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   BVerwG, 17.01.1980 - VII C 63.77   

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BVerwG, 17.01.1980 - VII C 63.77 (https://dejure.org/1980,1278)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1980 - VII C 63.77 (https://dejure.org/1980,1278)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - VII C 63.77 (https://dejure.org/1980,1278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgenbeseitigungsklage als Rechtsbehelf zur Entfernung von Verkehrszeichen - Straßenbenutzungsverbot als Verwaltungsakt - Verwendung amtlicher Verkehrszeichen für Verkehrsregelungen durch andere Stellen als die Straßenverkehrsbehörde - Umfang der gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 310
  • DÖV 1980, 913
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.12.1970 - VII B 113.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 63.77
    In jenem Verfahren bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz durch Urteil vom 21. Oktober 1970 die Rechtmäßigkeit der Sperrung; die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 7 B 113.70 - zurück.

    Dies sei vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 7 B 113.70 - gebilligt worden.

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 63.77
    Ein solches Interesse ist für den vorbeugenden Rechtsschutz gegen künftige behördliche Eingriffe - angesichts der vorläufigen Rechtsschutzmöglichkeiten, die § 80 Abs. 5 VwGO dem Betroffenen gibt - nur in Ausnahmefällen zu bejahen (BVerwGE 26, 23 [25]; 40, 323 [326]).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 63.77
    Ein solches Interesse ist für den vorbeugenden Rechtsschutz gegen künftige behördliche Eingriffe - angesichts der vorläufigen Rechtsschutzmöglichkeiten, die § 80 Abs. 5 VwGO dem Betroffenen gibt - nur in Ausnahmefällen zu bejahen (BVerwGE 26, 23 [25]; 40, 323 [326]).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 63.77
    Mit ihr wird vom Beklagten begehrt, die Verkehrs Schilder, die zunächst zur Bekanntmachung des Verkehrsverbots des Beklagten gemäß §§ 41 Abs. 2 Nr. 6, 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 S. 38) - StVO - aufgestellt waren, zu beseitigen, nachdem der Beklagte diese verkehrsbehördliche Anordnung aufgehoben hat und die Beteiligten daraufhin die ursprüngliche Anfechtungsklage, die der Kläger gegen die Verkehrszeichen des Beklagten in zulässiger Weise (vgl. BVerwGE 27, 181; Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 -) erhoben hatte, für erledigt erklärt haben.
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 63.77
    Zudem ist der auf Entfernung der Verkehrszeichen gerichtete Klageantrag auch dann zulässig, wenn er wegen Änderung der Rechtsgrundlage der Verkehrszeichen ein neues Leistungsbegehren zum Inhalt haben sollte, das sich von dem bisherigen, auf die Rechtswidrigkeit der verkehrsbehördlichen Anordnung gestützten Klagegrund wesentlich unterscheidet; denn das Berufungsgericht hat eine solche selbständige allgemeine Leistungsklage ausdrücklich als sachdienlich nach § 91 Abs. 1 VwGO zugelassen und insoweit ein vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren mit Recht (vgl. BVerwGE 31, 301 [305]) für nicht erforderlich angesehen.
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 63.77
    Aus dem Bestimmungsrecht dieser Vorschrift kann nicht die Ermächtigung der Straßenverkehrsbehörde entnommen werden, entgegen dem Zuständigkeitskatalog des § 45 Abs. 1 und 2 StVO auch anderen behördlichen oder sonstigen Stellen (z.B. privaten Unternehmern - vgl. BVerwGE 35, 334 [342]) die Verwendung amtlicher Verkehrszeichen für Verkehrsregelungen zu gestatten, die keine straßenverkehrsrechtliche Grundlage haben, sondern - wie im vorliegenden Fall - eine wehrbehördliche Anordnung nach § 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 SchutzBerG verlautbaren, und deren Mißachtung nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 SchutzBerG zu ahnden ist.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 63.77
    Mit ihr wird vom Beklagten begehrt, die Verkehrs Schilder, die zunächst zur Bekanntmachung des Verkehrsverbots des Beklagten gemäß §§ 41 Abs. 2 Nr. 6, 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 S. 38) - StVO - aufgestellt waren, zu beseitigen, nachdem der Beklagte diese verkehrsbehördliche Anordnung aufgehoben hat und die Beteiligten daraufhin die ursprüngliche Anfechtungsklage, die der Kläger gegen die Verkehrszeichen des Beklagten in zulässiger Weise (vgl. BVerwGE 27, 181; Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 -) erhoben hatte, für erledigt erklärt haben.
  • BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01

