Rechtsprechung
BVerwG, 14.07.1977 - VII P 24.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Teilnahmebefugnis an einer nichtöffentlichen Sitzung des Personalrats nur für Mitglieder des Personalrats - Teilnahmebefugnis eines Nichtmitgliedes des Personalrats durch eine Dienstkraft als Protokollführerin bei Sitzung des Personalrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtöffentlichkeit von Personalratssitzungen - Personalrat - Protokollführung - Schreibhilfe - Anfertigung der Niederschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.09.1975 - FK Bln. 48.75
- OVG Berlin, 09.06.1976 - PV Bln. 26.75
- BVerwG, 14.07.1977 - VII P 24.76
Papierfundstellen
- BVerwGE 54, 195
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79
Voraussetzungen für die Einsetzung eines Rektors als Dienststellenleiter einer …
Die Zuziehung einer dem Personalrat nicht angehörenden Angestellten als Protokollführerin zu den Sitzungen des Personalrats muß, auch wenn sie vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 14.07.1977, VII D 24.76, BVerwGE 54, 195-199) praktiziert worden ist, als eine grobe Pflichtverletzung gewertet werden.Daß sich die Zuziehung einer Protokollführerin zu den Sitzungen nicht aus § 45 Abs. 2 LPVG rechtfertigen läßt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 54, 195 [198] zu der mit § 45 Abs. 2 LPVG inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 40 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin (BlnPersVG) vom 26. Juli 1974 (GVBl. S. 1669) dargelegt.
Diese Entscheidung ist nicht erst im Februar 1978 durch ihre Veröffentlichung in der Zeitschrift "Die Personalvertretung" (PersV 1978, 126), sondern bereits im Dezember 1977 allgemein bekannt geworden (ZBR 1977, 412 [BVerwG 14.07.1977 - BVerwG VII P 24.76]).
- BVerwG, 02.01.1992 - 6 PB 13.91
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels der geltend gemachten …
Daß sich die Zuziehung einer Protokollführerin zu den Sitzungen nicht aus § 45 Abs. 2 LPVG BW rechtfertigen lasse, habe das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 54, 195 [BVerwG 14.07.1977 - VII P 24/76] zu der damit inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 40 Abs. 2 BlnPersl/G dargelegt.Das Beschwerdegericht bezieht sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Begründung der Beschlüsse vom 14. Juli 1977 - BVerwG 7 P 24.76 -<BVerwGE 54, 195> und vom 27. November 1981 - a.a.O. -.
Die in dem Beschluß vom 27. November 1981 enthaltene Formulierung, daß "jedenfalls" bei der eigentlichen Beratung und Beschlußfassung eine Schreibkraft nicht anwesend sein dürfe, enthält keine Einschränkung dieses Grundsatzes, sondern - wie sich aus dem Zusammenhang der Ausführungen ergibt - lediglich eine Begründung dafür, daß in jener Sache der Personalrat durch die Zuziehung einer dem Personalrat nicht angehörenden Protokollführerin, auch wenn er seinerzeit die Entscheidung BVerwGE 54, 195 noch nicht gekannt haben sollte, gleichwohl seine gesetzlichen Pflichten in grober Weise verletzt hatte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - 16 A 296/09
Gewähren einer Ausnahme von der gesetzlich angeordneten Nichtöffentlichkeit der …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 1977 - VII P 24.76 -, juris Rdn. 7 f. (= BVerwGE 54, 195), vom 27. November 1981 - 6 P 38.91 -, juris Rdn. 43 (= PersV 1983, 408), und vom 2. Januar 1992 - 6 PB 13.91 - , juris Rdn. 3 (= Buchholz 251.7 § 31 NWPersVG Nr. 1) jeweils zu den nichtöffentlichen Sitzungen des Personalrats. - BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe
Das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen bedeutet, daß nur Mitglieder des jeweiligen Gremiums an der Sitzung teilnehmen dürfen, außenstehende Dritte mithin nicht zugezogen werden können (vgl. für Personalratswahlen: BVerwGE 54, 195; BVerwG, Buchholz 251. § 31 NWPersVG Nr. 1). - OVG Sachsen, 07.04.1998 - P 5 S 20/97
Rechtmäßigkeit des Sitzungsortes eines Hauptpersonalrats; Auswirkungen von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar