Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1979 - VIII C 52.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,218
BVerwG, 25.04.1979 - VIII C 52.77 (https://dejure.org/1979,218)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1979 - VIII C 52.77 (https://dejure.org/1979,218)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1979 - VIII C 52.77 (https://dejure.org/1979,218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Ausmusterung eines Wehrpflichtigen wegen Wehrdienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 37
  • NJW 1979, 2116
  • MDR 1979, 1051
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70

    Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    Der "Ausmusterungsbescheid", d.h. die Feststellung der Wehrersatzbehörde über die dauernde Wehrdienstunfähigkeit eines Wehrpflichtigen (vgl. BVerwGE 38, 310), ist ein (feststellender) Verwaltungsakt, der den Wehrpflichtigen im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO in seinen Rechten verletzen kann.

    In BVerwGE 38, 310 ist die Möglichkeit einer solchen Rechtsverletzung für den Fall bejaht worden, daß dem Wehrpflichtigen die von ihm begehrte Ausmusterung versagt wurde mit der Folge, daß er sich auf die Wehrdienstausnahme des § 9 Nr. 1 WPflG nicht berufen konnte und seine Heranziehung zum Wehrdienst möglich blieb.

    In die Richtung des gefundenen Ergebnisses deuteten schon das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1971 - BVerwG 8 C 114.70 - (= BVerwGE 38, 310), das von der Beklagten angeführte Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - (= BVerwGE 47, 300) und das Urteil vom 19. Februar 1975 - BVerwG 8 C 51.73 -.

  • BVerwG, 20.08.1975 - 8 C 24.75

    Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit - Ungediente Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    Da diese Unterscheidung fortgefallen ist (vgl. BVerwGE 49, 118), kann auf diese Urteile insoweit nur noch beschränkt zurückgegriffen werden.

    Die für diese Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze sind im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 (vgl. z.B. auch Urteile vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21] und vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24]) dahin zusammengefaßt worden: wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grund wehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten.

  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (z.B. BVerwGE 36, 323; 45, 197), [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74]handeln die zuständigen Wehrersatzbehörden bei der Auswahl der nach dem Musterungsergebnis zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zur Einberufung nach ihrem durch § 21 Abs. 1 WPflG eingeräumten Ermessen, das sich an der Eignung im Hinblick auf den Personalbedarf der Bundeswehr auszurichten hat; die Auswahl der einzuberufenden Wehrpflichtigen aus der Gesamtzahl der an sich verfügbaren bestimmt sich nach dem Interesse der Bundeswehr an der optimalen Deckung ihres Personalbedarfs anhand der konkret gegebenen Wehrersatzlage und mithin nach spezifischen Gründen des öffentlichen Wohls.

    Im Falle der Ausmusterung geht es jedoch nicht darum, nach diesen spezifischen Gründen des öffentlichen Wohls aus den "nach dem Musterungsergebnis zur Verfügung stehenden" (BVerwGE 45, 197 [198]) Wehrpflichtigen zur Einberufung auszuwählen.

  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 51.73

    Rechtmäßigkeit einer bedingten Einberufung eines gedienten Wehrpflichtigen zum

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    In die Richtung des gefundenen Ergebnisses deuteten schon das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 1971 - BVerwG 8 C 114.70 - (= BVerwGE 38, 310), das von der Beklagten angeführte Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.73 - (= BVerwGE 47, 300) und das Urteil vom 19. Februar 1975 - BVerwG 8 C 51.73 -.
  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 65.75
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    Denn die ZDv 46/1 enthält entsprechende Erfahrungssätze, die durch besondere Sachkunde gewonnen sind (vgl. z.B. Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 CB 40.68 - [Buchholz 448.5 § 15 MustV Nr. 4]; Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 65.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 17]).
  • BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 15.75

    Erledigung eines mit Tauglichkeitsgründen angefochtenen Musterungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    "Das mit dem Musterungsbescheid abgegebene Urteil über die Verfügbarkeit, soweit es die Tauglichkeit - verstanden im umfassenden Sinn des § 8 a WPflG - betrifft, wird nicht durch die darauffolgende Einberufung zum Grundwehrdienst aufgebraucht" (BVerwGE 51, 97).
  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    Die für diese Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze sind im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 (vgl. z.B. auch Urteile vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21] und vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24]) dahin zusammengefaßt worden: wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grund wehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten.
  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 35.76

