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   BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74   

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https://dejure.org/1976,238
BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74 (https://dejure.org/1976,238)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1976 - II C 40.74 (https://dejure.org/1976,238)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1976 - II C 40.74 (https://dejure.org/1976,238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 264
  • DÖV 1977, 138
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten

    Diese Vorschrift, die nach ihrem Wortlaut allein für die Anfechtung eines Verwaltungsakts gilt, wird nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur entsprechend auf den Fall angewendet, dass sich eine Verpflichtungsklage nachträglich erledigt (vgl. BVerwGE 51, 264, 265; BVerwGE 61, 128, 134 f.).
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Für einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Organisationsermessens fehlt die notwendige Rechtsgrundlage (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 , vom 11. Mai 1989 - BVerwG 3 C 63.87 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 17 S. 74 f. und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 47 S. 14 m.w.N.).

    Rechtsvorschriften, die der Verwaltung ein Ermessen einräumen, begründen einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann, wenn die das Ermessen einräumende Regelung - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (stRspr vgl. u.a. Urteile vom 4. November 1976, a.a.O. S. 267, vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 26.89 - BVerwGE 85, 220 m.w.N., vom 26. Februar 1993, a.a.O. S. 14, vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - BVerwGE 94, 202 ).

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn;

    Auch ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung bedarf einer Rechtsgrundlage im Gesetz (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen Rechtsvorschriften, die der Verwaltung ein Ermessen einräumen, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann, wenn die das Ermessen einräumende Norm - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 26.89 - BVerwGE 85, 220 ; vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - und vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - BVerwGE 94, 202 ).

    In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - der Bestimmung des § 50 Abs. 1 LBG NW a.F., die § 48 Abs. 1 LBG NW a.F. entspricht, eine individual-begünstigende Funktion abgesprochen und folglich einen Anspruch des Beamten auf Fehlerfreiheit der Ermessensentscheidung, ihn nicht erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen, verneint.

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht nicht über das hinaus, das Beamten oder früheren Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (stRspr, vgl. Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - m.w.N).

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