Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74   

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BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74 (https://dejure.org/1976,229)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1976 - VII C 60.74 (https://dejure.org/1976,229)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1976 - VII C 60.74 (https://dejure.org/1976,229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Erteilung einer Güterfernverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Güterfernverkehrsgenehmigungen - Auswahl der Bewerber - Auswahlerwägungen - Übergangsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 235
  • NJW 1977, 915
  • MDR 1977, 516
  • BB 1977, 1421
  • DÖV 1977, 746
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    So hat auch das Berufungsgericht im Ergebnis richtig entschieden, wobei es zutreffend davon ausgegangen ist, daß die Festsetzung von Höchstzahlen der Kraftfahrzeuge für den allgemeinen Güterfernverkehr und ihre Aufteilung auf die Länder, die auf § 9 Abs. 1 GüKG beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 40, 196 ff.; BVerwGE 18, 113 [BVerwG 28.02.1964 - VII C 119/61]; 42, 169) [BVerwG 03.05.1973 - I C 19/72].

    Die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat in BVerfGE 40, 196 (232) diese Frage zwar offengelassen, aber bereits mit dem Hinweis versehen, der Gesetzgeber werde zu prüfen haben, ob die Maßstäbe und Kriterien, die bei der Vergabe der Genehmigungen zugrunde zu legen sind, nicht im Gesetz selbst deutlichen Ausdruck finden sollten.

    Ohne die begehrte Genehmigung ist entweder der Bewerber überhaupt gehindert, das als selbständigen Beruf anzusehende Güterfernverkehrsgewerbe (vgl. BVerfGE 40, 196 [217]) zu betreiben, oder ihm ist, falls er bereits eine Genehmigung oder mehrere besitzt, verwehrt, seine Berufstätigkeit in dem gewollten Umfang zu erweitern.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    Je empfindlicher die freie berufliche Betätigung des einzelnen und das Interesse der Allgemeinheit an der Art und Weise der Tätigkeit berührt werden, um so deutlicher muß das zulässige Maß des Eingriffs durch die gesetzliche Ermächtigung bestimmt werden (BVerfGE 33, 125 [160]; 33, 303 [345]; BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69] [263]).

    Hierzu führt die anerkannte Notwendigkeit, eine Regelungslücke des Gesetzes, die sich aus dem Grundgesetz insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt, für eine Übergangszeit hinzunehmen, wenn nur auf diese Weise die sonst eintretende Funktionsunfähigkeit notwendiger Verwaltungstätigkeit vermieden werden kann und wenn der in Rede stehende Einzeleingriff - ungeachtet seines formellen Gesetzesmangels - der Sache nach zu billigen ist (BVerfGE 33, 1 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71] [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69] [266]; 46, 305 [312]).

  • BVerwG, 04.05.1973 - VII C 27.72

    Rechtmäßigkeit der Kontingentierung der Genehmigungen für den Güterfernverkehr -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    So hat auch das Berufungsgericht im Ergebnis richtig entschieden, wobei es zutreffend davon ausgegangen ist, daß die Festsetzung von Höchstzahlen der Kraftfahrzeuge für den allgemeinen Güterfernverkehr und ihre Aufteilung auf die Länder, die auf § 9 Abs. 1 GüKG beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 40, 196 ff.; BVerwGE 18, 113 [BVerwG 28.02.1964 - VII C 119/61]; 42, 169) [BVerwG 03.05.1973 - I C 19/72].

    Wohl kann mit dieser Vorschrift, die neben den Versagungsgründen des § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GüKG einen selbständigen Versagungsgrund enthält, etwa bei der Vergabe von Genehmigungen für den Bezirks güterfernverkehr (§ 13 a GüKG) einer zu starken Zusammenballung an Brennpunkten des Verkehrs sowie einer mangelnden Versorgung verkehrsärmerer Gebiete entgegengewirkt und für eine flächenmäßig möglichst gleichmäßige Verkehrsbedienung gesorgt werden (vgl. BVerwGE 42, 169 [173]).

  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    Je empfindlicher die freie berufliche Betätigung des einzelnen und das Interesse der Allgemeinheit an der Art und Weise der Tätigkeit berührt werden, um so deutlicher muß das zulässige Maß des Eingriffs durch die gesetzliche Ermächtigung bestimmt werden (BVerfGE 33, 125 [160]; 33, 303 [345]; BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69] [263]).

    Hierzu führt die anerkannte Notwendigkeit, eine Regelungslücke des Gesetzes, die sich aus dem Grundgesetz insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt, für eine Übergangszeit hinzunehmen, wenn nur auf diese Weise die sonst eintretende Funktionsunfähigkeit notwendiger Verwaltungstätigkeit vermieden werden kann und wenn der in Rede stehende Einzeleingriff - ungeachtet seines formellen Gesetzesmangels - der Sache nach zu billigen ist (BVerfGE 33, 1 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71] [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69] [266]; 46, 305 [312]).

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 119.61

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Höchstzahlen für Genehmigungen zum

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    So hat auch das Berufungsgericht im Ergebnis richtig entschieden, wobei es zutreffend davon ausgegangen ist, daß die Festsetzung von Höchstzahlen der Kraftfahrzeuge für den allgemeinen Güterfernverkehr und ihre Aufteilung auf die Länder, die auf § 9 Abs. 1 GüKG beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 40, 196 ff.; BVerwGE 18, 113 [BVerwG 28.02.1964 - VII C 119/61]; 42, 169) [BVerwG 03.05.1973 - I C 19/72].
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    Hierzu führt die anerkannte Notwendigkeit, eine Regelungslücke des Gesetzes, die sich aus dem Grundgesetz insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt, für eine Übergangszeit hinzunehmen, wenn nur auf diese Weise die sonst eintretende Funktionsunfähigkeit notwendiger Verwaltungstätigkeit vermieden werden kann und wenn der in Rede stehende Einzeleingriff - ungeachtet seines formellen Gesetzesmangels - der Sache nach zu billigen ist (BVerfGE 33, 1 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71] [12 f.]; 33, 303 [347 f.]; BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69] [266]; 46, 305 [312]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 60.70

    Erforderlichkeit der Neubestellung zum Abfertigungsspediteur bei

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    Diese Feststellung entspricht dem jetzigen § 11 Abs. 1 GüKG, der vorschreibt, daß die Genehmigung dem "Unternehmer für seine Person" zu erteilen ist, also zuteilungsfähig und daher Genehmigungsträger nur die Klägerin als rechtsfähige juristische Person und nicht ihre rechtlich unselbständige Zweigniederlassung ist (vgl. auch BVerwGE 37, 130 [131]).
  • BVerwG, 25.02.1966 - VII C 24.65
    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    Eine Zusammenballung der Genehmigungen in der Hand weniger Personen würde in Anbetracht der großen Anzahl von Interessierten mit den Zielen einer sachgemäßen Verteilung dieser wirtschaftlich, begehrten Konzessionen nicht in Einklang zu bringen sein; für andere, bisher nicht berücksichtigte Bewerber würde dadurch der Zugang zu dem Beruf des Güterfernverkehrsunternehmers übermäßig behindert werden (vgl. BVerwGE 16, 190 [BVerwG 28.06.1963 - VII C 23/63] [192]; 23, 314 [318]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    Je empfindlicher die freie berufliche Betätigung des einzelnen und das Interesse der Allgemeinheit an der Art und Weise der Tätigkeit berührt werden, um so deutlicher muß das zulässige Maß des Eingriffs durch die gesetzliche Ermächtigung bestimmt werden (BVerfGE 33, 125 [160]; 33, 303 [345]; BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69] [263]).
  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
    Eine Zusammenballung der Genehmigungen in der Hand weniger Personen würde in Anbetracht der großen Anzahl von Interessierten mit den Zielen einer sachgemäßen Verteilung dieser wirtschaftlich, begehrten Konzessionen nicht in Einklang zu bringen sein; für andere, bisher nicht berücksichtigte Bewerber würde dadurch der Zugang zu dem Beruf des Güterfernverkehrsunternehmers übermäßig behindert werden (vgl. BVerwGE 16, 190 [BVerwG 28.06.1963 - VII C 23/63] [192]; 23, 314 [318]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 19.72

    Veranstaltungen von Wanderlagern - Untersagung einer Veranstaltung - Ausübung

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Die in § 10 Abs. 3 GüKG - in der durch Gesetz vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) geänderten Fassung - getroffene Regelung über das Verfahren und die Maßstäbe für die Auswahl von Bewerbern um eine Güterfernverkehrsgenehmigung entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von objektiven Berufszulassungsschranken (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 3. November 1976 - BVerwG 7 C 60.74 - BVerwGE 51, 235).

    Die Revision rügt in erster Linie, die Verteilung sei rechtswidrig, weil nicht das Gesetz selbst, wie vom erkennenden Senat im Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 7 C 60.74 - (BVerwGE 51, 235) gefordert, die verfassungsrechtlich gebotene Regelung der Auswahlkriterien treffe.

    Der Senat hat im Urteil vom 3. November 1976 (a.a.O.) die Regelung der Bewerberauswahl im Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2132) als für den allgemeinen Güterfernverkehr unzureichend beanstandet, weil dessen § 10 Abs. 3 nur bestimmte, daß die Genehmigung zu versagen sei, "wenn sie mit dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Güterfernverkehrs unvereinbar ist".

    Der Gesetzgeber ist damit der Anregung des Senats im Urteil vom 3. November 1976 (a.a.O.) gefolgt, nämlich die wesentlichen Merkmale, die für die Beschränkung der Berufszulassung von Bedeutung sind, in den Grundzügen zu bestimmen.

    Darauf hat der Senat auch schon im erwähnten Urteil vom 3. November 1976 (a.a.O. S. 242) hingewiesen.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Andererseits stellt auch das Prioritätsprinzip, das ebenfalls in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V - in Gestalt des Approbationsalters - und zudem in § 103 Abs. 5 SGB V - in Form der Wartelisten für gesperrte Planungsbereiche - geregelt ist, prinzipiell ein geeignetes Auswahlkriterium dar (zu Wartelisten als Mittel zur Festlegung der Reihenfolge des Berufszugangs vgl BVerwGE 79, 130 und hierzu BVerfG , Beschluss vom 1. Juni 1988, 1 BvR 588/88 - juris; BVerwGE 51, 235, 238 f; 64, 238; s auch BSG SozR 3-5520 § 24 Nr. 3 S 6).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Das haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 40, 196 [232]) als auch der Senat (BVerwGE 51, 235 [241 f.]) gerade im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 2 GüKG zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Art und Anwendungsweise der Auswahlkriterien, nach denen Genehmigungen für den Kraftdroschkenverkehr bei einem Bewerberüberhang zuzuteilen sind, sind gemäß dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG in den Grundzügen gesetzlich zu regeln; die Verwaltungsübung, auf Grund - von Verwaltungsvorschriften, insoweit nach dem Prioritätsgrundsatz zu verfahren, ist jedoch für eine Übergangszeit hinzunehmen (Anschluß an BVerwGE 51, 235 ).«.

    Diese Rechtsprechung ist nunmehr entsprechend dem inzwischen ergangenen Urteil des Senats vom 3. November 1976 (BVerwGE 51, 235 238 f.]), das die Zuteilung der kontingentierten Güterfernverkehrsgenehmigungen betrifft, dahin zu ergänzen, daß das Auswahlsystem der Priorität, um die Versagung der Genehmigung und den daraus folgenden Eingriff in die Berufsfreiheit rechtfertigen zu können, gemäß dem Gesetzesvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG jedenfalls in den Grundzügen gesetzlich geregelt werden muß.

    Das hat der Senat ebenfalls in seinem Güterfernverkehrs-Urteil (BVerwGE 51, 235 243]) unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung ausgesprochen.

  • VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22

    Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der

    Verwaltungsvorschriften als Binnenrecht der Verwaltung genügen dem Vorbehalt des Gesetzes und dem Rechtssatzvorbehalt dagegen grundsätzlich nicht (vgl. Ruffert in Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 12 Rn. 76; Mann in Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 12 Rn. 122; BVerwG, Urteile vom 7.7.2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81, juris Rn. 31 - 35, und vom 3.11.1976 - VII C 60.74 - BVerwGE 51, 235, juris Rn. 12; VerfGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 - juris Rn. 56).
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Das BVerfG und ihm folgend das BVerwG haben wiederholt entschieden, daß bei mangelhaften Rechtsgrundlagen die daraus resultierende Verfassungswidrigkeit für eine Übergangszeit hinzunehmen ist, wenn nur auf diese Weise die sonst eintretende Funktionsunfähigkeit notwendiger Verwaltungstätigkeit vermieden werden kann und die Folgen der Nichtigerklärung einer Norm oder einer Aufhebung der getroffenen Entscheidungen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden als der bisherige, unzureichend geregelte Rechtszustand (vgl. BVerfGE 73, 280, 297 m.w.N.; BVerwGE 41, 261, 266; 51, 235, 242 f; 64, 238, 245 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 9 S 2883/11

    Versagung der amtlichen Anerkennung als "natürliches Mineralwasser"

    Dies bedeutet, dass Vorgaben, die auf die Ausübung eines Berufes, also einer auf Erwerb gerichteten, auf Dauer angelegten, der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 838/01 u.a. -, BVerfGE 110, 304, 321; Kämmer, in: von Münch/Kunig, Grundgesetz, Kommentar, 6. Aufl. 2012, Art. 12 Rn. 15), einschränkend wirken, einer normativen Grundlage in Form eines Gesetzes oder - bei entsprechender, den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG genügender Ermächtigung - einer darauf beruhenden Rechtsverordnung bedürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.04.1979 - 1 BvR 1012/76 -, BVerfGE 51, 166, 173; auch schon BVerwG, Urteil vom 03.11.1976 - VII C 60.74 -, BVerwGE 51, 235, 239).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2015 - 7 LA 98/14

    Berufsfreiheit; Gefahrgut; Gefahrgutschulung; Gesetzesvorbehalt; Lehrkraft;

    Je empfindlicher die freie berufliche Betätigung des einzelnen und das Interesse der Allgemeinheit an der Art und Weise der Tätigkeit berührt werden, umso deutlicher muss das zulässige Maß des Eingriffs durch die gesetzliche Ermächtigung bestimmt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64 -, BVerfGE 33, 125; BVerwG, Urteil vom 12.12.1972 - I C 30.69 -, BVerwGE 41, 261; Urteil vom 03.11.1976 - VII C 60.74 -, BVerwGE 51, 235).

    Jedoch ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass Verwaltungsvorschriften zur Ausfüllung einer Regelungslücke für eine Übergangszeit hinzunehmen sind, wenn nur auf diese Weise die sonst eintretende Funktionsunfähigkeit notwendiger Verwaltungstätigkeit vermieden werden kann, und wenn der in Rede stehende Einzeleingriff - ungeachtet seines formellen Gesetzesmangels - der Sache nach zu billigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1976, a.a.O.; Urteil vom 27.11.1981 - 7 C 57.79 -, BVerwGE 64, 238; Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 33.12 -, BVerwGE 148, 1; BVerfG, Urteil vom 14.03.1972 - 2 BvR 41/71 -, BVerfGE 33, 1), d.h. die jeweilige Regelung nicht aus anderen Gründen gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 C 2.07 -, BVerwGE 131, 234).

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05

    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen des Güterfernverkehrsrechts, nachdem es die vorherige Fassung des § 10 Abs. 3 GüKG für zu unbestimmt gehalten hatte (Beschluss vom 03.11.1976 - BVerwG VII C 60.74 -, BVerwGE 51, 235), die Neuregelung des § 10 Abs. 3 GüKG bestätigt, obgleich dieser im Hinblick auf die Verteilung der Konzessionen weitgehend unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die von der Verwaltung auszufüllen sind (Beschluss vom 07.10.1988 - BVerwG 7 C 65.87 -, BVerwGE 80, 270).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 15.85

    Vereinfachtes Verfahren - Güterfernverkehrsgenehmigung - Nebenbestimmung -

    Mit der vom Zweiten Gesetz zur Änderung des GüKG vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 960) geschaffenen Regelung der Kriterien für die Vergabe der kontingentierten Güterfernverkehrsgenehmigungen wollte der Gesetzgeber den auf Artikel 12 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 1 GG beruhenden verfassungsrechtlichen Bedenken der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 40, 196/232 und BVerwGE 51, 235/238 ff.) Rechnung tragen (vgl. die amtliche Begründung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 8/2058, S. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 13 B 655/15

    Stellung eines Antrags auf Verlängerung einer Taxikonzession nach Ablauf der

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 32.81

    Investitionszulage für Güterverkehrsbetriebe - Artendifferenzierung bei

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 C 29.80

    Verfassungsrecht - Beförderung von Schaumstoff - Lkw - Nutzlast - Kontigentierung

  • OVG Sachsen, 08.07.1999 - 1 S 318/98

    Bodenreinigungsanlage; Eigentum der Gemeinde; Zuständigkeit;

  • VG Gießen, 20.04.1988 - II/1 E 7/86

    Feststellungsinteresse bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit des

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 107.81

    Investitionszulage - Güterfernverkehr - Überregional

  • BVerwG, 07.10.1987 - 7 B 115.87

    Zulässigkeit der Verknüpfung einer Güterfernverkehrsgenehmigung für ein

  • BVerwG, 03.11.1976 - VII C 47.74

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einheit mehrerer Genehmigungsträger im

  • VG Berlin, 27.08.1992 - 1 A 159.92

    Vergabe von drahtlos empfangbarer Hörfunkfrequenz in Berlin; Sendeerlaubnis zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2011 - 13 B 1022/11

    Anrechnung von Studienleistungen im Bachelorstudium Wirtschaftspädagogik und

  • VGH Hessen, 21.11.1997 - 11 TG 3521/97

    Übertragung bestimmter Teile der Luftrettung auf ein anderes Bundesland;

  • OVG Niedersachsen, 03.06.1991 - 7 L 43/89

    Vergabe von Güterfernverkehrsgenehmigungen; Auswahlkriterien;

  • VG Gelsenkirchen, 08.10.2010 - 6z L 911/10

    Hochschulzulassung, Stiftung, Kapazität, Vergabe

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