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   BVerwG, 29.07.1977 - IV C 51.75   

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BVerwG, 29.07.1977 - IV C 51.75 (https://dejure.org/1977,61)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1977 - IV C 51.75 (https://dejure.org/1977,61)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1977 - IV C 51.75 (https://dejure.org/1977,61)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer beschränkten Aufenthaltserlaubnis - Erlaubnis der Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit - Antrag auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland - Rechtsfolgen bei Entfallen der erteilten Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung von Bebauungsplänen; Bauplanungsrechtliches Abwägungsgebot und subjektive Rechte; Entwicklung von Bebauungsplänen aus dem Flächennutzungsplan; Verwaltungsgerichtliche Verbandsklage; Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorbeugender Rechtsschutz - Nachträglicher Rechtsschutz - Prozessuale Hindernisse - Bebauungsplan - Planverfahren - Flächennutzungsplan - Umweltgrundrecht - Landschaftsschutz - Naturschutz

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 211
  • NJW 1978, 554
  • MDR 1977, 1046
  • DVBl 1977, 897
  • DÖV 1977, 826
  • BauR 1977, 394
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist kein Raum, soweit der Betroffene zumutbar erweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (im Anschluß an das Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323 [325 ff.]).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - (BVerwGE 40, 323 [325 ff.]) dargelegt, daß einem gegen Maßnahmen der Rechtsetzung gerichteten vorbeugenden Rechtsschutz keine schlechthin durchgreifenden prozessualen Hindernisse entgegenstehen.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 8. September 1972 a.a.O. dem § 2 Abs. 4 BBauG 1960 einen sich u.U. auf die Unterlassung rechtsetzender Maßnahmen beziehenden Anspruch entnommen.

    "Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann", wo also "ein entsprechend qualifiziertes, das heißt: ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse" fehlt (Urteil vom 8. September 1972 a.a.O. S. 326).

  • BVerwG, 25.06.1975 - VII B 84.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Bundesverfassungsrechtlich gibt es kein "Umweltgrundrecht", das subjektivrechtlich einen veitergehenden Schutz verleiht, als es die Art. 2 ff. GG zugunsten jeweils bestimmter Schutzgüter tun (im Anschluß an den Beschluß vom 25. Juni 1975 - BVerwG VII B 84.74 - Buchholz 11 Art. 1 GG Nr. 6).

    Das hat der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Beschluß vom 25. Juni 1975 - BVerwG VII B 84.74 - (Buchholz 11 Art. 1 GG Nr. 6 S. 1 f.) ausgesprochen; dem schließt sich der erkennende Senat an.

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    So hat der Senat denn auch bereits in einem anderen Zusammenhang, nämlich in seiner Rechtsprechung zum Begriff des Nachteils im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG, dem Schutz des "Eigentums i.S. des Art. 14 GG" den "Schutz der ... höchstpersönlichen Rechtsgüter i.S. des Art. 2 Abs. 2 wie Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und persönliche Bewegungsfreiheit" ohne weiteres gleichgestellt (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20 S. 17 [27 ff.]).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Seine sogenannte nachbarschützende Wirkung beschränkt sich auf bestimmte Fälle der objektivrechtlich gebotenen Rücksichtnahme, nämlich auf solche, in denen in objektivrechtlich "qualifizierter und [dadurch] zugleich individualisierter Weise auf besondere Rechtspositionen [Dritter] Rücksicht zu nehmen ist" (Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - S. 20).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Dazu ist allerdings zunächst allgemein folgendes hervorzuheben: Soweit die Rechtsprechung zur sogenannten Nachbarklage auf der Anwendung von Verfassungsrecht beruht, bezieht sie sich - zurückgehend auf das Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - (BVerwGE 32, 173 [179]) - nahezu ausschließlich auf die in Art. 14 Abs. 1 GG enthaltene Eigentumsgewährleistung.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Ein abwägungsfehlerhaft er Bebauungsplan kann nicht mit der Anfechtungsklage angegriffen werden, braucht aber auch nicht mit einer solchen Klage angegriffen zu werden, weil der Abwägungsmangel schon aus sich zur Nichtigkeit führt (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 [322]).
  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Aus der Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit folgt nicht nur ein (Menschen-)Recht, Vereinigungen zu bilden, sondern außerdem ein Recht der Vereinigungen "auf Entstehen und Bestehen" (BVerfG, Beschluß vom 18. Oktober 1961 - 1 BvR 730/57 - BVerfGE 13, 174 [175]).
  • BVerwG, 04.04.1963 - I CB 18.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Angesichts dessen hält der erkennende Senat für zweifelhaft, ob der vom Berufungsgericht für seine Ansicht als Beleg angeführte Beschluß des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 1963 - BVerwG I CB 18.62 - (Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 22 S. 39 [40]) in dem - prozessualen - Sinne zu verstehen ist, in dem ihn das Berufungsgericht verstanden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1972 - II 288/71
    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Die satzungsgemäße Aufgabe des Klägers zu 1), für den Landschafts- und Naturschutz einzutreten, wird nicht wesentlich dadurch berührt, daß ein bestimmtes Waldstück beseitigt und das Gelände künftig einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden soll (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluß vom 23. Oktober 1969 - I C 1/69 -, BRS 22, 67 [69], VGH Mannheim, Beschluß vom 23. Februar 1972 - II 288/71 -, BauR 1973, 32 [33], Klaus Meyer, Die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle (II), in zehn Jahre Verwaltungsgerichtsordnung, 1970 S. 171 und Mutius, VerwArch Bd. 64, 311).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
    Das ergibt sich aus folgendem: Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - (BVerwGE 48, 56 [66]) ausgesprochen, daß im Fernstraßenrecht "das Abwägungsgebot dem von einer Planung Betroffenen ... ein subjektives öffentliches Recht" einräume.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.10.1969 - I C 1/69
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG 3 C 58.65 - BVerwGE 26, 23 = Buchholz 427.3 § 338 LAG Nr. 13, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 , vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 , vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 16 S. 34 und vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 26).
  • AG Weimar, 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21

    Corona-Demo - Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung

    Das Gericht folgt insoweit der Auffassung, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden für einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht Voraussetzung sind, sondern auch leichte Einwirkungen auf den Körper ohne feststellbare negative Folgen für die Gesundheit ("Bagatelleingriffe") ausreichen (Sachs/Rixen, GG Art. 2 Rn. 163; vgl. Maunz/Dürig/Di Fabio GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 Rn. 61: Eingriff bejahend für die Konfrontation mit Tabakqualm; a. A. (Bagatellvorbehalt) BVerwGE 54, 211 (223)).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG 3 C 58.65 - BVerwGE 26, 23 = Buchholz 427.3 § 338 LAG Nr. 13, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 , vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 und vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 16 S. 34).
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