Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,28
BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79 (https://dejure.org/1979,28)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1979 - 3 C 111.79 (https://dejure.org/1979,28)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 (https://dejure.org/1979,28)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,28) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung

Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende Rechtsgrundlage für Subventionen ist der Haushaltsplan, die Gerichte sind nicht befugt, Subventionsrichtlinie unmittelbar anzuwenden und auszulegen, maßgeblich ist allein die Rechtsgrundlage i.V.m. dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), analoge Anwendung von § 114 VwGO

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 45
  • NJW 1979, 2059
  • DVBl 1979, 881
  • DÖV 1979, 714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (514)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 42.75

    Verpachtungsprämie - Landwirtschaftlich entwicklungsfähiger Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 43.76 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 54) mit weiteren Nachweisen), ohne damit von der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts abzuweichen (Urteile vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 38.74 - (Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 1 = RdL 1975, 325) und vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 42.75 -), in welcher diese Frage offengeblieben ist und in der die hier in Rede stehenden Bundesrichtlinien vom 10. März 1969 lediglich "zugunsten der Kläger als gültiges Bundesrecht betrachtet" worden sind.
  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
    Dem Bundesgesetzgeber war es jedenfalls bei Verkündung des Haushaltsgesetzes 1969 und damit vor Erlaß des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl I S 359), durch dessen Art I ua die Art. 91a, 104a in das Grundgesetz eingefügt worden sind, verfassungsrechtlich nicht verwehrt, im Bereich seiner Gesetzgebungszuständigkeit (hier Art. 72 Abs. 2 Nr. 3; Art. 74 Nrn 17, 18 GG) in einem Haushaltsgesetz die genannten Förderungsmittel bereitzustellen und lediglich deren Verwendungszweck im Rahmen der Subvention zu umreißen, im übrigen aber die Verteilung entsprechend dem Subventionszweck durch Erlaß von Richtlinien den Stellen vorzubehalten, die kraft der Verfassung dazu berufen sind (vgl BVerfGE 39, 96 (110); 41, 291 (304)).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 43.76

    Gewährung von Zuschüssen - Ermessen - Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft - Höhe

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 43.76 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 54) mit weiteren Nachweisen), ohne damit von der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts abzuweichen (Urteile vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 38.74 - (Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 1 = RdL 1975, 325) und vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 42.75 -), in welcher diese Frage offengeblieben ist und in der die hier in Rede stehenden Bundesrichtlinien vom 10. März 1969 lediglich "zugunsten der Kläger als gültiges Bundesrecht betrachtet" worden sind.
  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
    Dem Bundesgesetzgeber war es jedenfalls bei Verkündung des Haushaltsgesetzes 1969 und damit vor Erlaß des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl I S 359), durch dessen Art I ua die Art. 91a, 104a in das Grundgesetz eingefügt worden sind, verfassungsrechtlich nicht verwehrt, im Bereich seiner Gesetzgebungszuständigkeit (hier Art. 72 Abs. 2 Nr. 3; Art. 74 Nrn 17, 18 GG) in einem Haushaltsgesetz die genannten Förderungsmittel bereitzustellen und lediglich deren Verwendungszweck im Rahmen der Subvention zu umreißen, im übrigen aber die Verteilung entsprechend dem Subventionszweck durch Erlaß von Richtlinien den Stellen vorzubehalten, die kraft der Verfassung dazu berufen sind (vgl BVerfGE 39, 96 (110); 41, 291 (304)).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 38.74
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (, Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 43.76 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 54) mit weiteren Nachweisen), ohne damit von der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts abzuweichen (Urteile vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 38.74 - (Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 1 = RdL 1975, 325) und vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 42.75 -), in welcher diese Frage offengeblieben ist und in der die hier in Rede stehenden Bundesrichtlinien vom 10. März 1969 lediglich "zugunsten der Kläger als gültiges Bundesrecht betrachtet" worden sind.
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Bei ihnen handelt es sich nicht um Rechtsnormen, sondern um verwaltungsinterne Weisungen und damit um Verwaltungsvorschriften (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 (49) [BVerwG 26.04.1979 - 3 C 111/79]).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Eine Verwaltungsvorschrift ist keine Rechtsnorm mit eigener Rechtsqualität, sondern bindet die Verwaltung nur unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) in dem Sinne, in dem sie mit Billigung oder Duldung ihres Urhebers tatsächlich angewandt wurde (BVerwGE 58, 45, 51; BVerwG, Urt. v. 07.05.1981 - 2 C 5.79, Buchholz 232, § 25 BGB Nr. 1).
  • VG Köln, 16.09.2022 - 16 K 125/22

    Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, Rn. 24 - 25, juris; VGH BW, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 9 S 2244/15 -, Rn. 127, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht