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   BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78   

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BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78 (https://dejure.org/1979,95)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1979 - 2 N 1.78 (https://dejure.org/1979,95)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - 2 N 1.78 (https://dejure.org/1979,95)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von Beteiligungsrechten von Beamtengewerkschaften - Spitzenorganisationen von Gewerkschaften - Nichtigkeit bei Verstoß gegen Vorschriften des Rechtssetzungsverfahrens - Beteiligungsrechte bei nachträglicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 48
  • NJW 1980, 1763
  • DÖV 1980, 566
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 17.76

    Spitzenorganisationen - Fachverbände

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    - So ist etwa hinsichtlich des Begriffs der "Spitzenorganisationen" streitig, ob hierunter nur Dachorganisationen fallen oder auch andere Beamtenverbände, sofern sie nicht reine Fachverbände sind und für die Vertretung von Beamteninteressen wesentliche Bedeutung haben (vgl. BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [311 ff.]; Juncker, DöD 1972, 101 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Gesetzgeber war zu einer solchen Regelung aber nicht von Verfassungs wegen verpflichtet (BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [315]).

    Stand es dem Gesetzgeber aber von Verfassungs wegen frei, eine Beteiligungsvorschrift zu schaffen oder von einer solchen überhaupt abzusehen (BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [315]), so war er auch bei deren Ausgestaltung frei und in bezug auf Rechtsverordnungen nicht gehalten, sie als (einschränkende) verfahrensrechtliche Regelungen der Ermächtigungsnormen zu gestalten.

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Mit dem Beteiligungsrecht in § 110 HBG und in den entsprechenden Vorschriften des Bundesheamtenrechts und den Beamtengesetzen der übrigen Länder wollte der Gesetzgeber ersichtlich dem Umstand Rechnung tragen, daß auch den Beamten gemäß Art. 9 Abs. 3 GG das Grundrecht zusteht, sich zur "Wahrung und Förderung" ihrer "Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" zu Koalitionen zusammenzuschließen, und daß auch die von ihnen gebildeten "Vereinigungen" ein - der näheren gesetzlichen Ausgestaltung offenstehendes und bedürftiges - Bestands- und Betätigungsrecht haben (vgl. BVerfGE 4, 96 [106]; 19, 303 [312]).

    So sind die Beamtenkoalitionen z.B. von der tarifvertraglichen Lohngestaltung ausgeschlossen (BVerfGE 4, 96 [107]; 19, 303 [322]).

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Mit dem Beteiligungsrecht in § 110 HBG und in den entsprechenden Vorschriften des Bundesheamtenrechts und den Beamtengesetzen der übrigen Länder wollte der Gesetzgeber ersichtlich dem Umstand Rechnung tragen, daß auch den Beamten gemäß Art. 9 Abs. 3 GG das Grundrecht zusteht, sich zur "Wahrung und Förderung" ihrer "Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" zu Koalitionen zusammenzuschließen, und daß auch die von ihnen gebildeten "Vereinigungen" ein - der näheren gesetzlichen Ausgestaltung offenstehendes und bedürftiges - Bestands- und Betätigungsrecht haben (vgl. BVerfGE 4, 96 [106]; 19, 303 [312]).

    So sind die Beamtenkoalitionen z.B. von der tarifvertraglichen Lohngestaltung ausgeschlossen (BVerfGE 4, 96 [107]; 19, 303 [322]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1969 - 2 A 14/69

    Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Es ist z.B. nicht von vornherein eindeutig zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise die beteiligungsbefugten Spitzenorganisationen in das Normsetzungsverfahren eingeschaltet werden müssen, welcher Zeitraum ihnen für eine Stellungnahme eingeräumt werden muß und unter welchen Voraussetzungen bei nachträglichen Änderungen des Regelungsvorhabens sie erneut zu beteiligen sind (vgl. hierzu OVG Koblenz, DVBl. 1970, 690; Plog/Wiedow, § 94 BBG, RdNr. 4; Crisolli/Schwarz, § 110 HBG, RdNr. 4 [letzter Absatz]; Stegmüller/Rauscher, ZBR 1976, 138 [143]).

    Das Beteiligungsrecht der Spitzenverbände nach § 110 HBG, das zudem nicht nur im Interesse der Beamtenkoalitionen und ihrer Mitglieder, sondern auch im Interesse des zur Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse im Wege eines umfassenden sozialen Ausgleichs berufenen Staates an der Einbringung des Sachverstandes und der Verantwortung der Gewerkschaften geschaffen worden ist, kann überdies im Streitfall durch Anrufung der Verwaltungsgerichte gesichert bzw. festgestellte werden (vgl. OVG Koblenz, DVBl. 1970, 690; Plog/Wiedow, § 94 BBG, RdNr. 5).

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 94/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlasses von Rechtsverordnung vor dem

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Auch das Bundesverfassungsgericht habe die Nichtigkeit einer auf § 2 des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtlandverordnung vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 809) gestützten Rechtsverordnung festgestellt, die ohne die dort vorgeschriebene Anhörung von Sachverständigen zustande gekommen war (BVerfGE 10, 221).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner auch vom Verwaltungsgerichtshof angeführten Entscheidung in BVerfGE 10, 221 für einen Fall, in dem in einer Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen die vorherige Anhörung von unabhängigen Sachverständigen vorgeschrieben war, entschieden, daß das Unterbleiben der Anhörung zur Nichtigkeit der Verordnung führe.

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Über die Regelung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten sowie über die übrigen beamtenrechtlichen Rechtsverhältnisse wird hergebracht einseitig durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung entschieden (BVerfGE 8, 1 [18]; 44, 249 [264]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Von den zur Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse befugten staatlichen Organen ist - schon im Hinblick auf die in ihrem Kern durch Art. 9 Abs. 3 GG gesicherte Stellung (vgl. BVerfGE 28, 295 [304 f.]), den erheblichen faktischen Einfluß der Beamtenkoalitionen und insbesondere die parlamentarische Kontrolle - zu erwarten, daß sie das gesetzliche Beteiligungsgebot einhalten, ihm jedenfalls nicht wissentlich zuwiderhandeln und dadurch den Konflikt mit den Gewerkschaften heraufbeschwören.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Über die Regelung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten sowie über die übrigen beamtenrechtlichen Rechtsverhältnisse wird hergebracht einseitig durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung entschieden (BVerfGE 8, 1 [18]; 44, 249 [264]).
  • BVerfG, 09.03.1960 - 1 BvL 16/57

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung nachträglicher

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Dies ist für die Zulässigkeit der Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 47 Abs. 5 VwGO ausreichend (Kopp, VwGO [4. Aufl. 1979], § 47 RdNr. 60; vgl. zur Zulässigkeit von Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG BVerfGE 7, 171 [175]; 10, 372 [376]; 31, 47 [52]).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
    Für die vom beschließenden Senat für zutreffend erachtete Auslegung des § 110 HBG spricht auch die Entstehungsgeschichte des § 94 BBG, dem § 110 HBG nachgebildet ist, (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]; 11, 126 [130]).
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

  • Drs-Bund, 24.03.1976 - BT-Drs 7/4922
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 2750/18

    Öffentlichkeit Ratssitzung Kapazitätsknappheit Zugangsmöglichkeit Fehlerfolge

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1979- 2 N 1.78 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 8. Juli 1959 - III A 611/59 -, OVGE MüLü 15, 87, 92.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 10.07

    Zum Umfang der Lehrverpflichtung eines Studienrates an einem Gymnasium in Berlin

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1979 - 2 N 1.78 -, BVerwGE 59, 48, 51 ff.) hat jedoch zu § 110 des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) i.d.F. vom 16. Februar 1970 (GVBl. S. 110), der - wie § 60 LBG (Bln) - § 94 BBG nachgebildet ist, ausgeführt, dass die Vorschrift weder nach ihrer Stellung im Gesetz noch nach ihrem Wortlaut einen unmittelbaren Bezug zu einzelnen konkreten gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen enthalte; aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität der Auslegung hätte es im Gesetz eines deutlichen Hinweises bedurft, dass die Vorschrift das Rechtsetzungsverfahren regele und damit Bestandteil der konkreten Ermächtigungsnormen des Gesetzes werde.

    Im Gegenteil bringe aber die Formulierung "...bei der Vorbereitung..." in § 110 HBG deutlich zum Ausdruck, dass das Beteiligungsrecht im Vorfeld des eigentlichen Rechtsetzungsverfahrens angesiedelt sei und nicht in dieses hineinrage (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1979, a.a.O., S. 52).

    Es steht dem Gesetzgeber sogar frei, von einer Beteiligung schlechthin abzusehen (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1978 - 2 C 17.76 -, BVerwGE 56, 308, 315; Beschluss vom 25. Oktober 1979, a.a.O., S. 55).

    Die Pflicht zur Beachtung der Beteiligungsvorschriften steht nicht in Zweifel; das Beteiligungsrecht kann durch Anrufung der Verwaltungsgerichte gesichert und festgestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1979, a.a.O., S. 56).

    Aus der verfassungsgemäßen Beschränkung der Koalitionsfreiheit der Beamten folgt aber noch nicht das verfassungsrechtliche Gebot, ein Beteiligungsrecht einzuführen und durch weitestgehende Ausschöpfung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Mitwirkung auszuformen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1979, a.a.O., S. 54 f.).

    Die oben wiedergegebenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. Oktober 1979, a.a.O.), denen der Senat folgt, beziehen sich auf den Erlass einer Rechtsverordnung.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Wenn dies so ist, aber auch andernfalls stellt sich die Frage, ob jeder Verstoß des Verordnungsgebers gegen ein solches Anhörungsgebot zwingend die Nichtigkeit der Rechtsverordnung zur Folge haben muß oder ob die Folge der Nichtigkeit u. a. von der Schwere des Verstoßes, dem Sinn und Zweck der Mitwirkung und dem Gewicht des jeweiligen Mitwirkungsrechts abhängt (vgl. BVerwG, DÖV 1980, S. 566).
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