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   BVerwG, 21.10.1976 - II C 34.75   

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BVerwG, 21.10.1976 - II C 34.75 (https://dejure.org/1976,527)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1976 - II C 34.75 (https://dejure.org/1976,527)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75 (https://dejure.org/1976,527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Entlassung eines Beamten wegen mangelnder Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamter auf Probe - Anhörung bei Entlassung - Bekanntgabe dienstlicher Beurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 205
  • DÖV 1977, 137
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.03.1972 - VI C 30.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75
    - Eine ganz andere und in diesem Verfahren rechtlich nicht erhebliche Frage ist es, ob und inwieweit der Kläger im Fall seines Obsiegens im vorliegenden Rechtsstreit für die zurückliegende Zeit die vollen Dienstbezüge verlangen kann (vgl. hierzu z.B. BVerwGE 40, 33 [39 f.]).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75
    Es mangelt mithin bereits an dem für eine Verwirkung von Ansprüchen und prozessualen Befugnissen erforderlichen längeren Zeitablauf (vgl. hierzu u.a. BVerfGE 32, 305).
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75
    Daher ist für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen muß (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 29. April 1974 - BVerwG IV C 21.74 - [Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24]).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05

    Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine

    Die Vorschrift beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen und soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilung aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strengen und starren Anfechtungsfristen unterworfene Gelegenheit bieten, etwaige Unstimmigkeiten zwischen dem Beamten und dem Beurteiler sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (BVerwG, Urteil v. 21.10.1976, BVerwGE 51, 205).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 1 A 4240/03

    Mitwirkung von Beamten einer niedrigeren Besoldungsgruppe am

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 2 C 34.75 -, BVerwGE 51, 205; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1996 - 4 S 1882/94 -, ZBR 1997, 29 (Leitsatz) und juris; OVG Bremen, Urteil vom 7. Februar 1984 - 2 BA 5/83 -, ZBR 1985, 82; Schnellenbach, a.a.O., Rn. 470; a.A. VG Oldenburg, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 A 682/74 -, ZBR 1975, 119.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05

    Lehrerin muss unangekündigten Unterrichtsbesuch hinnehmen

    Im Übrigen hängt die Rechtmäßigkeit einer Entlassung, bei der - wie hier - zuvor nach § 41 Abs. 3 LBG eine Anhörung stattgefunden hat, grundsätzlich nicht davon ab, ob dem Beamten auf Probe seine dienstlichen Beurteilungen formell ordnungsgemäß eröffnet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 2 C 34.75 - BVerwGE 51, 205).
  • OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11

    Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen

    Die Regelung, nach der die Beurteilung dem Beamten in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihm zu besprechen ist, beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen; sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten auszuräumen (insoweit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9. Juli 1996, a. a. O., Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75 - Juris, Rn. 32, zur vergleichbaren Vorschrift § 114 Abs. 1 Sätze 2 und 3 LaufbVO Rhl.-Pf.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 1 B 856/14

    Dienstliche Beurteilung; Besprechung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - 2 C 34.75 -, BVerwGE 51, 205 = DVBl. 1977, 579 = juris, Rn. 32; Thür.
  • BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 115.92

    Anforderungen an die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Möglichkeit der

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf Probe im Regelfall nicht davon abhängig, ob ihm zuvor die dienstliche Beurteilung formell ordnungsgemäß eröffnet worden ist (BVerwGE 51, 205 [BVerwG 21.10.1976 - II C 34/75]; für das Soldatenrecht ebenso BVerwGE 86, 240 [BVerwG 14.02.1990 - 1 WB 181/88]).

    Im übrigen ist auf der Grundlage dieser Rechtsprechung mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung (§ 114 Abs. 1 Satz 2 LaufbVO) nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit der Beurteilung zur Folge hat, da der Eröffnung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten in erster Linie Zweckmäßigkeitserwägungen zugrunde liegen (BVerwGE 51, 205 [BVerwG 21.10.1976 - II C 34/75]).

  • OVG Thüringen, 28.07.2021 - 2 EO 48/21

    Auswahlentscheidung nach bekanntgegebener, aber noch nicht eröffneter Beurteilung

    Denn Eröffnung und Besprechung sollen im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten zwischen dem betroffenen Beamten und dem Dienstherrn hinsichtlich der Beurteilungsnote als auch der Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75 - Juris, Rn. 32; Beschluss des Senats vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - Juris, Rn. 34).
  • OVG Thüringen, 13.02.2020 - 2 EO 516/18

    Vorgaben für die Eröffnung und Besprechung einer dienstlichen Beurteilung

    Sie sollen im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwa bestehende Unstimmigkeiten zwischen dem betroffenen Beamten und dem Dienstherrn hinsichtlich der Beurteilungsnote als auch der Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75 - Juris, Rn. 32; ferner Senatsbeschluss vom 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 - Juris, Rn. 34 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1996 - 4 S 1882/94

    Dienstliche Beurteilung: fehlende Besprechung alleine führt nicht zur

    Die Vorschrift beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen und soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilung aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strengen und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit bieten, etwaige Unstimmigkeiten auszuräumen (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 21.10.1976, DÖV 1977, 137).
  • VG Trier, 14.07.2016 - 1 L 1680/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Heranziehung von Hilfskriterien

    Diese Regelung hat nämlich eine Klärungsfunktion nur dergestalt, dass im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - und das heißt, hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strenge und starren Anfechtungsfristen nicht unterworfene Gelegenheit vorgesehen wird, etwa bestehende Unstimmigkeiten zwischen dem betroffenen Beamten und dem Dienstvorgesetzten sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1976 - II C 34.75; BVerwGE 51, 205-211 - ,Rn. 32; Zustimmend: OVG RP, Beschluss vom 09. Januar 2006 - 2 B 11340/05 -, Rn. 8 - juris).
  • BVerwG, 27.12.1979 - 2 CB 45.78

    Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen außerdienstlicher

  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12

    Zulassungsantrag, Regelbeurteilung, Eröffnung/Erörterung

  • VG Karlsruhe, 09.11.2021 - 8 K 1802/20

    Erfolglose Klage gegen eine dienstliche Beurteilung auf der Grundlage der

  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78

    Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf

  • BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 20.79

    Bewertung von Prüfungsleistungen - Befangenheit der Mitglieder eines

  • BVerwG, 04.09.1980 - 2 B 59.79

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Ordnungsgemäße Darlegung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1979 - IV 816/79
  • OVG Bremen, 08.06.2020 - 2 B 86/20
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1980 - IV 2377/79

    Probebeamter; Nichtbewährung; Entlassung; Zuständigkeit des Universitätsrektors

  • BGH, 15.09.1981 - RiZ(R) 1/81

    Anfechtung der Beurteilung dienstlicher Fähigkeiten in der Probezeit -

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