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   BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 4.76   

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BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 4.76 (https://dejure.org/1977,469)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1977 - 5 C 4.76 (https://dejure.org/1977,469)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1977 - 5 C 4.76 (https://dejure.org/1977,469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommen unter Einkommensgrenze - Heranziehung von Eltern - Kosten einer Fürsorgeerziehung - Häuslicher Lebensunterhalt - Familienpflegestelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 51
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83

    Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen

    Eine vorübergehende Unterbrechung der Lebensgemeinschaft, z.B. aus Gründen einer Krankheit (Krankenhausaufenthalt), der Ausbildung oder der Fürsorgeerziehung (siehe dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1977 - BVerwGE 52, 51; FEVS 25, 221; ZfS 1977, 253; ZfSH 1977, 337 -), stellt ihren Fortbestand nicht in Frage.

    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1977 (a.a.O.) ist nicht geeignet, die Auffassung des Berufungsgerichts zu stützen.

    Aus den Ausführungen dort in ihrem Gesamtzusammenhang (BVerwGE 52, 51 [55 Mittelabsatz]) ergibt sich, daß die minderjährige Hilfeempfängerin vor der Durchführung der Maßnahme der Jugendhilfe, der Fürsorgeerziehung, im Elternhaus gelebt hatte und daß diese Maßnahme lediglich vorübergehender Natur gewesen war.

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/141, Anlage 101).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2024 - L 2 SO 644/23
    Denn der Aufwand für den Lebensunterhalt eines Familienmitglieds - und dementsprechend die häusliche Ersparnis - sei höher oder geringer, je nachdem, ob und in welchem Umfang das Einkommen über oder unter der Einkommensgrenze der §§ 79 ff. BSHG liege (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1977 - V C 4.76 -, BVerwGE 52, 51-56 und juris mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 59.79

    Bedarf eines Minderjährigen - Unterbringung bei Pflegeeltern - Lebensunterhalt -

    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/14, Anlage 101).

    Bei diesen Überlegungen wird - mit einer gleich noch darzulegenden Ausnahme - unterstellt, also vom Senat nicht entschieden, daß die im Grundsatz rechtlich nicht ausgeschlossene Anrechenbarkeit des Kindergeldes auf das Pflegegeld im konkreten Fall Rechtens wäre, auch bei Berücksichtigung der am Wohl des Kindes zu orientierenden "erzieherischen Erfordernisse", die bei der "entsprechenden" Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 4 des Bundessozialhilfegesetzes geboten ist (vgl. unten sowie BVerwGE 45, 306; 52, 51) [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75].

  • BVerwG, 30.12.1992 - 5 B 101.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt § 85 Nr. 3 Satz 1 BSHG voraus, daß eine Ersparnis von Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt tatsächlich eintreten kann; eine lediglich fiktive Haushaltsersparnis ist nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 40, 308 [BVerwG 24.08.1972 - V C 28/71]; 45, 306 [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]).

    Von einer nur fiktiven Haushaltsersparnis kann aber keine Rede sein, wenn der Hilfeempfänger vor dem Einsetzen der in § 85 Nr. 3 BSHG angesprochenen Hilfe in einem eigenen Haushalt oder innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft gelebt hat, die Unterbringung - ungeachtet ihrer zeitlichen Dauer - nur vorübergehender Art ist und davon ausgegangen werden kann, daß der Hilfeempfänger nach ihrer Beendigung wieder in einen eigenen Haushalt oder eine Haushaltsgemeinschaft zurückkehrt (vgl. BVerwGE 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 45, 306 <308 f. [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]>; 52, 51 ).

  • BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85

    Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen -

    Der nach diesen Regelungen ermittelte Betrag des einsetzbaren Einkommens ist sodann im Hinblick auf die nur entsprechende Anwendung der sozialhilferechtlichen Bestimmungen im Bereich der Jugendhilfe einzelfallorientiert so festzulegen, daß er den Besonderheiten dieses Rechtsgebietes gerecht wird (s. BVerwGE 45, 306 [BVerwG 04.07.1974 - V C 42/73]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; 68, 299 ; Senatsbeschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 5 B 37.87 - ).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Vielmehr ist es nach § 85 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JWG Aufgabe der zuständigen Landesbehörde (vgl § 3 Rheinland-Pfälzische Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jugendwohlfahrts-, Jugendschutz-, Adoptionsvermittlungs- und Unterhaltsrechts sowie nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz vom 8. Dezember 1982 - GVBl S 456 -), zunächst darüber zu entscheiden, daß und in welchem Umfang von dem Beigeladenen ein Kostenbeitrag erhoben werden soll (Kostenfestsetzung - vgl BVerwGE 35, 304, 305; 45, 306, 307; 52, 51, 55), und sodann zu bestimmen, auf welchem Wege er geltend gemacht werden soll (Einziehung; s OVG Berlin FEVS 31, 273, 275 ff).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82

    Teilrückforderung von Eingliederungshilfe wegen Überzahlung - Bedingungen für

    Die Aufbringung der Mittel "nur" in dem Umfange zu verlangen, in dem der Kläger während seiner Unterbringung in der Rehabilitationsklinik Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt tatsächlich erspart hat (vgl. BVerwGE 40, 308 [310]; 52, 51 [55]) - Satz 1 des § 85 Nr. 3 BSHG -, hat der Beklagte bisher nicht erwogen, weil er gemeint hat, darüber hinausgehend die Aufbringung der Mittel in Höhe des jeweiligen monatlichen Renteneinkommens verlangen zu können (Satz 2 des § 85 Nr. 3 BSHG).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 6 S 1182/90

    Eingliederungshilfe für Unterbringung eines Behinderten; Bemessung des von den

    Denn der Aufwand für den Lebensunterhalt eines Familienmitglieds -- und dementsprechend die häusliche Ersparnis - ist höher oder geringer, je nachdem, ob und in welchem Umfang das Einkommen über oder unter der Einkommensgrenze der §§ 79 ff. BSHG liegt (BVerwG, Urt. v. 08.02.1977, BVerwGE 52, 51/56 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 21.83

    Personensorgeberechtigter - Freiwillige Erziehungshilfe - Minderjähriges Kind

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß § 81 und § 85 JWG im Verhältnis der generellen zur speziellen Vorschrift stehen (BVerwGE 35, 304; 45, 306; 52, 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 16 A 6033/95

    Jugendhilfeträger; Übergang von Unterhaltsansprüchen; Verwertbarkeit eines

  • OVG Bremen, 03.12.2008 - S 3 A 415/07

    Statthaftigkeit der kombinierten Anfechtungsklage und Leistungsklage nach § 54

  • OVG Bremen, 03.12.2008 - S3 A 415/07

    kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage; Kinderhospiz; Eingliederungshilfe;

  • VG Schwerin, 06.06.2013 - 4 A 206/11

    Gebührenerhebung für eine dezentrale Fäkalschlammentsorgung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1987 - 6 S 2419/85

    Zumutbarkeitsgrenze des Kostenbeitrags zur Erziehungshilfe

  • VG Göttingen, 14.06.2007 - 2 A 492/05

    Heimerziehung; Heimerziehung, privat finanzierte; Kostenbeitrag;

  • OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 71/89

    Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die

  • SG Berlin, 01.08.2005 - S 59 AS 5710/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung -

  • OVG Hamburg, 09.07.1990 - Bs IV 253/90

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid zur Festsetzung

  • VG Frankfurt/Main, 23.02.1998 - 14 E 479/95

    Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung ; Bemessung eines angemessenen Lebensunterhalts

  • OVG Niedersachsen, 19.09.1996 - 12 L 450/96

    Kostenersatz bei stationärer Unterbringung; Eingliederungshilfe; Ersparnis,

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