    "Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents

    Im Grundsatz wird dies nicht von einer gesetzlich nicht bestimmten Heilungswirkung der Patenterteilung als solcher, sondern davon abhängen, worauf sich im einzelnen die Tatbestandswirkung (s. dazu BVerwGE 59, 310, 315; 74, 315, 320; Knack/Meyer, VwVfG, 7. Aufl., § 43 Rdn. 17 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., § 43 Rdn. 18 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 121 Rdn. 5) des Verwaltungsaktes der Patenterteilung erstreckt, die hinsichtlich des Anmeldetages (§ 35 Abs. 2 PatG) zunächst lediglich die formelle Patentlaufzeit dadurch bestimmt, daß der Erteilungsbeschluß ausspricht, von welchem Tag an das erteilte Patent läuft (§ 16 Abs. 1 Satz 1 PatG), sich hingegen nicht notwendigerweise auf die Beantwortung der materiell-rechtlichen Frage erstrecken muß, welcher Tag den Zeitrang der Anmeldung im Sinne des § 3 Abs. 1 PatG bestimmt.
  • VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit

    Auf den rechtlichen Grund dieser Fortwirkung kommt es für die Zulässigkeit der Klage nicht an (BVerwG, U.v. 17.1.1980 - 7 C 63.77 - beck-online).
  • BVerwG, 18.06.2013 - 2 B 12.13

    Soldatenversorgung; Kindergeldberechtigung; kinderbezogener Teil des

    Diese Bindungswirkung besteht, solange und soweit die Familienkasse den unanfechtbaren Verwaltungsakt über die Kindergeldberechtigung nicht aufgehoben oder sich dieser nicht auf andere Weise erledigt hat (vgl. zur Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten: Urteile vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 63.77 - BVerwGE 59, 310 = Buchholz 442.151 § 45 StVG Nr. 7 S. 19 und vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 82.79 - BVerwGE 60, 111 = Buchholz 454.44 GebBefrG Nr. 1 S. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 18 B 2172/02

    Einstweilige Anordnung auf Untersagung der Abschiebung; Zustellung einer

    BVerwG, Urteile vom 17.1.1980 - 7 C 63.77 -, BVerwGE 59, 310 (315), und vom 4.7.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315 (320); Kopp/Ramsauer, aaO., § 43 Rdnr. 19.
  • VG Köln, 04.02.2015 - 10 K 7733/13

    Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Tochter eines Deutschen und einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1980 - VII C 63.77 -, juris; Schroeder, Bindungswirkungen von Entscheidungen nach Art. 249 EG im Vergleich zu denen von Verwaltungsakten nach deutschem Recht, 2006, S. 281 m.w.N. in Fn. 106 und 107; Seibert, Die Bindungswirkung von Verwaltungsakten, 1989, S. 71 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 19 B 1502/99

    Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestehen eines Anspruchs

    Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes, vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315 (320), vom 23. April 1980 - 8 C 82.79 -, BVerwGE 60, 111 (117), und vom 17. Januar 1980 - 7 C 63.77 -, BVerwGE 59, 310 (315), hat zur Folge, daß nicht nur der Antragsteller und der F -Kreis, sondern auch die Antragsgegnerin als Behörde an die Tatsache, daß der F -Kreis den Bescheid erlassen hat, und auch an die in dem Bescheid enthaltene Feststellung gebunden ist, daß bei dem Antragsteller ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, der nicht in einer integrativen Grundschulklasse erfüllt werden kann.
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.01411

    Beschränkte Beihilfefähigkeit von Dialysebehandlungen in den USA

    Zudem sind gemäß § 162 Abs. 1 VwGO lediglich die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens, also nicht die Kosten des originären Verwaltungsverfahrens bei der Ausgangsbehörde, erstattungsfähig (vgl. BVerwG, U.v. 17.1.1980 - VII C 63.77, BVerwGE 59, 310 ff., Rn. 27).
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