Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1977 - VIII C 28.77, VIII C 85.76, VIII C 97.76, VIII C 98.76, VIII C 113.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,163
BVerwG, 14.12.1977 - VIII C 28.77, VIII C 85.76, VIII C 97.76, VIII C 98.76, VIII C 113.76 (https://dejure.org/1977,163)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1977 - VIII C 28.77, VIII C 85.76, VIII C 97.76, VIII C 98.76, VIII C 113.76 (https://dejure.org/1977,163)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - VIII C 28.77, VIII C 85.76, VIII C 97.76, VIII C 98.76, VIII C 113.76 (https://dejure.org/1977,163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Gebäudeabbruch

  • Wolters Kluwer

    Abbruch von Wohngebäuden - Genehmigungserfordernis - Auslage - Ermessensentscheidung - Ermessensgrenzen - Abbruchsgenehmigungen mit Zahlungsauflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Statthaftigkeit der VK bei Rechtschutz gegen Nebenbestimmungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 135
  • NJW 1978, 1018
  • MDR 1978, 600
  • MDR 1978, 601
  • ZMR 1978, 186
  • DVBl 1978, 645
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Zum Genehmigungserfordernis für den Abbruch von Wohngebäuden (im Anschluß an BVerwG 8 C 44.76).

    Die Verordnung vom 22. Februar 1972 knüpft in tatbestandlicher Hinsicht an die bundesrechtliche Ermächtigung an, die revisibel ist (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 18. Mai 1977 - BVerwG 8 C 44.76 - [NJW 1977, 2280]).

    Die Ermächtigungsvorschrift, auf der die Verordnung vom 22. Februar 1972 beruht, sieht - wie im genannten Urteil BVerwG 8 C 44.76 im Anschluß an die Entscheidung BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] dargelegt worden ist - ein generelles Zweckentfremdungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt vor und meint einen weiten.

    Der erkennende Senat vermag der Ansicht von Binz (NJW 1977, 2239 f. [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75]) nicht zu folgen, aus historischen, sprachlichen und denkgesetzlichen Gründen sei eine einengende Bestimmung des Begriffs der Zweckentfremdung geboten; auf die Ausführungen im genannten Urteil BVerwG 8 C 44.76 wird verwiesen.

    Die Erteilung der Genehmigung liegt, wie im Urteil BVerwG 8 C 44.76 näher dargelegt worden ist, grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Behörde.

    In bestimmten Fällen kann allerdings das Ermessen der zuständigen Behörde derart eingeschränkt sein, daß nur die Erteilung einer auflagenfreien Genehmigung in Betracht kommt; auch das ist im Urteil BVerwG 8 C 44.76 näher dargelegt worden.

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Die Ermächtigungsvorschrift, auf der die Verordnung vom 22. Februar 1972 beruht, sieht - wie im genannten Urteil BVerwG 8 C 44.76 im Anschluß an die Entscheidung BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] dargelegt worden ist - ein generelles Zweckentfremdungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt vor und meint einen weiten.

    6 § 1 MRVerbG sieht, wie schon in der Entscheidung BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] dargelegt worden ist, ein durch Landesverordnung einzuführendes grundsätzliches Verbot des Abbruchs, von Wohnraum vor, der noch für den Wohnungsuiarkt zur Verfügung steht, und verbindet dieses generelle Verbot mit einem Erlaubnisvorbehalt (vgl. BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] [367]).

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Zur Abgrenzung der Fälle, in denen die einer Genehmigung beigefügte Auflage nur gemeinsam mit der Genehmigung richterlich überprüft werden kann, weil der Bescheid auf einer unteilbaren Gesamt-Ermessensentscheidung beruht (Fortbildung von BVerwG 4 C 73.72 [DÖV 1974, 380]).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz einer isolierten Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit solcher Auflagen aus (vgl. BVerwGE 36, 145 [154] m.w. Hinweisen), hält aber eine Differenzierung für erforderlich, zu der im Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - (DÖV 1974, 380 [381]) folgendes dargelegt wird: Die Teilaufhebung eines aus einer Genehmigung und einer ihr beigefügten Auflage bestehenden Verwaltungsakten ist nur zulässig, wenn nach der Teilaufhebung der Verwaltungsakt ohne inhaltliche Änderung bestehen bleibt und nach dem von der Verwaltungsbehörde hergestellten Zusammenhang zwischen den Teilentscheidungen sinnvoll erweise bestehen bleiben kann; steht die Nebenbestimmung mit dem Gesamtinhalt des Verwaltungsaktes in einem untrennbaren Zusammenhang, so scheidet die selbständige Anfechtung und Aufhebung der Nebenbestimmung aus.

