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   BVerwG, 30.11.1978 - II C 6.75   

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BVerwG, 30.11.1978 - II C 6.75 (https://dejure.org/1978,302)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1978 - II C 6.75 (https://dejure.org/1978,302)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1978 - II C 6.75 (https://dejure.org/1978,302)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 98
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Dabei gilt der Grundsatz, dass für die von der Umbildung betroffenen Beamten die bis dahin erlangte beamtenrechtliche Rechtsposition gewahrt bleiben soll und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (BVerwG 11. Juli 1975 - VI C 44.72 - BVerwGE 49, 64; 30. November 1978 - II C 6.75 - BVerwGE 57, 98).

    Die von der Beklagten veranlasste Ausschreibung hätte dementsprechend in der Tat nur der Klärung und Bestimmung gedient, von welchen einzelnen Mitgliedsgemeinden einzelne Mitarbeiter verhältnismäßig anteilig zu übernehmen und einzusetzen waren, um so dem gesetzlichen Anliegen der §§ 128 ff. BRRG und des § 78b SächsKomZG gerecht zu werden, die Rechtsstellung der von der körperschaftlichen Umsetzung betroffenen Angestellten beim Einsatz in der neuen Körperschaft maximal zu wahren (s. BVerwG 30. November 1978 - II C 6.75 - aaO).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13

    Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche

    bb) Das Oberverwaltungsgericht (BA S. 13, 20) hat weiter festgestellt, dass die Organe des beigeladenen Fachbereichs Medizin - das Dekanat mit Beschluss vom 21. Januar 2008 und der Fachbereichsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2010 - wenn auch seiner Ansicht nach in rechtlich nicht tragfähiger Weise, so doch im tatsächlichen Sinne Einvernehmenserklärungen im Hinblick auf die von dem beklagten Universitätsklinikum beschlossene und umgesetzte Stationsschließung abgegeben, also nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zum Ausdruck gebracht haben, dass der beigeladene Fachbereich Medizin die Maßnahme inhaltlich mitträgt bzw. dass über sie völlige Willensübereinstimmung besteht (vgl. zu diesem Sprachsinn: Urteile vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 6.75 - BVerwGE 57, 98 = Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 2 S. 3 und vom 29. April 2004 - BVerwG 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 = Buchholz 451.74 § 9 KHG Nr. 9 S. 5).

    Auch an diese Feststellung ist der Senat - nach § 137 Abs. 2 VwGO - gebunden (zum tatsächlichen Charakter der Ermittlung des Erklärungsinhalts eines behördlichen Mitwirkungsakts in einem Verwaltungsverfahren: Urteile vom 30. November 1978 a.a.O. S. 102 bzw. S. 3 und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 13 S. 29).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Eine andere Beurteilung mag dann in Betracht zu ziehen sein, wenn eine Manipulation des Haushaltssatzungsgebers zum Nachteil eines bestimmten Beamten festgestellt werden kann (vgl. auch BVerwGE 57, 98 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 67/14

    Gewährung von Trennungsentschädigung eines Beamten bei täglicher Rückkehr zum

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1978- II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98 = juris, Rn. 22; Beschluss vom 3. März 1981 - 7 B 36.81 -, Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 3 = juris, Rn. 4.

    vgl. dazu, dass das nach § 128 Abs. 2 Satz 2 erforderlich Einvernehmen dazu dient, den beteiligten aufnehmenden Körperschaften die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen sinnvoll geltend machen und sich vor übermäßigen finanziellen Belastungen bei der Übernahme sachgerecht schützen zu können, BVerwG, Urteil vom 30. November 1978 - II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98 = juris, Rn. 24.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 1978- II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98 = juris, Rn. 24, vom 27. Oktober 1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 179 = juris, Rn. 15, und vom 26. November 2009 - 2 C 15.08 -, BVerwGE 135, 286 = juris, Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1978- II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98 = juris, Rn. 25; siehe in anderem Zusammenhang zur Bedeutung dieses Unterschieds für die Auslegung einer Bestimmung, die die beamtenrechtlichen Folgen einer Organisationsmaßnahme betrifft, das Urteil des Senats vom 30. April 2007 - 1 A 1939/06 -, juris, Rn. 52 (zum Übergang von Versorgungslasten gem. § 132 BRRG).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Eine andere rechtliche Beurteilung käme nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Bewertung des vom Kläger bekleideten Dienstpostens als Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit der Beklagten und damit als Manipulation zum Nachteil des Klägers darstellen würde, d.h. wenn sich die Beklagte bei der Bewertung des Dienstpostens nicht von sachbezogenen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche Erwägungen nur vorgeschoben hätte, um den Kläger weiter auf einem Dienstposten zu verwenden, dem sie in Wahrheit selbst nicht eine dem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimißt (vgl. BVerwGE 57, 98 ; Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 68/14

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und einen Verpflegungszuschuss auf der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1978- II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98 = juris, Rn. 22; Beschluss vom 3. März 1981 - 7 B 36.81 -, Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 3 = juris, Rn. 4.

    vgl. dazu, dass das nach § 128 Abs. 2 Satz 2 erforderlich Einvernehmen dazu dient, den beteiligten aufnehmenden Körperschaften die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen sinnvoll geltend machen und sich vor übermäßigen finanziellen Belastungen bei der Übernahme sachgerecht schützen zu können, BVerwG, Urteil vom 30. November 1978 - II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98 = juris, Rn. 24.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 1978- II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98 = juris, Rn. 24, vom 27. Oktober 1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 179 = juris, Rn. 15, und vom 26. November 2009 - 2 C 15.08 -, BVerwGE 135, 286 = juris, Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1978- II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98 = juris, Rn. 25; siehe in anderem Zusammenhang zur Bedeutung dieses Unterschieds für die Auslegung einer Bestimmung, die die beamtenrechtlichen Folgen einer Organisationsmaßnahme betrifft, das Urteil des Senats vom 30. April 2007 - 1 A 1939/06 -, juris, Rn. 52 (zum Übergang von Versorgungslasten gem. § 132 BRRG).

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 7/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

    Ein "Einvernehmen" setzt eine Willensübereinstimmung zwischen entscheidender und beteiligter Stelle voraus (vgl BSGE 75, 37, 40 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 S 40; BSGE 44, 244, 246 = SozR 7323 § 3 Nr. 1 S 2; vgl auch BVerwGE 57, 98, 101) .
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und

    Sinn des Regelungskomplexes der §§ 128 ff. BRRG ist es lediglich, die Rechtsstellung der Beamten bei körperschaftlicher Umbildung ihres Dienstherrn zu wahren, ohne in die Organisationsfreiheit der übernehmenden Körperschaften einzugreifen (vgl. BVerwGE 57, 98, 104 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2002 - 2 L 236/00

    Anwendbarkeit der Rechtsgrundsätze von beamtenrechtlichen

    Darauf, daß die Regelung des § 128 Abs. 2 Satz 2 BRRG im vorliegenden Fall nicht beachtet worden ist und die dort bestimmte Frist nicht eingehalten worden ist, kann sich der betroffene Beamte nicht mit Erfolg berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1978 - II C 6.75 -, BVerwGE 57, 98, 102 f.).

    Denn das Erfordernis des vorherigen Einvernehmens im Sinne der Verfahrensvorschrift des § 128 Abs. 2 Satz 2 BRRG dient nicht - auch nicht neben anderen Zwecken - dem Interesse der im Zuge der Umbildung von Körperschaften betroffenen Beamten (BVerwG, Urteil vom 30.11.1978, a.a.O., 103).

    Die Mitwirkung der an der Umbildung beteiligten Körperschaften stellt ein Internum dar und ist ohne unmittelbaren Einfluß auf die Rechtsstellung der Beamten, die erst durch die Übernahmeverfügung der übernehmenden Körperschaft gemäß § 129 Abs. 3 BRRG berührt wird (BVerwG, Urteil vom 30.11.1978, a.a.O., 103).

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, daß die gesetzliche Frist von sechs Monaten für die Herbeiführung des Einvernehmens auch dem Schutz der Beamten dient, da sich der bereits von einer Körperschaft übernommene Beamte jedenfalls auf die Fristversäumnis nicht mit Erfolg berufen kann, weil anderenfalls der gesetzliche Zweck, den Beamten nicht über Gebühr im Ungewissen darüber zu lassen, wer sein neuer Dienstherr ist, gerade nicht erreicht werden könnte (BVerwG, Urteil vom 30.11.1978, a.a.O., 103).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Daher könnte die Entscheidung des Beklagten im wesentlichen nur dann dem Kläger gegenüber fehlerhaft sein, wenn sie sich als Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit, als Manipulation zum Nachteil des Klägers aus unsachlichen Gründen (vgl. BVerwGE 57, 98 [106]) darstellen würde, wenn der Beklagte sich also nicht von sachbezogenen organisatorischen Erwägungen hätte leiten lassen, sondern solche vorgeschoben hätte, um den Kläger im Gegensatz zu seinem vorgesehenen statusrechtlichen Amt als Leitender Regierungsdirektor auf einem Dienstposten zu verwenden, dem der Beklagte in Wahrheit nicht die diesem statusrechtlichen Amt entsprechende Bedeutung beimißt, den er somit nicht zur Wahrnehmung durch einen Leitenden Regierungsdirektor vorgesehen hätte und vorsehen würde, wenn nicht gerade die Unterbringung des Klägers ermöglicht werden sollte.
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne -

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung des Umweltrechts zurückgewiesen

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 1895/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 1911/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 2005/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

  • VG Aachen, 27.03.2014 - 4 K 2004/13

    Klagen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B durch den Sparkommissar in Nideggen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2021 - 13 B 1403/20

    Verpflichtung zur Erklärung des Einvernehmens zur Festlegung von

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung

  • VGH Hessen, 13.12.1989 - 1 UE 1384/84

    Amtsangemessene Beschäftigung einer Bibliothekarin des höheren Dienstes

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 40.80

    Beamtenrecht - Körperschaft - Umbildung - Gleichzuwertendes Amt

  • BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85

    Nachholung der Anhörung - Betroffener - Widerspruchsverfahren - Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92

    Streitwert - Beamtenrechtliche Streitigkeiten - Übertragung eines höheren Amtes -

  • VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04

    Klage gegen die Übernahme vom Dienst des beigeladenen Landes in den Dienst der

  • VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03

    Aufgabe; Aufgabengebiet; Aufgabenübergang; Beamter; Berührung; Dienst;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - 6 A 1570/08

    Rechtsgrundlage für die Übernahme eines an einer Hochschule tätigen Landesbeamten

  • VG Wiesbaden, 29.03.2019 - 3 L 2332/17

    Umsetzung eines ministerialen Spitzenbeamten (Abteilungsleiter)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 6 A 815/09

    § 128 Abs. 4 Alt. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz ( BRRG ) als Rechtsgrundlage für

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78

    Körperschaftsbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Qualifikationsmerkmale -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - 6 A 2338/08

    Verselbstständigung von Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 1 B 73/03

    Einklagbares Recht einer Gebietskörperschaft auf Übernahme eines ihrer Beamten;

  • VG Düsseldorf, 21.03.2014 - 26 K 8892/12
  • BVerwG, 29.11.1982 - 2 B 127.82

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "Bedarf" im Hessischen

  • BVerwG, 03.03.1981 - 7 B 36.81

    Personalhoheit als Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1991 - 15 S 1906/90

    Mitbestimmung bei nicht nur vorübergehender Übertragung von Aufgaben eines Amtes

  • BVerwG, 05.10.1989 - 2 B 127.89

    Uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit einer

  • BVerwG, 23.05.1986 - 2 B 32.86

    Übernahme von Beamten - Haushaltsplan - Landeshaushalt

  • BVerwG, 23.05.1986 - 2 B 23.86

    Übernahme eines Hochschullehrers als Professor - Auslegung des Begriffs "Bedarf"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 6 A 3214/08

    Hochschule Hochschulfreiheitsgesetz Übernahme Überleitung Dienstherrneigenschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 6 A 3189/08

    Hochschule Hochschulfreiheitsgesetz Übernahme Überleitung Dienstherrneigenschaft

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 3.79

    Körperschaftsumbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Übertragung von Ämtern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 6 B 3214/08

    Auswirkungen der Regelungen des § 128 Abs. 4 Alt. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz (

  • BVerwG, 09.11.1988 - 3 B 52.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Berücksichtigung von erst nach

  • VG Würzburg, 27.01.2009 - W 1 K 08.1809

    Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Bauoberrat; Umsetzung anlässlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 5 A 1642/84
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