Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 56, 63
  • NJW 1978, 1933



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Wird zitiert von ... (67)  

  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 303/78  
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  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03  

    Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern

    Ziel der Regelung über die erlaubnispflichtige Sondernutzung ist es, Gefahren für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs möglichst auszuschließen oder doch in erheblichem Maße zu mindern, um die Straße für ihren widmungsgemäßen Benutzungszweck und damit den Gemeingebrauch freizuhalten (vgl. BVerwGE 56, 63, 67 zu den insoweit übereinstimmenden Vorschriften des Landesstraßengesetzes Baden-Württemberg und § 8 Abs. 1 Satz 1 FStrG).

    bb) Einen Marktbezug erlangt § 16 Abs. 1 Satz 1 HessStrG auch nicht dadurch, dass bei der Entscheidung über die Erlaubnis der Sondernutzung dem öffentlich-rechtlichen Bedürfnis nach einem Interessenausgleich bei Zusammentreffen gegenläufiger Straßennutzungsinteressen verschiedener Straßenbenutzer Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerwGE 56, 63, 68).

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88  

    GG Art. 8 Abs. 2; StVO § 29 Abs. 2; VersammlG § 1, § 14,

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