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   BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76   

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BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76 (https://dejure.org/1978,33)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1978 - 1 C 79.76 (https://dejure.org/1978,33)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1978 - 1 C 79.76 (https://dejure.org/1978,33)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Wertordnung der Grundrechte - Erteilung der Aufenthaltserlaubnis - Schutzgebot - Güterabwägung - Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 246
  • MDR 1979, 342
  • DVBl 1979, 286
  • DÖV 1979, 293
  • DÖV 1981, 425
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Der Zweck der Abschreckung anderer Ausländer rechtfertigt in diesem Falle die Versagung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht (Abweichung von BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]).

    Dieser Zwang ist grundsätzlich geeignet, die betroffene Ehe zu erschüttern und zu gefährden (BVerwGE 42, 133 [136]).

    Wie oben ausgeführt worden ist, muß das Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abgewogen werden mit dem öffentlichen Interesse daran, den Ausländer aus dem Geltungsbereich des Ausländergesetzes fernzuhalten (BVerwGE 42, 133 [134]).

    Das öffentliche Interesse, den Ausländer aus dem Geltungsbereich des Ausländergesetzes fernzuhalten, hat zurückzutreten, wenn es nicht schwer wiegt (BVerwGE 42, 133 [137]).

    Die Fälle mittlerer und schwerer Kriminalität werden in der Regel zu dem Bereich der schwerwiegenden Gründe rechnen (BVerwGE 42, 133 [138]).

    An der in BVerwGE 42, 133 (139) für die Ausweisung von Ausländern, die mit Deutschen verheiratet sind, vertretenen abweichenden Ansicht hält der Senat nicht fest.

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Entgegen der Ansicht der Beklagten greift die Rechtsprechung, nach der für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwGE 48, 299 [305]), hier nicht Platz.

    Der Ablehnungsgrund muß nach dem Ergebnis der Abwägung ein solches Gewicht haben, daß die Anwesenheit des Ausländers trotz bestehender Ehe mit einem Deutschen nicht (weiter) hingenommen werden kann (BVerwGE 48, 299 [303]).

    Gehören z.B. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit zu der Familie des Ausländers, so wird das um des Familienschutzes willen grundsätzlich die Gründe verstärken, die für den Aufenthalt sprechen (BVerwGE 48, 299 [303]).

  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Insofern hat die Rechtsstellung des ausländischen Ehegatten eines Deutschen Ähnlichkeit mit der, die Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften zukommt (EuGH, Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - [Slg 1975, 297 = NJW 1975, 1096], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [Slg 1977, 1999 = NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60), ohne daß allerdings daraus zugleich folgte, dem mit einem Deutschen verheirateten Ausländer könnte der Aufenthalt stets auch dann ohne weiteres verwehrt werden, wenn er Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften versagt werden darf.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Befreiung vom Militärdienst - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Danach beanspruchen Ehe und Familie in der Wertordnung des Grundgesetzes einen hohen Rang (BVerwGE 42, 143 [148]).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Insofern hat die Rechtsstellung des ausländischen Ehegatten eines Deutschen Ähnlichkeit mit der, die Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften zukommt (EuGH, Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - [Slg 1975, 297 = NJW 1975, 1096], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [Slg 1977, 1999 = NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60), ohne daß allerdings daraus zugleich folgte, dem mit einem Deutschen verheirateten Ausländer könnte der Aufenthalt stets auch dann ohne weiteres verwehrt werden, wenn er Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften versagt werden darf.
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Der Staat muß zwar nachteilige Auswirkungen seiner Maßnahmen auf die Erhaltung von Ehe und Familie im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzen, zugleich aber auch die Belange der Allgemeinheit angemessen wahren (BVerfGE 42, 95 [101]).
  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Es begrenzt nicht nur das in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessen (BVerwGE 36, 45 [48]), sondern muß als verfassungsrechtliches Gebot aus den oben dargelegten Gründen bereits bei der Auslegung und Anwendung der dem ausländerbehördlichen Ermessen vorgeschalteten unbestimmten Rechtsbegriffe berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 16.12.1970 - I B 70.70
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, dessen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht der Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. u.a. Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 1]), darf die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt.
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Bei einer Verpflichtungsklage, wie sie der Kläger erhoben hat, ist nämlich unbeschadet der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (BVerwGE 37, 151 [152 f.]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
    Er umfaßt insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung (BVerwGE 42, 148 [154]).
  • BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 33.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ermessen der Ausländerbehörde hinsichtlich

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 43.69

    Voraussetzungen der Berechtigung eines Ausländers zur Ausübung eines

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - [NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81] = DVBl. 1982, 645 = InfAuslR 1982, 122]).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]) ist der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland zwar in dem Sinne weit zu verstehen, daß er eine Vielzahl öffentlicher Interessen einschließt, die zudem einem zeitlichen und örtlichen Wandel auch hinsichtlich ihres Gewichts unterworfen sein können.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Danach ist aufgrund einer Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, daß sie die bei Ablehnung der Erlaubnis zu erwartende Beeinträchtigung für Ehe und Familie des Ausländers eindeutig überwiegen (vgl. Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - BVerwGE 56, 246 (250 f.) [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; Urteil vom 27. August 1996, a.a.O.).

    Daß Ehe und Familie unter dem staatlichen Schutz gemäß Art. 6 GG stehen und die Verwirklichung dieses Schutzes im Einzelfall im Rahmen anderer Bestimmungen als im öffentlichen Interesse liegend gelten mag (Urteil vom 27. September 1978, a.a.O., S. 248), steht dem nicht entgegen.

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