Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1976 - VI C 82.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1314
BVerwG, 22.10.1976 - VI C 82.74 (https://dejure.org/1976,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1976 - VI C 82.74 (https://dejure.org/1976,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1976 - VI C 82.74 (https://dejure.org/1976,1314)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1314) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Winterzusatzurlaubes eines Postbeamten in das nächste Urlaubsjahr - Verfallen von Urlaubstagen eines Beamten - Zusammentreffen und Abwicklung von Regelurlaub und Winterzusatzurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2013 - 9 L 2524/13
    Der Beamte hat unter Beachtung dieser einschränkenden Voraussetzung das Recht, Lage und Dauer seines Erholungsurlaubs selbst zu bestimmen, soweit er damit die durch § 5 EUrlV festgelegte Höchstdauer des Urlaubs nicht überschreitet (BVerwG U. v. 23.10.1976 - VI C 82.74 - BVerwGE 51, 216, 218).

    Dem steht nicht entgegen, dass die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte im Zweifel den Vorrang vor den Urlaubswünschen der Beschäftigten hat (BVerwG U. v. 23.10.1976, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 29.11.2023 - 26 L 3118/23
    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1976 - VI C 82.74 -, juris, Rn. 18.
  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 20/86

    Urlaub: Winterzusatzurlaub im Postdienst

    Dieser Auslegung steht nicht entgegen, daß § 23 Abs. 14 Unterabs. 2 TV Arb nach dem Vortrag der Beklagten im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1976 - VI C 82.74 - (DÖD 1977, 126) eingefügt wurde, die angenommen hatte, Winterzusatzurlaub könne auch außerhalb der Zeit vom 1. November bis 31. März gewährt werden.
  • VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17
    Ebenso wenig zweifelt der Beklagte an, dass der Kläger innerhalb der oben aufgezeigten Grenzen selbst entscheiden darf, wann er seinen Urlaub nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1976 - VI C 82.74 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 50.82

    Voraussetzung für die Gewährung von Winterzusatzurlaub bei einer Tätigkeit im

    Sie stellte eine pauschale Abgeltung des Zurücktretens der Wünsche des Beamten hinsichtlich des Urlaubszeitpunktes gegenüber dienstlichen Bedürfnissen dar und enthielt eine in Erfüllung der Fürsorgepflicht erbrachte besondere Leistung des Dienstherrn wegen der im Hinblick auf die Urlaubsgestaltung besonders in Anspruch genommenen Dienstpflicht des Beamten (vgl. BVerwGE 51, 216 [BVerwG 22.10.1976 - VI C 82/74]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht