Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,261
BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75 (https://dejure.org/1978,261)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1978 - 1 C 43.75 (https://dejure.org/1978,261)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1978 - 1 C 43.75 (https://dejure.org/1978,261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei - Widerruf der Erlaubnis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Entzug der Geststättenerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 205
  • NJW 1979, 772
  • MDR 1978, 1047
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75
    Die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis hängt nicht davon ab, ob sich die Befürchtung nicht ordnungsgemäße Gewerbeausübung aus heutiger Sicht als berechtigt erweist, da die gerichtliche Entscheidung über die Klage auf Aufhebung der Widerrufsverfügung allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes abzustellen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 und vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - GewArch. 1977, 22).
  • BVerwG, 30.09.1976 - 1 C 29.75

    Unzuverlässigkeit eined Gastwirtes - Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75
    Die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis hängt nicht davon ab, ob sich die Befürchtung nicht ordnungsgemäße Gewerbeausübung aus heutiger Sicht als berechtigt erweist, da die gerichtliche Entscheidung über die Klage auf Aufhebung der Widerrufsverfügung allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes abzustellen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 und vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - GewArch. 1977, 22).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15

    Betäubungsmittel; Diskothek; Gewerbeuntersagung; Interessenabwägung; Polizei;

    Ein Gastwirt ist u.a. dann unzuverlässig, wenn er im Rahmen seines Betriebes selbst strafbare Handlungen begeht oder strafbare Handlungen anderer duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44.86 -, BVerwGE 81, 74; Urteil vom 28.07.1978 - I C 43.75 -, BVerwGE 56, 205).

    Er ist zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet, um den Umgang mit Betäubungsmitteln und damit strafbare Handlungen in seiner Gaststätte zu unterbinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.07.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Das Berufungsgericht geht davon aus, daß ein Gastwirt u.a. dann unzuverlässig ist, wenn er im Rahmen seines Betriebs selbst strafbare Handlungen begeht oder strafbare Handlungen anderer duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterläßt (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 56, 205).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung zum Widerruf anderer nach gewerberechtlichen Spezialgesetzen erteilter Erlaubnisse (vgl. für den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BVerwGE 56, 205 (208); Beschluß vom 1. März 1991 - BVerwG 1 CB 4.91 - Beschluß vom 25. Januar 1994 - BVerwG 1 B 212.93 - GewArch 1995, 121 ; Beschluß vom 19. Mai 1994 - BVerwG 1 B 104.94 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 6 = GewArch 1994, 341).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht