Beamtenstand des Beihilfeberechtigten bestimmte Lebenszuschnitt seiner Familie (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a.a.O., juris Rn. 26).

    Der Zuschlag von 15 % berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Frage, ob es dem Beamten zumutbar ist, Aufwendungen im Krankheitsfall selbst zu tragen, auf den vom Beamtenstand des Beihilfeberechtigten bestimmten Lebenszuschnitt seiner Familie ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a.a.O., juris Rn. 26).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.; Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.; Urteil vom 20.10.1976, a.a.O.) kann der Gesetzgeber bei der Gestaltung des Beihilferechts die wirtschaftliche Situation des Ehegatten oder Lebenspartners im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich berücksichtigen, ohne damit gegen den Fürsorgegrundsatz zu verstoßen.

    Denn die individuellen finanziellen Verhältnisse der jeweiligen Familie können im Rahmen einer verfassungsrechtlich gebotenen Härteklausel (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a.a.O., juris Rn.27 f.), hier des § 5 Abs. 6 Satz 1 BVO, hinreichend berücksichtigt werden.

    Diese stellt sicher, dass Aufwendungen für den nicht selbst Beihilfeberechtigten nicht zu einer unter Fürsorgegesichtspunkten unzumutbaren Eigenbelastung des Beihilfeberechtigten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Die danach gewährte Beihilfe ist ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung, die zu der zumutbaren Eigenvorsorge des Beamten in angemessenem Umfang hinzutritt, um ihm seine wirtschaftliche Lage in einer der Fürsorgepflicht entsprechenden Weise durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erleichtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1971, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35; BVerwGE 51, 193 [199 f.]).

    Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, daß der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwGE 19, 10 [12 f.]; 51, 193 [199 f.]; 60, 212 [219 f.]; 77, 345 [347 f.]).

    Damit einher geht der dem Beihilferecht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts innewohnende Grundsatz der Subsidiarität oder auch des Nachrangs der Beihilfe (vgl. BVerwGE 51, 193 [198 ff.]; 64, 127 [129 f.]; 77, 331 [337]).

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Nur in diesem Umfang besteht Anlass zu fürsorglichem Eingreifen des Dienstherrn (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 2 BvF 3/88 BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1976 BVerwG 6 C 187.73 BVerwGE 51, 193 , vom 13. März 1980 BVerwG 6 C 1.79 BVerwGE 60, 88 , vom 16. Oktober 1981 BVerwG 6 C 96.80 BVerwGE 64, 127 , vom 25. Juni 1987 BVerwG 2 C 57.85 BVerwGE 77, 331 und vom 25. November 2004 BVerwG 2 C 24.03 Buchholz 270 § 9 BhV Nr. 5; vgl. auch BSG, Urteil vom 29. April 1999 B 3 P15/98R SozR 3 3300 § 34 SGB XI Nr. 1 S. 9).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 C 4.18

    Einkünftegrenze für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von Ehegatten und

    Demnach obliegt ihm auch die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob und in welchem Maße medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene krankheitsbedingte Aufwendungen für Ehegatten oder Lebenspartner des beihilfeberechtigten Beamten von der Beihilfefähigkeit im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse des Ehegatten oder Lebenspartners ausgenommen werden (vgl. zur Möglichkeit der Berücksichtigung dieser Einkommensverhältnisse BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1976 - 6 C 187.73 - BVerwGE 51, 193 ).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Dementsprechend finden sie ihre Rechtsgrundlage nicht in der Alimentierungspflicht des Dienstherrn, sondern - ihrem Leistungszweck entsprechend - in dessen Fürsorgepflicht (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 51, 193 [199 f.] mit weiteren Nachweisen; 57, 336 [337 f.]).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre Auffassung auf das Urteil des Senats vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - (BVerwGE 51, 193).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe auch Härten und Nachteile hingenommen werden müssen, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten (Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG 6 C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] m.w.N.; vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [ZBR 1975, 150]; vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - [BVerwGE 51, 193, 200]; vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 25.76 - [BVerwGE 57, 336, 341 f.]).

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] undvom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auchBeschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).

    Dementsprechend finden sie ihre Rechtsgrundlage nicht in der Alimentierungspflicht des Dienstherrn, sondern - ihrem Leistungszweck entsprechend - in dessen Fürsorgepflicht (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 51, 193 [199 f.] mit weiteren Nachweisen; 57, 336 [337 f.]).

    Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Seine Grenzen findet dieser jedoch in dem aus dem Fürsorgeprinzip folgenden Gebot der effektiven Ergänzung der dem Beamten zumutbaren und im Rahmen der Bemessung der Alimentation berücksichtigten Eigenvorsorge, wobei entsprechend der zwischen Alimentation und Beihilfe als ergänzender Hilfeleistung bestehenden Wechselbeziehung der geltende "Beihilfestandard" Einfluß auf den vom Bundesbesoldungsgesetzgeber als zumutbar angesehenen Teil der Eigenvorsorge nimmt, die Besoldung in diesem Sinne sonach der Abdeckung (nur) eines Teils der aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen entstehenden Aufwendungen zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwGE 51, 193 ; 60, 212 ; 77, 345 ; BVerfGE 83, 89 ).

    Denn das Beihilferecht hat in der Vergangenheit in Bund und Ländern - von Art. 3 Abs. 1 GG zwar nicht gefordert (vgl. dazu BVerwGE 51, 193 ; 77, 345 , st. Rspr.) - eine Entwicklung genommen, die dahin gekennzeichnet ist, daß sich bundesweit im wesentlichen gleiche ergänzende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn für den Beamten aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen herausgebildet haben.

    Härten, die sich notwendigerweise aus der typisierenden und generalisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilferegelungen im Einzelfall ergeben, sind vom Beamten im Hinblick auf die nur ergänzende Funktion der Beihilfeleistungen hinzunehmen (vgl. BVerwGE 51, 193 ) mit Hinweis auf (BVerwGE 41, 101 ), wenn sie keine unzumutbare Belastung bedeuten.

  • BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17

    Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung

    Nichts anderes gilt für die Fürsorgepflicht, die die Alimentationspflicht in Fällen erheblicher wirtschaftlicher Belastungen durch Krankheit, aber auch durch Pflegebedürftigkeit ergänzt und in solchen Belastungssituationen nicht nur den amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten, sondern auch seiner Familienangehörigen sichern soll (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1976 - 6 C 187.73 - BVerwGE 51, 193 ).

    Aus dem Zweck der Regelalimentation, den amtsangemessenen Lebensunterhalts nicht nur des Beamten, sondern auch seiner Familienangehörigen zu sichern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 - BVerfGE 21, 329 ; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1976 - 6 C 187.73 - BVerwGE 51, 193 ), ergibt sich im Übrigen, dass diese Eigenvorsorge nur dann finanziell zumutbar ist, wenn die dem Beamten gewährte Regelalimentation betragsmäßig so bemessen ist, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie auch nach Abzug der Kosten für die Eigenvorsorge (Versicherungsprämien) gewahrt bleibt (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - Buchholz 238.927 § 12 BVO NRW Nr. 1 Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung; verfassungskonforme

    Wegen des nur ergänzenden Charakters der Beihilfe müssen vom Beamten oder Versorgungsempfänger jedoch auch Härten und Nachteile hingenommen werden, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und keine unzumutbare Belastung bedeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976 - VI C 187.73 -, juris, Rn. 23; Senatsurteil vom 14.12.2017 - 2 S 1289/16 -, juris, Rn. 55).

    Wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe müssen vom Beamten oder Versorgungsempfänger auch Härten und Nachteile hingenommen werden, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und keine unzumutbare Belastung bedeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976 - VI C 187.73 -, juris, Rn. 23 und 26; Senatsurteil vom 14.12.2017 - 2 S 1289/16 -, juris, Rn. 55).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 4678/06

    Festlegung des Verordnungsgebers auf den steuerrechtlichen Einkünftebegriff bei

    BVerwG, Urteil vom 20.10.1976 - VI C 187.73 -, BVerwGE 51, 193 (= Juris Rn. 14 f.).

    BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a. a. O.; siehe auch Urteile vom 28.4.1977 - II C 64.73 -, DÖD 1978, 22, und vom 24.7.1978 - 6 C 8.78 -, ZBR 1978, 336, betreffend nach Sinn und Zweck gleichartige Regelungen zur Herabsetzung des Beihilfebemessungssatzes bei erheblichen Einkünften des nicht selbst Beihilfeberechtigten.

    auch insoweit BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, a. a. O. (zu § 12 Abs. 4a BVO in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung vom 12.11.1970 - GV. NW. S. 748 -).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99

    Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 52.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 48.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 53.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 54.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 47.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • VG Saarlouis, 26.02.2014 - 6 K 597/13

    Beihilfe zu Aufwendungen des Ehegatten; maßgebliches Ehegatteneinkommen

  • BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08

    Beihilfe; wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten/Lebenspartners;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

  • VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 535/05

    Unzureichende Beihilfe für Beamte bei stationärem Heimaufenthalt

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81

    Beihilfe - Ehegatten - Pflegekasse - Krankenhausaufenthalt

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06

    Kostendämpfungspauschale

  • VG Düsseldorf, 17.02.2020 - 10 K 17003/17

    Kein Anspruch auf Beihilfe für eine künstliche Befruchtung, wenn Ehemann älter

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 15/98 R

    Pflegeversicherung - Ruhen - Leistungsanspruch - häusliche Pflege - Pflegezulage

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

  • BVerwG, 25.06.1979 - 6 C 58.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 C 53.78

