Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.1977 - IV C 20.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,266
BVerwG, 12.08.1977 - IV C 20.76 (https://dejure.org/1977,266)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1977 - IV C 20.76 (https://dejure.org/1977,266)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1977 - IV C 20.76 (https://dejure.org/1977,266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Auflassungsgenehmigung - Rücknahme privatrechtsgestaltender Verwaltungsakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten bei Rücknahme einer rechtswidrigen Auflassungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 257
  • NJW 1978, 338
  • MDR 1978, 77
  • DÖV 1977, 832
  • BauR 1977, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 20.76
    Die Zulässigkeit einer Rücknahme von Bodenverkehrsgenehmigungen richtete sich bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - nach den - allerdings zum Teil durch das Bodenverkehrsrecht (§§ 19 ff. BBauG) modifizierten - allgemeinen Grundsätzen über die Rücknahme von (rechtswidrigen) Verwaltungsakten (Urteil vom 28. Februar 1.975 - BVerwG IV C 77.74 - BVerwGE 48, 87 [92]), und zwar nach diesen Grundsätzen in ihrer bundesrechtlichen Ausprägung (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - BVerwGE 48, 81 [82 ff.]).

    Das Urteil des Senats vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 77.74 - führt a.a.O. S. 92 aus, daß "bei Bodenverkehrsgenehmigungen als Hindernis ihrer Rücknehmbarkeit namentlich der Eintritt einer privatrechtsgestaltenden Wirkung praktisch werden" könne.

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 101.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 20.76
    Der Eintritt dieser Wirkung setzt nämlich voraus, daß die Auflassung bereits vorliegt; die Zulässigkeit einer Auflassungsgenehmigung ist dagegen vom Vorliegen der Auflassung nicht abhängig (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 101.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 16 S. 30 [31]).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VII C 103.66

    Widerruf mit Wirkung ex tunc einer Stiftungsgenehmigung nach § 80 BGB durch die

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 20.76
    Die Gründe, die der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VII G 103.66 - BVerwGE 29, 314 (316 f.) dafür angeführt hat, daß "ein Widerruf" der Stiftungsgenehmigung nach § 80 BGB "ex tunc grundsätzlich ausgeschlossen" sei, "wenn die Wirkung auf das private Rechtsgeschäft eingetreten ist", treffen daher jedenfalls für die Rücknahme einer Auflassungsgenehmigung nicht zu.
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 16.68

    Analogie - Öffentliche-rechtliche Genehmigung - Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 20.76
    Das Verwaltungsstreitverfahren endete mit einem Urteil des erkennenden Senats, durch das der Beklagte verpflichtet wurde, dem Kläger ein Zeugnis darüber auszustellen, daß die Auflassung (infolge der Fristüberschreitung) als genehmigt gelte (Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 16.68 -).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1977 - 4 C 20.76
    Die Zulässigkeit einer Rücknahme von Bodenverkehrsgenehmigungen richtete sich bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) - VwVfG - nach den - allerdings zum Teil durch das Bodenverkehrsrecht (§§ 19 ff. BBauG) modifizierten - allgemeinen Grundsätzen über die Rücknahme von (rechtswidrigen) Verwaltungsakten (Urteil vom 28. Februar 1.975 - BVerwG IV C 77.74 - BVerwGE 48, 87 [92]), und zwar nach diesen Grundsätzen in ihrer bundesrechtlichen Ausprägung (Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - BVerwGE 48, 81 [82 ff.]).
  • OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13

    Änderung des Namens eines volljährigen Kindes

    Eine besondere Behandlung des privatrechtsgestaltenden Verwaltungsaktes über das gegebene Verfahrensrecht hinaus allein aufgrund der Ausstrahlungswirkung in den Rechtskreis Dritter wird indes im Verwaltungsrecht im Grundsatz abgelehnt (vgl. BVerwG NJW 1978, 338 ).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass sich das neue Recht grundsätzlich nicht mehr auf bereits abgeschlossene Verwaltungsverfahren - wie hier - erstreckt (vgl. Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1; Urteil vom 12. August 1977 - BVerwG 4 C 20.76 - BVerwGE 54, 257 ; Kopp/Ramsauer, 9. Aufl., VwVfG, § 96, Rn. 4; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 96 Rn. 1 f.).
  • BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20

    BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch

    Bereits vor der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts war anerkannt, dass rechtswidrige staatliche Genehmigungen auch dann zurückgenommen werden können, wenn sie privatrechtsgestaltende Wirkung haben (vgl. BVerwGE 48, 87, 92 f.; 54, 257, 262 ff.).

    Ein konkret bestehendes, schutzwürdiges Vertrauen Dritter in den Bestand der Grundbucheintragung kann bei der Entscheidung über die Rücknahme mit Blick auf die privatrechtsgestaltende Wirkung des Verwaltungsakts einzubeziehen sein (vgl. BVerwGE 48, 87, 92; 54, 257, 260 f.).

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Dies setzt notwendigerweise voraus, daß eine solche Anzeige nicht im Belieben oder auch nur im Ermessen des Richters steht, sondern zu dessen Pflichten gehört, und zwar nicht nur - wie es bislang allein angenommen worden ist (vgl. BVerfG JZ 1977, 794 für Bundesverfassungsrichter; ferner Stein/Jonas/Bork, aaO., § 48 Rdn. 3; Zöller/Vollkommer, aaO., § 48 Rdn. 4; MünchKommZPO/Feiber, ZPO, § 48 Rdn. 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 48 Rdn. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 18. Aufl., § 48 Rdn. 1) - als Dienst- oder Amtspflicht, sondern auch als eine den Verfahrensbeteiligten gegenüber bestehende und damit auch unmittelbar verfahrensrelevante Pflicht; denn die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt auch die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (BVerfGE 89, 28, 36) [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvR 878/90].
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Ebenfalls nicht entscheidungserheblich ist die von dem Beklagten aufgeworfene Frage, ob die Aufhebung wirksam gewordener privatrechtsgestaltender Verwaltungsakte generell ausscheidet (vgl. dazu BVerwGE 54, 257 (259) [BVerwG 12.08.1977 - IV C 20/76]).
  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 5/20
    Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1978, 338) sei davon auszugehen, dass Verwaltungsakte mit privatrechtsgestaltender Wirkung keinem generellen und absoluten Rücknahmeverbot unterlägen.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 12. August 1977 - IV C 20.76 (BVerwGE 54, 257-264) - lediglich entschieden, die Frage, ob eine Genehmigung, deren privatrechtsgestaltende Wirkung bereits eingetreten ist, zurückgenommen werden könne, sei für jede Genehmigung dieser Art differenziert zu beantworten sei.

    Die durch Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung wirksam gewordene Auflassung gehe gewissermaßen "in den allgemeinen Rechtsverkehr" ein; ihre Erteilung könne zur Grundlage von Entschließungen "Dritter" werden (BVerwGE 54, 257 ff., Rn. 14 - juris).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1978, 338) sei davon auszugehen, dass Verwaltungsakte mit privatrechtsgestaltender Wirkung keinem generellen und absoluten Rücknahmeverbot unterlägen.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 12. August 1977 - IV C 20.76 (BVerwGE 54, 257-264) - lediglich entschieden, die Frage, ob eine Genehmigung, deren privatrechtsgestaltende Wirkung bereits eingetreten ist, zurückgenommen werden könne, sei für jede Genehmigung dieser Art differenziert zu beantworten sei.

    Die durch Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung wirksam gewordene Auflassung gehe gewissermaßen "in den allgemeinen Rechtsverkehr" ein; ihre Erteilung könne zur Grundlage von Entschließungen "Dritter" werden (BVerwGE 54, 257 ff., Rn. 14 - juris).

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Ihre Wirkungen können also unter den gleichen Voraussetzungen zurückgenommen werden, unter denen die Behörde eine erteilte Bodenverkehrsgenehmigung zurücknehmen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1975 - 4 C 77.74 - BVerwGE 48, 87 [BVerwG 28.02.1975 - IV C 77/74], vom 12. August 1977 - 4 C 20.76 - BVerwGE 54, 257 [BVerwG 12.08.1977 - IV C 20/76] und vom 21. September 1984 - 4 C 24 und 25.81 - Buchholz 406.11 § 23 Nr. 11 = BRS Bd. 42, 251).
  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 48/12 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Außenvertretung obliegt dem Vorstand -

    Auch bei der gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum erforderlichen Genehmigung handelt es sich um einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt, bis zu dessen Erteilung das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam ist (vgl BVerwGE 54, 257, 259 f; BVerwG, NVwZ 2000, 195, 196).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 13 B 1349/18

    Genehmigung der Entgelte eines Schienenwegebetreibers; Genehmigung von

    vgl. allgemein bereits BVerwG, Urteil vom 12. August 1977 - 4 C 20.76 -, BVerwGE 54, 257 (262) = juris, Rn. 14 ff.; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 19. Auflage 2018, § 48 Rn. 39 f. m.w.N.; Zacharias, NVwZ 2002, 1306.
  • VGH Bayern, 12.10.2005 - 5 BV 03.2841

    Rücknahme der Genehmigung einer Stiftung

  • VG Karlsruhe, 10.03.2005 - A 2 K 12193/03

    Widerruf der Feststellung nach § 51 Abs 1 AuslG 1990 - Kosovo-Albaner

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 11 KR 1262/12
  • VG Karlsruhe, 17.01.2005 - A 2 K 12256/03

    Anwendbarkeit der asylrechtlichen Widerrufsvorschriften in der ab dem 01.01.2005

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 28.95

    Anforderungen an eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot von

  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 24.81

    Umfang des Vertrauensschutzes im Bodenverkehrsrecht

  • BVerwG, 17.03.1981 - 4 B 191.80

    Rücknahme einer Genehmigung nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze über die

  • BVerwG, 06.01.1981 - 9 B 2412.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.06.1983 - 4 B 69.83

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht