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   BVerwG, 03.11.1976 - VIII C 97.75   

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BVerwG, 03.11.1976 - VIII C 97.75 (https://dejure.org/1976,636)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1976 - VIII C 97.75 (https://dejure.org/1976,636)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1976 - VIII C 97.75 (https://dejure.org/1976,636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertriebeneneigenschaft des nichtdeutschen Ehegatten eines Vertriebenen, der im Zeitpunkt der Vertreibung des deutschen Ehegatten von diesem geschieden war - Rechtmäßigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 244
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 29.73

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Kroatien nach Beginn des Feldzugs gegen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Durch diese Vorschrift soll die Ehe des deutschen Ehegatten gegen die Gefahren geschützt werden, die ihr durch seine Vertreibung drohen, indem der nichtdeutsche Ehegatte selbst auch den Vertriebenenstatus erwerben kann, wenn er als Ehegatte eines Vertriebenen seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in seiner Heimat aufgibt (Urteile vom 27. Mai 1970 - BVerwG VIII C 50.68 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 29.73 -).

    Der Senat hat darum entschieden, daß eine im Zeitpunkt der Aussiedlung bereits aufgelöste Ehe nicht geschützt ist, gleichgültig auf welchen Gründen die Auflösung beruht (Urteil vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 29.73 -).

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 14. November 1973 [BVerwGE 44, 180] und BVerwG VIII C 204.72; vom 5. Juni 1974 - BVerwG VIII C 60.73 - und vom 24. September 1975 - BVerwG VIII C 78.74 -).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Sie ist nach der Rechtstradition und den Vorstellungen des Grundgesetzes prinzipiell unauflöslich (BVerfGE 10, 59 [66]; 31, 58 [82]).
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Sie beruht nicht nur auf ihrem sittlichen, sondern auch auf dem in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gesicherten rechtlichen Rang als einziger legitimer Form umfassender Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau (BVerfGE 25, 167 [196]).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Sie ist nach der Rechtstradition und den Vorstellungen des Grundgesetzes prinzipiell unauflöslich (BVerfGE 10, 59 [66]; 31, 58 [82]).
  • BVerwG, 26.02.1960 - VII C 186.59

    Verletzung der Rechte aus § 1 Eheanerkennungsgesetzes (EheAnerkG) durch einen

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Der Wirksamkeit eines Scheidungsurteils stehen jedoch die zugrunde liegenden Beweggründe nicht entgegen, und zwar selbst dann nicht, wenn sie, wofür nicht einmal Anhaltspunkte vorhanden sind, für das Gericht erkennbar gewesen wären (vgl. BVerwGE 10, 192).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Ihr Schutz ist nicht Aufgabe der staatlichen Ordnung (BVerwGE 15, 306 [316]), sondern solche der Beteiligten.
  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 50.68

    Vertriebeneneigenschaft im Falle fehlender deutscher Staatsangehörigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Durch diese Vorschrift soll die Ehe des deutschen Ehegatten gegen die Gefahren geschützt werden, die ihr durch seine Vertreibung drohen, indem der nichtdeutsche Ehegatte selbst auch den Vertriebenenstatus erwerben kann, wenn er als Ehegatte eines Vertriebenen seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in seiner Heimat aufgibt (Urteile vom 27. Mai 1970 - BVerwG VIII C 50.68 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 29.73 -).
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 204.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 14. November 1973 [BVerwGE 44, 180] und BVerwG VIII C 204.72; vom 5. Juni 1974 - BVerwG VIII C 60.73 - und vom 24. September 1975 - BVerwG VIII C 78.74 -).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 60.73

    Verhältnis von Rücknahme und Einziehung eines zu Unrecht ausgestellten

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75
    Das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 14. November 1973 [BVerwGE 44, 180] und BVerwG VIII C 204.72; vom 5. Juni 1974 - BVerwG VIII C 60.73 - und vom 24. September 1975 - BVerwG VIII C 78.74 -).
  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 21.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 78.74

    Vertriebenenausweis - Einziehungsverfahren - Örtliche Zuständigkeit

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Ihnen wurde der Vertreibungsdruck allenfalls durch die Bedrückung ihres deutschen Ehegatten vermittelt (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG VIII C 97.75 -).

    Erheblich ist allein, daß die Ehe bestand, ehe der Vertreibungsvorgang ablief (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG VIII C 97.75 -).

  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte -

    Diese muß im Zeitpunkt der Aussiedlung des deutschen Ehegatten bestanden haben und im Zeitpunkt der Aufenthaltsnahme des nichtdeutschen Ehegatten in der Bundesrepublik noch bestehen (vgl. Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244).

    Durch § 1 Abs. 3 BVFG soll die Ehe des deutschen Ehegatten gegen diejenigen Folgen geschützt werden, die ihr durch seine Vertreibung (Aussiedlung) drohen, indem der nichtdeutsche Ehegatte selbst auch den Vertriebenenstatus erwerben kann, wenn er dem deutschen Ehegatten folgt (vgl. Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244, [BVerwG 03.11.1976 - VIII C 97/75]).

  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 4.82

    Vertriebene - Stichtag - Voraussetzungen - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Diese Vorschrift bezweckt den Schutz der bestehenden Lebensgemeinschaft gegen vertreibungsbedingte Gefahren (so für die Ehe unter dem Blickwinkel des § 1 Abs. 3 BVFG: Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG VIII C 97.75 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 16 S. 1 ).
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86

    Vertreibung - Aussiedlung - Deutsche Volkszugehörige - Eheschließung

    Von der in § 1 Abs. 3 BVFG enthaltenen Erfordernis, daß die Ehe zwischen dem deutschen und dem nichtdeutschen Volkszugehörigen bereits im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) des deutschen Volkszugehörigen bestanden haben muß, gilt auch dann keine Ausnahme, wenn die beabsichtigte Eheschließung nur aufgeschoben wurde, um die Ausreise des deutschen Volkszugehörigen nicht zu gefährden (Ergänzung zu BVerwGE 51, 244).

    Das Berufungsgericht ist in dieser Hinsicht zutreffend von den im Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - (BVerwGE 51, 244) enthaltenen Grundsätzen ausgegangen.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Gleichzeitig ist damit auch die nach ständ. Rechtspr. des BVerwG für die Anwendung des § 1 Abs. 3 BVFG erforderliche weitere Voraussetzung entfallen, daß der nichtdeutsche Ehegatte dem volksdeutschen Ehegatten wegen der zwischen ihnen bestehenden Ehe aus dem Vertreibungsgebiet gefolgt sein muß (vgl. hierzu BVerwGE 51, 244).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

    Entsprechend dem gesetzlichen Zweck, die durch die Ehe begründete Lebensgemeinschaft zu schützen (vgl.Urteile vom 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 - Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 5 S. 17 , vom 3. November 1976 - BVerwG VIII C 97.75 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 16 S. 1 undvom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 58.76 - BVerwGE 52, 167 ), erstreckt § 1 Abs. 3 BVFG unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen die Feststellungswirkung einer bestehenden Statusanerkennung auf den Ehegatten des Vertriebenen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ehegatte eines Vertriebenen

    Daraus folgt, dass dem Kläger zwar der Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 3 BVFG versagt werden musste, weil im Zeitpunkt der Aussiedlung seiner volksdeutschen Lebensgefährtin die Ehe noch nicht geschlossen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.1976, BVerwGE 51, 244 und Urteile vom 18.3.1986, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nrn. 31 und 32), dass dies aber der Zuerkennung der Statusdeutscheneigenschaft, für deren Erwerb es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Aufnahme ankommt, nicht ohne weiteres entgegensteht.
  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei

    Wie schon im Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - (BVerwGE 51, 244) im einzelnen dargelegt ist, gilt nach dieser Vorschrift der nichtdeutsche Ehegatte eines Vertriebenen nur dann auch selbst als Vertriebener, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung des deutschen Ehegatten bestanden hat.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 9 B 77.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Gibt der nichtdeutsche Ehegatte seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet im Zusammenhang mit der Aussiedlung des deutschen Ehegatten zum Zwecke der Erhaltung der Ehe ebenfalls auf, soll auch er den Vertriebenenausweis erhalten (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteile vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 und 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nrn. 31 und 32; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluß vom 14. Januar 1991 - 1 BvR 419/90 -).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vertriebenenausweises - Geltung eines

    Seine Auffassung, daß nach § 1 Abs. 3 BVFG der nichtdeutsche Ehegatte eines Vertriebenen nur dann auch selbst als Vertriebener gilt, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung (Aussiedlung) bestanden hat, und von diesem Erfordernis auch dann keine Ausnahme besteht, wenn die Eheschließung nur deshalb unterblieben ist, um die Ausreise des deutschen Ehegatten nicht zu gefährden, ist zutreffend und entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 32; Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16; s. auch Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1990 - 1 S 1850/89

    Entziehung eines deutschen Passes - Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG

  • BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 379.88

    Voraussetzungen für den Vertriebenenstatus eines nichtdeutschen Ehegatten in der

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 B 284.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1980 - 8 B 72.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einziehung eines

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