    Anspruch eines privat krankenversicherten Beamten auf Gewährung einer Beihilfe zu

  • VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664

    Nichtberücksichtigung der Ehefrau als Angehörige im Rahmen des Beihilferechts

  • VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634

    Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen

  • VG Düsseldorf, 03.11.2006 - 26 K 644/06

    Anerkennung des gegenwärtigen Beihilfesystems als Teil der verfassungsrechtlich

  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519

    Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 4 S 2953/93

    Beihilferecht: zur Rechtsqualität und verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit

  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 C 54.77

    Gewährung einer Beihilfe zu den entstandenen Aufwendungen für Arzneimittel -

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 29.78

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen zu Aufwendungen für seine private

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 30.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

  • VG Oldenburg, 28.02.2001 - 6 A 3510/99

    Gewährung einer Beihilfe für angefallene Krankheitsbehandlungskosten.;

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 31.78

    Erstattung von Aufwendungen für Arzneimittel - Anspruch auf Beihilfezahlungen -

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 27.78

    Beihilfezahlung für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 33.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 32.78

    Beihilfezahlungen für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05

    Keine Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag durch Beiträge zur

  • VGH Hessen, 21.09.1992 - 2 UE 3099/90

    Gewährung einer Beihilfe zu den in BhV § 12 Abs 1 S 1 aufgeführten Aufwendungen

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 12.78

    Beihilfe zur Aufwendung für Arzneimittel - Verletzung von Fürsorgepflichten eines

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 58.77

    Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen für Medikamente - Berücksichtigung

  • OLG Celle, 08.04.2021 - 8 U 10/21

    Kündigung einer Krankenversicherung durch den Versicherer wegen parallel

  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 14 B 04.2997

    Beihilfe, kieferorthopädische Behandlung, Altersgrenze, Teleologische Reduktion

  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86

    Leistungen einer privaten Krankheitskostenzusatzversicherung - Anspruch auf die

  • VGH Bayern, 19.09.2006 - 14 ZB 06.1844

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der

  • VG Augsburg, 06.06.2008 - Au 7 K 08.181

    Beihilfe; Hundert-Prozent-Begrenzung; Eigenbeteiligung; Berechnungsweise;

  • VGH Bayern, 22.11.2023 - 24 ZB 23.1112

    Begrenzte Beihilfe für Krankengymnastik nach der Bobath-Methode

  • VGH Hessen, 10.03.2016 - 1 A 1161/14

    Berechnung der Beihilfe für Zahnersatz bei der Pflicht zur Anrechnung des

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 47.84

    Beihilfeanspruch eines Beamten - Zahnärztliche Leistungen - Materialkosten -

  • FG Köln, 24.03.2006 - 10 K 312/05

    Selbständigkeit der Familienkasse bei der Anrechnung eigener Einkünfte

  • BVerwG, 22.07.1994 - 2 B 16.94

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen des Ehegatten eines

  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 137.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 59.78

    Feststellungsinteresse bei gleichzeitig erhobener Anfechtungsklage und

  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer

  • BVerwG, 04.08.1983 - 2 B 69.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beihilfen

  • BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 31.76

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Eltern des Beamten - Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 19.06.1978 - 6 B 60.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VG Wiesbaden, 18.01.2010 - 8 K 678/09

    Altersgrenzen für Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

  • VGH Hessen, 11.11.1992 - 1 UE 2675/86

    Umzugskosten/Mietentschädigung nach AUV oder BUKG bei Umzug in ein eigenes Haus

  • BVerwG, 04.08.1983 - 2 B 70.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beihilfen

  • VG Cottbus, 09.06.2009 - 5 K 1323/07

    Beihilfe für HPV-Schutzimpfung

  • VGH Bayern, 13.04.2005 - 14 ZB 04.1722

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - 4 S 2106/93

    Beihilfefähigkeit krankengymnastischer Behandlung gemäß BhV BW

  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1360/90

    Bemessungssatz bei der Beihilfe - Pflichtversicherung eines Angehörigen in der

  • VGH Hessen, 24.06.1987 - 1 UE 892/85
  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 64.73

    Beihilfeberechtigte Ehegatten - Erhebliche Einkünfte - Herabsetzung des

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1980 - IV 231/79

    Sanatoriumsaufenthalt - Beihilfefähigkeit - Sachleistungssurrogat

  • VG Darmstadt, 15.03.2001 - 1 E 1447/97

    Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von für den Ehegatten des

  • VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19

    Zum Wegfall der Beihilfeberechtigung bei Überschreitung des steuerlichen

  • VG Lüneburg, 18.02.2004 - 1 A 67/03

    Beihilfe; Ehegatteneinkommen; Einkommensgrenze; Fürsorgepflicht;

  • VG München, 13.10.1992 - M 5 K 91.3757

    Antrag eines Richters auf Beihilfe zu Aufwendungen für krankheitsbedingte Kosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht