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   BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57   

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BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57 (https://dejure.org/1957,99)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1957 - VII C 69.57 (https://dejure.org/1957,99)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1957 - VII C 69.57 (https://dejure.org/1957,99)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 19
  • DVBl 1958, 277
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Gesetzliche Beschränkungen der Personalhoheit der Gemeinden sind aber mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, wenn sie den Wesensgehalt der gemeindlichen Personalhoheit unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 1, 167 [175]; 7, 358 [364]; BVerwGE 6, 19 ff. [24 ff.]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Die verfassungsrechtliche Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung gilt nur im Rahmen der Gesetze; der selbstverantwortlich zu erledigende Aufgabenbereich der Gemeinde kann durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden, wenn der Wesensgehalt der Selbstverwaltung, hier also der Planungshoheit, dabei unangetastet bleibt, also nicht innerlich ausgehöhlt wird (BVerfGE 1, 167 [175]; BVerwGE 6, 19).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Die einem anderen Rechtsträger angehörende Widerspruchsbehörde allerdings kann durch den Widerspruchsbescheid Rechte des Rechtsträgers der Ausgangsbehörde verletzen, so insbesondere, wenn die Gemeinde durch einen Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt wird (Urteil vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 29.63 - [BVerwGE 19, 121], ferner BVerwGE 6, 19; 17, 87 [BVerwG 29.10.1963 - I C 8/63]; 31, 263, [BVerwG 13.02.1969 - II C 42/66]sowie das erwähnte Urteil des Senats vom 11. März 1970 a.a.O. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Zu dem vom Grundgesetz garantierten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, und zwar zu ihrem Recht auf eigenverantwortliche Führung ihrer Angelegenheiten (vgl. BVerwGE 6, 19 [22]), gehört auch die Personalhoheit (BVerfGE 1, 167 [175]; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]).

    a) § 84 Abs. 2 Satz 1 PolG kann zwar-anders als die baden-württembergische Landesregierung meint - nicht mit einem Hinweis darauf gerechtfertigt werden, der Eingriff in die Personalhoheit der Gemeinde trage einer Notlage Rechnung und sei auf das zur Behebung dieser Notlage zeitlich und sachlich unbedingt Notwendige begrenzt (BVerfGE 1, 167 [178]; vgl. auch BVerwGE 6, 19 [24 ff.] sowie Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchausgabe S. 120).

  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 128.81

    Wasserversorgung als Aufgabe der Verbandsgemeinde

    Dieses Recht begründet gegenüber staatlichen Eingriffen einen sowohl absoluten als auch relativen Schutz: Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Gemeinden erstens einen Kernbereich der Selbstverwaltung, der durch die Verfassung gegen jede gesetzliche Schmälerung gesichert ist - absolute Grenze -, und schützt die Gemeinden zweitens in der Weise, daß gesetzliche Eingriffe, die diesen Kernbereich der Selbstverwaltung nicht antasten, für ihre Zulässigkeit der sachlichen Rechtfertigung durch tragfähige Gründe des Gemeinwohls bedürfen - relative Grenze - (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvR 267/51 - BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [178]; BVerwG, Urteile vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - BVerwGE 6, 19 [24] und vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - a.a.O. S. 1153).

    Zum Kernbereich der Selbstverwaltung gehört ein grundsätzlich alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich (Allzuständigkeit) und - von noch darzulegenden Ausnahmen abgesehen - das Recht zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (BVerfG, Beschluß vom 21. Mai 1968 - 2 BvL 2/61 - BVerfGE 23, 353 [365]; BVerwG, Urteil vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - a.a.O. S. 25).

    Das ist hier indessen, gemessen an dem, was von dem Selbstverwaltungsrecht der Klägerin nach dem Eingriff noch übriggeblieben ist (vgl. Urteil vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - a.a.O. S. 25), nicht der Fall.

  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

    Den Gemeinden ist durch Art. 28 Abs. 2 GG grundsätzlich sowohl ein alle örtlichen Angelegenheiten umfassender Aufgabenbereich ("Allzuständigkeit"; vgl. BVerfGE 1, 167 [175]; 8, 122 [134]) als auch die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 17, 172 [181]; BVerwGE 6, 19 [22]) zuerkannt.

    Den Gemeindeverbänden ist zwar nicht Allzuständigkeit, wohl aber im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs wie den Gemeinden die Eigenverantwortlichkeit garantiert (vgl. BVerwGE 6, 19 [23]; Stern in Bonner Kommentar, Stand 1965, Art. 28 Rdnr. 172; v. Mangoldt- Klein, GG, 2. Aufl., I. Bd. 1957, Art. 28 Anm. IV 2b [S. 712]; Gönnenwein, Gemeinderecht, 1963, S. 381).

  • VerfGH Thüringen, 12.10.2004 - VerfGH 16/02

    Kommunal-Verfassungsbeschwerde; Anhörungsgebot - GG Art. 28 Abs. 1; ThürVerf Art.

    Allerdings umfaßt das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Landkreise die sog. Gemeinde- bzw. Kreishoheiten, wie etwa die Organisations-, die Personal- und die Finanzhoheit, die die Grundlage dafür bilden, daß die Gebietskörperschaften überhaupt Angelegenheiten eigenverantwortlich wahrnehmen können (vgl. BVerwGE 6, 19, [24]).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber auch die Klage von Gemeinden oder Gemeindeverbänden gegen andere Maßnahmen des Staates im Vollzug von Gesetzen für zulässig erachtet, so die Klage eines Landkreises gegen die Auferlegung eines Gastschulbeitrages (BVerwGE 6, 19), die Klage einer Gemeinde gegen die Maßnahme einer staatlichen Behörde im Vollzug des Gesetzes zu Art. 131 GG gegenüber einem Gemeindebeamten (BVerwGE 17, 87 [90 ff.]) und die Klage einer Gemeinde gegen den Widerspruchsbescheid der staatlichen Aufsichtsbehörde, der bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Beamten der Gemeinde auf dessen Widerspruch im förmlichen Verwaltungsverfahren ergangen war (BVerwGE 19, 121).

    Dem Sachverhalt der drei letztgenannten Urteile ist allerdings gemeinsam, daß die Entscheidung der staatlichen Behörde ein Rechtsverhältnis der Selbstverwaltungskörperschaft, sei es zu einer anderen Körperschaft (BVerwGE 6, 19), sei es zu einem Kommunalbeamten (BVerwGE 17, 87 und 19, 121), verbindlich regelte.

  • BVerwG, 15.02.1978 - 7 B 80.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 22. November 1957 - BVerwG 7 C 69.57 - (BVerwGE 6, 19) ab, wie die Beschwerde meint.

    Soweit der Senat in jener Entscheidung im Anschluß an die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [178]) ausgesprochen hat, Eingriffe in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht seien beim Vorliegen eines Notstandes und unter Beschränkung auf das zeitlich und sachlich Notwendige zulässig (vgl. BVerwGE 6, 19 [24 ff.]), läßt sich dieser Gesichtspunkt auf die hier streitigen Regelungen des Bayerischen Kindergartengesetzes nicht übertragen.

  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 9.57

    Rechtsmittel

    Es widerspricht auch nicht der grundgesetzlichen Gewährleistung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts, die Bestimmungen der Landesverfassung, die die gleiche Gewährleistung enthalten, in der Weise auszulegen, wie es das Berufungsgericht getan hat; denn diese Auslegung kann, selbst wenn darin ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden erblickt werden könnte, dieses Recht jedenfalls in seinem Kerne nicht verletzen (vgl. hierzu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 -).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.07.1980 - VerfGH 8/79

    Verordnung über die Vereinigung der Kreissparkasse Düren und der Städtischen

  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 141.65

    Anordnung organisatorischer Maßnahmen durch die Schulaufsicht - Anordnung der

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 56.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 289.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 122.57

    Ablehnung der Erteilung eines Unterbringungsscheines - Rechtsverhältnisse

  • BVerwG, 29.12.1958 - VII B 33.58
  • BVerwG, 16.12.1958 - II C 236.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 35.58

    Versorgung der Bediensteten der früheren Geheimen Staatspolizei (Gestapo) -

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Saarland, 20.02.1989 - 1 R 105/87

    Rechtsnatur und funktionelle Bestimmung des Stadtrechtsausschusses der

  • BVerwG, 29.12.1958 - VII B 34.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.04.1982 - 9 B 725.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII B 70.69

    Bestellung eines Erbbaurechts an einem Grundstück mit einem Zeughaus - Ablehnung

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 168.57

    Tätigkeit bei der Geheimen Staatspolizei - Anrechnung ruhegehaltsfähiger

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 384.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 82.71

    Ämterauflösung und Neubildung eines Amtes - Begründung einer

  • BVerwG, 13.07.1959 - II CB 36.58

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 397.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 58.71

    Auflösung alter Ämter und Bildung eines neuen Amts - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 5.58

    Anwendbarkeit des § 67 G 131 auf bei der früheren Geheimen Staatspolizei

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 13.58

    Versorgung der Angehörigen der früheren Geheimen Staatspolizei (Gestapo) -

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 92.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.01.1958 - VII B 11.57

    Rechtsmittel

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