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   BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77   

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BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77 (https://dejure.org/1978,17)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1978 - 1 C 48.77 (https://dejure.org/1978,17)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 (https://dejure.org/1978,17)
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Griechischer Kürschner

Aufenthaltserlaubnis

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis - Geltungsbereich des Ausländergesetzes - Gewerbe - Wohlwollensklausel - Selbständige Erwerbstätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 254
  • NJW 1979, 1112
  • MDR 1979, 427
  • MDR 1979, 428
  • DÖV 1979, 371
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    Die Ermessensfreiheit ist ferner durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung eingeschränkt, wie z.B. durch den nach Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie (BVerwGE 36, 45 [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 63).

    Auch die Gültigkeit dieser Vorschrift hat der Senat bejaht (BVerwGE 36, 45 [47]).

    c) Auf Grund des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens ist danach die Ausländerbehörde grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ein Gewerbe betreiben darf (BVerwGE 36, 45 [47]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 13; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung , nach der grundsätzlich Gewerbefreiheit herrscht, steht ebenfalls, nicht entgegen Sie hat keinen Vorrang gegenüber den speziellen Aufenthaltsrechtlichen Regelungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG (BVerwGE 36, 45 [48]; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 [a.a.O.]).

    Aber nicht jeder auf eine gewisse Dauerhaftigkeit gerichtete Aufenthalt (vgl. zum Begriff der Einwanderung BVerwGE 36, 45 [51]) beeinträchtigt solche Belange oder ist als unerwünscht im Ermessenswege möglichst zu verhindern.

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    Er umfaßt mehr als die öffentliche Sicherheit und Ordnung (BVerwGE 42, 148 [154]).

    Im übrigen soll der Behörde ein grundsätzlich weites Ermessen eröffnet sein (BTDrucks. IV/868 S. 12; BVerwGE 42, 148 [156]), das eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit denen des Ausländers erfordert.

    Es wird ebenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip und den sich aus ihm herleitenden Rechtsgrundsätzen begrenzt, wie das Willkürverbot (BVerwGE 42, 148 [156]) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG I B 239.77 -) und des Vertrauensschutzes (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 83, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 93).

    Auch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) kann ihm Schranken setzen (BVerwGE 42, 148 [157]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats umfaßt der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG auch einwanderungspolitische Interessen (BVerwGE 42, 148 [154]).

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 33.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ermessen der Ausländerbehörde hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    c) Auf Grund des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens ist danach die Ausländerbehörde grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ein Gewerbe betreiben darf (BVerwGE 36, 45 [47]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 13; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).

    Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - (a.a.O.) entschieden.

    Desgleichen gebietet bloßer Konkurrenzschutz zugunsten vorhandener Betriebe und anderer Berufsinteressenten nicht die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne des Art. 1 Abs. 2 NV (Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 [a.a.O.]).

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 43.69

    Voraussetzungen der Berechtigung eines Ausländers zur Ausübung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    c) Auf Grund des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens ist danach die Ausländerbehörde grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ein Gewerbe betreiben darf (BVerwGE 36, 45 [47]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 13; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).

    Das hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - (a.a.O.) entschieden.

    Desgleichen gebietet bloßer Konkurrenzschutz zugunsten vorhandener Betriebe und anderer Berufsinteressenten nicht die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne des Art. 1 Abs. 2 NV (Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 [a.a.O.]).

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    Der Senat hat dementsprechend anerkannt, daß die Ausländerbehörde im Rahmen ihres Ermessens auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (BVerwGE 38, 90 [91]).

    Von ihm ist auf Grund einer angemessenen Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers pflichtgemäß Gebrauch zu machen (BVerwGE 38, 90 ).

    Der Senat hat ferner ausgesprochen, daß die Ausländerbehörde ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei ausübt, wenn sie eine zu Erwerbszwecken begehrte Aufenthaltserlaubnis verweigert, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (BVerwGE 38, 90 [93]).

  • BVerwG, 16.12.1970 - I B 70.70
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    Auch diese Ermessensermächtigung widerspricht nicht höherrangigem Recht (BVerwGE 3, 235 [236]; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG I B 70.70 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 13 ).

    c) Auf Grund des nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens ist danach die Ausländerbehörde grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ein Gewerbe betreiben darf (BVerwGE 36, 45 [47]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 und BVerwG 1 C 43.69 - [Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 13; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 - [a.a.O.]).

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung , nach der grundsätzlich Gewerbefreiheit herrscht, steht ebenfalls, nicht entgegen Sie hat keinen Vorrang gegenüber den speziellen Aufenthaltsrechtlichen Regelungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG (BVerwGE 36, 45 [48]; Beschluß vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 70.70 [a.a.O.]).

  • Drs-Bund, 28.12.1962 - BT-Drs IV/868
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    Im übrigen soll der Behörde ein grundsätzlich weites Ermessen eröffnet sein (BTDrucks. IV/868 S. 12; BVerwGE 42, 148 [156]), das eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit denen des Ausländers erfordert.

    Das entspricht dem Gesetzeszweck (BTDrucks. IV/868 S. 13).

  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77

    Gebäudeabbruch

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    Es ist nicht zulässig, eine Auflage, die einem im behördlichen Ermessen stehenden Verwaltungsakt beigefügt ist, wegen eines Ermessensfehlers gerichtlich isoliert aufzuheben, wenn wie hier die Auflage mit dem Gesamtinhalt des Verwaltungsaktes untrennbar verbunden ist, insbesondere ein Sinnzusammenhang zwischen ihr und dem Verwaltungsakt derart besteht, daß die Ermessensentscheidung eine Einheit bildet (BVerwGE 55, 135 [137]).

    Sie müssen sachgerecht sein und dürfen nicht im Widerspruch zum Zweck des Verwaltungsakte stehen (BVerwGE 3, 6, 145 [147]; 55, 135 [140]).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    Soweit aus den in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG niedergelegten Prinzipien der Gewaltenteilung, der Demokratie und des Rechtsstaats herzuleiten ist, daß der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen hat (BVerfGE 45, 400 [417 ff.]; 47, 46 [78 f.]; BVerwGE 47, 194 [197 f.]; 47, 201 [203]), ist dem ebenfalls genügt.
  • BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
    Das kann namentlich bei Entscheidungen über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG ) gelten, bei denen die Dauer des Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes und die Folgen dieses Aufenthalte für die Lebensverhältnisse des Ausländers zu berücksichtigen sind (Beschluß von 29. Juni 1978 - BVerwG 1 B 163.78 -).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger

  • BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76

    Antrag auf Gewährung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Antrag auf Beiordnung

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 54.73

    Inhalt und Umfang der Betriebspflicht von Taxis - Ableitung einer Pflicht des

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • Drs-Bund, 06.02.1962 - BT-Drs IV/174
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BVerwG, 10.04.1956 - I C 31.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Dass eine Nebenbestimmung irgendeinem legitimen Verwaltungszeck dient, reicht nicht aus (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 36, Rn. 54); sie muss ihre Rechtfertigung vielmehr in dem Zweck des Gesetzes und der vom Gesetzgeber gewollten Ordnung der Materie finden (vgl. BVerwGE 51, 164 ; 56, 254 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1980 - XI 2171/77
    Zur rechtlichen Zulässigkeit der nachträglichen Einschränkung einer unbeschränkt erteilten Aufenthaltserlaubnis für einen griechischen Staatsangehörigen (Anschluß BVerwG, 1978-09-27, BVerwGE 56, 254).

    Diese Regelung ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl BVerwG, Urteile vom 1.7.1975, BVerwGE 49, 36, 43, und vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 160).

    Dabei sind - wie bei der Regelung in § 7 Abs. 3 AuslG (vgl dazu BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254) - die für die Ermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG geltenden Schranken zu beachten; die nachträglich verfügten Nebenbestimmungen müssen aufenthaltsrechtlich erheblich und sachgerecht sein.

    Es bedarf demzufolge im vorliegenden Zusammenhang keiner weiteren und eingehenderen Erörterung der Frage, in welcher Weise diese gewerberechtlichen Erwägungen Einfluß auf die aufenthaltsrechtliche Beurteilung griechischer Staatsangehöriger haben können (vgl dazu BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 261).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27.9.1978 (BVerwGE 56, 254, 270) zu Recht ausgeführt hat, umfaßt der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland iS von § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG - deren Beeinträchtigung durch eine Auflage nach § 7 Abs. 4 AuslG verhindert werden kann und gegebenenfalls auch verhindert werden muß - auch einwanderungspolitische Interessen, jedoch ist nicht jeder auf eine gewisse Dauerhaftigkeit gerichtete Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet unerwünscht.

    In gleicher Weise bestand keine rechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Aufenthaltserlaubnis des Klägers wegen des Konkurrenzschutzes zugunsten vorhandener Betriebe und anderer Berufsinteressenten (vgl zu diesen Fragen im einzelnen BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 270).

    Die Wohlwollensklausel schließt zwar das ausländerbehördliche Ermessen auch für die mit einer Aufenthaltserlaubnis in Zusammenhang stehenden Nebenbestimmungen - nach § 7 Abs. 3 und 4 AuslG - nicht aus, hat aber insoweit ermessensbeschränkende Wirkung (vgl dazu im einzelnen BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 266).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 267) für den Fall der beantragten Erweiterung einer bis dahin auf unselbständige Erwerbstätigkeit beschränkten Aufenthaltserlaubnis entschieden.

    Es kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise diese Erwägung im Einzelfall bei der erstmals beantragten Erweiterung der Aufenthaltserlaubnis eine Rolle spielen kann (vgl dazu einerseits BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 267, andererseits BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, DÖV 1979, 374).

    Denn auch im Rahmen der Ermessensausübung stellen Gründe des Konkurrenzschutzes bei einer am Zweck des deutsch-griechischen Vertrags orientierten, wohlwollenden Beurteilung keinen zulässigen Grund dar, eine selbständige Erwerbstätigkeit zu unterbinden (vgl BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 272).

    Denn die gegebenen Umstände des Einzelfalls, die bei der Ermessensausübung umfassend zu würdigen und abzuwägen sind (vgl dazu BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 267), lassen hier das Interesse des Klägers daran vorrangig erscheinen, jedenfalls mehr als die eine, in M. betriebene Gaststätte - "H." - weiterhin führen zu dürfen.

    Unter diesen Umständen kann es hier dahinstehen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise auch die Tatsache, daß die Familie des Klägers - seine Ehefrau und die 3 in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1966, 1970 und 1973 geborenen Kinder - sich bei ihm aufhält, bei der Ermessensausübung zu beachten war (vgl zur Bedeutsamkeit familiärer Bindungen in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 27.9.1978, BVerwGE 56, 254, 268).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Erlaubt eine gesetzliche Bestimmung, dass ein Verwaltungsakt mit einer Auflage versehen wird, muss die Auflage inhaltlich vom Zweck des Verwaltungsakts gedeckt sein (BVerwGE 56, 254, 260 f.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 36 Rdn. 54).
  • BVerwG, 12.12.1980 - 1 C 70.78

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft -

    Er verweist hierzu auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1978 (BVerwGE 56, 254).

    Wie im Urteil vom 27. September 1978 (BVerwGE 56, 254 [263]) kann der Senat auch hier offenlassen, ob Art. 1 Abs. 2 NV die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, wonach die Aufenthaltserlaubnis bei Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland nicht erteilt werden darf, in der Weise einschränkt, daß griechischen Staatsangehörigen die Aufenthaltserlaubnis nur dann wegen Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland versagt oder beschränkt werden muß, wenn dem Aufenthalt Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Volksgesundheit oder Sittlichkeit entgegenstehen.

    Von einer Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG kann vielmehr nur die Rede sein, wenn diese Beeinträchtigung von beachtlichem Gewicht ist (BVerwGE 56, 254 [258]).

    Bei einem Ausländer, der wie der Kläger nicht etwa zum Zwecke einer selbständigen Erwerbstätigkeit in den Geltungsbereich des Ausländergesetzes einreisen will, sondern sich hier ohnehin bereits rechtmäßig aufhält, kann die Prüfung der Eignungsbedenken ohne Beeinträchtigung aufenthaltsrechtlich erheblicher Belange der für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis zuständigen Behörde überlassen bleiben (BVerwGE 56, 254 [269 f.]).

    Dies wird durch die gesetzliche Regelung über die Aufenthaltsberechtigung (§ 8 AuslG) bestätigt (BVerwGE 59, 104 [107 f.]) und hat erst recht im Rahmen des deutsch-griechischen Vertrags zu gelten, dessen Art. 1 Abs. 2 sich gerade auch auf den längeren und dauernden Aufenthalt bezieht mit dem Ziel, ihn wohlwollend zu ermöglichen (BVerwGE 56, 254 [270]).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 1978 (BVerwGE 56, 254 [262 ff.]) im einzelnen dargelegt hat, schließt weder der deutsch-griechische Vertrag noch das Europäische Niederlassungsabkommen diese Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde aus.

    Dieses gilt nicht nur für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, sondern auch für die damit in Zusammenhang stehende Beifügung von Nebenbestimmungen und daher auch für Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung eines Gewerbes (BVerwGE 56, 254 [266 f.]).

    In diesem Sinne wirkt Art. 7 NV als Ausdruck eines der Vertragszwecke auf das Ermessen begrenzend ein (BVerwGE 56, 254 [267]).

    Je länger und intensiver ein griechischer Staatsangehöriger im Geltungsbereich des Ausländergesetzes sich seine Lebensgrundlage geschaffen und ausgebaut hat und in den hiesigen Lebensverhältnissen verwurzelt ist, desto weniger ist es in der Regel bei verhältnismäßiger und wohlwollender Handhabung des ausländerbehördlichen Ermessens gerechtfertigt, ihn in der Entfaltung seiner wirtschaftlichen Existenz weiterhin ausländerrechtlich zu beschränken (BVerwGE 56, 254 [268]).

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Nach der Rechtsprechung des Senats, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49, 168 [181 ff.]) bestätigt hat, ist diese Regelung verfassungsmäßig (BVerwGE 56, 254 [257 ff.]).

    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]) ist der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland zwar in dem Sinne weit zu verstehen, daß er eine Vielzahl öffentlicher Interessen einschließt, die zudem einem zeitlichen und örtlichen Wandel auch hinsichtlich ihres Gewichts unterworfen sein können.

    Diese Entscheidung verlangt eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt (BVerwGE 38, 90; 56, 254 [259 f.]; 59, 104 [108]).

  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet -

    Die Ausländerbehörde ist aufgrund des ihr nach § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit ein Ausländer im Bundesgebiet ein Gewerbe betreiben darf; dementsprechend entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen auch darüber, ob sie einem Ausländer, dem sie durch eine Auflage selbständige Erwerbstätigkeiten untersagt hat, nachträglich die Ausübung eines Gewerbes ermöglichen will (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 23).

    Das behördliche Ermessen ist ausgeschlossen, wenn durch die beabsichtigte Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden; in diesem Fall darf die Ausländerbehörde die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht ermöglichen (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).

    Die Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland muß von beachtlichem Gewicht sein; nicht jede Gefährdung eines noch so geringen öffentlichen Interesses schließt bereits die Erlaubnis zwingend aus (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 61, 105 [BVerwG 16.10.1980 - 8 C 10/80]).

    Das Aufenthaltsrecht hebt die gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen nicht an (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 29.77 - a.a.O.) und überläßt unter den genannten Umständen ihre Prüfung der zuständigen Gewerbebehörde, wenn nicht ausnahmsweise die Verwirklichung des Vorhabens des Ausländers ohnehin erkennbar unmöglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 30.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 13 b; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).

    Ein mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sich verstärkendes Gewicht des privaten Interesses, eine selbständige Tätigkeit aufnehmen zu dürfen, kann aber im Einzelfall zum Vorrang dieses Interesses führen, etwa dann, wenn der Ausländer - z.B. aus gesundheitlichen Gründen - seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen oder sonst langfristig auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr angemessen unterkommen kann (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Der Senat hat ihre Verfassungsmäßigkeit wiederholt bejaht (BVerwGE 49, 36 [43]; 56, 254 [260]; Urteil vom 15. Dezember 1981 - BVerwG 1 C 145.80 - DVBl. 1982, 306).

    Das Ermessen wird durch die auch für § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG geltenden Schranken begrenzt, insbesondere durch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauens Schutzes sowie durch die Grundrechte, also auch durch das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwGE 56, 254 [260 f.]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats übt die Ausländerbehörde ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei aus, wenn sie einen zu Erwerbszwecken erstrebten Aufenthalt verweigert, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (BVerwGE 38, 90 [93]; 56, 254 [270]).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Insoweit liegt es nicht anders als bei der früheren Regelung des § 7 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl I S. 353 ), deren Verfassungsmäßigkeit in der Rechtsprechung des erkennenden Senats anerkannt war (vgl. z.B. BVerwGE 49, 36 ; 56, 254 ; 64, 285 ).

    Sie müssen mithin aufenthaltsrechtlich erheblichen Zwecken dienen und in diesem Sinne sachgerecht sein, dürfen also z.B. nicht im Widerspruch zum Zweck der Aufenthaltsgenehmigung stehen (BVerwGE 56, 254 ).

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    aa) Soweit sich - wie hier - die Voraussetzungen für die Beifügung einer Nebenbestimmung nicht aus einer spezialgesetzlichen Vorschrift ergeben, muss sie sich im Rahmen der Zwecksetzung des Hauptverwaltungsaktes und der für diesen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen halten sowie sachbezogen und sachgerecht sein (vgl. BVerwGE 36, 145, 147; 51, 164, 166; 56, 254, 261; 64, 285, 288; BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94, 95; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 36 Rdn. 55 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 11.12.1980 - L 1 Ar 832/78

    Arbeitserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Erwerbstätigkeit; Verfügbarkeit

    Derartige Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis dienen der Wahrung der Belange der Bundesrepublik Deutschland i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG; die Vorschriften der §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 3 AuslG widersprechen insoweit nicht höherrangigem Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 - BVerwGE 56, 254, 257 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 30.77 - DVBl. 1979, 585, 586; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 29.77 - …

    In diesem Sinne ist auch bezüglich der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit anerkannt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur die aufenthaltsrechtliche bzw. ausländerpolizeilichen Gesichtspunkte prüft, nicht jedoch die gewerberechtlichen Voraussetzungen, die außerdem gegeben sein müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, a.a.O., S. 269 f).

    Die Vielfalt der möglichen Interessenlagen entzieht sich zwar sowohl einem generellen gesetzlichen Regelungsprinzip als auch einer kasuistischen Erfassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, a.a.O., 259), es ist aber doch gesicherte Rechtsprechung, daß dieser Begriff die Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Belange einschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973, a.a.O.), daß die Ausländerbehörde im Rahmen ihres Ermessens auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 29.77 -, a.a.O., 589; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 30.76 -, a.a.O., 587).

    Hierzu gehört insbesondere die Beachtung einwanderungspolitischer Interessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 - a.a.O., 270; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 22.76 - BVerwGE 56, 273, 280).

    Die Ausländerbehörde übt ihr Ermessen in der Regel fehlerfrei aus, wenn sie eine zu Erwerbszwecken begehrte Aufenthaltserlaubnis verweigert, um eine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden (vgl. bezüglich einer unselbständigen Erwerbstätigkeit: BVerwG, Urteil vom 29. April 1971 - 1 C 7.69 - BVerwGE 38, 90, 93; bezüglich einer selbständigen Erwerbstätigkeit: BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 22.76 -, a.a.O.).

    Es ist daher sachgerecht, die Aufenthaltserlaubnis durch Nebenbestimmungen dem zugelassenen Aufenthaltszweck entsprechend auszugestalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, a.a.O., 261; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 29.77 - a.a.O., 591; BVerwG, Urteil vom 27. September 1978 - 1 C 30.76 -, a.a.O. 587; Hanau, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 51.81

    Türkischer Staatsangehöriger - Aufenthaltserlaubnis - Gewerbesperrvermerk -

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76

    Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer

  • LSG Hessen, 11.12.1980 - L - 1/Ar - 832/78

    Anspruch eines libanesischen Staatsangehörigen auf Gewährung von

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

  • BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81

    Aufforderung zur Ausreise eines Asylbewerbers nach Ablehnung seines Asylantrages

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

  • BVerwG, 23.09.1981 - 1 B 90.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

  • BVerwG, 17.11.1980 - 1 B 818.80

    Ausländer - Deutsch-türkisches Niederlassungsabkommen - Wohlwollensklausel -

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/05

    Gewährung von Vollzugslockerungen durch Justizvollzugsanstalt; Reichweite der

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 83.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ehegattennachzug zu Ausländern -

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern -

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 25.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

  • VGH Hessen, 07.11.1988 - 13 UE 1656/87

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2012 - 17 B 779/12

    Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung betreffend eine Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung -

  • BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung -

  • BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht

  • BVerwG, 30.01.1986 - 1 A 80.85

    Aufenthaltserlaubnis und Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur

  • BVerwG, 22.02.1980 - 1 B 319.78

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

  • BVerwG, 02.03.1984 - 1 CB 11.84

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 14.10.1981 - 1 B 133.81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1980 - XI 1891/79
  • VG Hannover, 11.01.2010 - 7 B 3473/09

    Aufenthaltserlaubnis; Bundesagentur für Arbeit; USA; Vorrangprüfung; Zustimmung

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

  • VG Düsseldorf, 10.09.2020 - 24 L 792/20

    Türkische Staatsangehörige Selbstständige Erwerbstätigkeit Lebensunterhalt

  • OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
  • BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84

    Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange

  • BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89

    Bestimmtheit des Ermäßigungstatbestandes der "Nettovermögenserträge" in der

  • BVerwG, 20.09.1989 - 1 B 121.89

    Bestimmtheit des Ermäßigungstatbestandes der "Nettovermögenserträge" in der

  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung -

  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

  • BVerwG, 10.06.1994 - 1 B 89.94

    Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer erhebliches und revisibles Recht

  • BVerwG, 03.08.1984 - 1 B 159.83

    Anforderungen an den aufenthaltsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei

  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87

    Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz -

  • VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Folgeantragstellers gegen das der

  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer

  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.637

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Ausnahme

  • OLG Jena, 03.02.2003 - 1 Ws 380/02

    Rechtsmittel eines hauptamtlichen Bewährungshelfers gegen seine Durchsuchung beim

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

  • BGH, 18.10.1978 - IV ZB 43/78

    Beginn der Beschwerdefrist bei ohne Zustellung erfolgter, lediglich formloser

  • BVerwG, 12.10.1982 - 1 C 57.76

    Verbot der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - Beeinträchtigung der

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 77.77

    Abschiebung eines Ausländers

  • BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86

    Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 44.77

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 30.11.2020 - M 27 E 20.4147

    Verlegung von Ausbildungs- und Prüfungszeiten wegen der Corona-Pandemie

  • BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89

    Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.04.1982 - 1 B 168.81

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • LSG Hessen, 27.05.1981 - L 1 Ar 168/81

    Arbeitserlaubnis; Belange der Bundesrepublik Deutschland

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

  • VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TH 898/89

    Zur Abschiebung von Sikhs nach bestandskräftiger Ablehnung ihrer Asylanträge

  • BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 31.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1980 - XI 1882/79

    Asylbewerber - Aufenthaltserlaubnis - Passauflage- Sparauflage

  • BVerwG, 14.12.1979 - 1 B 139.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung politischen Asyls -

  • VGH Hessen, 10.10.1988 - 13 UE 2443/87

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer

  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78

    Ermessen der Ausländerbehörde - Erteilung der Aufenthaltserlaubnis - Ehemann der

  • BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 1336.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung wegen

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Verurteilungen wegen

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/04

    Vollzugsplan: Selbstbindung der Vollzugsbehörde bei Aufstellung und

  • OLG Koblenz, 19.04.1993 - 3 Ws 96/93

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde eines Gefangenen gegen einen Beschluss der

  • BVerwG, 15.09.1986 - 1 ER 220.86

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei ungültigem Pass des

  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 A 77.83

    Rechtssache von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 29.01.1981 - 1 B 7.81

    Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der Versagung einer

  • BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 786.80

    Auslegung des Begriffs der Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des §

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 10.77

    Grundlagen für die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Verlängerung

  • BVerwG, 11.06.1979 - 1 B 247.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 103.77

    Beschränkung der Prüfung des beschließenden Senats auf fristgerecht vorgetragene

  • BVerwG, 30.05.1979 - 1 B 83.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • VG Berlin, 04.03.2008 - 18 V 70.06

    Voraussetzungen für den Nachzug eines 16-jährigen Kindes zum Zwecke der

  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 45.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versagung der

  • BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80

    Antrag auf Erteilung einer Nachzugserlaubnis - Beeinträchtigung der Belange der

  • BVerwG, 18.07.1980 - 1 B 782.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 01.04.1980 - 1 B 111.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Antrag auf Verlängerung der

  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 B 527.78

    Beschränkung einer Prüfung auf fristgerecht vorgetragene Beschwerdegründe -

  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 A 53.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OLG Stuttgart, 03.08.1979 - 4 Ws 206/79

    Gestattungsbegehren eines Häftlings bzgl. der Gewährung des Besuchs durch einen

  • VG Karlsruhe, 02.02.2000 - 6 K 3124/99

    Rechtliche Einordnung des Einzelfallverbots einer selbständigen Erwerbstätigkeit;

  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 A 46.86

    Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft - Beeinträchtigung von Belangen der

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