    Gediente Wehrpflichtige - Bedingte Einberufung - Bereitschaftsfall -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    In dieselbe Richtung gehen aber auch das Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 47.75 -, wonach auch für Wehrpflichtige, die das 28. Lebensjahr bereits vollendet haben und deswegen nur zu einer vorwiegend militärfachlichen Verwendung herangezogen werden dürfen, Tauglichkeitsgrad und gegebenenfalls Verwendungsgrad nach § 8 a WPflG festzusetzen sind, und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 35.76 -, soweit es darauf hinweist, für die Tauglichkeit gelte nach dem Wehrpflichtgesetz in Friedenszeiten wie im Bereitschafts- und Verteidigungsfall derselbe Maßstab.
  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 47.75

    Einstufung als wehrdienstfähig - Einberufung zum Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    In dieselbe Richtung gehen aber auch das Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG 8 C 47.75 -, wonach auch für Wehrpflichtige, die das 28. Lebensjahr bereits vollendet haben und deswegen nur zu einer vorwiegend militärfachlichen Verwendung herangezogen werden dürfen, Tauglichkeitsgrad und gegebenenfalls Verwendungsgrad nach § 8 a WPflG festzusetzen sind, und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 35.76 -, soweit es darauf hinweist, für die Tauglichkeit gelte nach dem Wehrpflichtgesetz in Friedenszeiten wie im Bereitschafts- und Verteidigungsfall derselbe Maßstab.
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
    Die für diese Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze sind im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 (vgl. z.B. auch Urteile vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21] und vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24]) dahin zusammengefaßt worden: wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grund wehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten.
  • BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 27.73

    Wehrdienstfähigkeit eines Haftschalenträgers - Wehrersatzbehörde -

  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 40.68

    Widerspruchsbescheid ohne vorausgegangenen Verwaltungsakt - Nachuntersuchung und

  • BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 87.74
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen

  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75

    Musterungsbescheid - Festsetzung von Verwendungsgraden - Wehrersatzbehörde -

  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Das gilt besonders für Fälle, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift unklar und darum auslegungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]; 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 89/68]; 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]; 52, 193 [BVerwG 23.03.1977 - VI C 8/74]; 58, 45 [BVerwG 25.04.1979 - 8 C 52/77]; Urteile vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - Buchholz 411.2 BEG Nr. 1 S. 4 und vom 2. Februar 1995 - BVerwG 2 C 19.94 - NVwZ-RR 1996, 47 [BVerwG 02.02.1995 - 2 C 19/94]).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Ist eine Erklärung der Verwaltung darauf gerichtet, die im Verhältnis von Staat und Bürger (oder dem Staat gegenüberstehenden sonstigen Rechtssubjekten) bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, indem sie die generelle und abstrakte Regelung des Gesetzes verbindlich konkretisiert und/oder individualisiert, so legt die Verwaltung fest, was im Einzelfall rechtens sein soll, und trifft damit eine Regelung mit Außenwirkung im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG (vgl. Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - BVerwGE 58, 37 ).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 C 17.02

    Telekommunikation; Prüfung von Verfahrensfehlern bei Sprungrevision;

    Ein feststellender Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Behörde den Eintritt oder den Nichteintritt normativ geregelter Rechtsfolgen verbindlich festgestellt hat (vgl. Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - BVerwGE 58, 37 ; Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - DÖV 1980, 135 ; Urteil vom 16. Januar 2003 - BVerwG 7 C 31.02 - DVBl 2003, 544 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1991 - 4 L 56/91

    Änderung von Hausnummern; Änderung von Straßennamen; Allgemeinverfügung; Anhörung