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65

    Energieversorgung als originär staatliche Aufgabe - Verpflichtung einer Behörde

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz einer isolierten Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit solcher Auflagen aus (vgl. BVerwGE 36, 145 [154] m.w. Hinweisen), hält aber eine Differenzierung für erforderlich, zu der im Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 4 C 73.72 - (DÖV 1974, 380 [381]) folgendes dargelegt wird: Die Teilaufhebung eines aus einer Genehmigung und einer ihr beigefügten Auflage bestehenden Verwaltungsakten ist nur zulässig, wenn nach der Teilaufhebung der Verwaltungsakt ohne inhaltliche Änderung bestehen bleibt und nach dem von der Verwaltungsbehörde hergestellten Zusammenhang zwischen den Teilentscheidungen sinnvoll erweise bestehen bleiben kann; steht die Nebenbestimmung mit dem Gesamtinhalt des Verwaltungsaktes in einem untrennbaren Zusammenhang, so scheidet die selbständige Anfechtung und Aufhebung der Nebenbestimmung aus.
  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77
    Der erkennende Senat vermag der Ansicht von Binz (NJW 1977, 2239 f. [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75]) nicht zu folgen, aus historischen, sprachlichen und denkgesetzlichen Gründen sei eine einengende Bestimmung des Begriffs der Zweckentfremdung geboten; auf die Ausführungen im genannten Urteil BVerwG 8 C 44.76 wird verwiesen.
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Das Vorliegen einer die Gewährung und die hinzugefügte Auflage umfassenden einheitlichen Ermessensentscheidung rechtfertigt nicht, die gesonderte Anfechtung der Auflage für unzulässig zu halten (Aufgabe der im Urteil vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 8 C 28.77 - BVerwGE 55, 135 [BVerwG 14.12.1977 - 8 C 28/77] [137 f.] vertretenen gegenteiligen Ansicht).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden (insbes. die Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 165.65 - BVerwGE 36, 145 [154], vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 42.72 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 13 S. 11 [13] und vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 8 C 28.77 - BVerwGE 55, 135 [BVerwG 14.12.1977 - 8 C 28/77] [137]).

    Aus dieser Ausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1977 (a.a.O. S. 137 f.) hergeleitet, daß - weitergehend - die selbständige Anfechtbarkeit von Auflagen immer (schon) dann ausscheide, wenn der begünstigende Teil des Bescheides und die ihm hinzugefügte Auflage auf einer einheitlichen Ermessensentscheidung beruhen (a.a.O. S. 138).

    Die Ansicht, daß schon das Vorliegen einer einheitlichen Ermessensentscheidung die gesondere Anfechtbarkeit von Auflagen ausschließe, kann auch entgegen dem Urteil vom 14. Dezember 1977 (a.a.O.) nicht damit begründet werden, daß die sogenannten modizizierenden Auflagen nicht gesondert anfechtbar sind.

    Überdies ist die vom Beklagten vertretene Rechtsauffassung in sich widerspruchsvoll: Wenn der gegebene Wohnraumbestand um seiner selbst willen geschützt und deshalb die Schaffung von Ersatzwohnraum grundsätzlich ausgeschlossen wäre, dann hinderte dies nicht nur die Berücksichtigung eines vom Betroffenen geschaffenen Ersatzraumes, sondern dann stünde dies auch einer Handhabung entgegen, bei der Genehmigungen erteilt, diese aber mit Zahlungsauflagen zur Förderung des Wohnungsbaus verbunden werden, um auf diesem Weg den Fortfall von Altbauraum auszugleichen (s. dazu das Urteil vom 14. Dezember 1977 - a.a.O. S. 140).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Es ist nicht zulässig, eine Auflage, die einem im behördlichen Ermessen stehenden Verwaltungsakt beigefügt ist, wegen eines Ermessensfehlers gerichtlich isoliert aufzuheben, wenn wie hier die Auflage mit dem Gesamtinhalt des Verwaltungsaktes untrennbar verbunden ist, insbesondere ein Sinnzusammenhang zwischen ihr und dem Verwaltungsakt derart besteht, daß die Ermessensentscheidung eine Einheit bildet (BVerwGE 55, 135 [137]).

    Sie müssen sachgerecht sein und dürfen nicht im Widerspruch zum Zweck des Verwaltungsakte stehen (BVerwGE 3, 6, 145 [147]; 55, 135 [140]).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

    Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, eine Genehmigung, die sie nach der gegebenen Sachlage rechtsfehlerfrei versagen dürfte, statt dessen unter Beifügung von Nebenbestimmungen zu erteilen (vgl. § 36 Abs. 1 VwVfG; Urteile vom 14. Dezember 1977 - BVerwG VIII C 28.77 - BVerwGE 55, 135 (140) [BVerwG 14.12.1977 - 8 C 28/77] und vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 11 S. 29 (36)).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 48.83

    Rechtmäßigkeit von Auflagen in Zusammenhang mit einer erteilten

    Der erkennende Senat hat dies in seinemUrteil vom 12. März 1982 - BVerwG 8 C 23.80 - BVerwGE 65, 139 [140 ff.] - unter Aufgabe derim Urteil vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 8 C 28.77 - BVerwGE 55, 135 [140 ff.] vertretenen gegenteiligen Meinung - näher dargelegt.

    Daraus folgt, daß es gleichfalls in deren Ermessen steht, eine Genehmigung, die sie nach Lage der Dinge fehlerfrei versagen dürfte, anstatt dessen unter Beifügung von Nebenbestimmungen zu erteilen (vgl. § 36 Abs. 2 VwVfG sowie Urteil vom 14. Dezember 1977 a.a.O. S. 140).

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 1977 a.a.O. S. 140 klargestellt; das Bundesverfassungsgericht hat diese Würdigung bekräftigt (vgl.Beschluß vom 2. Dezember 1980 - 1 BvR 436, 437/78 - BVerfGE 55, 249 [259]).

  • VG Berlin, 22.06.2016 - 24 K 239.15

    Erlaubnis, für Dritte Hunde auszubilden

    Als Auflage ist die Nebenbestimmung der Auferlegung einer Dokumentationspflicht mit einer isolierten Anfechtungsklage anfechtbar (vgl. Kopp, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 36 Rdnr. 29; BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 112, 221 (224); BVerwG, Urteil vom 14.12.1977 - 8 C 28.77 - BVerwGE 55, 135 (137); BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 165.65 - BVerwGE 36, 145 (154)).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Es ist nicht zulässig, eine Auflage, die einem im behördlichen Ermessen stehenden Verwaltungsakt beigefügt ist, wegen eines Ermessensfehlers gerichtlich isoliert aufzuheben, wenn wie hier die Auflage mit dem Gesamtinhalt des Verwaltungsakts untrennbar verbunden ist, insbesondere ein Sinnzusammenhang zwischen ihr und dem Verwaltungsakt derart besteht, daß die Ermessensentscheidung eine Einheit bildet (BVerwGE 55, 135 [BVerwG 14.12.1977 - 8 C 28/77] [137]).

    Sie müssen sachgerecht sein und dürfen nicht im Widerspruch zum Zweck des Verwaltungsakts stehen (BVerwGE 36, 145 [147]; 55, 135 [140]).

  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

    Nach Auffassung des Senats handelt es sich bei der Festlegung nämlich um eine eigene, auf Art. 60 Abs. 2 Satz 2 BayBO gestützte bauaufsichtliche Maßnahme (BayVGH vom 10.8.1977 BayVBl 1978, 408: "förmlicher Rechtsakt"), die - entgegen einer insoweit missverständlichen Formulierung im Beschluss vom 14. November 2000 (1 ZS 00.2527) - nicht schon in der "Darstellung der neuen Geländeoberfläche in den genehmigten Bauvorlagen" zu sehen ist (ausführlich: BayVGH vom 18.3.1994 - 26 B 92.2782; zum Meinungsstand vgl. BayVGH vom 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - Juris).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Zwar wird angenommen, im Falle "modifizierender" Auflagen sei die Verpflichtungsklage die allein gegebene Klageart (vgl BVerwGE 55, 135, 137; 56, 254, 256; 65, 139, 141; BSGE 61, 235, 236 f = SozR 2200 § 355 Nr. 8).
  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20

    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

    Die weiter genannten Entscheidungen (BayVGH, U.v. 10.8.1977 - 269 II 72 - BayVBl 1978, 408; OVG SH, B.v. 4.5.2010 - 1 MB 5/10 - juris; VG Saarland, U.v. 31.7.2019 - 5 K 2421/17 - juris) befassen sich mit den baurechtlichen Auswirkungen von Veränderungen der Geländeoberfläche, haben aber keine Bedeutung für das auf dem Gedanken des Erschließungsvorteils beruhende Erschließungsbeitragsrecht.
  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 113.76

    Genehmigungsbedürftigkeit des Abbruchs von Wohngebäuden - Isolierte Anfechtung

    In einigen am heutigen Tage ergangenen Urteilen, insbesondere in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil BVerwG 8 C 28.77, hat der erkennende Senat entschieden, daß bei Ausübung dieses Ermessens - in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Wahl einer den Betroffenen weniger beschwerenden Maßnahme - ein Interessenausgleich dadurch bewirkt werden kann, daß aufgrund von Art. 6 § 1 Abs. 2 MRVerbG in Verbindung mit allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen die beantragte Abbruchsgenehmigung mit der Auflage erteilt wird, eine Abstandssumme zu zahlen, die für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues eingesetzt wird.

    In dem schon genannten Urteil BVerwG 8 C 28.77 hat der erkennende Senat folgendes dargelegt:.

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

  • VG Karlsruhe, 02.02.2000 - 6 K 3124/99

    Rechtliche Einordnung des Einzelfallverbots einer selbständigen Erwerbstätigkeit;

  • VGH Hessen, 01.09.1994 - 3 UE 154/90

    Klageart - Anfechtung einer mit einer Rodungsgenehmigung verbundenen

  • BVerwG, 27.06.2006 - 5 B 108.05

    Zulassung der Revision wegen geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung der

  • VG Saarlouis, 29.10.2008 - 5 K 98/08

    Baugrundstück und Abstandsfläche bei Windenergieanlagen nach der LBO Saarland

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1991 - 8 S 2672/90

    Flugplatzzwang im Interesse der öffentlichen Luftverkehrssicherheit - zur

  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31

    Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip;

  • OVG Berlin, 24.01.1989 - PV Bln 13.88

    Erklärung der Unwirksamkeit der Wahl zum Personalrat; Auswirkung des

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85

    Dienstordnung

  • VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Folgeantragstellers gegen das der

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1980 - XI 1882/79

    Asylbewerber - Aufenthaltserlaubnis - Passauflage- Sparauflage

  • VG Bremen, 15.11.2018 - 5 K 2030/17

    Befristete Betriebserlaubnis von zwei Spielhallen - Befristung;

  • OVG Bremen, 18.01.1983 - 1 BA 39/82

    Rechtmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen; Auflage zur Zahlung

  • OVG Berlin, 26.06.2003 - 2 S 20.03

    Beantragung von Investitionen für den Umbau und Modernisierung eines

  • VGH Hessen, 28.08.1991 - 4 UE 1392/88

    Zur Rechtmäßigkeit monatlicher Ausgleichszahlungen als Auflage zu einer

  • OVG Bremen, 01.07.1980 - 1 B A 74/79

    Klage gegen eine Auflage zu einer Baugenehmigung; Anspruch eines

  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 10.599

    Auflagen; Glücksspiel; Minderjährigenschutz; Altersverifikation; Einsichtsrechte

  • VG Regensburg, 28.01.2010 - RO 5 K 08.2047

    Nebenbestimmungen; Auflagen; Minderjährigen- und Jugendschutz;

  • VG Frankfurt/Main, 01.10.1996 - 10 E 1542/91
  • AG Hamburg, 29.08.2013 - 44 C 20/13

    Wohnraummiete in Hamburg: Erfordernis einer Zweckentfremdungsgenehmigung bei

  • VG Regensburg, 03.08.2009 - RO 5 K 08.2050

    Werbebeschränkungen; gesetzeswiederholende Auflagen

  • VG Berlin, 06.04.2016 - 24 K 218.14

    Statthaftigkeit der isolierten Anfechtung der Erhebung einer

  • VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.293

    Lotterieeinnehmer; OHG; Erlaubnisgebühr; wirtschaftliche Bedeutung;

  • VG Freiburg, 03.10.1978 - VS. VI 707/76

    Ausdrückliche Stellung des Feststellungsantrages erst in der mündlichen

  • VG Regensburg, 06.05.2010 - RO 5 K 10.217

    Zulässigkeit von Gebühren sowie Auflagen und Befristungen i.R.d. Erteilung einer

  • OLG Hamm, 14.03.1994 - 3 Ss OWi 63/94

    Abfallgesetz, Abgrabungsgesetz, Begrenzung durch Bußgeldbescheid,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht