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   BVerwG, 27.03.1958 - I C 145.54   

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https://dejure.org/1958,267
BVerwG, 27.03.1958 - I C 145.54 (https://dejure.org/1958,267)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1958 - I C 145.54 (https://dejure.org/1958,267)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1958 - I C 145.54 (https://dejure.org/1958,267)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 294
  • NJW 1958, 1011
  • MDR 1958, 542
  • DVBl 1958, 431
  • BB 1958, 570
  • DÖV 1958, 546
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Als wesentlich werden dabei nach der Rechtsprechung zu vergleichbaren Regelungen in anderen Gesetzen (hierzu etwa BVerwGE 6, 294) solche Änderungen anzusehen sein, die Anlaß zu einer erneuten Prüfung geben, weil sie mehr als nur offensichtlich unerhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Anlage haben können.
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Bereits zu § 16 GewO a.F. war in der Rechtsprechung von jeher anerkannt, daß die Verpflichtung zur Einholung der Genehmigung für Veränderungen im Betrieb einer nach dieser Bestimmung genehmigungspflichtigen Anlage schon dann besteht, wenn die geplante Änderung von Einfluß auf die die Genehmigungspflicht begründenden Umstände sein konnte (BVerwGE 6, 294 [295]).
  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Wesentlich sind Änderungen bereits dann, wenn sie Anlaß zu einer erneuten Prüfung geben, weil sie mehr als nur offensichtlich unerhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Anlage haben können (vgl. BVerfGE 53; 30 unter Hinweis auf BVerwGE 6, 294 [BVerwG 27.03.1958 - I C 145/54]); mit anderen Worten: Wesentlich sind diejenigen Änderungen, die nach Art und/oder Umfang geeignet erscheinen, die in den Genehmigungsvoraussetzungen angesprochenen Sicherheitsaspekte zu berühren, und deswegen "sozusagen die Genehmigungsfrage erneut aufwerfen" (so BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 S. 6 zu § 15 BImSchG; ähnlich BVerwGE 84, 31 [BVerwG 20.10.1989 - 4 C 12/87] zum Fachplanungsrecht).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

    Dies führt jedoch, wie sich aus § 15 Abs. 2 BImSchG ergibt, nur dazu, daß die zuständige Behörde von der Auslegung des Antrags und der Unterlagen sowie von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens absehen darf (vgl. dazu schon BVerwGE 6, 294 [295] zu § 25 GewO).
  • BVerwG, 07.12.1961 - I B 138.61

    Rechtsmittel

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 6, 294 erkläre keine Bestimmung der Gewerbeordnung eine zeitliche Genehmigungsbeschränkung für unzulässig.

    Das Berufungsurteil weiche ferner von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 6, 294 ab, das die Befristung einer Genehmigung nach § 16 GewO nicht in jedem Falle schlechthin für zulässig erklärt habe.

    Die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 6, 294) gestattet es nicht, die dem Kläger bisher befristet erteilten Genehmigungen als unbefristet gelten zu lassen.

    Wenn die Geschäftsstelle der Behörde eine Befristung zunächst selbst für unzulässig gehalten hat, so ist dies vor der Entscheidung des Senats in BVerwGE 6, 294 geschehen und für die Entscheidung unerheblich.

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Der Oberbundesanwalt legt im Anschluß an das Urteil vom 27. März 1958 - BVerwG I C 145.54 - (BVerwGE 6, 294 [295]) zu Recht die Betonung darauf, daß die Anwendbarkeit des § 15 BImSchG nicht davon abhänge, ob die durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geschützten Belange tatsächlich berührt sind, sondern ausschließlich davon, ob eine Berührung dieser Belange in Betracht kommt.
  • VG Augsburg, 30.06.2010 - Au 6 K 10.389

    Auswirkungen des Berücksichtigungsbeschlusses eines Landtagsausschusses auf das

    Von einer unwesentlichen Planänderung ist nur dann auszugehen, wenn eine rechtserhebliche Beeinträchtigung der angeführten Schutzgüter unter jedem denkbaren Gesichtspunkt ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwGE 6, 294 (295), VGH Mannheim vom 15.10.1995, NVwZ 1996, 663).
  • BVerwG, 21.07.1959 - I CB 32.56

    Rechtsmittel

    Der beschließende Senat hat es daher in seinen Urteilenvom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 162.57 - und vom 27. März 1958 (BVerwGE 6, 294) nicht für erforderlich gehalten, auf die Verfassungsmäßigkeit des § 16 GewO besonders hinzuweisen.
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