    Im Blick auf die Frage, von wem die Nachholung mit heilender Wirkung zu erfolgen hat, wird ganz überwiegend die Auffassung vertreten, eine unterbliebene oder fehlerhafte Anhörung könne im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, also durch die Abhilfe- oder die Widerspruchsbehörde, geheilt werden, was insbesondere der mit § 114 Abs. 2 LVWG identischen Vorschrift des § 45 Abs. 2 VwVfG entnommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1977 - V C 8.77 - BVerwGE 54, 276 (280); Urteil vom 25. April 1979 - 8 C 52.77 - BVerwGE 58, 37 (43 f.); Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111 (114 f.); Urteil vom 14. Oktober 1982, aaO, 187, zu gebundenen Behördenentscheidungen; Beschluß vom 20. Oktober 1982 - 4 B 187.82 - DöV 1983, 247; Beschluß vom 17. Juli 1986 - 7 B 6.86 - NJW 1987, 143; Kopp, VwVfG , aaO, § 45 Rnr. 41; Stelkens/Bonk/Leonhardt, aaO, § 45 Rnr. 40; Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 3. Auflage, § 58 I 3, S. 404; Laubinger, VerwArch 1981, 333 (340 f.)).

    Eine unterbliebene oder fehlerhafte Anhörung werde durch die ordnungsgemäße Durchführung des Widerspruchsverfahrens dann geheilt, wenn der Betroffene sich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens äußern könne und die Abhilfe- oder Widerspruchsbehörde eine etwa abgegebene Erklärung bei ihrer Entscheidung in Erwägung gezogen habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1979, aaO, 43 f.; Urteil vom 20. Oktober 1982, aaO, 247).

  • BVerwG, 22.01.2003 - 6 C 18.02

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Begründung; Einberufungsbescheid;

    Hierin kann wegen der Bedeutung dieser staatsbürgerlichen "Pflicht aller männlichen Staatsbürger ..., für den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren Träger sie selbst sind, einzutreten" (BVerfG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77, 2/77, 4/77 und 5/77, DVBl 1978, 394), eine die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO begründende Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des betroffenen Wehrpflichtigen (Art. 2 Abs. 1 GG) liegen (vgl. Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - BVerwGE 58, 37 ).

    Da die Entscheidungen über die Einberufung von Wehrpflichtigen zum Wehrdienst, wie bereits in den vorangegangenen Ausführungen mehrfach festgestellt worden ist, ausschließlich im öffentlichen Interesse an einer optimalen Personalbedarfsdeckung der Bundeswehr ergehen und nicht zugleich auch den privaten Interessen der Wehrpflichtigen dienen, hat ein Wehrpflichtiger kein Recht auf Heranziehung zum Wehrdienst; ebenso wenig hat er einen Anspruch darauf, dass die Behörde das ihr in diesem Zusammenhang eingeräumte Auswahlermessen rechtmäßig ausübt (vgl. Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - a.a.O. S. 40; Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - a.a.O. S. 157 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 23.14

    Begünstigung; Dienstunfähigkeit; früherer Berufssoldat; Heranziehung zur

    Dieser Bescheid, der seine Rechtsgrundlage in § 73 Satz 3 i.V.m. § 71 Satz 5 SG findet, hat Regelungscharakter, weil er darauf gerichtet ist, den Kläger von der Heranziehung zu Dienstleistungen (§ 64 SG) und der Dienstleistungsüberwachung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SG) auszunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1979 - 8 C 52.77 - BVerwGE 58, 37 für die Wehrdienstunfähigkeit).

    Anderes folgt entgegen der mit der Revision vorgebrachten Auffassung des Klägers auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1979 - 8 C 52.77 - (BVerwGE 58, 37 ; hierzu auch Urteil vom 24. Oktober 1979 - 8 C 40.78 - juris Rn. 17), wonach eine Klagebefugnis des Wehrpflichtigen gegen seine Ausmusterung wegen Wehrdienstunfähigkeit bestehen kann.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung;

    aa) Da die Entscheidungen über die Einberufung von Wehrpflichtigen - wie bereits bemerkt - ausschließlich im öffentlichen Interesse an einer optimalen Personalbedarfsdeckung der Bundeswehr ergehen und nicht zugleich auch den privaten Interessen der Wehrpflichtigen dienen, hat ein Wehrpflichtiger kein Recht auf Heranziehung zum Wehrdienst; ebenso wenig hat er einen Anspruch darauf, dass die Behörde das ihr in diesem Zusammenhang eingeräumte Auswahlermessen rechtmäßig ausübt (vgl. Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - BVerwGE 58, 37 ; Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 m.w.N.; Urteil vom 22. Januar 2003 - BVerwG 6 C 18.02 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 2.09

    Gemeindeklagen gegen Zielabweichungsbescheid für FOC Montabaur unzulässig

    Ist eine Erklärung der Verwaltung darauf gerichtet, die im Verhältnis von Staat und Bürger (oder dem Staat gegenüberstehenden sonstigen Rechtssubjekten) bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, indem sie die generelle und abstrakte Regelung des Gesetzes verbindlich konkretisiert und/oder individualisiert, so legt die Verwaltung fest, was im Einzelfall rechtens sein soll, und trifft damit eine Regelung mit Außenwirkung im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG (vgl. Urteil vom 25. April 1979 BVerwG 8 C 52.77 BVerwGE 58, 37 ).
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 40.78
    Der Senat hat dazu in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - (NJW 1979, 2116), dem gleichfalls die Ausmusterung eines Wehrpflichtigen zugrunde lag, folgendes ausgeführt:.

    Diese Erwägungen entsprechen den Erfahrungen der Bundeswehr, auf die sie in Nr. 279 der ZDv 46/1 hinweist (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 -).

  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

    Das Verwaltungsgericht irrt, wenn es für seine darin abweichende Ansicht auf das Urteil des Senats vom 25. April 1979 - BVerwG 8 C 52.77 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 28 S. 47) hinweist; der dort behandelte Fall der.
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 1.09

    Gemeindeklagen gegen Zielabweichungsbescheid für FOC Montabaur unzulässig

  • VG Gießen, 29.10.2002 - 4 E 4325/99

    Widerruf eines Einberufungsbescheides - Rechtsverletzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - 2 A 10243/09

    Bibliothek muss Druckwerke nicht abnehmen

  • BVerwG, 11.03.1981 - 8 B 94.80

    Geltendmachung einer Divergenzrüge im Verfahren nach dem Wehrpflichtgesetz

  • BVerwG, 03.06.1981 - 8 B 98.81

    Wehrdienstfähigkeit eines Wehrpflichtigen - Bindung an die Richtlinien des

  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung

  • BVerwG, 15.06.2011 - 6 B 8.11

    Revision ist bei Aufwerfen einer einzelfallbezogenen Frage im Zusammenhang mit

  • BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 49.82

    Wegerecht auf Grund der Anordnungen eines Zusammenlegungsplans nach

  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 134.83

    Kriegsgefangenenentschädigung - Anspruch auf Leistungen zur Minderung von

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 1.86

    Vorläufige Besitzeinweisung - Befristete Planaufstellung - Anhörungstermin -

  • BVerwG, 13.10.1999 - 6 B 119.98

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verfahren zur Feststellung einer

  • BVerwG, 23.08.1989 - 2 B 97.89

    Erfordernis einer mündlichen Verhandlung bei Zurückweisung einer Berufung auf

  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 87.79

    Festsetzung des Tauglichkeitsgrades "vorübergehend nicht zivildienstfähig" auf

  • BVerwG, 12.07.1984 - 5 C 128.83

    Kriegsgefangenenentschädigung - Anspruch auf Leistungen zur Minderung von

  • VG Mainz, 22.08.2019 - 1 K 141/18

    Zahlung von Subventionen auf Grundlage der Förderbedingungen innerhalb der

  • VG Dessau, 18.02.2004 - 1 A 389/02
  • VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 11 K 8371/04
  • VG München, 11.02.2008 - M 15 K 06.3714

    Keine nachträgliche "Umwandlung" einer Zuziehung zu einer dienstlichen

  • VG Köln, 09.11.2001 - 13 K 7283/99

    Einstufung von Abfall als besonders überwachungsbedürftig; Nachweispflicht i.R.

  • VG Gießen, 10.02.2000 - 4 G 3659/99

    Qualifizierung des Widerrufes eines Einberufungsbescheides "Alarmreserve" als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht